Schwerpunktbereich II: Steuerrecht
Steuerrecht betrifft jeden. Als Eingriffsrecht fordert es von uns insbesondere einen Teil des Einkommens und der Ums?tze. Diese und weitere Steuerlasten m?gen manche als st?rend empfinden. Doch profitieren wir von ihnen in besonderer Weise. Deutschland ist ein Steuerstaat. Die ?ffentliche Hand erh?lt durch Steuern die notwendigen Mittel, um ihre Aufgaben zu erfüllen, um die Polizei, die allgemeine Infrastruktur, die Verwaltung, die Gerichte und auch das Bildungswesen zu finanzieren. Steuerrecht ist Massenfallrecht. Angesichts der Vielzahl der Betroffenen erstaunt, dass Steuergesetze oft kompliziert sind. Ein Grund hierfür liegt in steuervermeidenden Gestaltungen, auf die der Gesetzgeber nicht selten mit langatmigen Vorgaben reagiert. Auch fehlt der Politik zuweilen die Kraft, das Steuerrecht als ein Rechtsgebiet, das alle betrifft, grundlegend zu vereinfachen und damit zu ?ndern. Die Komplexit?t wird durch ein besonderes Zusammenwirken unterschiedlicher Rechtsquellen erh?ht. Die Antworten auf steuerliche Fragen verlangen daher ein Verst?ndnis des Steuersystems, der verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben, der internationalen Bezüge, auch des ma?geblichen Einflusses der rechtsprechenden Gewalt und der Steuerverwaltung. Diesen Grundlagen der Besteuerung und ausgew?hlten Steuerarten widmet sich der Schwerpunktbereich.
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Wissenschaftler und ausgewiesene Praktiker geben ihre Erfahrungen in den Veranstaltungen weiter. So sollen die Studierenden steuerliche Argumentationskraft und praktische Fallarbeit erlernen sowie schon in der Ausbildung erste Erfahrungen mit der Steuerrechtspraxis sammeln.
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Prof. Dr. Gregor Kirchhof, verantwortlich für den Schwerpunktbereich II
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Klima, Umwelt, Wirtschaft)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt II
Schwerpunkt II: Steuerrecht -- Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Laura M?hle
Inhalte
Grundlagen des Steuerrechts
Die Veranstaltung vermittelt die für das Verst?ndnis des Steuerrechts und für die L?sung komplexer steuerrechtlicher F?lle ma?geblichen steuersystematischen, verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Grundlagen. Zudem sollen die vielschichtigen nationalen und internationalen Rechtsquellen in ihrem Zusammenwirken er?rtert werden.
Einkommensteuerrecht
Das Einkommensteuerrecht betrifft jeden. Die Einkommensteuer wird auch deshalb als ?K?nigin der Steuern“ bezeichnet. Die Veranstaltung widmet sich der Einkommensbesteuerung natürlicher Personen. Die Besteuerung von Personengesellschaften wird in den Grundzügen behandelt.
Umsatzsteuerrecht
Die ?ffentliche Hand hat an jedem Umsatz teil. Die Umsatzsteuer ist mit der Lohnsteuer (der Einkommensteuer der Arbeitnehmer) die st?rkste Steuerquelle des Staates. Das Umsatzsteuerrecht, dessen Bedeutung in der Praxis auch angesichts der Besteuerung der ?ffentlichen Hand w?chst, wird in der Veranstaltung ausgehend von den ma?geblichen europarechtlichen Vorgaben eingehend er?rtert.
Internationales und Europ?isches Steuerrecht
Das Europarecht gewinnt auch über den harmonisierten umsatz-steuerlichen Bereich hinaus zunehmend an Einfluss auf das nationale Steuerrecht. Auch das internationale Steuerrecht und der Zugriff des deutschen Staates auf Steuerausl?nder werden wichtiger. Die Veranstaltung ist daher für die Vorbereitung auf die sp?tere berufliche T?tigkeit zentral und den wesentlichen Grundzügen des internationalen und europ?ischen Steuerrechts gewidmet.
Unternehmenssteuerrecht, Bilanzsteuerrecht
Die Vorlesungen knüpfen an die Kenntnisse des Einkommensteuerrechts an und sollen den Studierenden insbesondere die Besteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften – das Unternehmenssteuerrecht – n?her bringen.
Auch das Gewerbe- und Bilanzsteuerrecht sind Bereiche, die in der Praxis von weitreichender Bedeutung sind.
Seminare und BFH Moot-Court
Durch die Seminare und den BFH Moot-Court, die in Kooperation mit Wissenschaftlern und Praktikern durchgeführt werden, soll das wissenschaftliche Arbeiten und das praxisorientierte Denken gef?rdert werden. Die anschlie?ende Pr?sentation der Seminarthemen in simulierten BFH-Verhandlungen sucht die zentralen rhetorischen F?higkeiten zu festigen.
Hinzu treten Veranstaltungen zur ?Abgaben- und Finanzgerichtsordnung“ – dem Steuerverfahrensrecht –, zum ?Umwandlungs- und Umwandlungssteuerrecht“ sowie zur Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und dem Bewertungsrecht.
Für allgemeine Hinweise zu Seminararbeiten folgen Sie bitte dem Link [PDF].
Semesterempfehlung und Kernveranstaltungen
5. Semester
Grundlagen des Steuerrechts
Internationales und Europ?isches Steuerrecht I
Umsatzsteuerrecht
Bilanzsteuerrecht (auch im 7. Semester m?glich)
Erbschaftsteuerrecht (auch im 7. Semester m?glich)
6. Semester
Einkommensteuerrecht
Internationales und Europ?isches Steuerrecht II
Unternehmenssteuerrecht
Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung
Fallstudien zum Einkommen- und Unternehmenssteuerrecht
7. Semester
Beteiligte Professorinnen und Professoren
- Telefon: +49 (0)821 598-4540
- Telefon: +49 (0)171 613 84 87