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Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 23. M?rz 2022 – 1 BvR 1187/17 das Windenergie-Bu?rger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern für verfassungsgem?? erkl?rt. Mit diesem Gesetz werden Errichter und Betreiber von Windenergieanlagen angehalten, Bürger und Gemeinden, die sich im Umkreis von fünf Kilometern zu den Anlagen befinden, insbesondere auch finanziell an ihrem Vorhaben zu beteiligen. In den Entstehungsprozess dieses Gesetzes war Prof. Martin Kment ma?geblich eingebunden. Sein Gutachten ?Wirtschaftliche Teilhabe von Kommunen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern bei der Ausweisung von Fl?chen für die Windkraftnutzung“ lieferte die rechtliche Absicherung und rechtsgestalterische Impulse zur Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion in Mecklenburg-Vorpommern

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(https://www.spd-fraktion mv.de/aktuelles/pressemitteilungen/rechtsgutachten-zur-buergerbeteiligung-an-windparks-online-abrufbar).

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