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25. November 2024

Tagungsband "Law and Interdisciplinarity"?

Im Verlag Mohr Siebeck ist, herausgegeben von Prof. Hellwege und Prof. Soniewicka, unter dem Titel ? Law and Interdisciplinarity“ nun der Tagungsband zum 11. Augsburger-Krakauer Symposium erschienen, das 2021 in Krakau stattgefunden hat. Er enth?lt insgesamt 26 Beitr?ge, die sich im Wege eines ?Bottom-up-Ansatzes“ mit unterschiedlichen Aspekten der Interdisziplinarit?t des Rechts befassen. Nach drei allgemeineren Abhandlungen befassen sich andere mit ?Law and Theology“, ?Law and Extra-Legal Value Systems“, ?Law and Politics“, ?Law and Economics” sowie “Law and Psychology”, “Law and Aesthetics” und “Law and Mathematics”.

Vom Lehrstuhl haben sowohl Prof. Rossi als auch Dr. Sandhu an dem Tagungsband mitgewirkt. Prof. Rossi untersucht die interdisziplin?ren Herausforderungen der Gesetzgebung und betrachtet dabei das Verh?ltnis von Demokratie zur Expertise auf deutscher wie auf europ?ischer Ebene. Dr. Sandhu befasst sich mit dem nicht-institutionalisierten, informellen gerichtlichen Dialog zwischen einzelnen nationalen H?chstgerichten in der EU und dem EuGH in grundrechtlichen Fragestellungen.

Mohr Siebeck

20. November 2024

Kommentierung von Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes

Die 59. Erg?nzungslieferung zum Kommentar des ?Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp“ enth?lt auch Bearbeitungen zu den §§ 1, 38, 39 und 78 WHG von Prof. Rossi.
§ 38 und auch § 78 WHG wurden durch ein Gesetz von 2021 ge?ndert, das die Vereinfachung und Effektivierung von Verfahren bezüglich erneuerbarer Energien zum Ziel hat. § 39 WHG ist in einer Entscheidung des BGH vom 1.12.2022 so interpretiert worden, dass die von ihm geregelte ?ffentlich-rechtliche Unterhaltungspflicht drittschützenden Charakter hat, deren Verletzung mithin einen Amtshaftungsanspruch nach sich ziehen kann. § 1 WHG, die allgemeine Zweckbestimmung des WHG, wird nun erstmals von Prof. Rossi kommentiert.

Darüber hinaus enth?lt die 59. Erg?nzungslieferung Aktualisierungen der Kommentierungen der § 19, 34, 68, 71, 71a, 104, 105, 106 (durch Dr. Schenk) sowie der § 24 und § 100 WHG (durch Dr. G??l).

C.H. Beck

15. November 2024

Wer bezahlt den Umweltschutz??

Am 15. November 2024 fand unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Rossi und Prof. Kment der 8. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag des Instituts für Umweltrecht statt. In den R?umlichkeiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt kamen rund 60 G?ste zusammen, um ingesamt sieben Vortr?ge zur Frage zu diskutieren, wie der Umweltschutz zu finanzieren ist. W?hrend der einleitende Vortrag die Finanzierungsinstrumente aus volkswirtschaftlicher Perspektive beleuchtete, nahmen die weiteren Vortr?ge das Thema aus unterschiedlichen juristischen Blickwinkeln unter die Lupe. Die Beitr?ge werden in einem Tagungsband nachzulesen sein, der im Frühjahr 2025 im Verlag Mohr Siebeck erscheinen wird.

Im Laufe der Tagung auf dem Podium privat

24./25. Oktober 2024

8th Conference on Legislation and Law Reform

Prof. Rossi hat an der Internationalen Tagung zur Gesetzgebung teilgenommen, die in Washington D.C. stattgefunden hat.

Neben rechtsvergleichenden Vortr?gen zur Gesetzgebung in ausgew?hlten Staaten und Regionen stand die Einbeziehung von neuen Technologien und künstlicher Intelligenz im Vordergrund. Dabei ging es sowohl um Gesetze als Rahmenbedingungen für technologische Innovationen als auch um die Nutzung künstlicher Intelligenz für die Gesetzgebung.

ilegis.org
privat

16. Oktober 2024

Diskussionsabend "Demokratie in Krisen - Krise der Demokratie?"?

Organisiert von der Juristischen Gesellschaft Augsburg, fand am 16. Oktober an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg ein Diskussionsabend zum Thema ?Demokratie in Krisen – Krise der Demokratie“? statt.

Nach einleitenden Eingangsstatements haben unter der Moderation von Prof. Christoph Becker zun?chst Prof. Tilman Allert, Prof. Josef Franz Lindner und Prof. Matthias Rossi auf dem Podium diskutiert, bevor sodann das Publikum in den Gedankenaustausch einbezogen wurde. Prof. Rossi sah die Demokratie – genauer die freiheitlich demokratische Grundordnung – aktuell nicht in einer Krise und zeigte sich überzeugt, dass gerade die f?derale Ordnung in Deutschland zur Krisenfestigkeit beitrage. Zugleich mahnte er an, die Funktionsf?higkeit der Staatsorgane zu überprüfen und ggf. besser zu schützen, wie dies aktuell für das Bundesverfassungsgericht geschehe. Keinesfalls dürften dabei aber heute Instrumente geschaffen werden, die in der Zukunft zur Schw?chung oder gar Abschaffung der Demokratie genutzt werden k?nnten.

3.-5. Oktober 2024

Symposium in der türkischen Justiz-Akademie in Antalya

Zusammen mit einem Team aus Augsburg und München hat Prof. Rossi an dem Internationalen Symposium zu aktuellen Entwicklungen im Recht des geistigen Eigentums in der Türkei, Deutschland und der EU teilgenommen und in einem Vortrag das Verh?ltnis von Informationszugangsfreiheit und Urheberrecht ausgelotet.

S?mtliche Informationsfreiheitsgesetze sehen eine Ausnahme vom Grundsatz der freien Zug?nglichkeit amtlicher Informationen vor, soweit der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht. Diese Ausnahmen sind grundrechtlich geboten, damit namentlich die privatrechtlichen Urheberrechte nicht durch das ?ffentlich-rechtliche Informationsfreiheitsregime ausgehebelt werden. Umgekehrt darf das Urheberrecht nicht von den staatlichen Stellen als ?Antitransparenzrecht“ missbraucht werden.

Prof. Rossi hat in seinem Vortrag die Verflechtungen des Informationsfreiheitsrechts und des Urheberrechts aufgezeigt und dargestellt, dass sich die Ziele und Wirkungen beider Regelungsregime bei richtiger Anwendung in Ausgleich bringen lassen. Allerdings verfügten die L?nder nicht über die Gesetzgebungskompetenz, das bundesrechtlich normierte Urheberrecht durch einen Abw?gungsvorbehalt in ihren Informationsfreiheitsgesetzen zu relativieren.

privat

1. Oktober 2024

Urteil des BVerfG zum BKA-Gesetz?

Am 1. Oktober 2024 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil?über Verfassungsbeschwerden verkündet, die gegen verschiedene Bestimmungen des Gesetzes über das Bundeskriminalamt gerichtet waren. Die Verfassungsbeschwerden wurden von der Gesellschaft für Freiheitsrechte koordiniert, die mit ihnen explizit rechtspolitische Zielsetzungen verband. Prof. Rossi hat in dem Verfahren die Bundesregierung vertreten.

Die Verfassungsbeschwerden waren in weiten Teilen bereits unzul?ssig. Das Bundesverfassungsgericht bekr?ftigt insofern zwar seine Rechtsprechung, nach der es für die Begründung der M?glichkeit eigener und gegenw?rtiger Betroffenheit durch eine gesetzliche Erm?chtigung zu heimlichen Ma?nahmen ausreicht, wenn die Beschwerdeführenden darlegen, mit einiger Wahrscheinlichkeit Ma?nahmen in eigenen Grundrechten berührt zu werden. Es hat zugleich aber klargestellt, dass die blo?e Behauptung einer m?glichen Grundrechtsverletzung nicht genügt.

Inhaltlich sind im Ergebnis deshalb nur zwei Vorschriften des BKAG für verfassungswidrig befunden worden - zum einen die Regelung über die heimliche ?berwachung von Personen, die mit Terrorverd?chtigen in Kontakt stehen, zum anderen die Bestimmung über die Speicherung von Daten im polizeilichen Informationsverbund. Auch diese Verletzungen betreffen aber nicht den Kern der mit ihnen einger?umten Befugnisse, sondern einzelne Aspekte ihrer rechtsstaatlichen Ausgestaltung. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, das BKAG insofern bis Ende Juli 2025 nachzubessern.

privat

27. September 2024

Podiumsgespr?ch auf dem Kultursalon Schwaben 2024

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Ende September fand erneut der Kultursalon Schwaben statt, dieses Mal zum Thema ?Kulturarbeit und Nachhaltigkeit“.?

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Prof. Rossi hat sich an dem Panel ?Von der Kunstfreiheit gedeckt - Kunst, Meinungsfreiheit, Demokratie“ beteiligt und einen Er?ffnungsvortrag mit dem Titel "Grenzenlos - Zumutungen im Namen der Kunstfreiheit" gehalten. Er unterstrich, dass sich das aktuell verbreitete Gefühl, nicht mehr alles sagen bzw. darstellen zu dürfen, in der rechtlichen Ausgestaltung der Meinungs- und Kunstfreiheit nicht widerspiegelt. Beide Freiheitsr?ume sind verfassungsrechtlich umfassend fundiert. Kunst mutet sowohl einzelnen auch der Gesellschaft einiges zu. Ignorieren w?re eine m?gliche Reaktion auf als verletzend wahrgenommene Kunst, bedarf aber einer Gelassenheit, zu der weder Einzelne noch die Gesellschaft in jedem Fall f?hig sind.

a3kultur

20./21. September 2024

Internationale Tagung in Bukarest zur Bedeutung des Klimawandels für die Stadtplanung?

Am 20./21.9.2024 fand eine Tagung der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme ( AIDRU) zum Thema ??Droit de l’urbanisme et changement climatique: défis et perspectives / Land use planning law and climate change: challenges and perspectives?? statt. Ausgerichtet von der Universitatea Ecologicà din Bucure?ti, wurde die Tagung in der zentralen Universit?tsbibliothek abgehalten.

Auf der rechtsvergleichenden Tagung mit Teilnehmern aus 14 Staaten hat Prof. Rossi im L?nderbericht zu Deutschland aufgezeigt, wie das Bauplanungsrecht auf die Herausforderungen des Klimawandels reagiert. Dabei hat er auch die jüngste Novellierung des BauGB berücksichtigt, die am 4. September 2024 von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Am Beispiel der Entwicklung Mannheims zu einer Schwammstadt hat er zudem dargelegt, wie sich Kommunen schon im aktuellen Rechtsrahmen auf den Klimawandel einstellen k?nnen.

Tagungsort: Universit?tsbibliothek privat

12. Juni 2024

Zug?nglichkeit europ?isch harmonisierter technischer Normen

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Im Editorial?zum Heft 3 / 2024 der ZGI thematisiert Prof. Rossi die Entscheidung der Gro?en Kammer des EuGH vom 5. M?rz 2024. Das Urteil betrifft den Bereich der sogenannten harmonisierten technischen Normung, mithin die praktisch überaus bedeutende Verzahnung von hoheitlicher und privater Regelsetzung. Solche Normen, so der Gerichtshof jetzt unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils des Gerichts, seien Bestandteil des Unionsrechts und müssten schon deshalb nach der Transparenzverordnung der EU (kosten-)frei zug?nglich sein.

Rechtspolitisch sei das Urteil im Ergebnis nachvollziehbar, meint Prof. Rossi, rügt zugleich aber, dass der EuGH in seiner Begründung die Frage offengelassen hat, ob die Erarbeitung harmonisierter Normen urheberrechtlich geschützt ist oder jedenfalls geschützt sein kann. Stattdessen hat der EuGH schlicht ein überwiegendes ?ffentliches Interesse an der allgemeinen Zug?nglichkeit solcher Normen angenommen und damit die differenzierte Ausnahmearchitektur der Transparenzverordnung ignoriert. Wenn die Arbeit der europ?ischen Normungsinstitutionen nun der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen solle, müsse sie auch von der Allgemeinheit finanziert werden, meint Prof. Rossi.

C.H. Beck

11./12. Juni 2024

IFG Days in Stuttgart

Prof. Rossi hat an den 5. IFG-Days teilgenommen, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg in Stuttgart veranstaltet hat.

Am Abend des 11. Juni 2024 diskutierte Prof. Rossi zusammen mit der Direktorin des Landesmuseums Württemberg, Prof. Christina Haak, der Journalistin und Autorin Esther Menhard und dem Direktor von wida, Dr. Stefan Brink, unter der Moderation des Landesbeauftragten Dr. Tobias Keber über den Film ?Hinter den Schlagzeilen“, der zuvor im Kino Atelier am Bollwerk geschaut wurde.

Am 12. Juni 2024 referierte?Prof. Rossi dann unter dem Titel ?Vertraulichkeit statt Heimlichkeit“ über die Gründe, aus denen der Staat nicht vollst?ndig transparent sein sollte. Er machte auf strukturelle Schw?chen im Verh?ltnis zwischen Transparenzerwartungen und Vertraulichkeitsbelangen aufmerksam, die etwa im Zuge neuer Transparenzgesetze ausgeglichen werden k?nnten.

LfDI BW

29. Mai 2024

Symposion im Verfassungsgerichtshof in Wien

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Zusammen mit seinem Fakult?tskollegen Prof. Lindner hat Prof. Rossi an einem Symposion zur verfassungsrechtlichen Sicherung des Gesetzgebungsverfahrens teilgenommen, das von der ?sterreichischen Gesellschaft für Gesetzgebungslehre organisiert wurde und im Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofs in Wien stattfand.

In seinem Vortrag zum vorl?ufigen Rechtsschutz im Rechtsetzungsverfahren in Deutschland setzte sich Prof. Rossi vor allem mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2023 auseinander, mit dem das Gesetzgebungsverfahren des sog. Heizungsgesetzes kurzfristig unterbrochen wurde, um den Abgeordneten Zeit zu geben, alle notwendigen Informationen zu erhalten und zu verarbeiten. Prof. Rossi betonte die besondere Bedeutung des Gesetzgebungsverfahrens, das seinerseits im Grundgesetz nur rudiment?r geregelt ist. Er sprach sich indes gegen eine weitere Verrechtlichung des Verfahrens aus, sondern appellierte an eine bessere Gesetzgebungskultur.

Prof. Rossi u. Prof. Lindner privat

10. Mai 2024

Internationales Kolloquium zum Verbraucherschutzrecht in Kayseri

Am 10. Mai 2024 fand in Kayseri ein Symposium zu Grundfragen des Verbraucherschutzrechts im deutschen, türkischen und EU-Recht statt.

Prof. Rossi hat einen Vortrag zum Thema ?Verbraucherschutz durch Verbraucherinformation“ gehalten und dabei vor allem das deutsche Verbraucherinformationsgesetz in den Blick genommen. Unter Einbeziehung der jüngsten Rechtsprechung stellte er St?rken und Schw?chen des Gesetzes vor und ordnete das Instrument der staatlichen Transparenz in andere Informationsbeziehungen im Interesse des Verbraucherschutzes ein.

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23. April 2024

Tagungsband zur Transparenz und Information im Datenschutzrecht

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Im Schulthess-Verlag ist nun der Tagungsband?zum 16. Schweizerischen Datenschutzrechtstag erschienen, der im Mai 2023 in Freiburg stattfand.

In seinem Beitrag betrachtet Prof. Rossi Informationspflichten und Auskunftsrechte als Instrumente zur Sicherung einer transparenten Datenverarbeitung nach der DSGVO. Er analysiert eine teilweise Verfehlung der ihnen zugedachten Funktionen und warnt zugleich vor einer faktischen Funktionserweiterung: W?hrend das Regelungsregime einerseits seine ratio aus dem Blick verliere, den Betroffenen durch die verantwortliche Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte einen materiellen Einfluss auf die Datenverarbeitung zu erm?glichen, werde das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht andererseits zunehmend als allgemeines Ausforschungsinstrument genutzt, das materielle und prozessrechtliche Beweislastregeln unterlaufe. Erforderlich sei, Informationspflichten und Auskunftsrechte ausschlie?lich als Voraussetzungsschutz für die Wahrnehmung der gestalterischen datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu verstehen, entgegenstehende Belange koh?rent zu benennen und vor allem schon die Anwendbarkeit der DSGVO als solche klar festzulegen und von anderen Informationsregimen abzugrenzen.

Schulthess

18. April 2024

Stellungnahme zu haushaltsrechtlicher Gesetzesinitiative in Nordrhein-Westfalen

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Prof. Rossi hat eine schriftliche Stellungnahme zu einer Gesetzesinitiative der Fraktion der FDP abgegeben, die auf die ?nderung der Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalens zielt. Der Vorschlag will mehr Transparenz in die Inanspruchnahme sogenannter Selbstbewirtschaftungsmittel bringen. Er geht auf Empfehlungen des Landesrechnungshofes zurück.

Prof. Rossi unterstützt die Gesetzesinitiative, die zugleich ein Vorbild für andere L?nder und den Bund sein kann. Sie ist allerdings nur ein erster kleiner Schritt. Darüber hinaus sollte der Ausnahmecharakter von Selbstbewirtschaftungsmitteln durch weitere Regelungen sichergestellt werden. Denn die Veranschlagung und die Inanspruchnahme solcher Mittel beeintr?chtigen ma?gebliche Haushaltsgrunds?tze und Prinzipien des Zuwendungsrechts. Sie gef?hrden damit zugleich die verfassungsrechtlichen Budget- und Kontrollbefugnisse des Parlaments. Von einer sachlichen über eine quantitative und zeitliche Begrenzung bis hin zu einer vollst?ndigen Streichung von Selbstbewirtschaftungsmitteln sind deshalb viele weitere Regelungen denkbar und zul?ssig.

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NRW

11. April 2024

Entwicklung des Umweltinformationsrechts

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Im Heft 2 / 2024 der Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht (ZGI) gibt Prof. Rossi einen kurzen ?berblick über die jüngere Entwicklung des Umweltinformationsrechts. Er konzentriert sich in zeitlicher Hinsicht auf die letzten beiden Jahre und in institutioneller Hinsicht auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

C.H. Beck

7. M?rz 2024

Beitrag im NJW-Themenheft "Literatur, Kunst und Recht"

Im Heft 11 der NJW, das wie in jedem Jahr dem Themenschwerpunkt "Literatur, Kunst und Recht" gewidmet ist, hat Prof. Rossi einen Beitrag zur Rolle Ludwig Uhlands im Kampf um die Paulskirchenverfassung von 1849 verfasst.

Ludwig Uhland, ein Influencer seiner Zeit, hat sich vehement für eine Reichsgründung unter Einschluss ?sterreichs und für die Bestimmung eines Kaisers durch Wahlen stark gemacht – bekanntlich ohne Erfolg. Er geh?rte gleichwohl zu denjenigen, die die Arbeit der Frankfurter Nationalversammlung als Stuttgarter Rumpfparlament fortsetzen wollten, bis auch dieses nach nur knapp zwei Wochen aufgel?st wurde.

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C.H. Beck

6. Februar 2024

Tagungsband "La flexibilité en droit de l'urbanisme"

Im Verlag La Memoire du Droit?ist der Tagungsband zum Symposium der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme (AIDRU) erschienen, das im September 2022 an den Universit?ten Bergamo und Brescia stattfand.

Auf der Grundlage von L?nderberichten aus insgesamt 14 Staaten hat Prof. Rossi einen ?summary report“ zur Frage erstellt, unter welchen Voraussetzungen Pl?ne ge?ndert werden k?nnen. Gemeinsam ist allen Rechtsordnungen das grunds?tzliche Spannungsverh?ltnis zwischen Planungssicherheit auf der einen Seite und Anpassungsbedürfnissen auf der anderen Seite. Unterschiede gibt es bei den Instrumenten, mit denen dieses Spannungsverh?ltnis aufgel?st wird.

MDD

2. Februar 2024

Beitrag von Dr. Sandhu in der EuZW

In der aktuellen Zeitschrift für Europ?isches Wirtschaftsrecht (EuZW) befasst sich Dr. Sandhu mit der Entscheidung des EuGH zur Feststellung von Datenschutzverst??en durch das Bundeskartellamt (EuGH Urt. v. 4.7.2023 –Rs. C-252/21) im Verfahren gegen Meta (Facebook).

Der Aufsatz beleuchtet die Bedeutung von personenbezogenen Daten für die digitale Wirtschaft und das Problem ihrer Kommerzialisierung durch die gro?en Online-Plattformen und sozialen Netzwerke. Der EuGH fordert im Ergebnis die Schaffung werbefreier und dafür kostenpflichtiger Alternativen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Nutzer. Der Beitrag warnt insofern auch davor, dass mit der Zunahme von Abo-Modellen Datenschutz auch zum Luxusgut mutiert, das man sich leisten k?nnen muss.

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C.H. Beck

27. Januar 2024

Beitrag von Dr. Sandhu im Band "Die Neuvermessung der S?kularit?t"

In der Reihe ?Staatsverst?ndnisse“ ist jüngst der Band "Die Neuvermessung der S?kularit?t. Zum Selbstverst?ndnis des Staates im Angesicht islamischen Rechts“ erschienen. Unter der Herausgeberschaft von Dr. Rike Sinder widmet er sich den Fragen rund um die Entfaltung individueller und kollektiver Religionsfreiheit der Muslime in Deutschland sowie dem rechtsstaatlichen Umgang mit islamischen Normen, insbesondere im Zivil- und Strafrecht.

Der Beitrag von Dr. Sandhu zum ?ffentlichen Recht befasst sich mit den vielf?ltigen Kooperationsformen von Staat und islamischen Religionsgemeinschaften im s?kularen Verfassungsstaat. Das dem Prinzip der weltanschaulich-religi?sen Neutralit?t immanente Gleichbehandlungspostulat darf auch nicht durch alternative Kooperationsformen unterlaufen werden, die der Frage der rechtlichen Anerkennung aus dem Weg gehen und durch ausgew?hlte Ansprechpartner das religi?se Selbstbestimmungsrecht in Frage stellen.

Nomos Verlagsgesellschaft

10. Januar 2024

Tagungsband "Zeitenwende bei der Energieversorgung"

Im Verlag Mohr Siebeck ist der? Tagungsband?zum 7. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag erschienen, den Martin Kment und ich am 27. Januar 2023 in Augsburg veranstaltet haben.

Vor welchen tats?chlichen und ?konomischen Herausforderungen die politisch gewollte und mit Blick auf den Klimawandel unausweichliche Transformation der Energiewirtschaft steht, legt Norbert Schürmann, Senior Advisor bei Horváth, dar. Zwei Beitr?ge befassen sich mit dem Ausbau der Windenergie: Prof. Dr. Wilhelm S?fker, Ministerialdirigent a.D., widmet sich dem forcierten Ausbau der Windenergie nach dem Windenergiefl?chenbedarfsgesetz, und Monika Agatz geht den Auswirkungen der verst?rkten Windenergienutzung auf den Artenschutz nach. Mit der Preisgestaltung im Energierecht, dem Beitrag von Prof. Dr. Ines Zenke, wird die klassische ?ffentlich-rechtliche Perspektive verlassen und ein auch ?konomisch gepr?gter Blickwinkel eingenommen. Weil für die Transformation der Energiewende nicht nur die Energiegewinnung, sondern vor allem auch der Energietransport von zentraler Bedeutung ist, befasst sich Prof. Dr. Thomas Mann von der Juristischen Fakult?t der Universit?t G?ttingen mit den rechtlichen Problemen des Netzausbaus in Deutschland. Ob, mit welchem Erfolg und mit welchen Nebenwirkungen eine Verfahrensbeschleunigung durch die Beschr?nkung von Umweltprüfungen und Beteiligungs- und Klagerechten erreicht werden kann, stellen Dr. Roda Verheyen und Marie Bohlmann von der Rechtsanwaltskanzlei Günther, Hamburg, am Beispiel des Ausbaus der LNG-Terminals vor. Der abschlie?ende Beitrag von Dr. Matthias Lang, Bird&Bird, informiert über den delegierten Rechtsakt zur Richtlinie der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, der grünen Wasserstoff als einen Baustein der Energiewende konturieren will.

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Mohr Siebeck

21. Dezember 2023

Erl?uterungen zum Umweltschadensgesetz

Zum umfassenden Loseblatt-Kommentar ?Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz“ ist die 58. Erg?nzungslieferung erschienen, die das Werk auf den Stand von August 2023 bringt. Prof. Rossi erl?utert im Band III das Umweltschadensgesetz unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für das Wasserrecht.

C.H. Beck

20. Dezember 2023

Mündliche Verhandlung über das BKA-Gesetz

Am 20. Dezember 2023 hat vor dem 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts die mündliche Verhandlung über Verfassungsbeschwerden stattgefunden, die – unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte – gegen verschiedene Bestimmungen des 2017 reformierten Bundeskriminalamtgesetzes gerichtet sind. Prof. Rossi hat in der Verhandlung die Bundesregierung vertreten.

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ZDF

15. Dezember 2023

Kommentar zur Wahlrechtsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Im Verfassungsblog?kommentiert Prof. Rossi die jüngste Wahlrechts-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 2023. Das Gericht hatte die Wahlrechts-?nderung, die von der Gro?en Koalition im Jahr 2020 beschlossen wurde, für verfassungskonform erkl?rt. Das Ergebnis sei erwartbar, die Begründung der auch im Senat umstrittenen Entscheidung – drei Richter, darunter der Berichterstatter, haben eine abweichende Meinung ver?ffentlicht – sei entt?uschend, meint Prof. Rossi, weil wesentliche Argumente und Aspekte nicht berücksichtigt wurden.

Verfassungsblog

15. Dezember 2023

Rechtsprechungsübersicht zum VIG

Im Heft 6 der ZGI gibt Prof. Rossi einen kurzen ?berblick über die Rechtsprechung zum Verbraucherinformationsgesetz.

