Schwerpunktbereich VII
Die Kombination von Arbeits- und Gesellschaftsrecht ist sinnvoll, weil es sich dabei um zwei Hauptgebiete rechtlicher Fragestellungen in der Unternehmenspraxis handelt. Eine Verzahnung der beiden Gebiete zeigt sich etwa auf dem Gebiet der Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat.
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Prof. Dr. Michael Kort, verantwortlich für den Schwerpunktbereich VII
- Schwerpunktbereich I (Internationales Recht)
- Schwerpunktbereich II (Steuerrecht)
- Schwerpunktbereich III (Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht)
- Schwerpunktbereich IV (Klima, Umwelt, Wirtschaft)
- Schwerpunktbereich V (Kriminalwissenschaften)
- Schwerpunktbereich VI (Bio- , Gesundheits- und 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinrecht)
- Schwerpunktbereich VII (Arbeits- und Gesellschaftsrecht)
- Schwerpunktbereich VIII (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht)
- Schwerpunktbereich IX (Grundlagen des Rechts)
Info-Video zum Schwerpunkt VII
Schwerpunkt VI: Arbeits- und Gesellschaftsrecht -- Prof. Dr. Michael Kort und Laila Zenger
Inhalte
Recht der Kapitalgesellschaften
Dies betrifft zun?chst das deutsche Kapitalgesellschaftsrecht, ins-besondere das GmbH-Recht, das Aktienrecht und das Recht der verbundenen Unternehmen (Konzernrecht). Ferner wird das Europ?ische Gesellschaftsrecht behandelt, das sich in Richtlinien sowie in Verordnungen über europ?ische Gesellschaftsformen findet.
Individualarbeitsrecht
Dieser Teilbereich befasst sich mit dem Recht des Arbeitsverh?ltnisses. Dieses ist nicht in einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetz enthalten, sondern in zahlreichen arbeitsrechtlichen Einzelgesetzen. Dabei werden auch die europ?ischen Grundlagen des Arbeitsrechts angesprochen. Au?erdem ist das Individualarbeitsrecht stark durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gepr?gt. Neben den einschl?gigen gesetzlichen Normen und Gerichtsentscheidungen werden auch die praxisrelevanten Fragen von Abschluss, Inhalt und Beendigung einzelner Arbeitsvertr?ge behandelt.
Kollektivarbeitsrecht
Erfasst werden die Regelungen der Rechtsverh?ltnisse und der Rechtsbeziehungen der für die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite kollektiv handelnden Akteure. Hierzu geh?rt das Tarifrecht, das sich mit den Abschlussvoraussetzungen, dem Inhalt und den Rechtsfolgen von Tarifvertr?gen befasst. Zum Kollektivarbeitsrecht geh?rt ferner das Recht der Koalitionen sowie das Arbeitskampfrecht. Das Betriebsverfassungsrecht regelt organisationsrechtliche Fragen der Betriebsverfassung, sowie Fragen der materiellen Mitbestimmung des Betriebsrats. Zum Kollektivarbeitsrecht im weiteren Sinne geh?rt zudem das Recht der Unternehmensmitbestimmung.
Recht der Umwandlung
Behandelt werden hierbei die im deutschen Umwandlungsgesetz enthaltenen Formen der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Verm?gensübertragung und Formwechsel).
Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen
5. Semester
GmbH- und Aktienrecht
6. Semester
Umwandlungs– und Konzernrecht
Mitbestimmungsrecht I (Organisationsrecht)
Mitbestimmungsrecht II (Mitwirkungsrechte, MitbestG)
Vertiefung Individualarbeitsrecht
7. Semester
Antidiskriminierungsrecht und atypische Besch?ftigung
Koalitions-, Tarif- und Arbeitskampfrecht
Beteiligte Professorinnen und Professoren
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