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Augsburger Rechtsgespr?ch mit der ehemaligen Staatsanw?ltin und ?Cum-Ex-J?gerin“ Anne Brorhilker: Rechtsanwendung und Haltung

27.1.2025

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Am 27. Januar 2025 sprach die ehemalige Staatsanw?ltin und ?Cum-Ex-J?gerin“ Anne Brorhilker (nun Stiftung Finanzwende) im sechsten und letzten Termin der Reihe ?Recht und Haltung“ der Augsburger Rechtsgespr?che zum Thema ?Rechtsanwendung und Haltung“.

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In ihrem Eingangsvortrag betonte Brorhilker dabei zun?chst die vielf?ltigen Wege, auf denen pers?nliche Haltungen – so verschieden sie auch sein m?gen – die Rechtsanwendung beeinflussten. Insbesondere beim Ausfüllen von Ermessensspielr?umen müssten Berufstr?ger:innen ihre Grundhaltungen reflektieren, um sachfremde Gründe ausschlie?en zu k?nnen, aber auch um Beurteilungsspielr?ume frei von Verzerrungen sinnvoll zu nutzen. Auch bei Konflikten spiele Haltung eine Rolle. Im Bereich der Wirtschaftskriminalit?t st?nden Strafverfolgerinnen und -verfolger unter gro?em Druck, weshalb gerade hier eine gro?e Standhaftigkeit erforderlich sei, für die es auch auf die innere Haltung ank?me. Vor diesem Hintergrund kritisierte Brorhilker die aus ihrer zu wirkm?chtigen Hierarchien innerhalb deutscher Beh?rden, die es Beamten erschwerten, eigene Haltung zu zeigen und die dadurch ein erhebliches Missbrauchspotenzial zugunsten autorit?rer Kr?fte biete. Denn gerade in solchen Situationen bedeute Haltung, mehr als nur Zahnrad in einem Verwaltungsapparat zu sein.

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In der von Professor Tobias Lutzi moderierten, engagierten Diskussion mit den über 200 G?sten zeigte Brorhilker auf Grundlage ihrer eigenen Erfahrungen mit den von ihr national und international geführten Ermittlungsverfahren im Cum-Ex-Skandal zahlreiche Defizite im institutionellen Design deutscher Beh?rden auf, die gerade die effektive Verfolgung von Wirtschaftskriminalit?t oft unm?glich machten.

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? Universit?t Augsburg

Augsburger Rechtsgespr?ch mit Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater:
Juristische Lehre und Haltung

22.1.2025

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Am 22. Januar 2025 sprach Prof. Dr. Dr. Patricia Wiater (Friedrich-Alexander-Universit?t Erlangen-Nürnberg) im fünften Vortrag der Augsburger Rechtsgespr?che in der Reihe ?Recht und Haltung“ zum Thema ?Juristische Lehre und Haltung“.

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Wiater stellte zun?chst fest, dass juristische Lehre stets sowohl durch die Haltung der Lehrenden gepr?gt sei als auch haltungspr?gend wirke. So seien etwa juristische Fallbeispiele niemals haltungs- oder wertneutral, sondern transportierten h?ufig mittels pauschalisierender Bilder bestimmte Weltanschauungen. Verfassungsrechtlich sei mit Blick auf die grundgesetzliche Lehrfreiheit eine gewisse Politisierung der Hochschullehre nicht zu beanstanden, solange ein wissenschaftlicher Anknüpfungspunkt für die betreffenden Lehrinhalte gegeben sei. Wiater schloss damit, dass die juristische Lehre st?rker als bislang darauf ausgerichtet werden sollte, Studierende in Kompetenzen zu schulen, welche diese zur Bew?ltigung der Herausforderungen der Gegenwart ben?tigten.

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? Universit?t Augsburg

Vortrag:?Die Rolle des Rechts in der Energiewende

21.1.2025

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Auf Einladung der Abteilung Geschichtswissenschaft der Fakult?t für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie hielt Herr Wolff am 21. Januar 2025 einen Vortrag an der Universit?t Bielefeld zum Thema ?Die Rolle des Rechts in der Energiewende“.

Universit?t Bielefeld

Neuerscheinung: Digitale Zurschaustellung von Kriegsgefangenen

20.1.2025

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Auf dem X-Account des ukrainischen Pr?sidenten Selenskyj wurden zwei nordkoreanische Kriegsgefangene in Fotoaufnahmen und Verh?rvideos zurschaugestellt. Warum dies gegen humanit?res V?lkerrecht verst??t, erkl?rt die studentische Mitarbeiterin der Juniorprofessur Clara Folger im F.A.Z. Einspruch vom 20.01.2025.