Die Rechtsprechung ist vor allem durch obergerichtliche Entscheidungen gepr?gt. Hingegen ist das Bundesverwaltungsgericht nur selten mit dem VIG befasst, obwohl es als Bundesrecht im Unterschied etwa zu den Umweltinformationsgesetzen und allgemeinen Informationsfreiheitsgesetzen durchg?ngig revisibel ist. Einen Grund macht Prof. Rossi in der Bedeutung des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens aus. Wenn dieses mit der Bereitstellung, also mit der Offenlegung der ersuchten Information endet, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen und kann auch im Hauptsacheverfahren nicht mehr herausgeholt werden.

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C.H. Beck

12. Dezember 2023

Bessere Gesetze - Artikel in Deutscher Handwerks Zeitung

Die Deutsche Handwerks Zeitung befasst sich in ihrer Ausgabe 23?vom 1. Dezember 2023 mit der Frage, wie bessere Gesetze gemacht werden k?nnen.

Von der DHZ befragt, verweist Prof. Rossi insofern vor allem auf die Einhaltung der geltenden Regeln – sowohl der verfassungsrechtlichen Vorgaben als auch der Binnenvorschriften der Gesch?ftsordnungen der Regierungen und Parlamente. Notwendig sei darüber hinaus vor allem ausreichend Zeit. Mit Blick auf den vom Handwerk beanstandeten Zuwachs an Bürokratie bem?ngelt Prof. Rossi, dass es keine Gesamterfassung aller Informations- und Dokumentationspflichten gebe. Seiner Meinung nach ist ein Gesetz schlecht, wenn die unerwünschten Nebenwirkungen gr??er sind als sein Beitrag zur Zielverwirklichung, oder salopp gesprochen, wenn es Magenschmerzen verursacht, die Kopfschmerzen, die es eigentlich bek?mpfen will, aber bleiben.

DHZ

24. November 2023

Beitrag zum Europarecht in portugiesischer Festschrift

Im Verlag Almedina?ist die zweib?ndige Festschrift zu Ehren von Prof. Dr. Fernando Alves Correia erschienen, der an der Universit?t in Coimbra über Jahrzehnte die Entwicklung des ?ffentlichen Rechts in Portugal gepr?gt hat und zudem von 1989 bis 1998 als Richter des Verfassungsgerichts t?tig war.

Prof. Rossi hat für den Band 1 einen Beitrag mit dem Titel ?The law in the European Union – regulated amendability of law as a requirement of the democratic rule of law” verfasst, der auf seinen ?berlegungen aus einem deutschsprachigen Buchbeitrag?aufbaut. Erneut betont Prof. Rossi die Bedeutung einer geregelten ?nderbarkeit des Rechts und fordert insofern einmal mehr, dem Europ?ischen Parlament die Initiativbefugnis für den Erlass von Rechtsakten zuzusprechen.

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Almedina

22. November 2023

Beitrag im Tagungsband "Die Kunst der Gesetzgebung"

Soeben ist der Tagungsband zum Symposium ?Die Kunst der Gesetzgebung“ erschienen, das am 9.9.2022 vom Institut für Europ?ische Gesundheitspolitik und Sozialrecht – ineges – an der Universit?t Frankfurt veranstaltet wurde. In seinem Beitrag befasst sich Prof. Rossi mit der Frage, ob die Einbeziehung externer Expertise eine Voraussetzung guter Gesetzgebung ist.

Er hinterfragt zun?chst den Ma?stab ?gute Gesetzgebung“ und kategorisiert die unz?hligen Kriterien nach dem Ma? ihrer Verbindlichkeit in ?harte“ verfassungsrechtliche Vorgaben, staatspolitische Zielsetzungen und Maximen sowie ?weiche“ empfehlende Klugheitsregeln. Sodann rekapituliert er die verschiedenen Formen, in denen die bundesdeutsche und auch die europ?ische Rechtsetzung auf Wissen externer Akteure zurückzugreift. Trotz Anerkennung des Rechts der Mehrheit, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse ?falsche“ Entscheidungen zu treffen, postuliert Prof. Rossi eine grunds?tzliche, im Einzelfall allerdings zu differenzierende Verpflichtung des Gesetzgebers, sich das für Gesetze notwendige Wissen auch durch externe Expertise zu verschaffen bzw. intern vorgehaltenes Wissen einer externen Plausibilit?tsprüfung zu unterziehen. Nicht zuletzt wegen des unscharfen Begriffs ?gute Gesetzgebung“ sei die Einbeziehung externer Expertise aber eher eine Obliegenheit denn eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

Peter Lang

9. November 2023

Konferenz zum Wahlrecht in Brescia

Auf der Konferenz ?Electoral Legislation and Drawing of Electoral Districts”, die am 9. November 2023 im Rahmen einer Veranstaltungsreihe zum Thema "Enhancing Effectiveness of Democratic Represenation" an der Universit?t in Brescia stattfand, hat Prof. Rossi das jüngst novellierte deutsche Wahlrecht vorgestellt. Unter dem Titel ?Strengthening Proportional Representation“ zeichnete er zun?chst Motive und Mittel der Wahlrechtsreform nach, die er anschlie?end verfassungsrechtlich bewertete.

Das klare Bekenntnis zu einer Verh?ltniswahl stelle einen verfassungsrechtlich zul?ssigen Systemwechsel dar, mit dem der Gesetzgeber auf die ebenso unerwünschten wie unvermeidbaren Konsequenzen des überkommenen Wahlrechts reagiert h?tte. Der immer noch als solcher bezeichneten Erststimme komme nunmehr aber nur noch die Funktion zu, in begrenzter Weise auf die personelle Vertretung der politischen Parteien im Bundestag Einfluss zu nehmen. Bedauerlich sei, dass sich die Wahlrechts?nderung wegen der Beibehaltung der Sperrklausel bei gleichzeitigem Wegfall der Grundmandatsklausel erneut der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterziehen und m?glicherweise erneut modifiziert werden müsse. Auch sei unabh?ngig von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu befürchten, dass das Wahlrecht bei ver?nderten Mehrheiten im Bundestag erneut ge?ndert werde. Erforderlich sei aber nicht nur, dass sich das Wahlrecht ver?nderten Gegebenheiten anpasse, sondern ebenso umgekehrt, dass sich W?hler und Parteien auf das Wahlrecht einstellten. Hierfür sei Kontinuit?t eine Grundvoraussetzung. Erneut forderte Prof. Rossi insofern, das Wahlrecht der ?nderbarkeit durch den einfachen Gesetzgeber zu entziehen.

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Università Brescia

31. Oktober 2023

Neuauflage des "Auernhammer" zum Datenschutzrecht

Der "Auernhammer", einer der Standard-Kommentare zum Datenschutzrecht, ist in der 8. Auflage erschienen, die die Kommentierung der?DSGVO, des BDSG sowie einiger datenschutzrechtlich relevanter Vorschriften anderer Gesetze?auf den aktuellen Stand bringt. Prof. Rossi hat insoweit seine Kommentierungen der Art. 63-67 DSGVO?zum Koh?renzverfahren zwischen den Aufsichtsbeh?rden aktualisiert.

Carl Heymanns Verlag

27. Oktober 2023

Vortrag zur Gew?hrleistung der Richtigkeit verarbeiter Daten

Prof. Rossi hat an dem internationalen Symposium zum türkischen und deutschen Datenschutzrecht teilgenommen, das am 27. Oktober 2023 an der Ticaret Universit?t in Istanbul stattgefunden hat.

In seinem Vortrag zu Instrumenten der Gew?hrleistung der Richtigkeit verarbeiteter Daten hob Prof. Rossi zun?chst die tats?chliche Bedeutung der Datenrichtigkeit hervor, um sodann n?her auf die rechtlichen Anforderungen an die Richtigkeit von Daten einzugehen. Sachliche Richtigkeit, Aktualit?t und Vollst?ndigkeit seien Facetten der Datenrichtigkeit. Ihre Gew?hrleistung obliege sowohl dem Verantwortlichen als auch dem Betroffenen. W?hrend der Verantwortliche nicht zuletzt wegen seiner Rechenschaftspflicht zwar grunds?tzlich ein hohes Eigeninteresse an der Richtigkeit der verarbeiteten Daten habe, k?nne er diese h?ufig nur mit erheblichem Aufwand überprüfen. Betroffene hingegen h?tten zwar ein grundrechtlich flankiertes Berichtigungsrecht, machten von diesen aber nur selten Gebrauch.

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ITU

20. Oktober 2023

Vortrag zu Krisenspiralen in der Gesetzgebung

Auf dem 11. Augsburger-Krakauer Symposium, das in diesem Jahr zum Thema ?Polykrisen“ in Augsburg stattfand, hat Prof. Rossi einen Vortrag zu ?Krisenspiralen in der Gesetzgebung“ gehalten.

Wenn externe Ursachen den Gesetzgeber in eine reagierende Rolle dr?ngten, entstünde Zeitdruck, unter dem eine Flucht aus dem Formalen auch Kontrollmechanismen au?er Kraft setzten. In der Folge inhaltlicher Heraus- und ?berforderungen entstünden nicht nur technische Fehler, sondern würden zudem auch die nicht intendierten Nebenwirkungen von Gesetzen vernachl?ssigt. Der daraus resultierende Korrekturbedarf schaffe zus?tzliche Rechtsunsicherheit. Im Vortrag zeigte Prof. Rossi M?glichkeiten auf, der Perpetuierung von Krisen zu entgehen und sie zugleich als Chance für die Weiterentwicklung des Gesetzgebungsverfahrens zu begreifen.

pixabay

8.-11. Oktober 2023

Augsburg-Johannesburg-Conference on the Fourth Industrial Revolution

Prof. Rossi und Dr. Sandhu haben an der der vierten Konferenz teilgenommen, die im Rahmen der Kooperation der Juristischen Fakult?ten der Universit?t Augsburg und der Universit?t Johannesburg dieses Mal in Skukuza in Südafrika stattfand.

Unter dem Oberthema ?On the Fourth Industrial Revolution” hat sich Frau Dr. Sandhu in ihrem Beitrag ?The Gentle Digitalisation“ mit der Digitalstrategie der Euorp?ischen Union auseinandergesetzt.?Sie pr?sentierte die im Digitalen Kompass von der EU Kommission ausgegebenen Zielvorgaben in den vier Kernpunkten, "digital bef?higte Bev?lkerung", "digitale Infrastrukturen", "digital businesses" und "digitale ?ffentliche Dienste" sowie die neu eingeführte Form der Governance im Kontext der prim?rrechtlichen Kompetenzordnung.

Prof. Rossi hat sich unter dem Titel ?Informational Infrastructure“ st?rker auf den nationalen Rahmen konzentriert. Er nahm die unterschiedlichen Regelungen zur Zug?nglichkeit und Nutzung von staatlichen Informationen in den Blick und stelle die Frage, wie dauerhaft eine verl?ssliche Informationsbereitstellung gesichert und ausgestaltet werden k?nne. Die jüngste Datenstrategie der Bundesregierung sei insofern noch wenig innovativ. Insgesamt sei die Bereitstellung einer informationellen Infrastruktur, die sowohl die Informationskan?le wie auch Informationsinhalte umfasse, eine Aufgabe, die entsprechend dem Kooperationsprinzip nur von Staat und Gesellschaft gemeinsam gel?st werden k?nne.

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UJ

23. September 2023

Teilnahme an Wahlrechtstagung

Prof. Rossi hat an der Wahlrechtstagung teilgenommen, die der Verein Mehr Demokratie unter dem Titel ?Jede Stimme z?hlt!“ in Berlin veranstaltet hat.

Zum Thema ?Bundestagswahlrecht – quo vadis“ meinte Prof. Rossi, die jüngste Reform habe grunds?tzlich eine Verbesserung des Wahlrechts bewirkt, sei aber mit der Streichung der Grundmandatsklausel kurz vor dem Ziel noch vom Weg abgekommen. Wie das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsm??igkeit des novellierten Wahlrechts beurteilen werde, sei v?llig offen, zumal sich mit dem Gegenstand auch der Ma?stab des Wahlrechts ver?ndert habe. Wichtiger als die konkrete Ausgestaltung des Wahlrechts sei aber die Frage, auf welchem Weg, in welchem Verfahren, das Wahlrecht zu beschlie?en sei. Insofern forderte Prof. Rossi einmal mehr einen zeitlichen und idealerweise auch einen institutionellen "Unterbrecher", der Entscheidungen in eigener Sache der einfachen parlamentarischen Mehrheit entziehe: Als materielles Verfassungsrecht bedürfe das Wahlrecht einer erh?hten Legitimation, die etwa durch einen Volksentscheid vermittelt werden k?nne.

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Mehr Demokratie e.V.

20. September 2023

Vortrag zur Einbindung von Zahlungsdienstleistern in die Regulierung von Online-Glücksspiel

Auf der Jahrestagung des Instituts für Glücksspiel und Gesellschaft (GL?G) hat sich Prof. Rossi in Bochum zur Einbindung von Zahlungsdienstleistern in die Regulierung von Online-Glücksspiel ge?u?ert.

Seiner Ansicht nach sei der Rückgriff auf Banken und andere Zahlungsdienstleister zur Regulierung des Online-Glücksspiels rechtspolitisch zwar verst?ndlich, auch im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag aber nicht rechtskonform ausgestaltet. Die notwendige Differenzierung von legalem und illegalem Glücksspiel sei den Zahlungsdienstleistern nicht zumutbar und datenschutzkonform auch nicht m?glich. Zudem sei die Wirksamkeit dieses Regulierungsinstruments beeintr?chtigt, wenn die Zahlungsdienstleister ihren Sitz au?erhalb Deutschlands h?tten. Insgesamt bedürfe es einer koh?renten Abstimmung des staatsvertraglich geregelten Glücksspielrechts mit zahlreichen bundes- und unionsrechtlich geregelten Materien.

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GL?G

15. August 2023

ZGI-Editorial: Auskunfts- ist kein Ausforschungsanspruch

Im Editorial des Heft 4/2023 der ZGI nimmt Prof. Rossi die zunehmenden Versuche in den Blick, den datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruch als allgemeines Ausforschungsinstrument zu benutzen. Seiner Ansicht nach sind die datenschutzrechtlichen Informationspflichten und Auskunftsrechte streng auf die anderen datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte bezogen, die mit der L?schung, Berichtigung und dem Widerspruch auf die Gestaltung des Datenbestands bezogen sind. Sie dürften hingegen nicht zweckentfremdend verwendet werden, um in Zivilprozessen, in Strafverfahren oder in sonstigen Angelegenheiten an Informationen zu gelangen, die nach den ma?geblichen besonderen Rechtsregimen nicht zug?nglich sind.

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C.H. BECK

18. August 2023

Beitrag zum Wahlrecht

Unter dem Titel ?Mehr Demokratie dank Ersatzstimme? – Neue Wahlrechts-Konzepte in der Diskussion“ ist nun der Tagungsband?zum Wahlrechtskolloquium erschienen, das im Oktober 2022 vom Institut für Wahlrechtsreform und Mehr Demokratie e.V. in Berlin veranstaltet wurde.

In seinem Beitrag ?Die Beeinflussung des Ma?stabs durch den Gegenstand des Wahlrechts“ legt Prof. Rossi dar, dass der Gesetzgeber trotz verfassungsrechtlicher Vorgaben und ihrer verfassungsgerichtlichen Konkretisierung frei darin ist, die ausgetretenen Pfade des Wahlrechts zu verlassen und neue Wege zu beschreiten. Denn die Entscheidung, eine ?systemnahe“ Reform des Wahlrechts zu verwirklichen oder einen Systemwechsel zu bewirken, determiniert zugleich auch die verfassungsrechtlichen Grenzen, kann also die verfassungsrechtlichen M?glichkeiten auch erweitern.

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Nomos Verlagsgesellschaft

28. Juni bis 1. Juli 2023

Sommeruniversit?t in Cannes

Veranstaltet von der Stadt Cannes, der Université Cote d’Azur und der Université Paris Nanterre, hat Ende Juni 2023 eine Sommeruniversit?t in Cannes zum Thema ??La société civile dans l'état de droit, réflexions sur les valeurs européennes?? stattgefunden, an der auch Prof. Rossi mitgewirkt hat.

In seinem Vortrag zum Thema ??Le difficile équilibre entre unité et diversité dans l’Union européenne?? hat er auf das Oberthema Bezug genommen und die Schwierigkeiten hervorgehoben, sich auf gemeinsame rechtsstaatliche Anforderungen und Werte zu verst?ndigen. Er betonte die Notwendigkeit, die Kernelemente des Rechtsstaats eng zu fassen und ihrerseits in einem rechtstaatlichen Verfahren zu bestimmen. Er warb zudem für ein dynamisches Verst?ndnis des Verh?ltnisses zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Es gleiche einem Mobile, das sich auf Ver?nderungen einzelner Teile regelm??ig wieder einpendele. Vielfalt sei nicht nur ein Ziel, sondern Wesensmerkmal und Grundbedingung der Europ?ischen Union.

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Cannes

14. Juni 2023

Werkstattgespr?ch zu Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung

Im Rahmen der Werkstattgespr?che ?Die Klimakrise und das Recht“ hat Prof. Rossi am 14. Juni 2023 in Augsburg seine Gedanken zu ?Klimaklagen zwischen Rechtsvollzug und Rechtsgestaltung“ pr?sentiert.

Er qualifizierte die strategische Nutzung der Justiz zur Durchsetzung klimapolitischer Zielsetzungen als legales und legitimes Mittel. Die entsprechenden NGOs vertrauten auf staatliche Institutionen und Instrumente und zielten mithin auf eine systemimmanente Ver?nderung. Die Gerichte seien wegen ihrer Gesetzesbindung indes gut beraten, das geltende Recht mit der überkommenen Dogmatik nüchtern und sachlich auch auf Klagen anzuwenden, die vergangenheitsbezogen auf Entsch?digung für klimasch?dliches Verhalten oder zukunftsbezogen auf die Verbesserung des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung gerichtet seien. Sie sollten nicht der Versuchung erliegen, mit einer Modifizierung der Zul?ssigkeitsanforderungen die Gewaltenteilung zu ver?ndern bzw. mit einer Sonderinterpretation des materiellen Rechts gesetzliche Vorgaben und Wertungen zu unterlaufen. In der Würdigung der bisherigen Rechtsprechung sei insofern aber im Einzelnen zwischen der Verfassungs-, der Fachgerichtsbarkeit sowie der Rechtsprechung zu internationalen Menschenrechten zu differenzieren. Insgesamt seien die parlamentarischen Gesetzgeber aus vielen Gründen funktional die besseren Organe, um das Recht für den Klimaschutz und die Klimaanpassung für die Zukunft zu setzen.

? Universit?t Augsburg

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7./8. Juni 2023

Internationales Kolloquium in Beirut

Am 7. und 8. Juni 2023 hat an der Université St. Joseph in Beirut ein internationales Kolloquium zur Frage stattgefunden, wie das Recht die Bergwelt schützt. Prof. Rossi hat aus deutscher Perspektive dargelegt, dass für den Schutz der Bergwelt in Deutschland keine spezifischen Regeln existieren, sondern die allgemeinen planungs- und baurechtlichen Vorschriften Anwendung finden und im ?brigen vor allem das Naturschutzrecht greift. Anhand von Einzelf?llen – etwa der landwirtschaftlichen Nutzung, der Errichtung von Wind- und Solarenergieanlagen, der Nutzung der Berge zu Sport- und Erholungszwecken – hat der rechtsvergleichende Ansatz der Konferenz unterschiedliche rechtliche Instrumente zum Vorschein gebracht, die zum Teil in den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Berge für den Libanon eingebracht wurden.

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GRIDAUH

26. Mai 2023

Vortrag auf dem Schweizerischen Datenschutzrechtstag in Freiburg

Auf dem 16. Schweizerischen Datenschutztag, ausgerichtet vom Eidgen?ssischen Datenschutz- und ?ffentlichkeitsbeauftragten in Zusammenarbeit mit dem Institut für Europarecht der Universit?t Freiburg (Schweiz), hat Prof. Rossi die Informationspflichten und Auskunftsrechte nach der DSGVO beleuchtet.

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Er analysierte eine teilweise Verfehlung der ihnen zugedachten Funktionen und warnte zugleich vor einer faktischen Funktionserweiterung: W?hrend das Regelungsregime einerseits seine ratio aus dem Blick verliere, den Betroffenen durch die verantwortliche Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte einen materiellen Einfluss auf die Datenverarbeitung zu erm?glichen, werde das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht andererseits zunehmend als allgemeines Ausforschungsinstrument genutzt, das materielle und prozessrechtliche Beweislastregeln unterlaufe. Erforderlich sei, Informationspflichten und Auskunftsrechte ausschlie?lich als Voraussetzungsschutz für die Wahrnehmung der gestalterischen datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu verstehen, entgegenstehende Belange koh?rent zu benennen und vor allem schon die Anwendbarkeit der DSGVO als solche klar festzulegen und von anderen Informationsregimen abzugrenzen.

Europa-Institut Uni Freiburg / ED?B

3. Mai 2023

Dr. Sandhu zur Berufsfreiheit in der ARD-Sendung alpha-demokratie

Für die ARD-Reihe "alpha demokratie" sprach Dr. Aqilah Sandhu mit dem Bayerischen Rundfunk über das Grundrecht der Berufsfreiheit. In der Reihe werden in halbstündigen Sendungen die Grundrechte des Grundgesetzes anhand aktueller Problemfelder dargestellt. So bewertete Dr. Sanhdu die Vereinbarkeit von Berufsverboten, von Numerus Clausus -Regelungen, einer Bürgerbeteiligung an Windparks und von Coronama?nahmen mit dem in Art. 12 Absatz 1 GG normierten Grundrecht der Berufsfreiheit. Gegenstand des Gespr?chs waren zudem die Unterscheidung zwischen Deutschen- und Menschengrundrechten sowie das Verh?ltnis zwischen dem durch das Grundgesetz und der Grundrechtecharta der EU vermittelten Grundrechtsschutz.

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ARD / AS

30. M?rz 2023

NJW-Editorial: Wahlrechts-Reform kurz vor dem Ziel vom Weg abgekommen

In einem kurzen NJW-Editorial von beck-aktuell kommentiert Prof. Rossi erneut ( LTO, Verfassungsblog) die jüngsten Bemühungen um die Reform des Wahlrechts. Seiner Meinung nach sei die Ampel-Koalition auf einem guten – oder jedenfalls verfassungskonformen – Wege gewesen, auf der Zielgeraden dann aber doch noch gescheitert. Nun bleibt abzuwarten, ob und wie das Gesetz entweder im weiteren Verfahrensverlauf oder durch überholende Reparaturgesetzgebung noch ge?ndert wird. Das letzte Wort wird wohl wieder das Bundesverfassungsgericht haben. Insofern ist auch entscheidend, ob das Gericht seine noch ausstehende Entscheidung zum aktuellen Wahlrecht nutzt, um die verfassungsrechtlichen Anforderungen an das künftige Wahlrecht zu konsolidieren.

C.H. Beck

15. Februar 2023

ZGI-Editorial: Transparenz von den Grenzen her gestalten!

Im Editorial?des Hefts 1/2023 der ZGI spricht Prof. Dr. Rossi sich dafür aus, das geplante Transparenzgesetz des Bundes von den Grenzen her zu gestalten. Denn die Herausforderung eines solches Gesetzes liege vor allem in der Verdichtung der verschiedenen Informationsfreiheitsgesetze zu einem koh?renten Gesamtkonzept. Wegen der Entkoppelung der Information von ihren Tr?gern und ihrer damit verbundenen Unverbrauchbarkeit und Ubiquit?t sei es kaum m?glich, einzelne Bausteine eines Informationsfreiheitsregimes strikt voneinander zu trennen. Stets müssten deshalb insbesondere die grundrechtlich begründeten Grenzen einer freien Zug?nglichkeit beachtet werden. Sinnvoll sei zudem die Kombination von aktiven staatlichen Informationspflichten zur Informationsversorgung in der Breite und antragsabh?ngigen Informationszugangsrechten für eine weitergehende Zug?nglichkeit in der Tiefe.

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C.H. Beck

27. Januar 2023

7. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag zur Zeitenwende bei der Energieversorgung

Am Freitag, den 27. Januar 2023, hat der von Prof. Dr. Martin Kment und Prof. Dr. Matthias Rossi veranstaltete 7. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag stattgefunden. In den R?umlichkeiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt haben sich rund 70 G?ste eingefunden, um den Referentinnen und Referenten zu unterschiedlichen Facetten der "Zeitenwende bei der Energievorsorgung" zu folgen. Eindrücke von der Veranstaltung k?nnen Sie sich? hier?verschaffen, zudem wird zeitnah ein Tagungsband beim Verlag Mohr-Siebeck erscheinen.

Veranstalter und Referentinnen und Referenten des 7. UIT ? Universit?t Augsburg

19. Dezember 2022

Kommentierung des § 11a WHG

Die soeben erschienene 57. Erg?nzungslieferung zum WHG-Kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp enth?lt auch die Bearbeitung des § 11a WHG durch Prof. Rossi. § 11a WHG wurde in Umsetzung der sog. RED-Richtlinie ("Renewable Energy Directive") der EU in das deutsche Wasserrecht eingefügt. Die Vorschrift soll das Zulassungsverfahren für Anlagen Erneuerbarer Engerien (EE) effizienter, transparenter und in diesem Zuge für Investoren attraktiver machen. Dazu soll insbesondere die M?glichkeit beitragen, das Zulassungsverfahren für EE-Anlagen über eine einheitliche Stelle abzuwickeln, der eine Vermittlungsposition zwischen den zust?ndigen Beh?rden und dem Antragsteller zukommt. Hier wird das Konzept des ?one-stop-government“ erkennbar, das u.a. schon der Dienstleistungsrichtlinie zu Grunde liegt.

Neben der Kommentierung von Prof. Rossi umfasst die 57. EL auch Aktualisierunge bzw. Neukommentierungen zu §§ 34, 68, 70 WHG (Schenk), zu §§ 60, 107 WHG (Z?llner) sowie zu § 52 WHG und zum Umweltstatistikgesetz (G??l).

