"Einführung in das Japanische Recht"
- Termin: Sommersemster 2025
- Referent: Herr Prof. Dr. Johannes Kaspar, Herr Dr. Oliver Sch?n
- Teilnehmeranzahl: max. 16 Studierende
Warum überhaupt japanisches Recht?

Das japanische Recht wurde stark vom deutschen Recht beeinflusst. Das Angebot zum japanischen Recht an der Universit?t Augsburg nimmt diese Verknüpfung zum Anlass, eine rechtsvergleichende Veranstaltung anzubieten. Der Aufbau der Veranstaltung ist an F?llen orientiert. Anhand von Fallgestaltungen, die sich in vergleichbarer Weise in beiden L?ndern ereignen k?nnen wird vorgestellt, wie sie in Deutschland und Japan jeweils gel?st werden würden. Teilweise kommt es dabei zu überraschend unterschiedlichen Ergebnissen.
Ausgangspunkt der Vorlesungen ist immer eine Darstellung der deutschen Rechtslage und darauf aufbauend werden die japanischen L?sungsans?tze er?rtert. Durch dieses Konzept werden nicht nur die Grundzüge des japanischen Rechts erl?utert, vielmehr wird auch ein besseres Verst?ndnis des deutschen Rechts erzielt.
Kenntnisse der japanischen Sprache sind für die Teilnahme nicht erforderlich. Es werden aber jeweils auch die wichtigsten japanischen Fachbegriffe erl?utert. Durch das dadurch erlangte Vokabular steigt die Chance, einen der raren Praktikumspl?tze in Japan zu erlangen.
Japanische Sprachkurse werden im Sprachenzentrum der Universit?t Augsburg angeboten.
Themenbereiche
Die Aufnahmeprüfung zur Universit?t ist für die meisten Japaner wahrscheinlich die wichtigste Prüfung in ihrem Leben. In dieser Einheit wird erl?utert, weshalb man als Jurastudent oder -studentin nicht automatisch eine Karriere als Volljurist bzw. -juristin anstrebt. Vielmehr sind sogenannte ?Law Schools“ für die Ausbildung von Volljuristen bzw. -juristinnen zust?ndig.
Im Gegensatz zu Deutschland ist die Zahl der Personen, welche das Staatsexamen bestehen k?nnen, vom Staat vorgegeben. Deshalb gibt es einen intensiven Wettbewerb um die wenigen 3 Pl?tze. Zudem wird in dieser Stunde erl?utert, wie das Berufsbild von RichterInnen, Staatsanw?ltInnen und Rechtsanw?ltInnen in Japan ist. Dabei wird immer auch der Bezug zum deutschen System hergestellt.
Der japanische Kaiser ist ?Symbol des Staates“. Eine vergleichbare Position gibt es in Deutschland nicht. Der Legende nach stammt der Kaiser von der Sonneng?ttin Amaterasu ab, die in der Vorzeit gelebt hat. Der derzeitige Kaiser hat 2019 abgedankt. Warum dies problematisch ist und welche Rolle der Kaiser im zweiten Weltkrieg hatte, wird in dieser Vorlesung thematisiert.
Die japanische Verfassung wurde bereits 1946 verabschiedet und unter dem Eindruck des damals gerade erst beendeten zweiten Weltkriegs hat man ein absolutes Kriegsverbot in die Verfassung geschrieben. Diese Vorschrift ist sehr umstritten und soll in absehbarer Zukunft ge?ndert werden. Die Hintergründe dieser Diskussion werden erl?utert. Die Besonderheiten des japanischen Staatsaufbaus haben es bislang unm?glich gemacht, die Verf