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Studentische Mitarbeiterin Clara Folger ? Universit?t Augsburg

Augsburger Rechtsgespr?ch mit Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer: Rechtsprechung und Haltung

15.1.2025

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Am 15. Januar 2025 widmete sich die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer von der Humboldt Universit?t zu Berlin im vierten Vortrag der Reihe ?Recht und Haltung“ dem Thema ?Rechtsprechung und Haltung“.

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Eingangs stellte Baer fest, dass Haltung in der Richterschaft zweifelsohne gefragt sei; die zentrale Frage sei jedoch: Haltung ja, aber welche? RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts h?tten unterschiedliche pers?nliche Haltungen zu weltanschaulichen Themen. Daneben stünden allerdings deutlich homogenere Haltungen zum VerfassungsrichterInnenamt, zur Institution Verfassungsgerichtsbarkeit und zum demokratischen Verfassungsstaat, die zur Ausbalancierung der unterschiedlichen weltanschaulichen Haltungen beitrügen. Auch die ?Kultur des Konsenses“ am Gericht sei eine Haltung, die zwar an Pers?nlichkeiten h?nge, jedoch durch die institutionellen Rahmenbedingungen in Karlsruhe ma?geblich gef?rdert werde. Baer betonte, dass die notwendige Haltung zum Recht nicht mehr selbstverst?ndlich sei. Die Haltung zum demokratischen Rechtsstaat erodiere, und dass auch in der Juristerei. Haltung sei deshalb wieder besonders gefragt und müssen neu gefordert, gef?rdert und gelernt werden.

? Universit?t Augsburg

Vortrag:??Never Again“ Constitutionalism

21.11.2024

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Am 21. November hielt Herr Wolff im Rahmen der ENSURE Discussion Series am MPI für ausl?ndisches ?ffentliches Recht und V?lkerrecht einen Vortrag zum ?Never Again“ Constitutionalism, der das Zusammenspiel von kollektivem Ged?chtnis, Geschichtspolitik und Verfassungsrecht behandelte.

Max Planck Gesellschaft

Rechtsberatung und Haltung

12.11.2024

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Am 06.11.2024 er?ffnete Rechtsanwalt und ?Legal Influencer“ Chan-jo Jun die Augsburger Rechtsgespr?che, die in diesem Wintersemester unter dem Oberthema ?Recht und Haltung“ stehen, mit einem Gespr?ch ?Rechtsberatung und Haltung“. Dabei stellte er eingangs fest, dass die hergebrachte Auffassung, dass Recht ?eigentlich überhaupt nichts“ mit Haltung zu tun habe, von jungen Juristinnen und Juristen immer weiter in Frage gestellt werde. Diese s?hen sich nicht mehr nur als ?S?ldner und Gladiatoren“ ihrer Mandant:innen, sondern legten auch Wert darauf, nur das rechtlich zu vertreten, was sie auch tats?chlich überzeuge. Damit gehe einher, dass das Recht – insbesondere durch bezahlte Litigation-PR – für politische Positionen genutzt werde. Dies liege insbesondere daran, dass das Recht weiterhin eine hohe Glaubwürdigkeit und Autorit?t genie?e, die von der Gesellschaft gesucht werde. Diese Eigenschaften des Rechts würden aber auch von Akteuren genutzt, die ihre vermeintliche Rechtsposition dogmatisch nicht untermauern k?nnten und daher schlicht ?Quatschjura“ vermittelten. Dabei würden auch unumstrittene Grundlagen – wie die Verfassungsordnung – in Frage gestellt. Da das Recht für den Normalbürger nicht leicht zug?nglich sei, sei es die Aufgabe von Juristinnen und Juristen, aufzustehen und Haltung zu zeigen, wo solche Grunds?tze in Frage gestellt werden.


In der anschlie?enden Diskussion mit etwa 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Studierendenschaft, Fakult?t und Juristischer Gesellschaft ging es insbesondere um die Frage, wie Haltung auch Teil der juristischen Ausbildung werden k?nne, sowie um die Dichotomie zwischen Stellung als Organ der Rechtspflege und eigener politischen ?berzeugung in der Rechtsberatung.

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? Universit?t Augsburg

Vortrag: Klausurtaktik und Klausurtechnik

7.11.2024

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Herr Wolff hielt am 7. November im Rahmen des Workshop Probeexamen der Zeitschrift ?Juristische Schulung“ an der Universit?t Augsburg einen von Tobias Lutzi moderierten Vortrag zum Thema ?Klausurtaktik und Klausurtechnik“. Grundlage dieses Vortrags ist ein gemeinsam mit Julia Wiederrich verfasster Aufsatz (JuS 2023, S. 711-715).