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C.H. Beck

6. Dezember 2022

"Ukraine verstehen", Lesung und Diskussion mit Steffen Dobbert

Am Dienstag, 6.12.2022, hat der Journalist und Autor Steffen Dobbert auf Einladung des Lehrstuhls von Prof. Rossi und mit Unterstützung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit sein Buch "Ukraine verstehen"?vorgestellt. Eine erste, gemeinsam mit Prof. Dr. Oksana Holovoko-Havrysheva vorgetragene Passage zum Holodomor, der in der Woche zuvor vom Bundestag als V?lkermord eingestuft worden war, hinterlie? ein sichtlich bewegtes Publikum. Weitere Textstellen boten Anlass zu vertiefenden Gespr?chen auf dem Podium, das von Dr. Stefan Lorenzmeier erg?nzt wurde, und mit den G?sten im Auditorium. Gerade die Jüngeren unter Ihnen haben viel über die Geschichte und die Kultur der Ukraine gelernt.?

Tessa Lou Thomas

9. November 2022

Vortrag auf der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten

Auf der 43. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und der L?nder, die am 8. und 9. November 2022 unter Vorsitz des Unabh?ngigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein in Kiel stattgefunden hat, hat Prof. Rossi einen Vortrag zum Harmonisierungsbedarf und Harmonisierungspotential des Informationsfreiheitsrechts gehalten.

Mit Blick auf die zunehmende?Zerfaserung sowohl der zugangsbegründenden als auch der zugangsbeschr?nkenden Regelungen?warb Prof. Rossi für eine st?rkere Koh?renz des Informationsfreiheitsrechts. Wegen der Irreversibilit?t der ?ffentlichen Bereitstellung von Informationen sei es notwendig, das Informationsfreiheitsrecht st?rker von seinen Grenzen her zu denken. Zudem müssten die einzelnen Regelungsbereiche klarer voneinander abgegrenzt werden.

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ULD S-H

3./4. November?2022

Vortrag zu Bürgerr?ten??

Auf der “7th International Conference on Legislation and Law Reform” in Washington hat Prof. Rossi einen Vortrag zum Thema “Involvement of Citizens’ Assemblies in Legislation” gehalten.?

Ausgehend von unterschiedlichen Beispielen, hat Prof. Rossi die wesentlichen Charakteristika solcher Bürgerr?te herausgearbeitet und Rahmenbedingungen nachgezeichnet. Seiner Ansicht nach k?nnen Bürgerr?te so ausgestaltet werden, dass sie nicht in Konflikt mit den institutionellen Entscheidungsverfahren der repr?sentativen Demokratie geraten, sondern diese vielmehr sinnvoll flankieren. Sie k?nnen ma?geblich zu einer Entideologisierung und einer Versachlichung der Politik beitragen. Umgekehrt sollten die Zusammensetzung, das Verfahren und die Wirkungen von Bürgerr?ten ihrerseits jedenfalls in Grundzügen gesetzlich geregelt werden.

iLegis

22./23. Oktober?2022

Teilnahme an Wahlrechtskolloquium

Organisiert vom Institut für Wahlrechtsreform und Mehr Demokratie e.V., hat am Wochenende eine Tagung zum Wahlrecht in Berlin stattgefunden, die sich aus politikwissenschaftlicher und verfassungsrechtlicher Perspektive prim?r mit den Wirkungen einer Ersatzstimme befasst hat.?

Unter dem Titel ?Die Beeinflussung des Ma?stabs durch den Gegenstand des Wahlrechts“ hat Prof. Rossi dargelegt, dass der Gesetzgeber im Bereich des Wahlrechts weitaus weniger durch die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebunden ist als gemeinhin angenommen wird. Vielmehr schafft er mit dem Wahlrecht materielles Verfassungsrecht, das in seinen Grundaussagen seinerseits das Bundesverfassungsgericht bindet. Voraussetzung ist freilich, dass die Entscheidung für das von ihm angeordnete Wahlsystem und seine Zielsetzungen im Gesetz selbst klar erkennbar sind. Auf diese Weise kann sich der Gesetzgeber aus der vermeintlichen Pfadabh?ngigkeit befreien und sich beispielsweise auch für die Einführung von Ersatzstimmen entscheiden.

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Mehr Demokratie e.V.

14. Oktober?2022

Zwischenruf in der ZRP??

In einem ?Zwischenruf“ im Heft 7 / 2022 der ZRP nimmt Prof. Rossi eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Anlass, sich zur Beh?rdeninformation per Messengerdiensten zu ?u?ern. Das Gericht hatte einen Anspruch auf Zugang zu einer Twitter-Direktnachricht verneint. Zu Recht, meint Prof. Rossi, denn welche Informationen zu amtlichen Zwecken gespeichert werden, bestimmt sich nicht nach dem Informationsfreiheitrecht, sondern ist eine diesem vorgelagerte Frage. Allerdings dürften staatliche Organe nicht unter denselben Umst?nden von allen Kommunikationsformen Gebrauch machen wie Private. Der Zwang zur F?rmlichkeit sei vielmehr Zeichen und Voraussetzung von Rechtsstaatlichkeit. Der Staat müsse deshalb seine Kommunikation über digitale Formate nach den gleichen Regeln speichern und in der Folge auch grunds?tzlich zug?nglich machen wie über analoge Formate – oder schlicht auf sie verzichten.

C.H. Beck

16./17.?September?2022

Internationale Konferenz "Flexibility in Urban Planning Law"

Am 16./17.9.2022 fand eine Tagung der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme ( AIDRU) an den Universit?ten Bergamo and Brescia zum Thema ?Flexibility in Urban Planning Law“ statt. Auf der Grundlage von L?nderberichten aus insgesamt 14 Staaten hat Prof. Rossi dabei einen ?summary report“ zu der Frage erstellt, unter welchen Voraussetzungen Pl?ne ge?ndert werden k?nnen. Gemeinsam ist allen Rechtsordnungen das grunds?tzliche Spannungsverh?ltnis zwischen Planungssicherheit auf der einen Seite und Anpassungsbedürfnissen auf der anderen Seite. Unterschiede gibt es bei den Instrumenten, mit denen dieses Spannungsverh?ltnis aufgel?st wird.?

AIDRU

9. September?2022

Einbeziehung externer Expertise als Voraussetzung guter Gesetzgebung??

Auf der Tagung ?Die Kunst der Gesetzgebung“, die am 9.9.2022??vom Institut für Europ?ische Gesundheitspolitik und Sozialrecht – ineges – an der Universit?t Frankfurt veranstaltet wurde, hat Prof. Rossi einen Vortrag zur Einbeziehung externer Expertise als Voraussetzung guter Gesetzgebung gehalten.

Er analysierte dabei zun?chst die Praxis der bundesdeutschen und auch der europ?ischen Rechtsetzung, auf Wissen externer Akteure zurückzugreifen, und arbeitete sodann Grundprobleme zwischen demokratisch legitimiertem Entscheiden und rechtsstaatlich gebotenem Wissen heraus. Trotz Anerkennung des Rechts der Mehrheit, gegen wissenschaftliche Erkenntnisse ?falsche“ Entscheidungen zu treffen, postulierte Prof. Rossi?eine grunds?tzliche, im Einzelfall allerdings zu differenzierende Verpflichtung des Gesetzgebers, sich das für Gesetze notwendige Wissen auch durch externe Expertise zu verschaffen bzw. intern vorgehaltenes Wissen einer externen Plausibilit?tsprüfung zu unterziehen. Nicht zuletzt wegen des unscharfen Begriffs ?gute?Gesetzgebung“ sei die Einbeziehung externer Expertise aber eher eine politische Klugheitsregel denn eine verfassungsrechtliche Verpflichtung.

ineges

22. Juni 2022

Kommentierung von Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes

Soeben ist die 38. Erg?nzungslieferung zum Kommentar ?Sieder/Zeitler – Bayerisches Wassergesetz“ erschienen.

Prof. Rossi zeichnet nun in den Vorbemerkungen zum BayWG dessen Genese nach und kommentiert zudem zahlreiche Vorschriften über die Bewirtschaftung oberirdischer Gew?sser, im Einzelnen die Vorschriften zum Gemeingebrauch (Art. 18), zu Gew?sserrandstreifen (Art. 21, der im Fortgang des Volksbegehrens ?Rettet die Bienen“ neu gefasst wurde), zur Unterhaltungslast (Art. 22) sowie zur Ausführung, Ersatzvornahme und Sicherung der Unterhaltung (Art. 24), ebenso zu besonderen Pflichten im Interesse der Unterhaltung (Art. 25) und zu den Kosten der Unterhaltung (Art. 26). Kommentiert werden auch die Vorschriften, mit denen der Bayerische Gesetzgeber von seiner Abweichungsbefugnis von Vorschriften des WHG Gebrauch gemacht hat. Sie betreffen die Benutzung zu Zwecken der Fischerei (Art. 19), die ?bertragung und Aufteilung der Unterhaltungslast (Art. 23) und die Festsetzung der Kostenbeitr?ge, des Kostenersatzes und der Kostenvorschüsse (Art. 27).?

C.H. Beck

2. Juni?2022

Climate Change Litigation??

Am 2.6.2022 hat die 6. Ljubljana-Augsburg Conference on Contemporary Issues of International Law in Augsburg stattgefunden, die sich in Fortsetzung der im Februar 2022 in Ljubljana abgehaltenen Konferenz erneut mit dem Thema ?Climate Change Litigation - Challenges and Opportunities in European and International Law“ befasste.

Vom Lehrstuhl referierte Dr. Sandhu zur Frage, inwiefern sich mit dem Europ?ischen Klimagesetz (EU Verordnung 2021/1119) neue Klagem?glichkeiten für Individuen vor dem EuGH und mitgliedstaatlichen Gerichten er?ffnen. Als eine zentrale S?ule des European Green Deal formuliert dieses EU Klimagesetz verbindliche Reduktionsvorgaben für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie das Ziel der Klimaneutralit?t bis sp?testens 2050.

Prof. Rossi eruierte in seinem Vortag “The Possible Role of Courts in Climate Change Governance” die Chancen, Risiken und Grenzen der rechtsprechenden Gewalt bei der Bew?ltigung des Klimawandels und seinen Folgen und differenzierte dabei insbesondere zwischen der Verfassungs-, Verwaltungs- und der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Univerza v Ljubljani

22. M?rz 2022

Beitrag in der Encyclopedia of Contemporary Constitutionalism

In der vorab als Online-Version erschienenen Encyclopedia of Contemporary Constitutionalism?ist ein Beitrag von Prof. Rossi und Dr. Sandhu zur Bedeutung des Art. 78 AEUV für den Weg zu einem Gemeinsamen Europ?ischen Asylsystem erschienen. Dieses System hat sich seit seiner Gründung durch internationale Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europ?ischen Gemeinschaft im Jahr 1985 st?ndig weiterentwickelt. Es ist durch eine differenzierte Zusammenarbeit gekennzeichnet und wurde nur schrittweise supranationalisiert. Artikel 78 AEUV ist sicherlich ein Eckpfeiler für das Gemeinsamen Europ?ischen Asylsystems, darf wegen seiner Ausgestaltung als blo?e?Kompetenzbestimmung für die inhaltliche Entwicklung des Asylsystems aber nicht übersch?tzt werden. Vielmehr k?nnen umgekehrt die oftmals kritisierten Defizite des Gemeinsamen Europ?ischen Asylsystems als Ausdruck der grundlegenderen strukturellen Defizite innerhalb der EU verstanden werden.?

Springer

12. Januar 2022

Vortrag zum Verh?ltnis von Wissenschaft und Politik??

Im Rahmen der von Prof. Kubiciel initiierten Ringvorlesung ?Krisenresilienz des Rechts? Lehren aus der Corona-Krise“ hat Prof. Rossi am 12. Januar 2022 einen Vortrag zum Thema ?Aufgabenverteilung zwischen Wissenschaft und Politik“ gehalten.

An Beispielen aus der Corona-Krise wie auch der Klimaschutzdebatte hat Prof. Rossi zun?chst verschiedene Modelle des Verh?ltnisses von Wissenschaft und Politik in Erinnerung gerufen und sodann aus normativer Perspektive dargelegt, wie wissenschaftliches Wissen in politische Entscheidungen einflie?t. Dabei hat er das komplexe System der privaten wie staatlichen Generierung von Wissen und seiner Rezeption durch staatliche Entscheidungsorgane, das durch f?derale Parallelstrukturen noch einmal unübersichtlicher ausgestaltet ist, gegen Kritik verteidigt. Unsicherheiten seien einer demokratisch-liberalen Staatsform immanent und müssten ausgehalten werden. Sie seien zugleich ein Garant für die Resilienz des Rechts, weil sie Lernbedürfnis und Lernf?higkeit zugleich garantierten.

Jur. Fakult?t Augsburg

23. Dezember 2021

Beitrag zu?Korrekturgesetzen

Für die Festschrift zum 50-j?hrigen Bestehen der Juristischen Fakult?t Augsburg hat Prof. Rossi einen Beitrag zur Korrektur von Gesetzen durch Korrekturgesetze verfasst. Der Begriff ist nicht klar definiert: Vom Gesetzgeber selbst wird er zuweilen zur Betonung politischer Paradigmenwechsel verwendet;?aus der Perspektive der Gesetzgebungswissenschaft sollte er aber auf Gesetze zur Korrektur (verfassungs-)rechtlicher Fehler bezogen sein.

Anhand zweier jüngerer Praxisbeispiele – der Behebung eines rechtstechnischen Fehlers im 1. FiMaNoG durch das 2. FiMaNoG und der ?nderung des unmittelbar vor der Ausfertigung durch den Bundespr?sidenten stehenden Gesetzes zur Bek?mpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminatlit?t durch ein sog. Anpassungsgesetz – zeigt Prof. Rossi?auf, dass es neben der M?glichkeit der Berichtung von Fehlern durch die Bundesregierung und der Behebung von Fehlern im Wege der Auslegung ein Bedürfnis für die Korrektur von Gesetzen durch den Gesetzgeber gibt. Entsprechende Korrekturgesetze sind meist als ?nderungs-, zuweilen als Abl?sungsgesetze ausgestaltet, verfassungsrechtlich aber schlicht als Gesetze zu qualifizieren, die die allgemeinen formellen und materiellen verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben zu beachten haben.

Mohr Siebeck

23. Dezember 2021

Dissertation von Dr. Sandhu??

Im renommierten Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck?ist jetzt die Dissertation von?Dr. Sandhu erschienen. Unter dem Titel ?Grundrechtsunitarisierung durch Sekund?rrecht“ thematisiert Dr.?Sandhu die Reichweite des mitgliedstaatlichen Grundrechtsschutzes im Anwendungsbereich von ?ffnungsklauseln. Sie pl?diert für eine an der prim?rrechtlichen Kompetenzverteilung orientierte grundrechtliche Verantwortungsteilung zwischen der europ?ischen und der mitgliedstaatlichen Ebene.

Mohr Siebeck

21. Dezember 2021

Aktualisierung des Kommentars zum Wasserrecht

Zum mehrb?ndigen Kommentar des Wasserrechts ?Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp“ ist soeben die 56. Erg?nzungslieferung erschienen, die den Kommentar auf den Stand Juli 2021 bringt.

Prof. Rossi übernimmt in dieser Aktualisierung die Kommentierungen zu den in § 5 WHG normierierten allgemeinen Sorgfaltspflichten, zum Gemeingebrauch sowie zum Eigentümer- und Anliegergebrauch nach?§§ 25 und 26 WHG?sowie zu den Erdaufschlüssen nach § 49 WHG und der Sanierung von Gew?ssersch?den gem?? § 90 WHG.

Zudem firmiert er zusammen mit Herrn Thomas G??l nun formal als Herausgeber des Kommentars.

C.H. Beck

2. Dezember 2021

Vortrag auf dem Forum Bergrecht??

Am 2. und 3. Dezember 2021 fand in Berlin die Fachtagung FORUM Bergrecht statt, die alle zwei Jahre Praxis und Wissenschaft zu diesem besonderen Rechtsgebiet zusammenbringt. Neben spezifischen Aspekten des Bundesberggesetzes und wasserrechtlichen Themen standen in diesem Jahr auch das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktiven Abfall sowie die Zug?nglichkeit geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz auf dem Programm. Prof. Rossi hat deshalb über die Zug?nglichkeit geologischer Daten nach dem Geologiedatengesetz referiert.

Forum Institut

1. Dezember 2021

Neuauflage des Calliess/Ruffert

Heute ist die 6. Auflage des ?Calliess/Ruffert“ erschienen, des bew?hrten einb?ndigen Kommentars zum Europarecht. Prof. Rossi hat für die Neuauflage seine Kommentierungen zu verschiedenen Vorschriften des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, zur Europ?ischen Investitionsbank, zur Flexibilit?tsklausel (Art. 352 AEUV) und zu einigen Bestimmungen der Grundrechtecharta auf den neuesten Stand gebracht.

C.H. Beck

15. November 2021

Neue Zeitschrift?ZGI:?Zeitschrift für das gesamte Informationsrecht???

Im Beck-Verlag ist ein Sonderheft?einer neuen Zeitschrift erschienen, die sich ab 2022 alle zwei Monate mit dem gesamten Informationsrecht befassen wird. In drei bis vier Beitr?gen, einer Dokumentation aktueller Rechtsprechung und entsprechenden Anmerkungen werden insbesondere die Themengebiete Informationsfreiheit, Datennutzung und Open Data behandelt. Die Zeitschrift wird auch bei Beck-Online verfügbar sein. Prof. Rossi geh?rt dem Herausgeberkreis und auch der Schriftleitung der ZGI an. Im Sonderheft findet sich u.a. eine Urteilsanmerkung?von Dr. Sandhu, die sich unter dem Titel ?Nudging im Stra?envekehr durch Transparenz von Registerdaten“ mit dem Urteil des EuGH v. 22. Juni 2021 (Rs. C-439/19) befasst.

C.H. Beck

10. November 2021

Eintrag ins Freundschaftsbuch zum 75-j?hrigen Jubil?um der Bayerischen Verfassung

Aus Anlass des 75-j?hrigen Bestehens der Bayerischen Verfassung hat die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit?verschiedene Menschen gebeten, sich mit ihren Gedanken zur Verfassung in ein Freundschaftsbuch einzubringen und jeweils einen Artikel der Verfassung n?her zu kommentieren. Prof. Rossi hat deshalb seinen Blick auf Art. 3a, dem ?Europa-Artikel“ der Bayerischen Verfassung, offengelegt. Unter dem Titel ?Flagge zeigen“ meint er mit schmunzelndem Auge, dem rechtlich nahezu unbedeutenden Artikel gehe es nicht allein um das Hissen der Europaflagge in München, sondern auch um die Sichtbarkeit Bayerns in Brüssel.?

Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

1. November 2021

Tagungsband ?Urbane Mobilit?t“

Im Verlag Mohr Siebeck ist der von Martin Kment und Matthias Rossi herausgegebene Band ?Urbane Mobilit?t“ erschienen. Er dokumentiert die wissenschaftlichen Fachvortr?ge, die im Rahmen des vom Institut für Umweltrecht der Augsburg veranstalteten 6. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstags gehalten wurden. Die Erarbeitung des Themas erfolgt über eine Darstellung von wichtigen Referenzthemen, wie insbesondere zur Mobilit?t im Kontext der menschlichen Gesundheit oder der Digitalisierung. Auch wird der begrenzte Zugang zur Stadt analysiert und es werden Fragen des Einzelhandels unter Berücksichtigung von Versandhandel und Versorgungssicherheit beantwortet. Eine politische Betrachtung zur Gro?stadt der Zukunft ist den Beitr?gen als Impuls vorangestellt.

Mohr Siebeck

22. Oktober 2021

Webinar der Pennsylvania Carey Law School

Prof. Rossi hat im Rahmen eines von der Carey Law School der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】 of Pennsylvania und der International Conference on Legislation and Law Reform organisierten Webinars einen Vortrag zum Thema ?Legislation as an Interdisciplinary Challenge“ gehalten.?Im Vordergrund des Vortrags und der anschlie?enden Diskussion stand die Frage, wie notwendiges Sachwissen in die Gesetzgebung eingebracht werden kann, ohne einer einseitigen Interessenvertretung Raum zu geben.?

Carey Law School

15.-16. Oktober 2021

11. Krakauer-Augsburger?Symposium

Prof. Rossi und Dr. Sandhu haben Mitte Oktober an einer Konferenz zum Thema ?Interdisciplinary Approaches to Law“ in Krakau teilgenommen. Es war das 11. Symposium im Rahmen der Kooperation?zwischen der Fakult?t für Recht und Verwaltung der Jagiellonen Universit?t in Krakau und der?Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg.

Prof. Rossi hat sich in seinem Vortrag den interdisziplin?ren Herausforderungen der Gesetzgebung gewidmet und dabei das Verh?ltnis von Demokratie zur Expertise auf deutscher wie auf europ?ischer Ebene betrachtet.

Dr. Sandhu?befasste sich mit dem nicht-institutionalisierten, informellen gerichtlichen Dialog zwischen einzelnen nationalen H?chstgerichten in der EU und dem EuGH in grundrechtlichen Fragestellungen.

Uniwersytet Jagielloński

10. Oktober 2021

Kommentar zum Informations- und 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ienrecht

Auf dem Sach- und Rechtsstand vom 1. Februar 2021 ist soeben die 2. Auflage der Printfassung des Kommentars zum Informations- und 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ienrecht erschienen, der von Hubertus Gersdorf und Boris Paal im Beck-Verlag herausgegeben wird und der zudem auch als ?Online-Kommentar“ zur Verfügung steht. Prof. Rossi kommentiert in dem Band die Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG).

C.H. Beck

30. September 2021

Dr. Aqilah Sandhu vertritt Juniorprofessur

Im Wintersemester 2021/2022 wird Dr. Aqilah Sandhu die Vertretung einer Juniorprofessur für ?ffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universit?t Gie?en übernehmen.?Sie wird dort die UniRep-Vorlesung im ?ffentlichen Recht (Verfassungsrecht: Grundrechte und Staatsorganisationsrecht) halten.?Für die Wahrnehmung der Vertretung ist sie ab dem 1.10.2021 an der Universit?t Augsburg beurlaubt.

privat

18. September 2021

Auskünfte zur Bundestagswahl

Für einen Bericht über aktuelle Informationen zur Stimmabgabe bei der Bundestagswahl hat?Prof. Rossi der LTO?verschiedene Fragen beantwortet.

Mit Blick auf den?gerichtlich ausgetragenen?Streit zwischen dem Bundeswahlleiter und Forsa über die Zul?ssigkeit der Verbreitung von Wahlprognosen, die sich auch auf bereits abgegebene Briefwahlstimmen beziehen,?ist Prof. Rossi der Meinung, dass schon nach geltender Rechtslage?bis zur Schlie?ung der Wahllokale am Wahltag keine Ergebnisse von Umfragen publiziert werden dürften, die sich auf eine bereits ausgeübte Stimmabgabe bez?gen. Umgekehrt k?nne und solle der Zeitraum für den Gebrauch der Briefwahl auf eine m?glichst knappe Dauer beschr?nkt werden, um den Konflikt zu entsch?rfen.

Mit Blick auf die zu beobachtende Praxis, den eigenen ausgefüllten Stimmzettel zu fotografieren und ?ffentlich zu machen, erinnert Prof. Rossi daran, dass das in Wahlkabinen geltende Fotografierverbot nicht nur eine Beeinflussung anderer W?hler verhindern solle, sondern?vor allem?die Freiheit der eigenen Wahlentscheidung schützen solle: Niemand solle?einem anderen Rechenschaft für seine Stimmabgabe schulden und diese durch ein entsprechendes Foto??beweisen“ müssen.

LTO

19. August 2021

Kommentar zum BVerfG-Beschluss zur Wahlrechts?nderung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 13. August 2021 den Eilantrag abgelehnt, mit dem Oppositionsfraktionen die Anwendung des im November 2020 ge?nderten Wahlrechts auf die Bundestagswahl im September 2021 verhindern wollten. Die n?chste Wahl wird also nach dem novellierten Wahlrecht stattfinden, auch wenn dieses im Laufe der n?chsten Legislaturperiode vom Bundesverfassungsgericht m?glicherweise für verfassungswidrig befunden wird. In einem Kommentar auf dem Verfassungsblog?ordnet Prof. Rossi diese Entscheidung in die Zust?ndigkeitsverteilung zwischen Bundestag und Bundesverfassungsgericht ein und sorgt sich um Legitimationsdefizite der bevorstehenden Wahl wie generell um die Frage, wie im st?ndigen Wechselspiel zwischen den beiden Verfassungsorganen dauerhaft ein verfassungskonformes Wahlrecht geschaffen werden kann. Er erneuert seine bezüglich des Parteienrechts ge?u?erte Forderung, dass machtbezogene Regelungen des Bundestags jeweils erst zur übern?chsten Legislaturperiode in Kraft treten dürften. Zus?tzlich zu dieser Distanz schaffenden zeitlichen Unterbrechung w?re zu überlegen, das Wahlrecht einer Zustimmung per Volksentscheid zu unterwerfen.

Verfassungsblog

12. August 2021

Vortrag von Dr. Aqilah Sandhu in Tutzing

Im Rahmen der interdisziplin?ren Tagung "Perspektiven auf eine technologische Welt im Wandel", die vom 9.-12.8.2021 an der Akademie für politische Bildung in Tutzing stattfand,?referierte Dr. Aqilah Sandhu zur Fragestellung "Auslaufmodell Privatsph?re?" aus rechtlicher Perspektive. Die Privatsph?re ist l?ngst nicht mehr nur r?umlich-gegenst?ndlich bestimmbar. Das Recht begegnet der Verlagerung privater Lebenssachverhalte in den digitalen oder virtuellen Raum ma?geblich dadurch, dass es nicht zwischen vermeintlich belanglosen und privaten Daten differenziert. Soll der Schutz personenbezogener Daten nicht seinerseits freiheitsverkürzend wirken, bedarf es innovativer Ans?tze, die auf der interdisziplin?ren Veranstaltung anregend diskutiert wurden.

APB Tutzing

17. Juni 2021

Teilnahme an Online-Tagung: Sustainability and Property Rights

Prof. Rossi hat an einer? Online-Tagung?zum Thema ?Sustainibiliy and Property Rights“ teilegenommen, die gemeinsam vom New Zealand Centre for Environmental Law von der Universit?t Auckland und vom Institut für Umweltrecht an der Universit?t Augsburg organisiert wurde.

