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(...) Die Europ?ische Union versteht sich neben der Friedens- und Wirtschaftsunion auch als Rechtsgemeinschaft. Gerade in Krisensituationen muss und sollte sich das Selbstverst?ndnis der Europ?ischen Union als Rechtsgemeinschaft bew?hren.

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Zun?chst beleuchteten die Referenten die Grundlagen, die Europa als Rechtsgemeinschaft qualifizieren. Prof. Dr. Rudolf Streinz (München) und Prof. Dr. Markus Kotzur (Hamburg) betonten, dass sowohl dem EuGH mit der in Art. 19 EUV definierten Aufgabe ?Wahrung des Rechts“ als auch der Kommission ?als Hüterin der Vertr?ge“ bedeutende Rollen im Rahmen der W?hrungsunion zuk?men. Die Kontrollkompetenzen der Kommission seien aber an entscheidender Stelle durch die in Art. 126 Abs. 10 AEUV angeordnete Nichtjustiziabilit?t von Verst??en der Mitgliedstaaten gegen die Haushaltsdisziplin stark eingeschr?nkt, obwohl gerade in diesem Bereich durch die blo?e Kompetenzübertragung der W?hrungspolitik und nicht der Finanz- und Wirtschaftspolitik ein besonderes Spannungsverh?ltnis bestehe.

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Bundesfinanzminister a.D. Dr. Theodor Waigel stellte anschlie?end die Einführung des Euro und die Umsetzung des Stabilit?tspaktes auf der Basis des Vertrags von Maastricht aus politischer Sicht dar. Die konkreten Verst??e gegen das EU-Recht lie?en sich wie ein roter Faden festhalten.

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Der erste Fehler sei bereits bei der Aufnahme einzelner Mitgliedstaaten in die W?hrungsunion begangen worden. Griechenland, Italien und Belgien erfüllten die sich aus dem Stabilit?tspakt ergebenden Konvergenzkriterien nicht und verstie?en gegen den zum Zeitpunkt der Aufnahme geltenden Art. 109 j EGV. Der Bruch des Stabilit?tspaktes und damit der zweite Fehler sei bei der Umsetzung der W?hrungsunion durch Deutschland und Frankreich begangen worden, die nach Abschluss ebenfalls gegen die Vorgaben verstie?en. Prof. Dr. Christoph Degenhart (Leipzig) nannte schlie?lich als dritten Fehler die Missachtung der Non-Bail-Out Klausel des Art. 125 AEUV. Schlie?lich erg?nzte Prof. Dr. Helmut Siekmann (Frankfurt) die Fehler, die v.a. durch das Europ?ische System der Zentralbanken (ESZB) und durch die EZB durch Verletzung der Art. 123 und 127 Abs. 5 AEUV begangen worden sind.

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Um künftig einen belastbaren Rechtsrahmen für die W?hrungsunion zu schaffen, zeigte Prof. Dr. Franz-Christoph Zeitler verschiedene, zum Teil gegens?tzliche L?sungswege auf: eine Variante seien extreme Reaktion wie ein Ausschluss bzw. Austritt der stark verschuldeten Staaten oder die Einführung einer Transferunion durch die Ausgabe von sog. Eurobonds. Vorzugswürdig sei aber die Wiederherstellung eines funktionsf?higen Stabilit?tspakts- und Wachstumspaktes und die Akzeptanz von ?Euro-Rettungsschirmen“. Prof. Dr. Dr. Peter Sester (Karlsruhe) betonte, dass die W?hrungsunion ohne eine Fiskalunion keinen Bestand haben k?nne. Schlie?lich pl?diert Prof. Dr. Christoph G. Paulus (Berlin) für die Einführung eines alternativen Resolvenzverfahrens für eine geordnete Staateninsolvenz.

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Anschlie?end schilderten Prof. Dr. Peter Huber (München) und Prof. Dr. Ulrich H?de (Frankfurt (Oder)) die Perspektive des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung der rechtsstaatlichen Grenzen bei den genannten L?sungsvorschl?gen. Den Abschluss der Tagung bildeten Prof. em. Dr. Charles Blankart (Berlin) und Prof. Dr. Christoph Ohler (Jena) mit Vortr?gen zum künftigen verfassungsrechtlichen Rahmen der Union. So k?men die Erhaltung des status quo, die Herbeiführung eines Europ?ischen Bundesstaates oder ein Rückbau der Europ?ischen W?hrungsunion in Betracht.

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Die Tagung gab wichtige Denkanst??e für verschiedene L?sungsans?tze, um die Schuldenkrise zu bew?ltigen und die Integration in Europa weiter voranzutreiben. Die Beitr?ge erscheinen zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr-Siebeck.

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