? Universit?t Augsburg

Zwei Klausuren in der Juristischen Schulung (JuS) erschienen

4.11.2024

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Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Drei-Stufen-Lehre mittlerweile aufgegeben hat, hat diese Entwicklung noch keinen uneingeschr?nkten Eingang in der juristischen Ausbildung gefunden. Auf der anderen Seite hat der Europ?ische Gerichtshof die sog. Keck-Formel aufgegeben und legt mittlerweile einen Drei-Stufen-Test zugrunde.
Die von Herrn Wolff und Herrn Okur in Heft 10 der Juristischen Schulung (2024, S. 943-948) ver?ffentlichte Anf?ngerklausur zeigt, wie eine L?sung am Ma?stab der Berufsfreiheit gelingen kann, die nicht mehr der Drei-Stufen-Lehre folgt. Gleichzeitig bringt die in Heft 11 (2024, S. 1042-1047) ver?ffentlichte Semesterabschlussklausur den Studierenden den unionsrechtlichen Drei-Stufen-Test n?her.

Foto: Privat

Neuerscheinung: Strategische Verfassungsprozessführung, das Bundesverfassungsgericht und der Klimaschutz

2.11.2024

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In einem jüngst in der DVBl. (2024, S. 1402 -1406) erschienen Aufsatz entwickelt Herr Wolff drei Thesen zum Verh?ltnis von strategischer Prozessführung, Bundesverfassungsgericht und Klimaschutz. Erstens wird die Geeignetheit des Verfassungsbeschwerdeverfahrens für strategische Prozessführung verneint, zweitens der Einfluss von strategischer Prozessführung auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. M?rz 2021 bestritten und drittens die Legitimation klimapolitischer Interventionen des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich bejaht.

Cover: Wolters Kluwer

Neuer Ko-Direktor der Forschungsstelle für Japanisches Recht

14.10.2024

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Seit dem Wintersemester 2024/25 fungiert Herr Wolff zusammen mit Johannes Kaspar, Tobias Lutzi und Oliver Sch?n als Direktor der Forschungsstelle für Japanisches Recht.

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Zur Seite der Forschungsstelle

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Foto: Pixabay.com / Dimitri Houtteman

Zwei Tagungsberichte zu Deutsch-Japanischen Symposium
?Individualit?t und Kollektivit?t in Recht, Kultur und Rechtskultur“ erschienen

5.9.2024

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Zu dem von Johannes Kaspar und Daniel Wolff gemeinsam mit Tomoaki Kurishima organisierten Symposium ?Individualit?t und Kollektivit?t in Recht, Kultur und Rechtskultur“ sind Tagungsberichte in der JZ sowie in der ZJapanR erschienen, die von Salih Okur sowie von Jana Hillenbrand und Mona Langbein (studentische Hilfskr?fte an der Juniorprofessur Wolff) angefertigt wurden. Das Symposium, das am 23. und 24. Februar 2024 an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg stattfand, untersuchte, wie das Verh?ltnis von Individuum und Kollektiv in Deutschland und Japan konzeptualisiert wird, wobei inter- und transnationale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die jeweiligen Rechtsordnungen und ihre Rechtskulturen mitberücksichtigt wurden.

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Salih Okur berichtet über das aus fünf Panels mit insgesamt zehn Vortr?gen und fünf Diskussionsrunden bestehende Symposium in der JuristenZeitung (JZ 2024, S. 510–512). Jana Hillenbrands und Mona Langbeins Tagungsbericht erschien in der Zeitschrift für Japanisches Recht (ZJapanR 57 (2024), S. 257–264). In detaillierter Form werden die Beitr?ge der Referenten zudem zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen.

? Carl Heymanns Verlag / Mohr Siebeck

Neuerscheinung: Zukunftssicherndes Verfassungsrecht

19.8.2024

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Die erste Aufgabe der Politik ist es, dem Gemeinwohl zu dienen. Dennoch stehen die Grundrechte, der soziale Rechtsstaat und die Demokratie angesichts einer latenten Gegenwartsfixierung der Politik unter Druck. Ein gemeinsam mit Gregor Kirchhof von Herrn Wolff herausgegebene Band "Zukunftssicherndes Verfassungsrecht" fragt daher nach zukunftssichernden Ma?st?ben des Grundgesetzes. Neben den Herausgebern haben Tristan Barczak, Gabriele Britz, Christian Calliess, Judith Froese, Thorsten Kingreen, Martin Nettesheim und Kirsten Schmalenbach eigene Beitr?ge verfasst. Autorinnen und Autoren von Diskussionsberichten sind Clara Folger und Salih Okur von der Juniorprofessur sowie David Sedlmayr und Annalena Lederer vom Lehrstuhl Kirchhof.