In seinem Beitrag ?Necessary Investment Protection as a Condition for Sustainable Environmental Protection” setzte sich Prof. Rossi mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu ?frustierten Investitionen“ auseinander. Seiner Ansicht nach spr?chen nicht nur das umweltrechtliche Kooperationsprinzip, sondern vor allem auch die grundrechlichen Freiheitsrechte dafür, zur Gew?hrleistung und Durchsetzung eines nachhaltigen Umweltschutzes die Innovationskraft der Privatwirtschaft zu aktivieren. Zu diesem Zwecke müssten Investitionen jenseits konkreter Eigentumsrechte mittel- bis langfristig geschützt werden, gerade auch im Falle radikaler Politikwechsel und entsprechender Rechts?nderungen. Nachhaltiger Investitionsschutz sei insofern eine zentrale Voraussetzung für einen nachhaltigen Umweltschutz.

15. Juni 2021

Grundrechtliche Betrachtung des Geologiedatengesetzes

Im Heft 2/2021 der Zeitschrift für Bergrecht betrachtet Prof. Rossi noch einmal die Grundstrukturen des Geologiedatengesetzes aus grundrechtlicher Perspektive. Mit seinen Regelungen über die automatische Bereitstellung privat generierter geologischer Daten nach Ablauf bestimmter Fristen greift das Gesetz unmittelbar in geheimnisschützende Grundrechte ein. In mindestens zweifacher Weise werde dabei der verfassungsrechtliche Rahmen überschritten: Erstens fehle es an einer H?rtefallklausel, die es erlauben würde, individuelle und konkrete Besonderheiten im Einzelfall hinreichend zu berücksichtigen. Zweitens missachte das Gesetz das rechtsstaatliche Rückwirkungsverbot, wenn es die ?ffentliche Bereitstellung auch auf solche geologischen Daten erstrecke, die vor seinem Inkrafttreten generiert wurden. Prof. Rossi diagnostiziert insofern einen Korrekturbedarf des Gesetzes.

Carl Heymanns Verlag

7. Mai 2021

Interview zur Compliance in der Politik

Aus Anlass jüngster Ereignisse will die Gro?e Koalition die Transparenzregeln für Abgeordnete versch?rfen. In einem Interview mit NJW-aktuell??u?ert Prof. Rossi sich skeptisch zu diesem Vorhaben. Mit jeder Erweiterung der Macht der Exekutive gegenüber den Parlamentariern stiege die M?glichkeit eines politisch motivierten Missbrauchs. Auf keinen Fall dürfe die Abgeordnetenbestechung als Verbrechen hochgestuft werden, weil damit die Strafbarkeit von Vorbereitungshandlungen mit entsprechenden Ermittlungsbefugnissen der Staatsanwaltschaft einherginge. Stattdessen solle die binnenbezogene Compliance in Parlament und Parteien verbessert werden.

15. April 2021

Instrumente der Frequenzzuteilung zur Sicherung nachhaltigen Wettbewerbs

In ihrem ?Frequenzkompass 2020“ hat die?Bundesnetzagentur?erste ?berlegungen zur künftigen Verfügbarkeit von Frequenzen für den Mobilfunk angestellt. Mit Blick auf die Ende 2025 auslaufenden Nutzungsrechte bestimmter Frequenzbereiche bringt sie eine Verl?ngerung der bisherigen Nutzungsrechte anstelle eines neuen Vergabeverfahrens ins Spiel. Dies widerspr?che jedoch dem Recht auf Chancengleichheit konkurrierender Marktteilnehmer. Anstatt die aktuellen Marktverh?ltnisse zu zementieren, müsse die Bundesnetzagentur einen nachhaltigen funktionsf?higen Wettbewerb sicherstellen. Als Instrument komme insofern auch eine Reservierung von Frequenzen für bestimmte Marktteilnehmer in Betracht, wie Matthias?Rossi und Aqilah?Sandhu in einem Aufsatz im Heft 4/2021 der?MMR ausführen.

C.H. Beck

29. M?rz?2021

Beitrag zum Einfluss des Bundestages auf die Qualit?t von Gesetzen

Für das Themenheft???Law Reform“ der?Zeitschrift ?The Theory and Practice of Legislation“ hat Prof. Rossi den Einfluss des Bundestages auf die Qualit?t von Gesetzen untersucht. Er stellt klar, dass es in Deutschland keine abschlie?ende institutionalisierte Kontrolle der Qualit?t von Gesetzen durch das Parlament gibt. Weder sind die Abgeordneten noch ist die Parlamentsverwaltung mit einer solchen Qualit?tskontrolle beauftragt. Vielmehr geht das deutsche Gesetzgebungsverfahren implizit von einem pluralistischen Konzept der Qualit?tskontrolle aus: Alle an der Gesetzgebung beteiligten Organe und Personen sind zur Sicherstellung einer guten Gesetzesqualit?t aufgefordert. Dieses Konzept betont st?rker die politische Rationalit?t des Demokratieprinzips als die rechtliche Rationalit?t des Rechtsstaatsprinzips, akzeptiert also eher schlechte, dafür aber demokratisch legitimierte Gesetze als gute, die auf den Sachverstand nicht unmittelbar demokratisch legitimierter Gremien zurückgehen. Ein Ausgleich zwischen diesen Gegenpositionen wird nur über die Zeit gefunden: Gesetze sind jederzeit ?nderbar, sind also lern- und verbesserungsf?hig.

Taylor & Francis

25. M?rz?2021

Befristeter Schutz von Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen?

Der Schutz von Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen ist durch das seit rund zwei Jahren in Kraft befindliche Gesch?ftsgeheimnisgesetz prinzipiell gest?rkt, als Schranke ?ffentlich-rechtlicher Informationszugangsfreiheit aber punktuell dadurch relativiert worden, dass ein Schutzbedürfnis unabh?ngig vom Willen des Geheimnisherrn mitunter nur für eine beschr?nkte Zeit angenommen wird. Mag es aus der Perspektive einer generellen Zug?nglichkeit von Daten und Informationen auch gute?Gründe für die Befristung des Schutzes von Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen geben, kann sie verfassungsrechtlich doch nur Bestand haben, wenn sie als im Einzelfall widerlegbare Vermutung ausgestaltet ist. Als unwiderlegbare Fiktion hingegen sei sie verfassungswidrig, legt Prof. Rossi in einem Beitrag im Gewerbearchiv dar (Heft 4/2021, S. 130 ff.). Sie missachte zudem den grunds?tzlichen und verfassungsrechtlich gebotenen Unterschied zwischen Geheimnisschutz und Recht des geistigen Eigentums.

C.H. Beck

25. M?rz?2021

Legistische Herausforderungen für Volksinitiativen

Gesetzgebung ist zwar kein Hexenwerk, hat aber durchaus ihre Tücken. Neben den generellen verfassungsrechtlichen Anforderungen sind die allgemeinen technischen Regeln zur Abfassung von Gesetzen zu beachten. Insbesondere Volksinitiativen, die nicht permanent, sondern meist einmalig oder jedenfalls nur gelegentlich Gesetze konzipieren, sind insofern vor gro?e Herausforderungen gestellt. Unter dem Titel ?Direkte Demokratie im Detail“ untersucht Prof. Rossi in seinem Beitrag für das zu Ehren von Otmar Jung im Boorberg-Verlag erschienene liber amicorum, welche?Anforderungen an Gesetzentwürfe von Volksinitiativen gestellt werden.

24. M?rz?2021

Stellungnahme vor dem Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt

Der Finanzausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt hat heute über einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen beraten, mit denen die Landeshaushaltsordnung zur besseren parlamentarischen Steuerung externer Regierungsberatung um eine Bestimmung erg?nzt werden soll. In seiner Stellungnahme begrü?te Prof. Rossi diesen Schritt, der auch als Blaupause für den Bund und andere L?nder fungieren k?nne. Zugleich wies?er auf verbleibende Schw?chen wie auch auf eine grunds?tzliche Verantwortungsverschiebung?von der Regierung zum Parlament hin.

Landtag Sachsen-Anhalt

11. M?rz 2021

Lektüre und Lektionen in Zeiten von Corona ?

Für das diesj?hige Themenheft ?Literatur, Kunst & Recht“ der NJW hat Prof. Rossi die Erz?hlung ?Es f?ngt mit ?L‘ an“ von Dino Buzzati gelesen. Der vor allem durch den Roman ?Tatarenwüste“ bekannte Italiener zeigt mit dieser bereits 1938 verfassten Geschichte, was eine Epidemie mit Menschen machen kann. Und sie verdeutlicht Juristen die harte Wirkungsweise rechtlicher Fiktionen. Insofern h?lt die Lektüre in Zeiten von Corona einige Lektionen bereit.?

Wer nicht nur die Interpretation, sondern den Text selbst lesen mag, wird hier fündig.

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C.H. Beck

25. Februar 2021

Beitrag zum Parteienrecht

Unter dem Titel ?Verwaltungsrecht als politisches Rechts“ ist im Boorberg-Verlag der Tagungsband zum XXI. Deutsch-Polnischen Verwaltungskolloquium erschienen, das im September 2019 an der Humboldt-Universit?t zu Berlin stattgefunden hat. In seinem Beitrag ?Parteienrecht als Schnittstelle von Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ stellt Prof. Rossi die Besonderheiten des Parteienrechts heraus, misstraut einer prozessrechtlichen Bestimmung der Rechtsnatur des Parteienrechts und warnt im Ergebnis vor dessen weiterer Konstitutionalisierung: Abgesehen davon, dass sich unter unsicheren, jedenfalls aber ver?nderbaren Mehrheitsverh?ltnissen eine Konservierung der Machtzugangsregeln rasch gegen die wenden k?nne, die sie zu ihrer eigenen Sicherung erlassen haben, müsse eine Konstitutionalisierung bestimmter Vorgaben stets mit Weitblick erfolgen und auch unerwünschte Wirkungen in den Blick nehmen. ?nderungen des Parteienrechts (wie im ?brigen auch des Wahlrechts und des Abgeordnetenrechts) sollten, so meint Rossi, der Zustimmung des Volkes bedürfen und zudem nur für die jeweils n?chste Legislaturperiode wirksam werden dürfen, was in einer Erg?nzung des Art. 82 Abs. 2 GG um einen Satz 3 zum Ausdruck gebracht werden sollte.

11. November?2020

Festschrift zum 50-j?hrigen Bestehen der Universit?t Augsburg

Zum 50-j?hrigen Jubil?um der Universit?t Augsburg ist jüngst eine Festschrift erschienen. Unter dem Titel ?Wissenschaft, Kreativit?t, Verantwortung“ zeichnet der Band die Geschichte und gegenw?rtige Entwicklung der Universit?t Augsburg nach. Prof. Rossi stellt in dem Band die Juristische Fakult?t vor: ?Recht vielf?ltig.“

Schnell & Steiner??

Schnell & Steiner

12. Februar?2021

Tagungsband der Augsburg-Johannesburg-Kooperation?

Im Nomos-Verlag ist nun der Band zur Tagung ?Legal Certainty and Fundamental Rights“ erschienen, die 2019 von Mitgliedern der Juristischen Fakult?ten der Universit?ten Augsburg und Johannesburg veranstaltet wurde und an der vom Lehrstuhl neben Prof. Rossi auch Aqilah Sandhu teilgenommen hat.?

Sie befasst sich in ihrem Beitrag mit dem Spannungsverh?ltnis zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit im Europarecht im weiteren Sinne. Unter dem Titel "Legal Certainty and Human Rights in the European Legal Order – The Treatment of Preventive Detention in the German Federal Constitutional Court and the European Court of Human Rights" zeigt sie am Beispiel der Sicherungsverwahrungsproblematik auf, dass eine reibungslose Verzahnung der Grundrechtsordnungen (EMRK und GG) unabdingbar für die optimale Entfaltung der subjektiv-rechtlichen Gew?hrleistungen ist und dass Brüche im Mehrebenensystem den Vertrauensschutz und die Rechtssicherheit nachhaltig beeintr?chtigen.?

Prof. Rossi nutzt seinen ?comment“ zu einem auf Südafrika bezogenen Beitrag, um unter dem Titel ?Sustainable Legislation“ Nachhaltigkeit als allgemeine Leitlinie für die Gesetzgebung zu postulieren.?

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18. Januar 2021

Tagungsband zum Kolloquium ?Changer de culture normative“

Zur der vom franz?sischen Conseil national d’évaluation des normes?und von LexisNexis organisierten Tagung vom 26.11.2020?zum Thema ?Changer de culture normative“ ist nun ein Tagungsband erschienen. Prof. Rossi umrei?t in seinem Beitrag die Rolle des Bundesverfassungsgerichts für die Qualit?t von Gesetzen. Der Band steht als Supplément No. 3 zur Zeitschrift ?La Semaine juridique“ sowohl in gedruckter Form als auch auf der Seite? "tendencedroit"?zum ?Durchbl?ttern“ zur Verfügung.

LexisNexis

14. Januar?2021

Nach 150 Jahren Gewerbeordnung: Konsolidierungsbedarf?

In dem zur Tagung: ?150 Jahre Gewerbeordnung“ erschienenen Tagungsband geht Prof. Rossi der Frage nach, ob die Gewerbeordnung ein anachronistisches oder ein geordnetes Regelwerk ist. Seiner Ansicht nach?bedarf?die GewO?aus legistischer Perspektive der Konsolidierung und der sprachlichen ?berarbeitung. Ein solches formales ?update“ sollte zur inhaltlichen ?berarbeitung in vielen Punkten genutzt werden. Die Gewerbeordnung h?tte dann durchaus das Potenzial, zu einem rechtlich verbindlichen allgemeinen Teil des ?ffentlichen Wirtschaftsrechts zu werden, dessen Funktion ihr bislang allenfalls rechtsdogmatisch zukommt.?

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29. Dezember?2020

Beitrag zu den politischen Rechten der Unionsbürger?

In dem vom Augsburger Fakult?tskollegen Prof. Wollenschl?ger herausgegebenen Band X der Enzyklop?die Europarecht hat Prof. Rossi das Kapitel ?Politische Rechte der Unionsbürger“ verfasst. Im Vordergrund seiner Ausführungen stehen nicht eine Theorie oder Postulate nach einer Ausweitung dieser Rechte, sondern deren normative Ausgestaltung in den EU-Vertr?gen. Die meisten der hier verankerten politischen Rechte sind allerdings Jedermann-Rechte, so dass die Unionsbürgerschaft insofern nicht konstitutiv ist. Und sofern einzelne politische Rechte an die Unionsbürgerschaft anknüpfen, sind sie überwiegend als Diskriminierungsverbote bzw. Inl?ndergleichbehandlungsgebote ausgestaltet, so dass ihre?Bedeutung, etwa für die demokratische Legitimation der Union, nicht überh?ht werden sollte. Hingegen betont Prof. Rossi die Bedeutung des Rechts von Unionsbürgern, die Kommission mittels europ?ischer Bürgerinitiativen zur Ausarbeitung eines Rechtsetzungsvorschlags aufzufordern. Denn unabh?ngig von ihrem konkreten Erfolg schaffen solche Bürgerinitiativen eine mitgliedstaatenübergreifende und damit eine genuin europ?ische ?ffentlichkeit.

Nomos

29. Dezember 2020

Kommentierung der Fracking-Vorschriften?des Wasserrechts

In?der 54. Erg?nzungslieferung zum Wasserrechtskommentar Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp kommentiert Prof. Rossi diejenigen Vorschriften des WHG, die im Zusammenhang mit der Regelung der?Fracking-Technologie 2017?neu aufgenommen wurden:?§§?13a und 13b WHG?statuieren in ihrem Zusammenspiel ein?Sonderregime?für die Zulassung unkonventionellen?Frackings.?§?104a?sieht ?bergangsbestimmungen zum Bestandsschutz vorhandener Anlagen zur untert?gigen Ablagerung von Lagerst?ttenwasser vor. Die Regelungen sind durch einen experimentellen Charakter gekennzeichnet: Im Jahr 2021 muss der Bundestag die in § 13a Abs. 1 WHG normierten Versagungsverbote auf der Grundlage des weiter entwickelten Stands von Wissenschaft und Technik?evaluieren.???

C.H. Beck

18. Dezember?2020

Abschluss der Promotion von Aqilah Sandhu??

Mit der erfolgreichen Disputatio hat Aqilah Sandhu heute Ihre Promotion abgeschlossen. Sie befasst?sich in ihrer Arbeit unter dem Titel "Grundrechtsunitarisierung durch Sekund?rrecht" mit der Frage, wie sich die sekund?rrechtliche Konkretisierung von Grundrechten durch die EU auf das Verh?ltnis der Grundrechtsordnungen im Mehrebenensystem auswirkt. Am Beispiel des harmonisierten EU-Datenschutzrahmens analysiert sie die Reichweite des mitgliedsstaatlichen Grundrechtsschutzes im Anwendungsbereich der sekund?rrechtlichen ?ffnungsklauseln und beleuchtet die in der Rechtsprechung des EuGH angewandte Methodik kritisch. Anhand des von ihr entwickelten, am Prim?rrecht orientierten L?sungsvorschlags soll eine verl?ssliche Abgrenzung der datenschutzgrundrechtlichen Rechtsprechungskompetenzen erm?glicht werden.

? Universit?t Augsburg

15. Dezember 2020

Charlotte von Bremen-Kühne erwirbt LL.M.-Titel?

Vor ihrer Mitarbeit am Lehrstuhl hat Frau von Bremen-Kühne ein LL.M-Studium im V?lkerrecht an der Universit?t Bristol absolviert. Im Rahmen dessen konnte sie durch Seminare, Hausarbeiten und Pr?sentationen in den F?chern Internationales Seerecht, Kriegsv?lkerrecht, Allgemeines V?lkerrecht und Internationale?Menschenrechte?sowie ihrer ehrenamtlichen Mitarbeit im Human Rights Implementation Centre ein fundiertes v?lkerrechtliches Wissen erwerben und Sprachkenntnisse sch?rfen. Nach Abschluss des ersten Terms hat sie unter Betreuung von Dr. Sofia Galani eine Abschlussarbeit zum Thema Erhaltung von Meeress?ugern (?Towards A New Legal Framework For Marine Mammal Conservation“) verfasst, deren Ergebnis nun vorliegt: bestanden mit Auszeichnung (?passed with distinction“). Frau von Bremen-Kühne konnte mit diesem Ergebnis ihr LL.M-Studium insgesamt mit der Auszeichnung (?Distinction“)?abschlie?en.???

Wills Memorial, Bristol CC

1. Dezember 2020

6. Deutscher Umwelt- und Infrastrukturrechtstag des Instituts für Umweltrecht

Am 30.11. und?1.12.2020 fand unter der Leitung der Professoren Martin Kment und Matthias Rossi der 6. Umwelt- und Infrastrukturrechtstag des Instituts für Umweltrecht statt. Ursprünglich als Pr?senzveranstaltung vorgesehen, konnte die Veranstaltung wegen der staatlichen Reaktionen auf die COVID-19-Pandemie nur als Video-Konferenz durchgeführt werden. Dem Interesse an der Veranstaltung zum Thema ?Urbane Mobilit?t“ stand dies nicht entgegen:??Rund 70 Teilnehmende lie?en sich von den fachkundigen Vortr?gen aus Praxis und Wissenschaft inspirieren und diskutierten über die M?glichkeiten, die grunds?tzlich erwünschte Mobilit?t mit Belangen des Gesundheitsschutzes und des Umweltschutzes auch unter Nutzung digitaler Instrumente in Ausgleich zu bringen. Zu der Veranstaltung wird n?chstes Jahr ein Tagungsband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.
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Institut für Umweltrecht

26. November?2020

Teilnahme am Kolloquium: Changer de culture normative?

Organisiert vom franz?sischen Conseil?national d’évaluation des normes und von LexisNexis, hat am 26.11.2020 ?ein Kolloquium als ?viséoconférence“ stattgefunden, das?sich dem Thema ?Changer de culture normative“ widmete und M?glichkeiten der Verbesserung der Qualit?t von Gesetzen eruierte. Prof. Rossi hat an einem Panel zur Kontrolle der Gesetze durch die Verfassungsgerichte teilgenommen, in dem auch über die franz?sische und europ?ische Praxis berichtet wurde. Er betonte, dass das BVerfG nur die Verfassungskonformit?t von Gesetzen?überprüfe, es aber zwischen den verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Qualit?tsanforderungen nur bedingte ?berschneidungen gebe. Immerin nutze?das Bundesverfassungsgericht gelegentlich?das Bestimmtheitsgebot und das Verh?ltnism??igkeitsprinzip, um partiell auf eine Verbesserung der Gesetzesqualit?t hinzuwirken.

LexisNexis

26. November 2020

Kommentierung der Art. 18 und 21 AEUV

Auf der Grundlage der 26. Edition des Online-Kommentars ist soeben?die 2. Auflage der Print-Fassung des Kommentars zum Ausl?nderrecht erschienen,?der von Winfried Kluth und Andreas Heusch im Beck-Verlag herausgegben wird. Er umfasst neben der detaillierten Kommentierung des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und des Gesetzes über die Freizügigkeit von Unionsbürgern auch deren unions- und verfassungsrechtliche Grundlagen. So kommentiert?Prof. Rossi in dem Band Art. 18 AEUV, das allgemeine unionsrechtliche Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangeh?rigkeit, und das in Art. 21 AEUV normierte allgemeine Freizügigkeitsrecht?aller Unionsbürger.
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C.H. Beck

2. November 2020

Tagungsband ?La mobilité urbaine / Urban mobility“ erschienen

Im belgischen Verlag Larcier / Bruylant ist nun der Tagungsband des 12.?Kolloqiums der Association internationale de droit de l'urbanisme (AIDRU)?erschienen.?Er befasst sich in rechtsvergleichender Weise mit dem rechtlichen Rahmen einer ?mobilité urbaine“. Prof. Rossi hat für den Band den L?nderbericht zu Deutschland verfasst und beschreibt darin die Kompetenzverteilung, Verfahrensvorgaben, Instrumente und Rechtsschutzm?glichkeiten im Zusammenhang mit den Politiken, die auf eine urbane Mobilit?t zielen.

Larcier
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Bruylant

29. Oktober 2020

Beitrag von Aqilah Sandhu zur Festschrift der Assistententagung ?ffentliches Recht

Anl?sslich des 60-j?hrigen Bestehens der traditionsreichen Assistententagung im ?ffentlichen Recht, die in Münster 2021 als "Junge Tagung ?ffentliches Recht" stattfinden wird, ist unter der Herausgeberschaft der ehemaligen Tagungsorganisatoren der Goethe-Universit?t Frankfurt a.M. eine Festschrift entstanden. Der Band widmet sich den Wandlungen im ?ffentlichen Recht und nimmt dabei verschiedene Rechtsgebiete besonders in den Blick. Aqilah Sandhu zeichnet die Entwicklungslinien des Datenschutzrechts in den vergangenen 60 Jahren im Spiegel der Tagungshistorie nach.
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Nomos

21. Oktober?2020

Webtalk zur Europ?ischen Union

Am 21. Oktober hat Prof. Rossi mit einem Impulsvortrag ?Potenzen und Potenziale der EU“?an einem Webtalk teilgenommen, der gemeinsam von der Akademie für politische Bildung Tutzing und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit veranstaltet wurde. Im Fokus stand die deutsche EU-Ratspr?sidentschaft. Gespr?chspartner auf?dem virtuellen Podium war Christian Klein, der Europabeauftragte des Ausw?rtigen Amtes und Leiter der EU-Koordinierungsgruppe, der aus der Praxis der EU-Ratspr?sidentschaft berichtete.???

APB Tutzing

14. Oktober?2020

Kritik an jüngster Novelle des Bundeswahlgesetzes

In einem Gastbeitrag in der Online-Zeitschrift ?Legal Tribune Online“ kritisiert?Prof. Rossi die in der vergangenen Woche von der GroKo?beschlossene?Reform des Bundeswahlrechts. Denn zum einen verfehlt sie ihr politisches Ziel, die Gr??e des Bundestages wieder st?rker an seine Sollgr??e von 598 Sitzen anzun?hern. Und zum anderen gef?hrdet sie die Legitimation der n?chsten Bundestagswahl, weil sie - gemessen an der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - in Teilen verfassungswidrig ist. Prof. Rossi meint, dass das geltende Wahlrechtssystem ausgereizt sei. Statt fehleranf?lliger Feinkorrekturen sei ein Reset des Wahlrechts erforderlich. Dafür bedürfe es einer breiten ?ffentlichen Diskussion unter Beteiligung, nicht aber unter Dominanz der politschen Parteien.

LTO??

18. September?2020

Anh?rung als Sachverst?ndiger im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Der?15. Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt befasst sich mit der exzessiven Inanspruchnahme externer Beratungst?tigkeiten durch die Landesregierung.?Zur Frage, wie das Parlament die?Vergabe externer Beratungsaufgaben?durch die Regierung zukünftig besser steuern und begrenzen kann, war Prof. Rossi mit einem Gutachten beauftragt, dessen Ergebnisse er am 18. September in einer Einzelanh?rung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorgestellt und mit den Ausschussmitgliedern diskutiert hat.??

Landtag Sachsen-Anhalt

16. September?2020

Kapitel zum Informationsfreiheitsrecht?in einem?Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht

Im C.F. Müller-Verlag ist das von Dirk Ehlers, Michael Fehling und Hermann Pünder herausgegebene Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht in der 4. Auflage erschienen. Matthias Rossi führt im Band 2 dieses Werks in das Informationsfreiheitsrecht ein, das sowohl in vertikaler als auch in sektorieller Hinsicht gesetzlich immer weiter zerfasert. L?ngst wird das allgemeine Informationsfreiheitsrecht nicht nur durch das Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht, sondern etwa auch durch das Geodatenzugangsrecht und jüngst durch das Geologiedatengesetz überlagert. In seiner Darstellung konzentriert sich Prof. Rossi daher auf die gemeinsamen Strukturen der einzelnen Auspr?gungen des Informationsfreiheitsrechts und betont insofern auch dessen verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen.??

