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Erfahrungsberichte

Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz und würden gerne mehr darüber wissen, welche Erfahrungen unsere Studierenden bisher bei ihren Praktika gemacht haben?

Im Bachelorstudiengang sind zwei einmonatige Pflichtpraktika zu absolvieren - eines hiervon im juristischen und eines im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.?

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Das Praktikum soll Einblicke in unternehmerische Zusammenh?nge bzw. praktische Rechtsanwendung jenseits universit?rer Einrichtungen vermitteln. Damit das Praktikum seinen Sinn als Teil der Ausbildung erfüllen kann, sollen die Studierenden in T?tigkeiten involviert sein, die dem Berufsbild eines zukünftigen Wirtschaftsjuristen/einer zukünftigen Wirtschaftsjuristin entsprechen würden. Die Qualifikation des Betreuers/der Betreuerin muss daher der Qualifikation gleichwertig sein, die durch den Studiengang angestrebt wird. Erforderlich ist demnach ein Juristischer oder Wirtschaftswissenschaftlicher Hochschulabschluss.

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Die zweimonatige Praktikumspflicht bezieht sich üblicherweise auf die Ableistung entsprechend langer Vollzeitpraktika (35-40 h pro Woche), in denen die Studierenden vollst?ndig in die üblichen Arbeitsabl?ufe des Praktikumsunternehmens integriert sind. Als Praktika in diesem Sinne gelten nicht spezielle Ausbildungs- bzw. Kennenlernprogramme von Unternehmen oder Lehrg?nge, die überwiegend der Wissensvermittlung dienen; ebenso keine Gerichtspraktika. Praktika in Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien k?nnen in der Regel als "gemischte" Praktika eingebracht werden.

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Eine Werkstudentent?tigkeit, die neben dem laufenden Studium ausgeführt wird, kann im Einzelfall vom Prüfungsausschuss zumindest teilweise als Praktikum anerkannt werden, wenn sie

  • durch ein l?ngeres Anfangspraktikum eingeführt wurde oder eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausging,
  • das T?tigkeitsprofil dem oben genannten Qualifikationsniveau entspricht und Aspekte der Ausbildung jedenfalls auch eine Rolle spielen und
  • die Dauer der effektiven Arbeitszeit im Rahmen der Werkstudentent?tigkeit deutlich über der anzuerkennenden Praktikumsdauer liegt.

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Studierende füllen nach Ende des Praktikums den Praktikumsbericht in Form des bereitgestellten Formblattes (siehe unten) aus. Für jedes Praktikum ist das Formblatt gesondert auszufüllen und nach Absolvieren beider Praktika zusammen als ein Praktikumsbericht beim Prüfungsamt einzureichen. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Monatsfrist der Pflichtpraktika § 188 Abs. 2 BGB! Die Leistungspunkte für das Pflichtpraktikum k?nnen erst nach Absolvieren beider Praktika in Modulgruppe I gutgeschrieben werden.

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Formblatt Praktikumsbericht

Ansprechpartner Rechts- und Wirtschaftswissenschaften

Dr. Dorit Pries
Studiengangsbetreuung Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Juristische Fakult?t

E-Mail:

Prüfungsamt Jura

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