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Der von Herrn Wolff verfasste Beitrag thematisiert die Notwendigkeit verfassungsdogmatischen Nach- und Weiterdenkens angesichts unzureichender Zukunftspolitik (S. 3–28).

? Mohr Siebeck

Neuerscheinung: Das Leiden anderer betrachten – Die digitale Vorführung von Kriegsgefangenen zwischen Propaganda und Kriegsverbrechen

24.7.2024

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Trotz – oder vielleicht gerade wegen – ihres archaischen Charakters ist die Zurschaustellung von Kriegsgefangenen auch im Zeitalter der sozialen 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ien fester Bestandteil propagandistischer Konfliktpraxis.

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Gleichwohl ist noch nicht abschlie?end bestimmt, wo die v?lkerrechtlichen Grenzen digitaler Zurschaustellungen konkret verlaufen.


In einem jüngst in der Zeitschrift für ausl?ndisches ?ffentliches Recht und V?lkerrecht (Za?RV) erschienenen Aufsatz konturiert Clara Folger, studentische Mitarbeiterin an der Juniorprofessur, ebendiesen Verlauf (Open access nachzulesen in Za?RV 84 (2024), S. 365-391 unter).

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Der Aufsatz wurde von der Ludwig-Maximilians-Universit?t München mit dem LMU Forschungspreis für exzellente Studierende ausgezeichnet.

? Privat u. C.H.Beck-Verlag

Symposium: Verwaltung der Klimakrise

22.7.2024

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Am 19. und 20. Juli 2024 fand in der Akademie für Politische Bildung in Tutzing das von Prof. Dr. Christoph Kr?nke und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierte und von der Fritz Thyssen Stiftung gef?rderte Symposium " Verwaltung der Klimakrise: Die Vermessung des Klimaverwaltungsrechts" statt. Aus Anlass des 60. Geburtstags von Martin Burgi diskutierten die acht Referentinnen und Referenten mit den 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmern über das vom Jubilar terminologisch gefasste Klimaverwaltungsrechts und loteten Mittel und Wege für eine bessere rechtliche Steuerung klimapolitischen Handelns aus. Aus dem Symposium wird zeitnah ein Beiheft der Zeitschrift "Die Verwaltung" hervorgehen.

Akademie für Politische Bildung

Neuerscheinung: Klimakrisenrecht

18.7.2024

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Die Klimakrise stellt Staat und Gesellschaft und damit auch das Recht vor gro?e Herausforderungen, gilt es doch eine gro?e Transformation zu bewerkstelligen, gesellschaftliche Reaktionen darauf zu moderieren und bereits eingetretene Klimakrisenfolgen zu bek?mpfen. Der vorliegende, von Phillip Hellwege und Daniel Wolff herausgegebene Band beleuchtet diesen als "Klimakrisenrecht" konzeptionell gefassten Problemkomplex aus inter- und intradisziplin?ren Perspektiven. Der Band ist aus den sogenannten Werkstattgespr?chen hervorgegangen, die die Herausgeber für die Juristische Fakult?t in Kooperation mit der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. organisiert und im Kalenderjahr der Klimakrise als Generalthema gewidmet haben. Neben den beiden Herausgebern haben sich achtzehn Autorinnen und Autoren aus der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg sowie fünf externe Autorinnen und Autoren an dem Band beteiligt.

Mohr Siebeck

Vortrag: Strategische Prozessführer oder strategisches BVerfG?

21.6.2024

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Herr Wolff hielt am 21. Juni 2024 auf dem Workshop "Strategische Prozessführung - Dienst an der Gesellschaft oder Missbrauch der Gerichte" einen Vortrag zum Thema "Strategische Prozessführer oder strategisches BVerfG? Das Beispiel des Klimabeschlusses". Er argumentierte, dass sich der Verfassungsprozess entgegen weit verbreiteter Auffassung nicht besonders gut, sondern besonders schlecht für strategische Prozessführung eignet, strategische Prozessführung für das Ergebnis des Klimabeschlusses keine ma?gebliche Rolle gespielt hat und in der Klimapolitik verfassungsgerichtliche Intervention gut legitimiert sind. Der Workshop wurde von der Bayerischen Akademie der Wissenschaften veranstaltet und von Christiane von Bary und Tobias Lutzi organisiert.