C.F. Müller

26. Juni?2020

Online-Veranstaltung zum neuen Glücksspielstaatsvertrag

Das ?GL?G“, das Institut für Glücksspiel und Gesellschaft an der Ruhr Universit?t Bochum, hatte für April 2020 ein Symposium zum neuen Glücksspielstaatsvertrag geplant, das wegen der staatlichen Reaktionen auf das Corona-Virus nicht stattfinden konnte. Zeitnah zur Verabschiedung des Staatsvertrags wurde dieses Symposium nun als Online-Konferenz durchgeführt. Prof. Rossi erl?uterte in seinem Vortrag das Regulierungskonzept, das die Lockerung des Verbots von Online-Glücksspiel im neuen Staatsvertrag flankiert und erm?glicht: Spielkonten, Limits und Sperrsystem.?Der Vertrag setzt nun auf eine smarte Regulierung anstelle eines simplen Verbots und stellt den Schutz des individuellen Spielers gegenüber einer generellen Untersagung des Angebots in den Vordergrund. M?glich wird dies durch ein umfassendes System von Datenerfassung, Datenabgleich und Datenaustausch, womit sich der grundrechtliche Ma?stab der Regulierung zum Teil auf das Datenschutzrecht verlagert.????

GL?G, RUB

25. Juni?2020

Podiumsdiskussion zu Kooperationsmodellen in der Kultur

Am 24./25. Juni 2020 fand im Ofenhaus im Gaswerk Augsburg der zweite art3kultursalon statt, organisiert erneut vom Feuilleton a3kultur. Prof. Rossi nahm an einer Podiumsdiskussion im Panel IV teil, das sich mit?Kooperationsmodellen zwischen Kultur, Wirtschaft und Politik befasste. Vorangegangen war ein Vortrag von Chris Müller, der unter dem Titel ?Wiegen der Protomoderne /???Urbane Minen für Europa“ das Konzept der Wieder- und Neubelebung der Tabakfabrik in Linz vorstellte. Prof. Rossi betonte?mit der These ?Kultur braucht Freiheit“ die Notwendigkeit von Freir?umen und Freiwilligkeit auch in polylateralen Formen der Zusammenarbeit.???

a3kultur

12. Juni?2020

Formulierungshilfen als kollusive Farce

In der Corona-Krise nutzen die Bundesregierung und die sie tragenden politischen Parteien in gro?em Umfang sog. Formulierungshilfen, um von einem Ministerium erstellte Gesetzentwürfe durch die Koalitionsfraktionen in das Gesetzgebungsverfahren einbringen zu lassen und dadurch zeitsparend eine erste Befassung des Bundesrats zu umgehen. In einem kurzen ?Standpunkt“ in??NJW-aktuell“ h?lt Prof. Rossi diese Praxis für einen Formenmissbrauch. Umfassende Formulierungshilfen seien der Sache nach unechte Bundestagsinitiativen und wie diese eine kollusive Farce. Dem kurzfristigen Zeitgewinn fielen nicht nur Standards guter Gesetzgebung zum Opfer, sondern auch die verfassungsrechtliche Machtverteilung zwischen Parteien, Fraktionen und Abgeordneten.

NJW????

4. Juni?2020

Anmerkung zu einem Urteil des BVerwG zum Verbraucherinformationsgesetz

Ende August 2019 hat das Bundesverwaltungsgericht viele Rechtsfragen beantwortet, die in der beh?rdlichen und gerichtlichen Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) umstritten waren. Dieses Urteil kommentiert Prof. Rossi im Heft 11/2020 der Juristenzeitung. Das BVerwG habe die grunds?tzlichen Voraussetzungen des Informationszugangs nach dem VIG methodisch sauber und deshalb überwiegend überzeugend beantwortet und damit zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beigetragen. Hinsichtlich des grundrechtlich gebotenen Schutzes von Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnissen habe es sich aber nicht entscheiden k?nnen, ob normativ der Anspruch auf individuellen Informationszugang oder faktisch dessen m?gliche Wirkung als Grundrechtseingriff bzw. als funktionales ?quivalent zu verstehen ist. Anders als das BVerwG meint Prof. Rossi, mit Blick auf die ?ffentliche Bereitstellung individuell erlangter Verbraucherinformationen durch Private k?nne grundrechtlich nicht zwischen einer antragsabh?ngigen Informationserteilung nach dem VIG und einer amtlichen Publikumsinformation nach dem LFGB unterschieden werden.

Mohr Siebeck

7. Mai?2020

Kurzbeitrag zur Qualit?t staatlicher Daten

Eine für M?rz 2020 geplante Tagung an der LMU zum Thema ?Input Control: Datenqualit?t und Datenvalidit?t als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse“ ist den staatlichen Reaktionen auf das Corona-Virus zum Opfer gefallen. Anstelle seines Vortrags skizziert Prof. Rossi nun in einem Kurzbeitrag in dem Online-Rechtsmagazin ?Legal Revolutionary“ Informationsgew?hrungspflichten und -m?glichkeiten des Staates mit Blick auf die für rechtliche Automatisierungsprozesse notwendige Qualit?t. Die Qualit?tsanforderungen bestimmten sich dabei nach dem jeweiligen Verarbeitungszweck, weshalb es auch keine vollst?ndige Kongruenz zwischen den Qualit?tsanforderungen an die Datenerhebung einerseits und die Datenverwendung andererseits geben k?nne. Insofern sei es nachvollziehbar, dass etwa das Informationsfreiheitsrecht keine Gew?hr für die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit der zug?nglichen Daten übernehme. Bei einer anlassbezogenen aktiven Unterrichtung sei der Staat hingegen der inhaltlichen Richtigkeit der Daten verpflichtet. Für das Zusammenspiel zwischen staatlicher und privater Informationsgew?hrung gebe es fünf Grundmodelle.

Legal Revolutionary????

23. Juli?2020

Kommentar zum Datenschutzrecht

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist die 7. Auflage des ?Auernhammer“ erschienen, die die Kommentierung der?DSGVO, des BDSG sowie einiger datenschutzrechtlich relevanter Vorschriften anderer Gesetze???auf den Stand Frühjahr 2020 bringt. Prof. Rossi hat insoweit seine Kommentierungen der Art. 63-67 DSGVO?zum Koh?renzverfahren zwischen den Aufsichtsbeh?rden aktualisiert.???

Wolters Kluwer
  1. M?rz 2020

Soft Law im Europarecht

Im Heft 1/2020 der Zeitschrift für Gesetzgebung ist ein Beitrag von Prof. Rossi zum?Soft Law im Europarecht erschienen,?das in unterschiedlichen Erscheinungsformen von verschiedenen Akteuren eingesetzt wird. Stets bewegt es sich auf der Grenze zwischen Politik und Recht – es nutzt die Freiheit des Politischen und beansprucht doch die Verbindlichkeit des Rechts. Aus legistischer Perspektive kommt ihm insofern eine Experimentierfunktion zu, es l?sst sich als ?Recht im Werden“ beschreiben. Aus verfassungsrechtlicher Perspektive freilich gef?hrdet Soft Law die Zust?ndigkeitsverteilung zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten und als unmittelbare Folge die Kompetenzverteilung in den Mitgliedstaaten, meist zu Lasten der nationalen Parlamente. Doch sie verfügen über ?Rückholrechte“, k?nnen ein Unterlaufen ihrer Befugnisse durch den Erlass f?rmlichen Rechts stets verhindern, wie Prof. Rossi in dem Beitrag ausführt.

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C.F. Müller

23. M?rz 2020

?ffentliche Bereitstellung geologischer Daten

In einem Beitrag für das Jahrbuch 2019 ?Informationsfreiheit und Informationsrecht“ befasst sich Prof. Rossi mit dem Regierungsentwurf für ein Geologiedatengesetz. Die?Kenntnis des Untergrunds ist eine essenzielle Voraussetzung für eine Vielzahl von Politikbereichen, von der wirtschaftlichen Nutzung diverser Rohstoffe über die Wasserwirtschaft, die Land- und Forstwirtschaft über die Gefahrenabwehr bis hin zur Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten. Insofern ist die Regelung eines umfassenden und modernen Informationsregimes über den Umgang mit geologischen Daten sinnvoll und geboten, gerade unter den Bedingungen und M?glichkeiten der Digitalisierung.

Mit dem Entwurf eines Geologiedatengesetzes, so Prof. Rossi, liege?ein ebenso anspruchsvolles wie in vielerlei Hinsicht neues Konzept vor, das?gerade auch?im Hinblick auf die ?ffentliche Bereitstellung von Daten?innovativ sei, weil es eine nach Schutzbedürftigkeit orientierte Kategorisierung von geologischen Daten vornehme,?auf eine zeit-, arbeits- und kostenintensive Einzelfallabw?gung durch die Beh?rden verzichte und?stattdessen eine gesetzesunmittelbare Fristenl?sung vornehme. Diese dürfe zwar nur als widerlegbare Vermutungsregel ausgestaltet sein,?doch werde insgesamt ein Weg vorgezeichnet, der auch in anderen Bereichen des Informationsfreiheitsrechts gangbar erscheine.

Es w?re tragisch, wenn ausgerechnet die Treibkraft hinter dem Gesetz, die Suche und m?glichst transparente Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktive Abf?lle, die differenzierte und ausgewogene Architektur des Gesetzes aushebeln würde,?wie Prof. Rossi auch in der Anh?rung vor dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages vorgetragen hat?(siehe nachfolgende Meldung).

Lexxion

9. M?rz 2020

Anh?rung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages

Am 9. M?rz 2020 hat Prof. Rossi als Sachverst?ndiger an einer ?ffentlichen Anh?rung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie?des Deutschen?Bundestages teilgenommen. Gegenstand der Anh?rung war der Entwurf eines Geologiedatengesetzes, das nicht nur in formaler Weise das bisherige Lagerst?ttengesetz abl?sen, sondern vor allem auch ein umfassendes Informationsregime bezüglich geologischer Daten einschlie?lich ihrer ?ffentlichen Bereitstellung etablieren soll. Hierzu sieht es nach Meinung von Prof. Rossi grunds?tzlich ein sachgerechtes und hinreichend differenziertes Regelungssystem vor.?

Allerdings wird diese Architektur durch die Sonderregelung für die Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für hochradioaktives Material wieder ausgehebelt, die eine weitreichende ?ffentliche Bereitstellung auch solcher geologischer Daten erlaubt, die grundrechtlich besonders geschützt sind, so Prof. Rossi.?Das Gesetz berücksichtige?zu wenig, dass die zu einem Zweck ?ffentlich bereitgestellten Daten auch zu anderen Zwecken verwendet werden k?nnen. Prof. Rossi pl?dierte deshalb für eine weitere tatbestandliche Begrenzung der ?ffentlich bereitzustellenden Daten und für die Schaffung einer Teil?ffentlichkeit, etwa in Form eines unabh?ngigen Vertrauensgremiums. Darüber hinaus rügte er eine Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz und mahnte verschiedene Feinjustierungen an. Der Gesetzgeber m?ge sich die n?tige Zeit für einzelne ?nderungen nehmen, um im Ergebnis ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen.

Deutscher Bundestag

29. Januar 2020

Beitrag zur Einheit der Rechtsordnung

Im Verlag ?Mohr Siebeck“ ist nun der von Phillip Hellwege und Marta Soniewicka herausgegebene Tagungsband des 9. Krakauer-Augsburger Symposiums erschienen, das sich mit der ?Einheit der Rechtsordnung“ befasst hat.

Prof. Rossi betrachtet in seinem Beitrag die ?F?derale Vielfalt im Spannungsverh?ltnis zur postulierten Einheit der Rechtsordnung.“ Ausgehend von der Autonomie f?deraler (Teil-)Ordnungen, sind Mehrebenensysteme grunds?tzlich eher auf Homogenit?t denn auf Einheit ausgerichtet. Ungleichheit ist nicht nur Konsequenz, sondern auch Auftrag f?deraler Ordnungen. F?derale Systeme potenzieren insoweit die Pluralisierung der Rechtsordnung. Um die f?derale Vielfalt nicht einer theoretischen Einheit zu opfern, muss das ohnehin umstrittene Postulat von der Einheit der Rechtsordnung relativiert werden. Es kann nur als politische Handlungsmaxime im Sinne einer Optimierungsaufgabe, nicht indes als justiziable verfassungsrechtliche Vorgabe verstanden werden.

Mohr Siebeck

16. Dezember 2019

Das Recht der Koh?sionspolitik der EU

Nach fünf Jahren ist im Dezember 2019 die 2. Auflage des von Prof. Niedobitek herausgegebenen Lehrbuchs zum Europarecht erschienen. Als Handbuch vereint das Werk nun die beiden B?nde zu den Grundlagen der Union einerseits und den Politiken der Union andererseits.

Prof. Rossi hat in dem Buch seinen Beitrag zum Recht der Koh?sionspolitik aktualisiert. Neben der Entwicklung der Koh?sionspolitik werden deren politische und ?konomische Funktionen skizziert und der besondere Charakter des Rechts der Koh?sionspolitik dargestellt. Die von der zum 1. Dezember 2019 ins Amt gesetzten EU-Kommission in Aussicht gestellten neuen Fonds, etwa zu Gunsten des Klimaschutzes, konnten von dem Beitrag ebenso wenig berücksichtigt werden wie der immer noch in der politischen Diskussion befindliche mehrj?hrige Finanzrahmen für die Zeit von 2021 - 2027. Gleichwohl legt das Kapitel von Prof. Rossi die Grundlagen, um die künftige Koh?sionspolitik der EU verstehen und bewerten zu k?nnen.

De Gruyter

15. Dezember 2019

Anmerkung zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr als elf Jahre w?hrte der Rechtsstreit über die Fragen, unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen Unterlagen der BaFin nach Ma?gabe des Informationsfreiheitsgesetzes herauszugeben sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun gekl?rt, dass das aufsichtsrechtliche Geheimnis der BaFin einem Informationszugang bereits dann entgegen steht, wenn die reale M?glichkeit einer Beeintr?chtigung der Funktionsf?higkeit der Finanzaufsicht gegeben ist. Prof. Rossi begrü?t diese Entscheidung in einer kurzen Anmerkung im Heft 24 der NVwZ, macht darüber hinaus auf das Ma? der europarechtlichen Determinierung des IFG aufmerksam und kritisiert in diesem Zusammenhang die pauschale ?bernahme einer EuGH-Entscheidung durch das BVerwG, nach der Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnisse grunds?tzlich nur fünf Jahre schützenswert sein sollen.?

C.H. Beck

13. Dezember 2019

Kommentierung von Vorschriften des Wasserrechts

In der 53. Erg?nzungslieferung des von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp herausgegebenen Kommentars zum Wasserhaushaltsgesetz hat Prof. Rossi die Vorschriften der §§ 38 - 42 WHG zur Gew?sserunterhaltung aktualisiert, die bislang von Dr. Schwendner bearbeitet wurden, und auch die §§ 43 - 45 WHG zu Küstengew?ssern bearbeitet, die bislang von Dr. G??l kommentiert wurden. Die 53. Erg?nzungslieferung bringt das Werk auf den Stand August 2019.

C.H. Beck

11. Dezember?2019

Vortrag zur Stra?enfotografie

Am Mittwoch, den 11.12.2019, hat Prof. Rossi an der Hochschule Augsburg einen ?ffentlichen Vortrag zum Thema "Stra?enfotografie zwischen Kunstfreiheit und Rechten Dritter" gehalten.

Stra?enfotografie ist innerhalb der Fotografie ein eigenes Genre. Sie lebt davon, Situationen und Momente festzuhalten, die jedermann t?glich in der ?ffentlichkeit beobachten oder auch nur aus dem Augenwinkel wahrnehmen kann. Doch sie betrifft nahezu zwangsl?ufig andere Personen und deren Rechte. Vor diesem Hintergrund ging der Vortrag der Frage nach, welche Grenzen das allgemeine Pers?nlichkeitsrecht einerseits und das Datenschutzrecht andererseits der Kunstform der Stra?enfotografie ziehen. Prof. Rossi sprach sich erneut?für ein grundrechtlich begründetes Kunstprivileg im Datenschutzrecht und somit für eine weitgehende Freistellung der Stra?enfotografie von den datenschutzrechtlichen Einwilligungserfordernissen aus.

Marco Petz

4. Dezember 2019

Beitrag zum Recht der Europ?ischen Union

Im Beck-Verlag ist der von Gregor Kirchhof, Mario Keller und Reiner Schmidt herausgegebene Sammelband ?Europa: In Vielfalt geeint!“ erschienen. Das Werk vereint 30 Beitr?ge aus Politik, Jura, Wirtschaft, Geschichte, Religion und Philosophie. Sein Anliegen ist es, die Europ?ische Union auf der Grundlage ihrer Gründungsideen und zugleich in Anerkennung der Vielfalt ihrer Mitgliedstaaten zu erneuern.

Prof. Rossi hat für den Band einen Beitrag zum Recht in der Europ?ischen Union verfasst (S. 451 – 482). Er befasst sich mit den verschiedenen Funktionen des Rechts, geht dessen m?glicher Krise nach und hebt die Bedeutung einer geregelten ?nderbarkeit des Rechts als Erfordernis demokratischer Rechtsstaatlichkeit hervor. Um den Lernprozess des europ?ischen Rechts zu verbessern, schl?gt er u.a. umfassende Initiativbefugnisse sowohl des Europ?ischen Parlaments als auch des Rats der EU vor. Den in der politischen Praxis gelobten informellen Trilog qualifiziert er hingegen als Verfahren ultra vires, den zunehmenden Einsatz von soft law als M?glichkeit der Kompetenzumgehung. Insgesamt pl?diert er angesichts der vielf?ltigen Verwebung der Rechtsordnungen für mehr Gelassenheit mit unterschiedlichem Recht und begreift eine gestufte Integration als Ausdruck der Einheit in Vielfalt.

C.H. Beck

28. November?2019

Vortrag zur Koh?sionspolitik der EU

Das Jahreskolloquium 2019 des Arbeitskreises Europ?ische Integration e.V., der zugleich sein 50-j?hriges Bestehen feierte, fand in diesem Jahr in den R?umlichkeiten der Schader-Stiftung in Darmstadt statt. Das Thema ?Der Nutzen der Regional- und Koh?sionspolitik für die Unionsbürger“ wurde entsprechend dem interdisziplin?ren und praxisbezogenen Grundverst?ndnis des Arbeitskreises von Vertretern der politischen Institutionen der EU und Deutschlands sowie aus wirtschafts-, politik- und rechtswissenschaftlicher Perspektive entfaltet.

Prof. Rossi referierte zum ?Recht der Koh?sionspolitik“, dessen Ausgestaltung nicht weniger komplex sein k?nne als die Koh?sionspolitik selbst. Mit Blick auf das Subsidiarit?tsprinzip ?u?erte er die Sorge, dass die Kommission mit Geld und soft law zu steuern versuche, was sie mit Recht nicht dürfe. Er warb dafür, die Koh?sionspolitik nicht als eigenen und selbst?ndigen Politikbereich zu begreifen, sondern sie st?rker mit den jeweiligen Sachpolitiken zu verkoppeln.

AEI e.V.

8. Oktober?2019

Kommentierung von Vorschriften des Bayerischen Wassergesetzes

Die 37. Erg?nzungslieferung des Kommentars von Sieder/Zeitler zum Bayerischen Wasserrecht bringt das Werk?auf den Stand von Februar 2019. Prof. Rossi hat seine 2015 vorgenommenen Kommentierungen der Art. 45, 46, und 47 BayWG zum Hochwasserschutz aktualisiert und erstmals den im Jahr 2018 eingeführten Art. 57a BayWG kommentiert, der die Ausübung von Vorkaufsrechten nach § 99a WHG betrifft.

C.H. Beck

27. September 2019

Tagung zum 150-j?hrigen Bestehen der Gewerbeordnung

Organisiert von Prof. Dr. Winfried Kluth vom Institut für Marktordnungs- und Berufsrecht an der Universit?t Halle und Prof. Dr. Stefan Korte von der Technischen Universit?t Chemnitz, fand am 26. und 27. September 2019 in der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Berlin ein Symposium anl?sslich des 150-j?hrigen Bestehens der Gewerbeordnung statt, das sich der ?Aktualit?t und Problematik eines Gesetzes aus dem Industriezeitalter im ?bergang zu einer digitalen Dienstleistungsgesellschaft“ zum Thema setzte.

Prof. Rossi betrachtete die Gewerbeordnung aus der Perspektive der Gesetzgebungslehre. Er erkannte einen erheblichen Konsolidierungsbedarf in formaler Hinsicht und regte zugleich eine inhaltliche ?berarbeitung an.?Zugleich d?mpfte er angesichts der zunehmenden europarechtlichen ?berlagerung und der Flankierung des ?ffentlich-rechtlich gepr?gten Gewerberechts durch zivilrechtliche Regelungen Erwartungen nach einer strikten Koh?renz.

IMBR

26. September?2019

Aufruf zu Europa: In Vielfalt geeint!

In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 26. September ist auf Seite 7 ein Impuls von 22 Personen zur Zukunft der Europ?ischen Union erschienen. Von der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg haben Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M., Prof. Dr. Reiner Schmidt und Prof. Dr. Matthias Rossi den Beitrag gezeichnet, der auf eine behutsame Erneuerung der Europ?ischen Union auf der Grundlage ihrer bisherigen Identit?t zielt und die besondere Bedeutung des Rechts für das Verh?ltnis zu den Mitgliedstaaten sowie als Vertrauensbasis für die Unionsbürger hervorhebt.

Greser Lenz

23. September 2019

Vortrag zum Parteienrecht

Vom 22.-24. September 2019 fand an der Humboldt-Universit?t zu Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Hinnerk Wi?mann, WWU Münster, und Prof. Dr. Matthias Ruffert, HU Berlin, das XXI. Deutsch-Polnische Verwaltungskolloquium zum Thema ?Verwaltungsrecht als politisches Recht“ statt.?In diesem Jahr wurden unter dem Titel ?Verwaltungsrecht als politisches Recht“ Themen des Parlaments- und Parteienrechts, des Kommunikations- und Informationsrechts sowie des Rechts des ?ffentlichen Dienstes anhand von vier deutsch-polnischen Vortragspaaren diskutiert.?Prof. Rossi referierte aus deutscher Sicht zum Thema ?Parteienrecht als Schnittstelle von Verfassungs- und Verwaltungsrecht“. Er analysierte dabei Ma? und M?glichkeiten der Konstitutionalisierung des Parteienrechts und nahm zugleich andere Formen und Akteure der politischen Willensbildung in den Blick.

20. September?2019

Internationale Tagung ?La mobilité urbaine“

Das 12. Symposium der Association Internationale de Droit de l’Urbanisme fand in diesem Jahr, organisiert von Prof. Spannowsky von der TU Kaiserslautern, in der Europ?ischen Rechtsakademie in Trier statt. Teilnehmer aus 15 Mitgliedstaaten der Europ?ischen Union sowie aus der Schweiz und der Türkei befassten sich rechtsvergleichend mit dem Thema ?La mobilité urbaine“. Prof. Rossi stellte in seinem L?nderbericht die deutsche Rechtslage dar und verschiedene Bemühungen um eine Verbesserung der Mobilit?t vor. Er bem?ngelte, dass insbesondere die M?glichkeiten der Digitalisierung bislang nicht hinreichend für eine Vernetzung des ?ffentlichen Verkehrs mit dem Individualverkehr genutzt würden.

W. Spannowsky

20. September?2019

Offener Brief an den Bundestagspr?sidenten zur Novellierung des Wahlrechts???

Zusammen mit rund 100 Staatsrechtslehrerinnen und Staatsrechtslehrern hat Prof. Rossi einen? offenen Brief?an den Pr?sidenten des Deutschen Bundestags gezeichnet, mit dem der Bundestag zu einer Reform des Wahlrechts aufgefordert wird. Anlass und Hintergrund ist die aktuelle Gr??e des Bundestags: Mit derzeit 709 Abgeordneten überschreitet der Bundestag seine Soll-Gr??e von 598 Sitzen um insgesamt 111 Mandate. Diese Vergr??erung bewirkt weder einen demokratischen Mehrwert noch steigert sie die Effizienz der Arbeit des Bundestages, sondern schw?cht umgekehrt seine Funktionsf?higkeit und verursacht noch dazu erhebliche Kosten. Prof. Rossi hat deshalb zusammen mit dem Mathematiker Prof. Pukelsheim bereits beim Inkrafttreten des geltenden Wahlrechts im Jahr 2013 auf dessen Reformbedürftigkeit hingewiesen (Imperfektes Wahlrecht, ZG 3/2013, S. 209 ff.). Nachdem sich die politischen Parteien in der 18. Legislaturperiode trotz des Drucks durch den damaligen Bundestagspr?sidenten Lammert nicht auf eine Novellierung einigen wollten und auch in der 19. Legislaturperiode ein erster Versuch gescheitert ist, erhoffen sich die Staatsrechtslehrer von ihrem offenen Brief, die Abgeordneten so rechtzeitig zu einer ?nderung des Wahlrechts zu bewegen, dass sich der n?chste Bundestag wieder deutlich seiner Sollgr??e ann?hert.

28. August?2019

Wohnungsnot: Aufsatz zum Berliner Zweckentfremdungsrecht??????

Dem Mangel an Wohnraum begegnen immer mehr St?dte und Stadtstaaten mit Verboten, Wohnungen zweckentfremdet zu nutzen. Zu solchen Zweckentfremdungen werden regelm??ig auch kurzzeitige Vermietungen über AirBnB und andere internetgestützte Plattformen gez?hlt. Doch wenn die ?Versorgung der Bev?lkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen“ auch ein legitimes Ziel staatlichen Handelns ist, muss der Staat doch die rechtsstaatlichen Sicherungen und grundrechtlichen Schranken wahren, die ihm verfassungsrechtlich vorgegeben sind.

Vor diesem Hintergrund moniert Prof. Rossi in einem Beitrag im Heft 8/2019 der Zeitschrift LKV, dass das Berliner Zweckentfremdungsrecht nicht hinreichend zwischen genehmigungspflichtiger Kurzzeit- und genehmigungsfreier Langzeitvermietung abgrenzt, dass die Befristung der Genehmigung von Nebenwohnungen diverse Grundrechte missachtet, ohne dem Markt eine einzige weitere Wohnung zur Verfügung zu stellen, dass der Verordnungsgeber seine gesetzliche Erm?chtigung überschritten hat und dass die über die Genehmigungspflicht hinausgehende Registrierungspflicht zu einer Massendatenverarbeitung führt, die mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar ist.

