Bericht zum GBL Brown Bag Lunch vom 3.2.2020
Im zweiten Teil der interdisziplin?ren Vortragsveranstaltungen GBL Brown Bag Lunch im laufenden Wintersemester fand am Montag, 03.02.2019, ein Vortrag von Professor Dr. Robert Nuscheler zur Frage, ob Organspender bei der Vergabe von Spenderorganen bevorzugt werden sollen, statt.
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Im Rahmen der Veranstaltungsreihe Brown Bag Lunch des Kompetenzzentrums Global Business and Law (GBL) treffen sich Angeh?rige von rechts- und wirtschaftswissen?schaftlicher Fakult?t zweimal pro Semester, um über ein aktuelles Thema der interdisziplin?ren Forschung zu diskutieren.
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Im Mittelpunkt stand dieses Mal der Vortrag von Professor Dr. Robert Nuscheler, Lehrstuhl für Finanzwissenschaft, insbesondere Gesundheits?konomik zum Thema ?Organspende – Sollen Spender als Empf?nger bevorzugt werden?“.
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Vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Entscheidung für die Zustimmungs- und gegen die Widerspruchsl?sung im Rahmen der Organspende-Diskussion, stellte Professor Nuscheler mit der sog. Reziprozit?t einen weiteren regulierenden Aspekt bei der Verteilung von Spenderorganen vor. Eine solche Regelung sieht vor, dass Personen, die einer Organspende zustimmen bzw. dieser nicht widersprechen, bei eigenem Bedarf bevorzugt berücksichtigt werden. Da bei der Organverteilung auch andere Faktoren berücksichtigt werden, wie Gewebevertr?glichkeit, Erfolgsaussicht und Wartezeit, bedeutet Reziprozit?t letztlich, dass potenzielle Spender auf der Warteliste (etwas) noch vorne rutschen.
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Der Referent argumentierte, dass ein solcher Mechanismus den Anreiz erh?ht (potenzieller) Organspender zu sein. Reziprozit?t tr?gt so zur Reduktion der Knappheit von Spenderorganen bei. Derzeit versterben jedes Jahr allein in Deutschland etwa 1000 Menschen, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Diese Zahl k?nnte durch die Einführung von Reziprozit?t bei der Organverteilung spürbar gesenkt werden. ??Dies ist umso wichtiger, da mit der Ablehnung der Widerspruchsl?sung durch den Deutschen Bundestag eine Chance vertan wurde, das Organaufkommen zu erh?hen“, so Professor Nuscheler.
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Ob ein solches Konzept tats?chlich seine Wirkung entfalten kann, h?ngt von der konkreten Umsetzung ab. So muss das Ausma? der Bevorzugung potenzieller Spender hoch genug gew?hlt werden. Auch wird man darauf achten müssen, dass sich ein solches System nicht durch Nebenabsprachen austricksen l?sst. So k?nnte man selbst der Organspende zustimmen, um bei der Organverteilung bevorzugt berücksichtigt zu werden, gleichzeitig aber die Angeh?rigen beauftragten, im Falle eines Falles der Organspende zu widersprechen. Diese M?glichkeit wird als ein Grund vermutet, warum die Einführung der Reziprozit?t in Israel nur zu einer geringen Erh?hung der Spendebereitschaft geführt hat.
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Aufgrund der Tagesaktualit?t der gesamten Thematik – wenige Wochen zuvor stimmte der Bundestag stark medial begleitet in einer Gewissensentscheidung gegen die Einführung einer sog. Widerspruchsl?sung ab – schloss sich eine lebhafte Diskussion an, die allen Beteiligten weitere wertvolle Denkanst??e lieferte. Insbesondere wurde die Verzahnung von ?konomischen Erkenntnissen mit rechtsstaatlichen und rechtsethischen Anforderungen thematisiert.
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Der n?chste GBL Brown Bag Lunch findet von 12:00 bis 13:00 Uhr am 27.04.2020 statt. Dabei wird wieder ein Vortrag mit rechtswissenschaftlicher Pr?gung im Vordergrund stehen. Der Vortragende und das Vortragsthema werden noch zu gegebener Zeit bekannt gegeben.