威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】

图片

威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】

图片

Probleme des besonderen Artenschutzrechts bei der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen

?

Der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen werden von vielen rechtlichen Problemen begleitet. Ein gro?er Streitpunkt stellen regelm??ig die Vorschriften des besonderen Artenschutzrechts aus §§ 44 ff. BNatSchG dar, welche Teil des beh?rdlichen Prüfprogramms im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen sind. Die Prüfung des besonderen Artenschutzrechts führt zu teils erheblichen Verz?gerungen des beh?rdlichen Genehmigungsverfahrens. Darüber hinaus stützen sich viele Klagen, die gegen die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen vor den Verwaltungsgerichten angestrengt werden, auf etwaige Verst??e gegen das besondere Artenschutzrecht.

?

Ein besonderer Fokus liegt hierbei oft auf den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten in § 44 Abs. 1 BNatSchG, die sich durch eine Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen auszeichnen und daher für erhebliche Probleme in beh?rdlicher und gerichtlicher Praxis sorgen. Diese Problematik hat sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch die Oberverwaltungsgerichte der L?nder in der Vergangenheit zu einer umfangreichen Sammlung von Entscheidungen veranlasst. Im Jahr 2018 ?u?erte sich auch das Bundesverfassungsgericht in einer wegweisenden Entscheidung zu diesem Thema.

?

Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen sind insbesondere gesetzlich bestimmte (besonders geschützte) Vogelarten und Fledermausarten Bestandteil der besonderen Artenschutzprüfung. Besondere Probleme bei der Prüfung des besonderen Artenschutzrechts bestehen einerseits im oftmaligen Fehlen von einheitlichen und klaren gesetzlichen Ma?st?ben und Kriterien, andererseits in bestehenden Uneinigkeiten hinsichtlich der Auslegung der einzelnen Begriffe und Vorschriften.

?

Die Dissertation setzt sich daher vertieft mit den artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG, mit besonderem Fokus auf das T?tungsverbot aus § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und dessen Begriff der ?signifikanten Erh?hung des T?tungsrisikos“ in § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 BNatSchG, in Bezug auf Windenergieanlagen auseinander. Ziel der Arbeit ist die Aufl?sung dieses rechtlichen Spannungsfelds durch eine tiefgehende Analyse der Problematik, insbesondere aus europarechtlicher, verfassungsrechtlicher sowie umweltverwaltungsrechtlicher Sicht. Darüber hinaus findet eine Er?rterung statt, mit welchen Ma?nahmen der Gesetzgeber die Probleme rund um die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Bezug auf Windenergieanlagen beheben kann.

Suche