Nomos / C.H. Beck

2. Juli 2019

Anmerkung zu einem IFG-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts???

Im Heft 13 der NVwZ kommentiert Prof. Rossi?ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.2.2019, mit dem das Gericht einen Anspruch auf Zugang zu Informationen des Generalbundesanwalts?ablehnt, weil dieser im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren keine materielle Verwaltungst?tigkeit ausübe und das Informationsfreiheitsgesetz deshalb nicht anwendbar sei. Prof. Rossi begrü?t die Entscheidung. Das Bundesverwaltungsgericht habe sich nicht zu einer Ausdehnung des IFG über den vom Gesetzgeber normierten?Rahmen hinrei?en lassen. Der Anwendungsbereich des IFG bestimme sich allein nach den gesetzlichen Vorschriften und unabh?ngig davon, ob andere Kontrollinstrumente zur Verfügung stehen oder nicht. Auch lasse sich weder aus dem Grundgesetz noch aus der EMRK ein unmittelbarer Zugangsanspruch ableiten.

C.H. Beck

28./29. Juni 2019

Teilnahme an einem Forschungsprojekt zur EU???

Am 29./30. Juni 2019 hat Matthias Rossi an der Autorentagung eines interdisziplin?ren Forschungsprojekts zur Zukunft der EU teilgenommen, das von den Augsburger Fakult?tskollegen?Gregor Kirchhof?und Reiner Schmidt gemeinsam mit Mario Keller (Münchner Europa Konferenz e.V.) initiiert und organisiert wurde. Rund 25 Autoren aus dem In- und Ausland diskutierten auf der Grundlage zuvor verfasster Beitr?ge zu verschiedenen Themen der Europ?ischen Union. Das Buch, zu dem Matthias Rossi ein Kapitel zum Recht in der Europ?ischen Union beitr?gt, wird im Herbst im Beck-Verlag erscheinen.

Münchner Europa Konferenz

8. Juni 2019

3. Konferenz der Augsburg-Johannesburg-Kooperation???

Die dritte Konferenz der Juristischen Fakult?ten der Universit?t Augsburg und der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】 of Johannesburg fand in diesem Jahr auf der Fraueninsel im Chiemsee statt. Insgesamt 23 Wissenschaftler der beiden Fakult?ten tauschten sich zum Thema ?Legal Certainty and Fundamental Rights“ aus. Prof. Rossi nutzte seinen Kommentar zu dem Beitrag “Sustainable development: Fuzzy logic, fuzzy jurisprudence and the need for certainty” von Prof. Jenny Hill, um sich grundlegend zum Bedürfnis und kritisch zu der Praxis einer nachhaltigen Gesetzgebung zu ?u?ern.

privat

29. Mai?2019

Podiumsdiskussion Wohnungsnot: Politikversagen????

Auf einer von der Liberalen Hochschulgruppe Augsburg organisierten Veranstaltung zum Thema ?Wohnungsnot – Politikversagen“ warb Prof. Rossi im Gespr?ch mit MdB Daniel F?st (FDP) und der Gesch?ftsführerin des Bayerischen Mieterbundes Monika Schmid-Balzert für eine sorgf?ltige Gesetzesfolgenabsch?tzung und also dafür, neben den intendierten kurzfristigen Wirkungen vor allem auch die mittel- und langfristigen Konsequenzen der derzeit in der Diskussion befindlichen Ma?nahmen zur Linderung der Wohnungsnot zu berücksichtigen. Angebotsverbessernde Ma?nahmen müssten Vorrang vor angebotsregulierenden oder gar -beschr?nkenden L?sungen haben. ?Mietpreisbremsen“ und??Mietpreisdeckel“?seien deshalb ungeeignet. Nur flankierend solle der Staat das Angebot selbst bereitstellen. Zudem erinnerte Prof. Rossi daran, dass der Staat nicht für jeden an jedem Ort ?bezahlbare“ Wohnungen bereithalten müsse. Insgesamt sei ein Instrumentenmix angezeigt, der das Baurecht ebenso wie das Umweltrecht und das Mietrecht umfasse. Subventionen jeder Art wie etwa das Baukindergeld würden allenfalls der Konjunktur der Bauwirtschaft dienen, nicht aber mehr (günstigen) Wohnraum schaffen.

LHG Augsburg

3. April 2019

Stellungnahme zu zwei aktuellen Fragen des Informationsfreiheitsrechts???

Prof. Rossi hat im?Deutschlandfunk?Stellung zu zwei aktuellen F?llen genommen, die die Zug?nglichkeit bzw. Verbreitung von Informationen staatlicher Beh?rden betreffen.

Zum einen hat das Landgericht K?ln der Internetplattform ?FragdenStaat“ untersagt, ein bei dem Bundesinstitut für Risikobewertung vorliegendes Gutachten zum Gesundheitsrisiko von Glyphosat online zu stellen. Prof. Rossi stellt in dem Interview klar, dass dieser Fall nicht das Informationsfreiheitsrecht betrifft, sondern am Ma?stab des Urheberrechts zu entscheiden ist und vom Landgericht zutreffend entschieden wurde.

Der andere Fall betrifft die Frage, ob die Kreditanstalt für Wiederaufbau Informationen über die finanzielle F?rderung eines Projekts des WWF in der Demokratischen Republik Kongo bereitstellen muss. Die Gerichte werden eine solche grunds?tzliche Informationsverpflichtung der KfW sicherlich annehmen, meint Prof. Rossi, der aber zugleich auf eine unsichere Gesetzeslage hinweist und insofern Verst?ndnis für die KfW zeigt, die zwischen der Wahrnehmung ?ffentlicher Aufgaben einerseits und der privatrechtlichen Ausübung von Aufgaben andererseits differenziert wissen will und sich bezüglich letzterer nicht zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet sieht.

Deutschlandfunk

28. M?rz 2019

Konferenz zur Aufhebung von Verwaltungsakten an der Université catholique de Louvain???

Zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen, mit welchen Konsequenzen und letztlich vor allem auch warum überhaupt Verwaltungsakte aufgehoben werden k?nnen, dürfen oder müssen, haben sich in Belgien mehrere Theorien herausgebildet, die mangels ausdrücklicher gesetzlicher Regelung namentlich auch von der Rechtsprechung der Cour de Cassation auf der einen Seite und des Conseil d'Etat auf der anderen Seite bestimmt werden. Um Klarheit in die insoweit unsichere Rechtslage zu bringen, fand an der Université catholique de Louvain unter der Leitung von Prof. David Renders eine Tagung zur "Théorie du retrait d'acte administratif" statt, die sich Hinweise auch aus rechtsvergleichenden Beitr?gen erhoffte. Prof. Rossi hat deshalb die Systematik der Aufhebung von Verwaltungsentscheidungen im deutschen Recht erl?utert. Der rund 650 Seiten umfassende?Tagungsband?ist bereits erschienen.

Larcier

Februar?2019

National Roaming im Zuge der Frequenzversteigerung für den 5G-Mobilfunk???

Im Zuge der aktuellen Versteigerung von Frequenzen für den Mobilfunk der fünften Generation (5G)?ist umstritten, ob die Bundesnetzagentur diese Zuteilung an die Bedingung knüpfen darf, das jeweils eigene Netz durch ein National Roaming auch den Kunden anderer Netzbetreiber zur Verfügung zu stellen.?Ein solches National Roaming ist essentielle Voraussetzung dafür, dass sich neben den drei bestehenden Netzbetreibern auch neue Unternehmen um die Zuteilung von Frequenzen bewerben und ein viertes Netz aufbauen k?nnen. Die Bundesnetzagentur meint, National Roaming nicht unmittelbar verpflichtend anordnen zu dürfen, und setzt stattdessen auf eine ?Verhandlungsl?sung“ zwischen den Netzbetreibern. Prof. Rossi und Aqilah Sandhu vertreten in einem Aufsatz im Heft 2/2019 der MMR hingegen die Auffassung, dass ein obligatorisches National Roaming nicht nur volkswirtschaftlich sinnvoll, sondern schon nach dem geltenden TKG rechtlich zul?ssig?und?zur Gew?hrleistung eines chancengleichen Wettbewerbs auch geboten ist. Zudem ist die verpflichtende Anordnung im Vergleich zu den umfassenden Rahmenbedingungen, denen eine Verhandlungsl?sung unterworfen werden muss,?die weniger fehleranf?llige Regelungsalternative. Auch der zwischenzeitlich in Kraft getretene neue?europ?ische Kodex für die elektronische Kommunikation?spricht für die Anordnung von National Roaming.

C.H. Beck

2. Februar?2019

Zug?nglichkeit geologischer Daten für die Standortauswahl eines atomaren Endlagers???

Seit 2017 ist das Verfahren zur Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hochradioaktive Abf?lle gesetzlich geregelt. Das Verfahren wird durch ein pluralistisch besetztes Gremium?vermittelnd und unabh?ngig begleitet, um Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu erm?glichen. Mit diesem Ziel hat das Nationale Begleitgremium am 2. Februar 2019 in Berlin eine ?ffentliche Veranstaltung zur Zug?nglichkeit geologischer Daten als Voraussetzung für ein erfolgreiches Standortauswahlverfahren durchgeführt. Prof. Rossi hat auf dieser Veranstaltung die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und gesetzlichen Gestaltungsoptionen für die Bereitstellung geologischer Daten bei gleichzeitiger Berücksichtigung von Rechten Dritter?beleuchtet. Er sprach sich mit Blick auf ein geplantes Geologiedatengesetz für eine hinreichende Differenzierung zwischen?s?mtlichen geologischen Daten einerseits und für die Standortauswahl relevanten Daten andererseits aus und forderte weitere gesetzliche Differenzierungen sowohl auf Tatbestands- als auch auf Rechtsfolgenseite, um die grundrechtsrelevante Entscheidung über die ?ffentliche Bereitstellung von geologischen Daten nicht allein in die Verantwortung der Beh?rden zu stellen

NBG

Dezember?2018

Architectural heritage, sites and landscapes seized by Urban Law?

Soeben ist im Verlag Bruylant der Tagungsband des 11.?Kolloqiums der Association internationale de droit de l'urbanisme erschienen.?Er befasst sich in rechtsvergleichender Weise mit der Verzahnung des Planungsrechts, des Baurechts und des Denkmalschutzrechts. Zusammen mit Frau Sandhu skizziert Prof. Rossi in diesem Band die entsprechende deutsche Rechtslage (S. 189 - 201) bezüglich des Baudenkmalschutzes, w?hrend Prof. Spannowsky von der TU Kaislerslautern sich im anschlie?enden Beitrag (S. 201 - 213) dem Schutz von Naturdenkm?lern widmet. Beide Beitr?ge sind in englischer Sprache verfasst. Der Band kann?direkt?über über die?Larcier Group?bezogen werden.

Larcier

Dezember?2018

Kommentierung des novellierten Hochwasserschutzrechts?

Zum 5. Januar 2018 sind durch das sog. "Hochwasserschutzgesetz II" bewirkte ?nderungen des WHG in Kraft getreten. Das ?nderungsgesetz zielt?vor allem auf eine Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren für die Planung, die Genehmigung und den Bau von Hochwasserschutzanlagen und schafft zugleich zus?tzliche Instrumente, die die Wahrscheinlichkeit des Entstehens von Hochwasser weiter verringern sollen. Unter anderem wird den L?ndern in § 99a WHG ein Vorkaufsrecht für Ma?nahmen des Hochwasserschutzes einger?umt. Darüber hinaus?wurden zahlreiche ?nderungen im 6. Abschnitt des WHG bewirkt, der sich mit dem Hochwasserschutz befasst. Prof. Rossi hat deshalb nicht nur den neuen § 99a WHG kommentiert, sondern zugleich auch seine Bearbeitungen?der §§ 72 - 81 WHG im Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp aktualisiert und dabei nicht nur die ge?nderte Gesetzeslage, sondern auch jüngere Rechtsprechung berücksichtigt. Die Kommentierungen sind nun als Teil der 52. Erg?nzungslieferung zum Gesamtwerk erschienen.

C.H. Beck

November?2018

Kommentar zum staatlichen Haushaltsrecht?

Sieben Jahre nach der ersten Auflage ist nun die 2. Auflage des von Prof. Christoph Gr?pl herausgegebenen Kommentars zum staatlichen Haushaltsrecht erschienen. Er gibt einen kompakten, zugleich aber wissenschaftlich fundierten ?berblick über die Vorschriften der BHO und berücksichtigt vergleichend auch die korrespondierenden Vorschriften des Landeshaushaltsrechts. Prof. Rossi kommentiert in dem Werk u.a. die Vorschriften über Verpflichtungserm?chtigungen, über Krediterm?chtigungen, über konjunkturpolitisch bedingte zus?tzliche Ausgaben sowie zur Veranschlagung und Bewilligung von Zuwendungen.?Die Kommentierung ist auf dem Stand von Mai 2018 und berücksichtigt insofern auch das im Zuge der Verfassungsreform von 2017 erlassene Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems und zur ?nderung haushaltsrechtlicher Vorschriften.

C.H. Beck

19. November?2018

Article in ?International Data Privacy Law“?

Auf der Grundlage des im Frühjahr 2018 in der Zeitschrift für Datenschutz ver?ffentlichten Beitrags zum "Financial Blocking im Glücksspielrecht" haben Prof. Rossi und Aqilah Sandhu nun eine englische Fassung des Aufsatzes in der IDPL publiziert, die auf der Seite von? Oxford 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】 Press?schon vor dem Erscheinen der für das Heft 2019/1 vorgesehenen Druckfassung zug?nglich ist.

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Member States have the exclusive competence in the field of gambling and defend their monopolies in the internal market against EU-Law. However, since the partial opening of the Internet as a sales channel in 2012, German gambling supervisory authorities face increasing difficulties with the enforcement of the German Inter-State Treaty on games of chance (GlüStV). Aside from prohibitory orders against unlawful gambling operators, national gambling authorities may issue orders against banks in order to prevent payments connected with unlawful gambling (Financial Blocking). Such orders against gambling operators and players require the processing of personal data on a massive scale, encompassing the data of all bank customers. The German Law lacks a clear and precise legal basis as required under data protection law on how such Financial Blocking measures are supposed to be enforced or what form they should take.

Oxford 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】 Press

16./17. November?2018

Stra?enfotografie im Konflikt mit Datenschutz?

Mitte November fand im Staatlichen Textil- und Industriemuseum - tim - in Augsburg der?art3kultursalon?statt, der sich selbst als Vernetzungskongress versteht. Neben Themen zur "Zukunft der Museen im Zeitalter von Globalisierung und Digitalisierung", zur "kunst-bau-kunst", zur Frage des ?ffentlichen Zugangs zu privaten Sammlungen und zum Thema "Kulturarbeit und Einkommen" stand auch ein panel "Recht und Kunst" auf dem Programm, für das Prof. Rossi verantwortlich zeichnete. Es umfasste Beitr?ge zum Internationalen Leihverkehr (Benita B?hm, PHIDIAS-Rechtsanw?lte), zum Urheberrechtsschutz an Bildwerken (Prof. Dr. Klaus Weber, Beck-Verlag) und zum strafrechtlichen Bildnisschutz (Dr. Rebecca Hei?, Oberlandesgericht München). Prof. Rossi thematisierte in seinem Vortrag?die?Zul?ssigkeit von Stra?enfotografie: W?hrend das Verh?ltnis von Kunstfreiheit und Allgemeinem Pers?nlichkeitsrecht weitgehend gekl?rt ist, ist die Rechtslage bezüglich der Stellung der Kunst im Datenschutzrecht ebenso unsicher?wie das Verh?ltnis zwischem dem Kunsturhebergesetz und der Datenschutzgrundverordnung. Prof. Rossi sprach sich für ein grundrechtlich begründetes Kunstprivileg im Datenschutzrecht und somit für eine weitgehende Freistellung der Stra?enfotografie von den datenschutzrechtlichen Einwilligungserfordernissen aus.

a3kultur

23. Oktober?2018

Vortrag zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz?

Unter dem Titel "Zensur, Korrektur und L?schung. Ist die Meinungsfreiheit in sozialen 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ien in Gefahr" hat Prof. Rossi einen Vortrag vor der Katholischen Hochschulgemeinschaft Augsburg gehalten. Im Mittelpunkt seiner Ausführungen stand das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das nun seit gut 10 Monaten Anwendung findet. Prof. Rossi betonte die Regelungsnotwendigkeit in Bezug auf ?u?erungen in sozialen 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ien, teilte aber aus juristischer Perspektive die Kritik am geltenden Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das die Verantwortung für die Rechtm??igkeit von Meinungs?u?erungen weitgehend privaten Akteuren überl?sst, dabei aber keine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit auf der einen Seite und allgemeinen Pers?nlichkeitsrechten auf der anderen findet und zudem strukturell bereits auf ein "overblocking" angelegt ist.?

KHG Augsburg

21. September?2018

Vortrag auf dem ECA`s Members Seminar 2018?

Anknüpfend an seine Beratungen der "Foresight?Task Force" des Europ?ischen Rechnungsgshofes, hat Prof. Rossi auf dem diesj?hrigen "ECA's Members Seminar" nun allen Mitgliedern des Rechnungsgshofes seine ?berlegungen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für m?gliche T?tigkeiten des Rechnungsgshofes im institutionellen Gefüge der EU pr?sentiert. Er erkannte einen weiten Handlungsspielraum des Rechnungshofes und pl?dierte insbesondere dafür, bestehende Audit-Lücken zu schlie?en, die inbs. durch mitgliedstaatliche Parallelstrukturen zur EU entstanden sind. Darüber hinaus empfahl er dem Rechnungshof, seine Kenntnisse und Erfahrungen verst?rkt auch prospektiv einzusetzen. Eine Zusammenfassung des Beitrags von Prof. Rossi findet sich in der?aktuellen?Ausgabe des?ECA Journal?auf den S. 69 - 71

ECA

August?2018

Aufsatz zum kommunalen Spekulationsverbot?

Zusammen mit seinem ehemaligen Mitarbeiter, Dr. Sebastian Pfahl, hat Prof. Rossi in der aktuellen D?V einen Beitrag zu kommualen Spekulationsverboten publiziert. Anlass ist die jüngste strafrechtliche Aufarbeitung von F?llen, in denen sich Kommunen?wie Private u.a. auf derivative Finanzgesch?fte eingelassen haben und an Stelle hoher Gewinne zum Teil immense Verluste erlitten haben. Die auch für die zivil- und strafrechtliche Beurteilung solcher F?lle entscheidende Frage ist ?ffentlich-rechtlicher Natur: Ob und mit welchem Inhalt es ein kommunalrechtliches Spekulationsverbot überhaupt gibt und welche Konsequenzen sich aus seiner Missachtung ergeben k?nnen. Rossi und Pfahl gelangen zu dem Ergebnis, dass ein solches Spekulationsverbot wegen seiner?nur mittelbaren Ableitung funktional allenfalls als sinnvolle politische Handlungsmaxime begriffen werden kann, nicht hingegen als belastbares rechtliches Verbot.

Kohlhammer

26. Juni 2018

Beratung der Foresight Task Force des Europ?ischen Rechnungshofes?

Nach einem ersten Treffen im Mai 2018 hat Prof. Rossi nun zum zweiten Mal an einer Sitzung der ?Foresight Task Force“ des Europ?ischen Rechnungsgshofes in Luxemburg teilgenommen.?Diese Arbeitsgruppe, die im Januar 2018 vom Europ?ischen Rechnungshof eingesetzt wurde und aus fünf seiner Mitglieder besteht, hat die Aufgabe, die strategischen Aktivit?ten des Rechnungsgshofes in der Zukunft zu koordinieren und zugleich auch über die künftige Positionierung des Europ?ischen Rechnungsgshofes im institutionellen Gefüge der Europ?ischen Union nachzudenken. Insbesondere in Bezug auf diese letzte Aufgabe ist Prof. Rossi als externer Experte gebeten,?M?glichkeiten und Grenzen von T?tigkeiten des Rechnungsgshofes auszuloten und zu einer (Neu-) Definition seiner Rolle als ?ffentlicher Prüfer der EU beizutragen.

ECA

21. Juni 2018

Diskussion zur Flüchtlingsobergrenze?

Organisiert von der Law Clinic Augsburg, fand am 21. Juni an der Juristischen Fakult?t eine Diskussion zur Flüchtlingsobergrenze statt. Nach einer Einführung in das Thema durch Zoe Mannhardt, Law Clinic Augsburg, umrissen der Bundestagsabgeordnete Dr. Volker Ullrich (CSU), die Gründerin des Flüchtlingsrats Augsburg, Christine Wilholm, der Philosoph Prof. Dr. Uwe Voigt (Uni Augsburg) und der Rechtswissenschaftler Dr. Walther Michl (LMU) zun?chst ihre Perspektiven auf das Thema, das auch auf die?aktuelle Diskussion über den Sinn und die Zul?ssigkeit von Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ausgedehnt wurde. Die Teilnehmer einigte das Bekenntnis zur EU, trennte aber doch die Herangehensweise: Nicht verhandelbare Grundprinzipien auf der einen, folgenorientiere Vorschl?ge auf der anderen Seite. Weil das Kantsche "Sollen impliziert K?nnen" mit Blick auf eine moralische Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen etwas vereinfacht zu einem "aus dem K?nnen folgt das Sollen" zusammen gefasst wurde, bemühte sich Prof. Rossi in seiner Moderation mehrfach, auch das für eine Demokratie ma?gebliche "Wollen" in die Diskussion einzubringen, die insgesamt?von hohem Informationsgehalt und gro?er Sachlichkeit gepr?gt war.

Law Clinic

12. Juni 2018

Gastvortrag zur Regulierung von Algorithmen?

Am 12. Juni 2018 hat?Prof. Dr. Kai von Lewinski von der Juristischen Fakult?t der Universit?t Passau auf Einladung von Prof. Rossi einen Gastvortrag zum Thema "Regulierung von Algorithmen" an der Universit?t Augsburg gehalten und dabei eine Matrix zur Vermessung eines neuen Rechtsgebiets vorgestellt. Unter Verwendung eines bewusst unscharfen Begriffs von Algorithmen machte Prof. von Lewinski in einem aus verschiedenen Rechtsmaterien und punktuellen Kriterien gebildeten Koordinatensystem einzelne "wei?e Flecken", also ungeregelte Bereiche, aus, überlie? die Frage nach der Notwendigkeit deren?Regulierung aber der rechtspolitischen Entscheidung.

? Universit?t Augsburg

5. Juni 2018

Expertengespr?ch zum Datenschutz im Glücksspielrecht?

Auf Einladung des früheren Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, Mitglied des ?Think Tank“ des Deutschen Verbands für Telekommunikation und 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ien, hat Prof. Rossi in Hannover an einem Expertengespr?ch zum Thema ?Glücksspiel - Datenschutz und staatliche Kontrolle“ teilgenommen. Hintergrund ist das?Gutachten, das Prof. Rossi im Dezember 2017 zur rechtlichen Bewertung des ?Financial Blocking“ vorgelegt hat und das u.a. Gegenstand einer kleinen parlamentarischen?Anfrage?in Niedersachsen war. In dem Gespr?ch nun versuchten Datenschützer, Parlamentarier und Verbandsvertreter M?glichkeiten auszuloten, um in einem neuen Glücksspielstaatsvertrag zu einem rechtskonformen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu gelangen.

30. Mai?2018

Beitrag zur Finanz- und Haushaltsordnung der EU?

Die soeben erschienene 44. Erg?nzungslieferung zum Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, das von Prof. Dauses begründet wurde und von Prof. Ludwigs herausgegeben wird, enth?lt auch den Beitrag von Prof. Rossi zur Finanz- und Haushaltsordnung der EU. Auf dem Rechtsstand von Dezember 2017 werden die Entwicklung der Finanz- und Haushaltsordnung sowie die Grundlagen der Finanzierung und die Grunds?tze der Haushaltswirschaft der EU auf rund 70 Seiten?erl?utert. ?

C.H. Beck

25. Mai 2018

Kommentar zum Datenschutzrecht?

Pünktlich zum Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung ist die 6. Auflage des "Auernhammer" erschienen, in dem neben der DSGVO und dem BDSG auch diverse Nebengesetze kommentiert werden. Prof. Rossi hat für die Neuauflage seine Kommentierung zu den Vorschriften der Art. 63 - 67 DSGVO über das Koh?renzverfahren zwischen den Aufsichtsbeh?rden vertieft.?

Heymanns

10.-12. Mai 2018

Deutsch-Italienisches Verfassungskolloquium?

Im Mai hat Prof. Rossi an dem XVIII Deutsch-Italienischen Verfassungskolloqium teilgenommen, das in diesem Jahr in Padua stattfand. In einem kurzen Beitrag zur "Migrationskrise in der EU" hob Prof. Rossi die Bedeutung der Fragen hervor, wer im demokratischen Mehrebenensystem in welchem Umfang über den Zuzug von Migranten und deren Integration entscheiden kann und muss und wie das Vertrauen in die Rechtsetzung und ihren Vollzug sichergestellt werden kann.

30. M?rz?2018

Financial Blocking im Glücksspielrecht - Inanspruchnahme von Banken zur Kontrolle von Bürgern?

Die Durchsetzung des nationalen Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist unter den Rahmenbedingungen des europ?ischen Binnenmarktes und wegen der M?glichkeiten des Internet nicht einfach. Anbieter im Ausland entziehen sich den Regelungen von vorneherein, Spieler im Inland sind nicht immer greifbar. Deshalb darf die?Glücksspielaufsicht nach dem GlüStV auch auf?Banken und andere Finanzdienstleister zugreifen: Sie müssen auf Anordnung jegliche Zahlungen unterbinden, die im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel stehen. Doch solche Ma?nahmen eines "Financial Blocking" versto?en nicht nur gegen die unionsrechtlichen Grundfreiheiten, sondern sind auch nicht mit dem Datenschutzrecht vereinbar, wie Prof. Rossi und Aqilah Sandhu im Heft 4 / 2018 der Zeitschrift für Datenschutz darlegen: Schon die gesetzliche Grundlage genügt nicht den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen, zudem w?ren?Ma?nahmen?auch unverh?ltnism??ig, weil sie von den Banken die umfangreiche Erhebung zus?tzlicher personenbezogenen Daten sowie den permanenten, anlasslosen Abgleich der vorhandenen Daten aller Kunden erforderten, was einer grundrechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung gleichk?me.??

