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Die zügige Durchführung von Vorhaben, wie auch der Ausbau von Windenergie, h?ngt ma?geblich vom Rückhalt der Betroffenen ab. Prof. Martin Kment w?hlt dies zum Ausgangspunkt einer wissenschaftlichen Publikation, die sich n?her mit § 6 EEG 2023 besch?ftigt, welcher mittels finanzieller Beteiligung für eine Akzeptanzf?rderung sorgen will.

Die rechtliche Analyse des Themas erfolgt unter dem Eindruck der Entscheidung des BVerfG zum BüGembeteilG MV (2022). Angelehnt an das h?chstgerichtliche Judikat betrachtet sie denkbare Modifikationen und Erweiterungen des bestehenden § 6 EEG 2023. Dabei werden zun?chst finanzverfassungsrechtliche Vorbehalte gegenüber einer bundesrechtlichen Zahlungspflicht von Anlagenbetreibern (selbst unter dem Vorbehalt einer Entsch?digung) aufgedeckt. Demgegenüber erweisen sich gesellschaftsrechtliche Beteiligungsmodelle, die qualifizierte Gemeinden an den wirtschaftlichen Erfolgen erneuerbarer Energien partizipieren lassen, als rechtlich zul?ssige, potenzielle Legislativprojekte des Bundes. Auf der L?nderebene gilt dies ebenfalls für die Einführung einer Abgabepflicht von Vorhabentr?gern, die mit und ohne eine korrespondierende Entsch?digung im Einklang mit dem Finanzverfassungsrecht konzipiert werden kann. Zuletzt diskutiert die Untersuchung bundesrechtliche ?ffnungsklauseln zugunsten der L?nder, mit denen verbindliche Zahlungspflichten auf Seiten von Vorhabentr?gern eingeführt werden k?nnen.

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Die Monografie ist im Verlag Duncker & Humblot erschienen.

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