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W?hrend Sie sich eine juristische Spezialisierung auch w?hrend Ihrer Karriere aneignen k?nnen, gilt gleiches nicht für die historischen, theoretischen und methodischen Grundlagen des Rechts. Diese vertiefen Sie w?hrend Ihres Studiums oder gar nicht mehr. Sobald Sie Ihre Karriere begonnen haben, verbleibt Ihnen dafür erfahrungsgem?? keine Zeit. Und dennoch sind die juristischen Grundlagenf?cher bedeutend. Sie kennzeichnen die Wissenschaftlichkeit des Studiums und der Praxis.

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? Universit?t Augsburg
Prof. Dr. Phillip Hellwege
Der Schwerpunkt erm?glicht Ihnen, vor allem die historischen Grundlagen des Rechts, aber auch theoretische und methodische Aspekte zu vertiefen. Er bietet Ihnen damit zugleich eine willkommene Abwechslung in einem ansonsten eher dogmatisch ausgerichteten Studium.

Prof. Dr. Phillip Hellwege, verantwortlich für den Schwerpunktbereich IX

Info-Video zum Schwerpunkt IX

Schwerpunkt IX: Grundlagen des Rechts -- Prof. Dr. Phillip Hellwege und Christoph Liegert

Inhalte

Historische Grundlagen des Rechts

Der Schwerpunkt bietet insbesondere einen Einblick in die historischen Grundlagen des Rechts. Angeboten wird mit der 'Historischen Vergleichung der europ?ischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten r?mischen Rechts', der 'Verfassungsgeschichte einschlie?lich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre', der 'Wirtschaftsrechtsgeschichte' und der 'Neueren Strafrechtsgeschichte' bereits im Kernprogramm ein vielf?ltiges Programm. Umrahmt wird dieses Kernprogramm von historischen Erg?nzungsveranstaltungen, so von einer Vorlesung 'Strafrecht im Dritten Reich und die juristische Aufarbeitung von NS-Unrecht'.

Theoretische Grundlagen des Rechts

Neben den historischen Grundlagen bildet der Schwerpunkt auch die theoretischen Grundlagen des Rechts ab. Mit der 'Gesetzgebungslehre' erfolgt dabei ein interessanter Perspektivwechsel, denn im Vordergrund steht nicht die Rechtsanwendung durch Gerichte, sondern die Rechtserzeugung durch die verschiedenen staatlichen und privaten Akteure. An die Stelle der fallorientierten Vermittlung des geltenden Rechts tritt so das Wissen um die problemorientierte Gestaltungskraft des Rechts. Zum Pflichtprogramm des Schwerpunktes geh?rt auch die Rechtsphilosophie II. Hier besteht die M?glichkeit, die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zu vertiefen.

Methodische Grundlagen des Rechts

Mit Veranstaltungen zur Rechtsvergleichung und mit einer Einführung in die ?konomische Analyse des Rechts k?nnen die methodischen Grundlagen des Rechts im Erg?nzungsprogramm vertieft werden.

Semesterempfehlungen und Kernveranstaltungen

5. Semester

? Historische Vergleichung der europ?ischen Rechtsordnungen – Fortleben von System und Inhalten r?mischen Rechts
? Verfassungsgeschichte einschlie?lich der Bezüge zur Allgemeinen Staatslehre

6. Semester

? Gesetzgebungslehre
? Neuere Strafrechtsgeschichte
? Rechtsphilosophie II
? Wirtschaftsrechtsgeschichte
? Schwerpunktseminar

7. Semester

? Seminar im Schwerpunkt (alternativ)

Prüfungsgegenst?nde der mündlichen Universit?tsabschlussprüfung

? Die europ?ischen Rechtsordnungen aus historisch-vergleichender Perspektive und das r?mische Recht
? Verfassungsgeschichte
? Gesetzgebungslehre
? Neuere Strafrechtsgeschichte
? Rechtsphilosophie II
? Wirtschaftsrechtsgeschichte

Beteiligte Professoren

Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Phillip Hellwege M.Jur. (Oxford) – Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Rechtsgeschichte

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E-Mail:

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht, R?misches Recht und Europ?ische Rechtsgeschichte
Juristische Fakult?t

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Ordinarius
Prof. Dr. Arnd Koch - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Risiko- und Pr?ventionsstrafrecht sowie Juristische Zeitgeschichte

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Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Matthias Rossi - Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre

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