C.H. Beck

9. M?rz 2018

2. Bayreuther Gespr?ch zum Recht Bayerns in Deutschland und Europa

Auf Einladung der Professoren Markus M?stl und Heinrich Amadeus Wolff von der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakult?t der Universit?t Bayreuth fand am 9. M?rz 2018 das 2. Bayreuther Gespr?ch zum Recht Bayerns in Deutschland und Europa statt, dieses Mal in den R?umlichkeiten der Regierung von Oberfranken. Die Teilnehmer aus Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Wissenschaft diskutierten über Verbandsklagerechte einerseits und Staatsvertr?ge der L?nder andererseits. Prof. Rossi trug zur Veranstaltung mit einem?Vortrag über die strukturellen Folgen von Verbandsklagerechten bei, in dem er ?Ver?nderungen in der demokratischen und rechtsstaatlichen Gesamtarchitektur ausmachte.?

Februar?2018

Kommentar zum Recht der EU

Mitte Februar ist die 2. Auflage des von Christoph Vedder und Wolff Heintschel von Heinegg herausgegebenem Handkommentars zum Europ?ischen Unionsrecht erschienen. Die Neuauflage bringt den Kommentar auf den Stand des Lissaboner Vertrags und berücksichtigt alle ?nderungen bis zum Herbst 2017. Prof. Rossi kommentiert in dem Werk die steuerlichen Vorschriften und die Vorschriften zur Angleichung von Rechtsvorschriften (Art. 110 - Art. 118 AEUV), die Vorschriften zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (Art. 174 - 178 AEUV), zum Europ?ischen Rechnungshof (Art. 285 - 287 AEUV) sowie die Vorschriften zum Haushaltsrecht der Europ?ischen Union (Art. 310 - 325 AEUV).

Nomos

27./28.?Oktober 2017

Symposium zur Einheit der Rechtsordnung?

Ende Oktober 2017 hat erneut ein Krakauer-Augsburger Symposium stattgefunden, auf dem sich Mitglieder der Juristischen Fakult?t der Jagiellonen-Universit?t Krakau und der Juristischen Fakult?t Augsburg seit 2002 regelm??ig austauschen. Thema der diesj?hrigen Veranstaltung war die Einheit der Rechtsordnung. Prof. Rossi hat einen Vortrag zur "f?deralen Vielfalt im Spannungsverh?ltnis zur postulierten Einheit der Rechtsordnung" gehalten und dabei neben der Rechtsetzung auch die Rechtsdurchsetzung sowie die nicht gesetzesvollziehende?Verwaltung in den Blick genommen.?

Oktober 2017

Die tierschutzrechtliche Verbandsklage?

Soeben ist im Verlag Duncker & Humblot die Dokumentation der wissenschaftlichen Tagung zur tierschutzrechtlichen Verbandsklage erschienen, die im Juni 2016 in Berlin stattfand. Der Band umfasst u.a. Beitr?ge zum Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht, zu Ermittlungsverfahren in Tierschutzstrafsachen, zur Notwendigkeit von Mitwirkungs- und Klagerechten im Tierschutzrecht sowie zu den grunds?tzlichen Vor- und Nachteilen von Verbandsklagerechten. Prof. Rossi widmet sich in seinem Beitrag der Kompetenzverteilung zwischen Bund und L?ndern bezüglich der Einführung von Verbandsklagerechten im Tierschutzrecht und befasst sich insofern insbesondere mit den Voraussetzungen der konkurrierenden Gesetzgebung nach Art. 72 GG.?

Duncker & Humblot

18. Oktober 2017

Wilhelm Tell und das Recht?

Am 18.10.2017 sprach Prof. Dr. Michael Kloepfer von der Humboldt-Universit?t zu Berlin auf gemeinsame Einladung von Prof. Rossi und der Juristischen Gesellschaft Augsburg zum Thema "Wilhelm Tell und das Recht". Der bekennende "Schiller-Fan" ordnete das Drama von 1804 in die Biographie Schillers ebenso wie in die Zeitgeschichte ein, rekapitulierte seine erstaunliche Rezeption in den vergangenen 200 Jahren und thematisierte darüber hinaus die Bedeutung des Dramas für das rechtsstaatliche Verh?ltnism??igkeitsprinzip, das Widerstandsrecht und die Differenzierung zwischen Privatem und Politischem.?

maro

Oktober 2017

Anh?rung zu Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen

Am 18.10.2017 hat Prof. Rossi an einer Anh?rung im Innnenausschuss des Bayerischen Landtags zur Frage teilgenommen, welches Sitzzuteilungsverfahren bei Kommunalwahlen Anwendung finden sollte. Hintergrund war ein Vorschlag der CSU-Fraktion, vom derzeitigen Hare-Niemeyer-Verfahren zum Verfahren nach d'Hondt zurückzukehren. Prof. Rossi leitete aus dem Wahlrechtsgrundsatz der Gleichheit und aus der verfassungsrechtlichen Beobachtungs- und Anpassungspflicht des Gesetzgebers im Bereich des Wahlrechts ein Optimierungsgebot her, das den gesetzlichen Gestaltungsspielraum bei der Wahl des mathematischen SItzzuteilungsverfahrens beschr?nke, und empfahl statt einer Rückkehr zum Verfahren??

10. Oktober 2017

Konferenz in Johannesburg?

Die zweite gemeinsame Konferenz der Juristischen Fakult?ten der Universit?t Augsburg und der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】 of Johannesburg fand in diesem Jahr in Südafrika statt. Unter dem gemeinsamem Oberthema "(Constitutional) Legality and Limitations of Powers: Values, Principles and Regulations in Civil Law, Criminal Law and Public Law" wurden Fragen des Verfassungsrechts, des Arbeitsrechts, des Kapitalmarktsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Internationalen Privatrechts und des V?lkerrechts diskutiert.?Prof. Rossi sprach zum Thema "Democratic Flexibility and Constitutional Stability".?

UJ

22.-23. September?2017

International Urban Law Congress?

Der 11. Kongress der Association Internationale du Droit de l'Urbanisme (AIDRU) fand in diesem Jahr an der Universitat Autònoma de Barcelona statt. Thema der franz?sisch- und englischsprachigen Konferenz war die Frage, wie das Bau- und Planungsrecht mit dem Denkmalschutz und dem Schutz von Naturdenkm?lern verzahnt ist. Rechtsvergleichend wurden insofern die Regelungen in Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Griechenland, Belgien, den Niederlanden, Deutschland (pr?sentiert von Prof. Rossi und von Prof. Willy Spannowsky), der EU, der Schweiz, der Türkei und den U.S.A. vorgestellt und hinsichtlich des genauen Schutzgegenstands, der ma?geblichen Akteure, der allgemeinen sowie besonderer finanzieller Instrumente analysiert.?

AIDRU

14.-16. September?2017

Gesetzgebung in der Europ?ischen Union?

Im September 2017 fand die 36. Tagung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung an der?Universit?t Basel statt. Unter dem Oberthema "Das Recht und seine Durchsetzung" befasste sich die Fachgruppe Europarecht mit dem Thema "Rechtsgemeinschaft in Gefahr? Gesetzgebung und Rechtsdurchsetzung im Unionsrecht". Prof. Rossi referierte im??einleitenden Vortrag über den Zusammenhang zwischen guter Gesetzgebung und wirksamer Rechtsdurchsetzung und befasste sich sowohl mit Anforderungen an die Form als auch mit Vorgaben für das Verfahren der Gesetzgebung.?

GfR

August 2017

Kommentar zum Datenschutzrecht?

Der "Auernhammer", einer der Standard-Kommentare zum Datenschutzrecht, ist in der 5. Auflage erschienenen. Die von Martin E?er, Philipp Kramer und Kai von Lewinski herausgegebene aktuelle Auflage umfasst bereits die europ?ische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten wird und schon jetzt gewisse Vorwirkungen entfaltet.?Prof. Rossi kommentiert in dem Werk die Vorschriften der Art. 63 - 67 DSGVO zum Koh?renzverfahren zwischen den Aufsichtsbeh?rden.

Heymanns

5. Juli 2017

Dissertationspreis für Dr. Sebastian Pfahl?

Für seine unter Betreuung von Prof. Rossi entstandene Dissertation "Staatliche Wirtschaftsteilnahme und Art. 30 GG" ist Dr. Sebastian Pfahl (links) auf der Akademischen Jahresfeier der Juristischen Fakult?t am 5.7.2017 mit dem Dissertationspreis der Alumni-Vereinigung ausgezeichnet worden - überreicht vom Vorsitzenden Dr. Rudolf Wittmann (rechts).

Duncker & Humblot

1. Juli?2017

Forum Verfassungspolitik zur Zukunft der EU?

An der Akademie für politische Bildung in Tutzing fand erneut?ein?Forum Verfassungspolitik statt, das sich in diesem Jahr der Zukunft der Europ?ischen Union widmete. Auf dem Abschlusspodium diskutierte Prof. Rossi unter Moderation der Direktorin der Akademie für politische Bildung Tutzing, Prof. Ursula Münch, gemeinsam mit dem Mitveranstalter des Forums, Prof. Hans-Jürgen Papier, sowie mit Prof. Klaus-Josef Lutz, BayWA AG, und Martin Winter, ehemaliger Büroleiter der Süddeutschen Zeitung in Brüssel, über m?gliche Entwicklungen der EU.?

APB Tutzing

29./30. Juni?2017

Internationale Konferenz zur EU in Wien?

Organisiert vom Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversit?t Wien und unterstützt von den Universit?ten Salzburg und Innsbruck, fand Ende Juni eine interdisziplin?re und internationale Konferenz in Wien zum Thema "In the Maelstrom of Crises - European Solidarity under Pressure" statt.?Prof. Rossi sprach im Rahmen des Panels "Option to solve the crisis: Use the existing potential" zum Thema "Loyal application of existing treaties and its potential to create legitimacy - legal aspects".?Er beschwor zun?chst den Charakter der EU als Rechtsgemeinschaft und betonte insofern, dass sich jegliche L?sungen zur ?berwindung der Krisen innerhalb des Rechts bewegen müssten. Dementsprechend sprach er sich deutlich gegen eine Durchbrechung oder auch nur Auflockerung des Rechts durch eine ?loyal application“ im Namen der Solidarit?t aus, hielt im Gegenteil eine Nichtanwendung des geltenden Rechts für unsolidarisch und betonte im ?brigen, dass das Recht, wo seine Anwendung Schwierigkeiten bereitete, ge?ndert werden müsste – freilich nach Ma?gabe der dafür vorgesehenen f?rmlichen Verfahren. Er warb auch für eine st?rkere Nutzung des mitgliedstaatlichen Rechts zur Sicherung der Legitimation der EU.?

WU Wien

22. Juni?2017

Diskussion über das Bayerische Integrationsgesetz?

Auf Einladung der Law Clinic Augsburg fand am 22. Juni an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg eine Podiumsdiskussion über das seit rund einem halben Jahr in Kraft befindliche Bayerische Integrationsgesetz statt, gegen das Klagen der Fraktionen von SPD und Die Grünen beim bayerischen Verfassungsgerichtshof anh?ngig sind. Unter Moderation von Prof. Rossi beurteilten die Abgeordneten des Bayerischen Landtags Dr. Hans Reichart (CSU), Franz Schindler (SPD) und Christine Kamm (Die Grünen) das Gesetz erwartungsgem?? unterschiedlich. Prof. Rossi monierte aus legistischer Perspektive vor allem den überwiegend?programmatischen Charakter des Gesetzes.

?

? Universit?t Augsburg

April 2017

Gutachten zum Geodatenzugangsgesetz?

Anl?sslich der intendierten ?nderung des DWDG, künftig das Regelungsregime des Geodatenzugangsrechts auf den Deutschen Wetterdienst zu übertragen, hat Prof. Rossi im Auftrag des Verbands Deutscher Wetterdienstleister e.V. ein Gutachten zu ausgew?hlten Fragen zum GeoZG erstellt. Der Verband hat dieses Gutachten in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Es kann als Anlage 3?zur Ausschussdrucksache?18(15)506-A?auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.

29. M?rz?2017

Brennpunkte europ?ischer Politik?

Kurz nach dem 60. Jahrestag der R?mischen Vertr?ge und am Tag der offiziellen Erkl?rung Gro?britanniens, aus der EU austreten zu wollen, resümiert Prof. Rossi auf der von der Akademie für politische Bildung organisierten Veranstaltung ?Brennpunkte europ?ischer Politik“ in Tutzing die Geschichte der EU von ihren Anf?ngen bis zum Brexit.

APB Tutzing

20. M?rz?2017

Anh?rung im Haushaltsausschuss des Bundestages?

Im Zuge der geplanten Verfassungs?nderungen zu den Finanzbeziehungen zwischen Bund und L?ndern sollen auch die Informationsrechte des Bundesrechnungsgshofes erweitert und verschiedene Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung ge?ndert werden. Prof. Rossi nahm hierzu als Sachverst?ndiger an einer ?ffentlichen?Anh?rung?des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages teil.?

M?rz 2017

Anmerkung zu einem Beschluss des BGH

Anknüpfend an seinen Beitrag in der ZIP (s.u.), hat Prof. Rossi im Heft 13/2017 der NJW eine kurze Anmerkung zu einem Beschluss des BGH vom 10.1.2017 verfasst. Der BGH bestreitet in diesem Beschluss eine durch das 1. FiMaNoG hervorgerufene Strafbarkeitslücke im Kapitalmarktrecht und setzt sich damit in Widerspruch zum Gesetzgeber, der genau diese Lücke im Entwurf zum 2. FiMaNoG schlie?en will.?

C.H. Beck

Februar 2017

Beitr?ge zu einem neuen Lehrbuch zum Verwaltungsrecht

Im Februar ist, herausgegeben von Privatdozent Dr. Dr. Armin Steinbach, ein neues Lehrbuch zum Verwaltungsrecht erschienen, das die Spruchpraxis insb. des Bundesverwaltungsgerichts in einheitlicher Struktur aufbereitet.?Prof. Rossi fasst in dem Buch zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Staatshaftung sowie eine zur Informationst?tigkeit von Regierungen zusammen.?

Mohr Siebeck

25. Januar 2017

Bundespr?sident a.D. Christian Wulff in Augsburg

Im Rahmen der "Augsburger Reden zu Vielfalt und Frieden in der Stadtgesellschaft" hat der ehemalige Bundespr?sident Christian Wulff im Goldenen Saal des Rathauses zu den Voraussetzungen der Demokratie gesprochen. Eingeführt wurde er von Prof. Rossi, der auch die anschlie?ende Diskussion moderierte.

Wolfgang Czech

Dezember 2016

Strafbarkeitslücke im Kapitalmarktrecht

Die Anpassung nationaler Vorschriften an europ?ische Vorgaben ist für den Gesetzgeber h?ufig nicht nur eine politische, sondern auch eine technische Herausforderung. Im Falle der Umsetzung der sog. MAR (Market Abuse Regulation) durch eine Novellierung des Wertpapierhandelsgesetzes ist dem Gesetzgeber dabei ein folgenschwerer Fehler unterlaufen, wie Prof. Rossi in einem gerade publizierten Beitrag in der ZIP darlegt..?

C.H. Beck

November 2016

Vorschriften zur Unionsbürgerschaft

AIm November ist der von Prof. Winfried Kluth und?Andreas Heusch herausgegebene Kommentar zum Ausl?nderrecht erschienen. Prof. Rossi kommentiert in dem Buch die ma?geblichen Rechte der Unionsbürgerschaft – das allgemeine Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangeh?rigkeit (Art. 18 AEUV) sowie die allgemeine Freizügigkeitsrecht (Art. 21 EUV).

C.H. Beck

November?2016

L?sungsskizze zur Examensklausur

Examenstraining: Im Heft 22/2016 der Bayerischen Verwaltungsbl?tter findet sich die von Prof. Rossi erarbeitete L?sungsskizze zu einer grundrechtlichen Examensklausur, deren Sachverhalt bereits im Heft 21/2016 abgedruckt war.?

Boorberg

November 2016

Verbandsklagerechte im Tierschutzrecht

Der im Juni 2016 gehaltene Vortrag zu den f?deralen Regelungsbefugnissen für Verbandsklagerechte im Tierschutzrecht ist nun in der Zeitschrift Natur und Recht erschienen. Der Beitrag befasst sich in allgemeiner Hinsicht mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und L?ndern und betont, dass im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung nicht schon jede politische Ma?nahme, sondern nur ein konkretes Gesetz des Bundes Sperrwirkung gegenüber den L?ndern entfalten kann.

Springer

November 2016

Geologische Daten als Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnisse

Als Auszug aus der u.g. Studie zum Geodatenzugangsrecht befasst sich Prof. Rossi im Heft 4/2016 der EurUP, das Prof. Reiner Schmidt aus Anlass seines 80. Geburtstages gewidmet ist, mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen geologische Daten als Betriebs- und Gesch?ftsgeheimnisse qualifiziert werden k?nnen und deshalb vom allgemeinen Informationszugang ausgenommen werden müssen.?

Lexxion

November 2016

Studie zum Geodatenzugangsrecht

?ber ein Jahr lang hat Prof. Rossi für das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Freistaats Sachsen und in st?ndiger Kooperation mit dessen Mitarbeitern an Fragen zur rechtlichen Bewertung der Herausgabe von geologischen Daten gearbeitet. Die daraus entstandene Schrift ist nun in den Studien zur Informationsfreiheit beim Nomos-Verlag erschienen.

Nomos

Oktober?2016

Zukunftsperspektiven: Die Welt in 20 Jahren

Im Rahmen ihrer Forschungskooperation haben Prof. Tina Ehrke-Rabel von der Universit?t Graz und Prof. Gregor Kirchhof von der Universit?t Augsburg zu einer interdisziplin?ren Tagung an die Uni Graz eingeladen, um jenseits jeglicher Zw?nge über die Frage zu diskutieren, wie die Welt in 20 Jahren aussehen mag. Aus der Perspektive der Wirtschaft (Emilio Galli-Zugaro), der Theologie (Friedrich Wilhlem Graf), der Zukunftsforschung (Elisabeth Hoedl), der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ien (Reinhard Müller), des Rechts (Matthias Rossi, Emanuel Towfigh) und der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izin (Tom Schwarzbraun) wurden mal hellere, mal düstere Zukunftsbilder skizziert. Den beiden Organisatoren gelang es, aus diesem bunten Gesamtwerk die wesentlichen Herausforderungen der n?heren Zukunft zu konturieren.

17. August?2016

Anh?rung im S?chsischen Landtag

Als erstes Bundesland will Sachsen die M?glichkeit einer ?ffentlichen Anh?rung in F?llen schaffen, in denen Personen, die durch die allgemeine Zug?nglichkeit von Umweltinformationen oder Geodaten m?glicherweise in ihren Rechten verletzt werden, nicht bekannt sind und auch nicht mit zumutbarem Aufwand ermittelt werden k?nnen. Zu diesem Gesetzesvorhaben hat Prof. Rossi als Sachverst?ndiger an einer Anh?rung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft des S?chsischen Landtags in Dresden teilgenommen.

Landtag Sachsen

Juli 2016

Calliess/Ruffert: Kommentar zum Europarecht

Im Juli ist der von den Professoren Christian Calliess und Matthias Ruffert herausgegebene Kommentar zu den Vertr?gen der Europ?ischen Union in der 5. Auflage erschienen. Prof. Rossi kommentiert in diesem Kommentar u.a. verschiedene Vorschriften zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sowie die Flexibilit?tsklausel des Art. 352 AEUV.

C.H. Beck

24. Juni?2016

Gesetzgebungskompetenz zur Einführung einer Verbandsklage im Tierschutzrecht

In einigen Bundesl?ndern gibt es das Instrument der Verbandsklage im Tierschutzrechtrecht, in anderen und auf Bundesebene dagegen nicht. Vor diesem Hintergrund hat Prof. Rossi auf einer an der Humboldt-Universit?t zu Berlin durchgeführten Tagung zur Frage der Gesetzgebungskompetenz für die Einführung solcher Verbandsklagen referiert.

Forschungsplattform Recht

3.-4. Juni 2016

Augsburg Graduate Conference in Law

Anfang Juni fand in Augsburg, organisiert von Dr. Stefan Lorenzmeier und Dorota Miler, erstmals eine speziell an Nachwuchswissenschaftler adressierte Konferenz statt. Inhaltlich stand unter dem Motto "The New Law" die Frage im Vordergrund, wie das Recht verbessert werden k?nne. Prof. Rossi hat auf der Tagung ein panel zum ?ffentlichen Recht geleitet. Zwischenzeitlich sind die Beitr?ge in einem?Tagungsband?ver?ffentlicht.

1. April 2016

Vortrag an der Yale Law School

Organisiert von der Sciences Po (Paris) und der Yale Law School (New Haven), fand am 1. und 2. April 2016 eine rechtsvergleichende Konferenz zum Recht der Landnutzung (?Cityscapes: A Conference on Comparative Land Use Law“) an der Yale Law School statt. Je 16 Vertreter aus den U.S.A. und Europa haben sich in sechs Panels über Unterschiede und Gemeinsamkeiten, vor allem aber über Probleme und L?sungsm?glichkeiten der Nutzung und Verteilung von Land ausgetauscht. Prof. Rossi hat aus der Perspektive des deutschen Rechts die staatlichen M?glichkeiten beleuchtet, Grundstücke zum Zwecke der st?dtebaulichen Entwicklung zu enteignen.

Yale Law School

April 2016

Beitrag zur Rechtsfigur der Konzession

Prof. Martin Kment will mit dem von ihm herausgegebenen Band zu "Konzessionen im Umwelt- und Infrastrukturrecht", der auf den von ihm im Juni 2015 veranstalteten 2. Deutschen Umwelt- und Infrastrukturrechtstag zurückgeht, die Rechtsfigur der Konzession n?her beleuchten. Deshalb suchen Prof. Dr. Matthias Rossi und Dr. Sebastian Pfahl in ihrem Beitrag nach "Grundstrukturen der Konzession", entdecken aber eher vielf?ltige Erscheinungsformen..

Mohr Siebeck

M?rz 2016

Beitrag zu aktuellen Gef?hrdungen der Privatsph?re

Auf einer von der Akademie für Politische Bildung in Tutzing veranstalteten Tagung wurde im Juli 2014 das aktuelle Verh?ltnis von Freiheit und Sicherheit von hochrangigen Vertretern der Sicherheitsbeh?rden sowie von Rechtswissenschaftlern diskutiert. Nun haben Prof. Hans-Jürgen Papier, Prof. Ursula Münch und Dr. Gero Kellermann den dazugeh?rigen Tagungsband herausgegeben. Prof. Rossi befasst sich in seinem Beitrag mit dem Schutz der Privatsph?re und arbeitet ?strukturelle Gef?hrdungen in der digitalisierten Gesellschaft heraus.

Nomos

Februar 2016

Deutsche Besonderheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit

Wie l?sst sich die Qualit?t von Gesetzen sichern und welche Rolle kommt Verfassungsgerichten dabei zu? Diesen Fragen widmet sich der von Pierre Albertini herausgegebene Band "La qualité de la loi", in dem Prof. Rossi die Besonderheiten der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit darlegt. Der Beitrag geht auf einen Vortrag zurück, den Prof. Rossi im November 2014 auf einer Tagung in Rouen gehalten hat.

Mare & Martin

Februar 2016

Kommentierung weiterer Vorschriften zum Hochwasserschutz

In der 49. Erg?nzungslieferung zum Wasserrechtskommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp kommentiert Prof. Rossi die Vorschriften §§ 73 - 76 und 78 WHG und vervollst?ndigt damit seine Bearbeitungen der bundesrechtlichen Bestimmungen zum Hochwasserschutz.

C.H. Beck

23. Oktober 2016

Vortrag an der Jagiellonen-Universit?t Krakau

Zum 9. Male fand im Oktober das Krakauer-Augsburger Symposium statt. Unter dem Rahmenthema ?Normschaffung“ hat Prof. Rossi in seinem Vortrag deutliche Kritik an dem informellen Trilog-Verfahren in der EU-Rechtsetzung geübt.

22. September?2015

Vertretung des Bundesrates vor dem Bundesverfassungsgericht

Mit Urteil vom 22.9.2015 (BVerfGE 140, 115)?hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit nicht für Arbeitsgruppen des Vermittlungsausschusses gilt, unabh?ngig davon, ob?diese durch einen f?rmlichen Beschluss des Ausschusses oder durch eine informelle Entscheidung eingerichtet werden. Geklagt hatten einzelne Abgeordnete sowie die Fraktion ?Die Linke“ gegen die Praxis informeller Absprachen.

Prof. Rossi hat in der mündlichen Verhandlung am 19.5.2015 den Bundesrat vertreten.

Mohr Siebeck

September?2015

Kommentierung des bayerischen Hochwassserschutzrechts

Im September 2015 ist die 35. Erg?nzungslieferung zum Kommentar von Sieder/Zeitler zum Bayerischen Wassergesetz erschienen. Prof. Rossi kommentiert die landesrechtlichen Vorschriften zum Hochwasserschutz.

C.H. Beck

September 2015

Beitrag zu den M?glichkeiten des Informationsfreiheitsrechts

Bei Duncker & Humblot ist der von Prof. Hans Herbert von Arnim herausgegebene Band "Transparenz contra Geheimhaltung in Staat, Verwaltung und Wirtschaft" erschienen, der die Beitr?ge der 16. Speyerer Demokratietagung im Oktober 2014 zusammenfasst. In seinem Beitrag zu "Anspruch und Wirklichkeit der Informationsfreiheit" kritisiert Prof. Rossi die demokratietheoretische Ideologisierung des Informationsfreiheitsrechts und spricht sich für ein st?rker freiheitsorientiertes Verst?ndnis aus.

Duncker & Humblot

14. Juni 2015

Sind die Menschenrechte westlich?

Diese Frage stellte der Soziologe und Sozialphilosoph Prof. Dr. Dr. h.c. Hans Joas in einem Vortrag im Rahmen der Augsburger Reden zu Vielfalt und Frieden in der Stadtgesellschaft. Zu einer Antwort versuchte ihn Prof. Rossi zu bewegen, der ihn einführte und die anschlie?ende Diskussion moderierte.

Stadt Augsburg

November 2014

Konferenz zum EU-Recht in Innsbruck

Gemeinsam organisiert von der Universit?t Salzburg, Innsbruck und der Wirtschaftsuniversit?t Wien, fand Ende November eine Internationale Konferenz zur "schleichenden Reform der EU im Zuge der Bek?mpfung der Wirtschaftskrise und Staatsschuldenkrise" in Innsbruck statt. Prof. Rossi setzte sich in seinem Vortrag mit der Frage auseinander, wie sich soft law-Ma?nahmen der EU auf die vertikale Kompetenzverteilung und auf die Rolle der nationalen Parlamente auswirken.

Universit?t Innsbruck

November 2014

Symposium in Rouen

Auf einer internationalen Konferenz in Rouen wurden franz?sische und europ?ische Erfahrungen zur Frage ausgetauscht, ob und wie Verfassungsgerichte zur Qualit?t der Gesetze beitragen k?nnen. Prof. Rossi berichtete aus deutscher Perspektive über die Besonderheiten der deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit.

Université de Rouen

Oktober 2014

Kodifizierung des Informationsfreiheitsrechts?

Angesichts der sektoralen und f?deralen Zerfaserung des Informationsfreiheitsrechts hatte Prof. Rossi sich auf dem 3. Symposium der BfDI im August 2014 in Berlin mit der Frage zu befassen, ob "wir ein Informationsfreiheitsgesetzbuch brauchen." In seinem nun in der ZRP abgedruckten Vortrag erl?utert er, warum zwar ein Harmonisierungs-, nicht aber ein Kodizifierungsbedarf besteht.

C.H. Beck

22. September 2014

Anh?rung im Innenausschuss des Bundestages

Nachem das BVerfG mit Urteil vom 24.4.2013 das Antiterrordateigesetz zwar in seinen Grundstrukturen, nicht aber in einzelnen Ausgestaltungen für verfassungskonfom befunden hat, hat die Bundesregierung ?nderungen des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vorgeschlagen. Hierzu fand am 22.9.2014 eine?Anh?rung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt, an der Prof. Rossi teilgenommen hat. Er hat in seiner Bewertung des Gesetzentwurfs zwischen verfassungsgerichtlich und verfassungspolitisch motivierten ?nderungen differenziert und im ?brigen das Unterlassen von gebotenen ?nderungen kritisiert.

Bundestag

September 2014

Kommentierung von Vorschriften des Hochwasserschutzrechts

Im September ist die aktuelle Erg?nzungslieferung zum Gro?kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp zum Wasserrecht erschienen. Prof. Rossi wirkt erstmals an der Bearbeitung mit und kommentiert die §§ 72, 77 und 79-81 WHG - s?mtlich Vorschriften zum Hochwasserschutzrecht.

C.H. Beck

5. Juli 2014

Forum Verfassungspolitik:?Freiheit vs. Sicherheit?

BDie Akademie für Politische Bildung Tutzing hat in Kooperation mit dem früheren Pr?sidenten des BVerfG, Prof. Hans-Jürgen Papier, das "Forum Verfassungspolitik" begründet. Auf der ersten Fachkonferenz stand das ?Spannungsverh?ltnis zwischen Freiheit und Sicherheit im Mittelpunkt von Beitr?gen aus Sicht der Praxis (u.a. Harald Runge und Hans-Georg Maa?en) und der Wissenschaft (u.a. Prof. Hofmann-Riem, Prof. v. Danwitz, Prof. Wolff). Prof. Rossi hat zu aktuellen Gef?hrdungen der Privatsph?re gesprochen.

APB Tutzing

2012

Gesetzgebungspflicht ohne Initiativverpflichtung

Trotz seiner grunds?tzlichen Gestaltungsfreiheit ist der Gesetzgeber einer Vielzahl von Gesetzgebungspflichten unterworfen, die im Ergebnis entweder auf dem Vorranganspruch h?herrangigen Rechts oder auf der Bindungswirkung selbst eingegangener Verpflichtungen beruhen. Diese Pflichten sind allerdings ergebnisbzoegen, sind n?mlich auf den Erlass eines Gesetzes gerichtet. Doch wer dieses Gesetz zu initiieren hat, ist verfassungsrechtlich nicht geregelt. Vor diesem Hintergrund betrachtet Prof. Rossi in einem kurzen Beitrag in der Zeitschrift ad legendum m?gliche Adressaten eienr Initiativverpflichtung und benennt Kriterien ihrer Auswahl. Im Ergebnis sieht er keine Notwendigkeit, eine Initiativverpflichtung verfassungsrechtlich zu normieren, sondern h?lt unter Einbeziehung der organinternen Strukturen einen politischen Wettbewerb für ausreichend.

Uni Münster

Mai?2014

Beitrag zum Informationshandeln des Bundesrechnungshofes

In einem Beitrag im Heft 11/2014 der DVBl. analysiert Prof. Rossi die jüngste ?nderung der Bundeshaushaltsordnung, mit der dem BRH neue Zug?nge zur ?ffentlichkeit erm?glicht werden und zugleich die Anwendbarkeit des IFG gesperrt wird. Weil die ?nderung erst durch den Haushaltsausschuss im Rahmen eines Verfahrens zur ?nderung eines anderen Gesetzes initiiert wurde, dieses also als sog. "Omnibusgesetz" genutzt wurde, ist der Aufsatz auch als Beitrag zum Gesetzgebungsrecht zu lesen.

Carl Heymanns

Mai 2014

Beitrag zum Verwaltungsprivatrecht

Zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis haben ihm seine Schüler eine Festschrift überreicht, die dem Allgemeinen Verwaltungsrecht in seiner gesamten Breite und Tiefe gewidmet ist. Prof. Rossi befasst sich in seinem Beitrag mit dem Verwaltungsprivatrecht, dessen Bedeutung er angesichts begrifflicher Unsch?rfen und vor dem Hintergrund einer explizit im Grundgesetz normierten umfassenden Grundrechtsbindung der ?ffentlichen Gewalt eher gering einsch?tzt.?

C.H. Beck

14. Mai 2014

Heribert Prantl zur ?Willkommenskultur“

Die Friedensstadt Augsburg hat mit den "Augsburger Reden zu Vielfalt und Frieden in der Stadtgesellschaft" ein Format geschaffen, in dem in der Vergangenheit zahlreiche Pers?nlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Politik und Sport zu Themen der Interkulturalit?t, diversity, Migration und Integration vorgetragen haben. Eingeführt und moderiert von Prof. ?Rossi, sprach in diesem Jahr Heribert Prantl, Leiter des Ressort Innenpolitik bei der Süddeutschen Zeitung, über "Willkommenskultur und Demokratie"?

Stadt Augsburg

Mai 2014

Koh?sionspolitik der EU

Im Verlag de Gruyter ist ein neues, zweib?ndiges Lehrbuch zum Europarecht erschienen, herausgegeben von Prof. Niedobitek. Der erste Band ist den Grundlagen, der zweite den Politiken der Union gewidmet. Prof. Rossi befasst sich im 2. Band mit der Koh?sionspolitik der Union und arbeitet nicht nur deren Funktionen, sondern vor allem auch den besonderen Charakter des Rechts der Koh?sionspolitik heraus.

De Gruyter

Mai 2014

Regionalisierung des Glücksspielrechts

Im Dezember 2012 hat Prof. Rossi für den Deutschen Lottoverband ein Gutachten zur Regionalisierung im Glücksspielrecht erstattet. Hintergrund ist der Umstand, dass gewerbliche Spielevermittler verpflichtet sind, den Spielumsatz in dem Bundesland einzuliefern, in dem der Spielteilnehmer den Schein erworben hat, w?hrend das staatlich monopolisierte Lotto bundesweit einheitlich organisiert und angeboten wird. Zusammen mit zwei weiteren Gutachten von Prof. Hans D. Jarass und Prof. Andreas Fuchs ist das Gutachten nun im Band 5 der Schriftenreihe zum Europ?ischen Glücksspielrecht erschienen.

MUR

April?2014

Kommentierung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)

Auf der Grundlage eines st?ndig aktualisierten Online-Kommentars ist der von den Professoren Hubertus Gersdorf und Boris P. Paal herausgegebene Querschnittskommentar zum Informations- und 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ienrecht nun auch als Buch erschienen. Prof. Rossi kommentiert in dem Band die Vorschriften des Verbraucherinformationsgesetzes.

C.H. Beck

April?2014

Betroffenenbeteiligung im Gesetzgebungsverfahren

W?hrend es vor Gericht einen Anspruch auf rechtliches Geh?r gibt und auch vor Ma?nahmen der Verwaltung stets eine Anh?rung durchgeführt werden muss, gibt es ein solches Recht gegenüber dem Gesetzgeber nicht. Prof. Rossi befasst sich in seinem Beitrag im Band 62 des Jahrbuchs des ?ffentlichen Rechts der Gegenwart mit einem solchen?"Recht auf legislatives Geh?r"?und erkennt in einer Betroffenenbeteiligung grunds?tzlich ein geeignetes Instrument, um die parlamentarische Demokratie für partizipative bzw. direktdemokratische Elemente zu ?ffnen.

Mohr Siebeck

M?rz?2014

Missbrauch von Sperrklauseln zur Sicherung von Macht

Pünktlich zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Manfred Dauses ist im Beck-Verlag eine Festschrift erschienen. Ausgehend von seinen Erfahrungen im Verfassungsprozess (s.u.), stellt Prof. Rossi organbezogene Beobachtungen zur Ausgestaltung des Europawahlrechts an und setzt gegenüber der Kollusion zwischen dem machtbeanspruchenden Europ?ischen Parlament und dem parteipolitisch handelndem Bundestag alle Hoffnung auf das verfassungsschützende Bundesverfassungsgericht.

C.H. Beck

26.2.2014

Bundesverfassungsgericht zur 3% Sperrklausel im Europarecht

Mit Urteil vom 26.2.2014 hat der Zweite Senat des BVerfG entschieden, dass auch eine Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig und nichtig ist. Der Gesetzgeber hatte diese Sperrklausel eingeführt, nachdem das BVerfG bereits am 9.11.2011 die bis dahin geltende Fünf-Prozent-Klausel als Versto? gegen die Grunds?tze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der politischen Parteien für verfassungswidrig erkl?rt hatte. Prof. Rossi hat in dem Verfahren rund 1.100 Beschwerdeführer?vertreten, die, organisiert von dem Verein Mehr Demokratie, Verfassungsbeschwerde gegen die Sperrklausel erhoben hatten.

? picture-alliance/dpa

Februar?2014

Nationale Identit?t in der Europ?ischen Union

Zu Ehren von Prof. Otmar Seul von der Universit?t Paris Ouest Nanterre La Défense ist im Nomos Verlag ein liber amicorum erschienen, das unter dem Titel "Die deutsch-franz?sischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt" zahlreiche Aufs?tze zusammenfasst. Prof. Rossi erstellt in seinem Beitrag eine ?Skizze in drei Schritten, mit denen die zahlreichen Bestimmungen zur Sicherung der nationalen Identit?t in einer immer tieferen Euro?ischen Integration als Kompetenzübertragungsgrenze, als Kompetenzausübungsgrenze und als Rechtfertigungsgrund für das Abweichen von kompetenzgerecht erlassenem Unionsrecht systematisiert werden.

Nomos

20.11.2013

Vortrag zur Kontrolle des ESM durch die Rechnungsh?fe

Die Jagiellonen Universit?t in Krakau und die regionalen Rechnungsprüfungskammer Krakau haben gemeinsam eine "Konferenz zur Finanzdisziplin der ?ffentlichen Hand als Instrument einer geordneten Wirtschaft des ?ffentlichen Sektors" veranstaltet. Prof. Rossi sprach zur "Kontrolle des ESM durch die Rechnungsh?fe".?

Uniwersytet Jagielloński

November?2013

Beitrag zur interparlamentarischen Demokratie

In dem von RiBVerfG Prof. Dr. Peter M. Huber herausgegebenem Band "Der Vertrag von Lissabon und das nationale Verfassungsrecht" hinterfragt Prof. Rossi die F?higkeit der in Art. 12 EUV verankerten "Interparlamentarischen Demokratie" zur Legitimationsvermittlung und setzt sich zugleich kritisch mit dem Urteil des BVerfG vom 7.9.2011 zum Euro-Rettungsschirm auseinander.?

Der Beitrag geht auf eine Kurzintervention auf dem XV. Deutsch-Italienischen Verfassungskolloqium im Oktober 2011 zurück.?Eine l?ngere Fassung findet sich in der Ged?chtnisschrift für Thilo Brandner: "Gesetzgebung als wissenschaftliche Herausforderung" (siehe unten).

Boorberg

5.11.2013

Podiumsdiskussion zum Nutzen des IFG für das Kapitalmarktrecht

Auf dem 10. Tag des Bank- und Kapitalmarktrechts des Deuschen Anwaltvereins hat Prof. Rossi an einer Podiumsdiskussion zur Frage teilgenommen, ob sich die Informationsbeschaffung nach dem IFG im Kapitalmarktrecht als Papiertiger darstellt. Hintergrund der Diskussion ist die Frage, ob Anleger über das IFG an Informationen der BaFin kommen k?nnen, die ihnen die Gesellschaften selbst verwehren. In rechtlicher Hinsicht stellt sich das Problem, dass die Abw?gung zwischen Zugangsinteresse und ?ffentlichem Geheimhaltungsinteresse nach materiellem Recht anderen Ma?st?ben folgt als nach prozessualem Recht.

DAV

Oktober 2013

Staatliche Daten als Informationsrohstoff

Zurückgehend auf einen Vortrag, den Prof. Rossi am 1.3.2013 auf der Tagung "Kultur im Wandel. Informationen der ?ffentlichen Hand: Zugang und Nutzen" am ZKM in Karlsruhe gehalten hat, ist nun ein Beitrag zur Bedeutung der staatlichen Daten als Informationsrohstoff in der NVwZ erschienen. Staatliche Daten, so die Kernthese des Beitrags, fielen regelm??ig nur als Nebenprodukt der jeweiligen Aufgabenerfüllung an und seien deshalb nur ein Rohmaterial, aus dem der Markt Informationen gewinnen und bereitstellen k?nne. Die gesamten Tagungsbeitr?ge sowie weitere Aufs?tze zu dem Themengebiet sind sp?ter auch im Band 3 der Studien zur Informationsfreiheit erschienen: Informationen der ?ffentlichen Hand - Zugang und Nutzung.

Nomos

September 2013

Phantasie in der Gesetzgebung

Zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Michael Kloepfer ist bei Duncker & Humblot eine Festschrift mit dem Titel "Beharren. Bewegen." erschienen, hrsg. u.a. von Prof. Rossi. Er tr?gt zudem mit einem Essay zur "Phantasie in der Gesetzgebung" zu der Festschrift bei, in dem er deren Notwendigkeit erkennt und verschiedene Instrumente zu ihrer Gew?hrleistung benennt.

Duncker & Humblot

September 2013

Beitrag zum neuen Wahlrecht

Infolge des Urteils des BVerfG?vom 25.7.2012?zur Verfassungswidrigkeit des Bundestagswahlrechts hat der Gesetzgeber das Wahlrecht?novelliert -?gerade noch rechtzeitig vor der Wahl im September 2013. Es sieht zun?chst die Ermittlung der Sitzzahl des Bundestages vor, bevor sodann die Sitze in einer Oberzuteilung auf die Parteien und in Unterzuteilungen auf deren Landeslisten verteilt werden. Der Mathematiker Prof. Pukelsheim und Prof. Rossi analysieren dieses Wahlrecht im Ergebnis als imperfekt und monieren u.a. das Fehlen einer Obergrenze für die Gr??e des Bundestages.

C.F. Müller

September 2013

Beitrag zum Recht auf Vergessen

Den 40. Jahrestag der Gründung der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg im Jahr 1971 hat die Fakult?t mit einem offiziellen Festakt im November 2011 sowie mit einer Ringvorlesung im Sommersemester 2012 gefeiert. S?mtliche Vortr?ge zu "Gerechtigkeitsfragen in Gesellschaft und Wirtschaft" sind nun in einem von Prof. Arnd Koch und Prof. Rossi herausgegebenem Band erschienen, der auch Beitr?ge der Herausgeber enth?lt. Prof. Rossi befasst sich aus Anlass des jüngst thematisierten "Recht auf Vergessen" mit dem "Informationsfluss zwischen Lethe und Mnemosyne" und pl?diert im Ergebnis für Verwertungsverbote anstelle von Vergessensrechten.?

Nomos

August?2013

Kapitel zum Informationsfreiheitsrecht

Die Professoren Dirk Ehlers, Michael Fehling und Hermann Pünder haben ein dreib?ndiges Lehrbuch zum Besonderen Verwaltungsrecht herausgegeben. In dessen soeben erschienenem Band 2 führt Prof. Rossi in das "Informationsfreiheitsrecht" ein.

C.F. Müller

Juli 2013

Beitrag zum Haushaltsrecht der EU

Im 2. Heft der Zeitschrift Europarecht aus dem Jahr 2013 ist ein Beitrag von Prof. Rossi zu der Entlastungsbefugnis des Europ?ischen Parlaments erschienen. Er befasst sich mit der Frage, ob das Europ?ische Parlament im Entlastungsverfahren auch den Haushaltsvollzug durch den Rat prüfen darf. Prof. Rossi verneint diese Frage, weil der Rat nicht Entlastungsadressat, sondern seinerseits?Entlastungsorgan ist. Zugleich erkennt er einen gegen die Kommission gerichteten Anspruch des Parlaments auf Informationen über den Haushaltsvollzug durch den Rat..?

Nomos

M?rz 2013

Beitrag zu den Wissenschaftlichen Diensten des Deutschen Bundestages

Hervorgegangen aus einem Gutachten für den Direktor beim Deutschen Bundestag, untersucht Prof. Rossi in einem in der D?V publizierten Beitrag die Stellung der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages im Informationsfreiheitsrecht. Entgegen ihrer formalen Stellung unterfielen sie wegen ihrer funktionalen Bedeutung für die parlamentarischen T?tigkeiten nicht dem IFG, meint Prof. Rossi

Kohlhammer

5.3.2013

Anh?rung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz

Im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz hat eine Expertenanh?rung zum sog. Liquidit?tspool stattgefunden. Dieser wurde auf Forderung des Landesrechnungsgshofes gegründet und spielte u.a. bei der Finanzierung des Nürburgrings und des Flughafens Hahn eine entscheidende Rolle. Prof. Rossi bezweifelte in seiner Stellungnahme die Vereinbarkeit des Liquidit?tspools mit europ?ischem Beihilferecht.?

Landtag Rheinland-Pfalz

Januar 2013

Das neue Verbraucherinformationsgesetz

Im September 2012 ist das neue Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Jennifer Prommer und Prof. Rossi analysieren im aktuellen Heft des Gewerbearchiv die Ziele und Struktur des novellierten VIG und bewerten insbesondere dessen neue Inhalte.?

Gildebuch

2012

Beitrag zur Folgerichtigkeit

Kodifikationen erheben den Anspruch, einen Rechtsstoff systematisch, umfassend und abschlie?end zu normieren. Der Kodifikationsgedanke beherrschte die kontinentaleurop?ische Rechtsentwicklung des 18. und 19. Jahrhunderts. Vor dem Hintergrund zunehmender Diversifizierung und Europ?isierung des Rechts stellt sich indes die Frage nach seiner Zukunftsf?higkeit. Die hier versammelten Aufs?tze, die auf eine von Prof. Arnd Koch und Prof. Rossi organisierte?Augsburger Ringvorlesung zurückgehen, dokumentieren den Stand der gegenw?rtigen rechtswissenschaftlichen Diskussion. Es wird gezeigt, dass die Kodifikationsidee auch im 21. Jahrhundert eine Zukunft hat.?

In seinem eigenen Beitrag ?Inkonsequente Gesetzgebung“ befasst sich Prof. Rossi mit dem Grundsatz der Folgerichtigkeit, der vom Bundesverfassungsgericht in jüngster Zeit auch au?erhalb des Steuerrechts angewendet wird. Er kritisiert die dieser Erstreckung zugrundeliegende?Vermischung von Gleichheits- und Freiheitsrechten, die Wandlung des Gesetzes vom Gegenstand zum Ma?stab der Verfassungskontrolle und?warnt vor einer Radikalisierung der Rechtsordnung: Wenn verh?ltnism??ige Gesetzgebung inkonsequent ist, neigt konsequente Gesetzgebung zur Unverh?ltnism??igkeit. Insgesamt sieht er in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz eine Fehlentscheidung. Inkonsquentes Recht sei regelm??ig kein Versto? gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, sondern müsse auf politschem Wege korrigiert werden.

Peter Lang

2012

Tagungsband zur Dienstleistungsrichtlinie

Im Nomos-Verlag ist der Band zur Tagung ?Die Europ?ische Dienstleistungsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die Rechtsordnungen Italiens und Deutschlands“?erschienen, die Prof. Rossi mit Unterstützung durch den DAAD iim Juli 2011 an der Universit?t Augsburg abgehalten hat. Denn auch zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist bleiben sowohl in der deutschen als auch in der italienischen Rechtsordnung zahlreiche Fragen offe, die zum Teil spezieller, zum Teil sehr grundlegender Natur sind.

In seinem eigenen Beitrag untersucht Prof. Rossi die zahlreichen Informationspflichten, die Dienstleistungserbringer nach der Richtlinie treffen. Er meint, die Informationspflichten würden nicht zu einer Verbesserung der Qualit?t von Dienstleistungen führen, sondern den Blick stattdessen auf die Erfüllung formaler Aspekte lenken. ?bersehen werde in einer vorschnellen Umsetzung der Akerlof’schen Theorie, dass es nur für Dienstleistungen, sondern auch für Informationen über Dienstleistungen einen Markt gebe.?

Nomos

2012

Transparenz von Vergabeverfahren

Das Vergaberecht hat das Verh?ltnis zwischen Transparenz und Geheimhaltung sorgf?ltig austariert, um einerseits den Markt und den Wettbewerb auch im Interesse der ?ffentlichen Hand nutzen zu k?nnen, andererseits aber auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem effektiven Rechtsschutz und der Kontrollierbarkeit hinreichend Rechnung zu tragen. Zu diesem Zweck ist das Vergaberecht gepr?gt von verschiedenen Informationspflichten und -rechten ebenso wie von zahlreichen Informationsrestriktionen. Die Sorge, dass dieses austarierte System durch ein allgemeines Informationsfreiheitsrecht unterlaufen wird und ins Wanken ger?t, kulminiert vielfach in der Behauptung, das Informationsfreiheitsrecht f?nde auf das Vergaberecht überhaupt keine Anwendung.

Vor diesem Hintergrund zeigt der Beitrag von Matthias Rossi und Marten Vogt, dass die Balance zwischen Zug?nglichkeit und Verschlossenheit von Informationen aus dem Vergaberecht auch bei Anwendung des Infor- mationsfreiheitsrechts gewahrt wird. Ausgehend von der Bedeutung der Geheimhaltung als Voraussetzung für einen wirksamen Wettbewerb im Rahmen von Vergabeverfahren, ausgehend aber auch von der Bedeutung eines individuellen Informationszugangs für die Beteiligten eines Vergabeverfahrens als Grundlage eines effektiven Rechtsschutzes und ausgehend schlie?lich auch von der Bedeutung eines allgemeinen Informationszugangs zur Gew?hrleistung der Transparenz von Vergabeverfahren und zur Erm?glichung einer Korruptionspr?vention, wird dargestellt, dass das Vergaberecht und das Informationsfreiheitsrecht sich nicht gegenseitig ausschlie?en, sondern in koh?renter Weise miteinander verzahnt sind.

?

Lexxion

2011

Interparlamentarischen Demokratie? Zur Einbindung der nationalen Parlamente in die Rechtsetzung der EU

Im Nomos-Verlag ist eine?Ged?chtnisschrift für Priv.-Doz. Dr.?Thilo Brandner erschienen, die das Gedenkkolloquium vom 26. November 2010 dokumentiert. Der Band umfasst nach einer Würdigung von Thilo Brandner durch Dirk Uwer?verschiedene?Beitr?ge zur Gesetzgebung, so zur Gesetzes?nderung (Klaus Me?erschmidt), zur Vielsprachigkeit (Theodor Schilling), zur Bindung von Gesetzen an Gesetze (Michael Kloepfer), zu Kodifikationsstrategien im Datenschutzrecht (Kai v. Lewinski), zum Vertrauen in die Gesetzgebung (Claudio Franzius) und zum Gesetz und seinem Richter (Peter Wysk).

Matthias Rossi befasst sich in seinem Beitrag mit der Interparlamentarischen Demokratie nach Art. 12 EUV und untersucht die Formen der Einbindung der nationalen Parlamente in die Rechtsetzung der Europ?ischen Union (S. 47?- ??80).??

Nomos

2009

Finanzmarktkrise und Enteignung

Au?erordentliche wirtschaftliche Krisensituationen bedürfen au?erordentlicher Ma?nahmen. Aber wie weit darf die Politik die verfassungsrechtlichen Grenzen in Krisenzeiten neu ausloten? Und rechtfertigt die Finanzmarktkrise auch die Rettungsübernahme von Unternehmen des Finanzsektors durch Enteignung, wie sie im Fall der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) im Raum steht?

Im Zentrum des Rechtsgutachtens der Augsburger Professoren Ivo Appel und Matthias Rossi steht die Frage, unter welchen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Staat das Instrument der Enteignung zur Bew?ltigung einer Finanzmarktkrise einsetzen darf und ob das am 9. April 2009 in Kraft getretene sogenannte ?Rettungsübernahmegesetz“ diese Voraussetzungen erfüllt. Dabei kann die Untersuchung auch als Lehrstück über die Kontrolle staatlichen Handelns in Krisenzeiten gelesen werden. Denn über den konkreten Fall hinaus ist die verfassungsrechtlich wie verfassungspolitisch grundlegende Frage aufgeworfen, wie sich eine Verfassung in Krisenzeiten bew?hren kann und bew?hren muss.?

Nomos
Lehrstuhlinhaber
Prof. Dr. Matthias Rossi - Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Gesetzgebungslehre

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