? BadW

Radiosendung zu § 175 StGB

11.6.2024

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Bis Ende der 1960er-Jahre wurden auf Grundlage von § 175 StGB homosexuelle M?nner in Deutschland strafrechtlich verfolgt. Die Betroffenen verloren ihre Würde, ihre Existenz und oft auch ihre Hoffnung. Vor genau drei?ig Jahren verschwand der Unrechtsparagraph aus dem Strafgesetzbuch. Aber erst vor wenigen Jahren wurden dessen Opfer vollst?ndig rehabilitiert. Warum das so lange gedauert hat und über viele andere Frage diskutierte Herr Wolff mit Birgit Bosold? (Vorstandsmitglied Schwules Museum Berlin), Corny Littmann (Theatermacher) und Klaus Schirdewahn (Zeitzeuge) unter der Moderation von Thomas Ihm im Forum von SWR Kultur. Die Sendung ist unter folgendem Link abrufbar.

? Deutsche Aids-Hilfe

Der Zweck heiligt die (Regulierungs-)Mittel?

4.6.2024

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Am 4. Juni 2024 durfte die Fakult?t Prof. Dr. Alexander Hellgardt, LL.M. (Harvard) in der Vortragsreihe ?Rechtspolitik und Rechtsetzung“ als Redner zum Thema ?Der Zweck heiligt die (Regulierungs-)Mittel?“ willkommen hei?en.

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In den Mittelpunkt seines Vortrags stellte der Referent die Bedeutung des Verh?ltnism??igkeitsprinzips als Grenze der gesetzgeberischen Entscheidungsmacht. Dabei betonte er das untersch?tzte Potenzial der Erforderlichkeitsprüfung zur Steuerung staatlicher Regulierungsentscheidungen: W?hrend die Festlegung m?glicher Regulierungsziele eine politische, dem Gesetzgeber vorbehaltene und einer gerichtlichen Kontrolle damit weitgehend entzogene Entscheidung sei, k?nne dieser Ma?stab nicht für die Auswahl der Regulierungsinstrumente gelten. Vielmehr seien Gesetzgeber und BVerfG im Rahmen der Erforderlichkeitsprüfung gerade dazu angehalten, s?mtliche Alternativen ernsthaft in den Vergleich einzustellen. Ob alternative Regulierungsinstrumente gleich wirksam oder weniger grundrechtsinvasiv seien, müsse auf Grundlage empirischer Erkenntnisse bewertet werden. Ein Verweis auf den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers sei frühestens geboten, wenn sichere Zukunftsprognosen aufgrund etwaiger Informationsdefizite nicht m?glich sind. Der Gesetzgeber sei aber dennoch verpflichtet, seine Regulierungsinstrumente weiter auf ihre Erforderlichkeit hin zu überprüfen; eine zun?chst verfassungskonforme Ma?nahme k?nne n?mlich verfassungswidrig werden, wenn aufgrund neuer empirischer Erkenntnisse gleich wirksame und weniger grundrechtsinvasive Instrumente zur Verfügung stünden.

? Universit?t Augsburg

Antisemitismus: Eine Herausforderung für das Strafrecht

28.5.2024

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Am 28. Mai 2024 endete die dreiteilige, intradisziplin?re Veranstaltungsreihe "Antisemitismus und Recht" mit einem Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger (Humboldt Universit?t zu Berlin). Das Thema der erneut gut besuchten Veranstaltung lautete: "Der 'richtige' Umgang mit Antisemitismus als (straf-)rechtliche Herausforderung in der Bundesrepublik Deutschland".

In seinem ?berblick über den strafrechtlichen Umgang mit Antisemitismus in der Bundesrepublik Deutschland zeigte Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Heger zun?chst historische Entwicklungslinien auf. Im Zentrum seiner strafrechtlichen ?berlegungen stand sodann der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB), der in den 1990er Jahren durch die Einbeziehung der sog. "Auschwitz-Lüge" eine entscheidende Erweiterung erfahren hatte. Der Referent ging auf aktuelle Problematiken ein (z.B. antisemitische Kunst auf der Documenta, antisemitisches Relief an der Stadtkirche Wittenberg, Protestformen gegen die israelische Milit?raktion in Gaza) und analysierte abschlie?end Gesetzesvorhaben zur Erweiterung des § 130 StGB.

Die Veranstalter der Reihe (Prof. Dr. Phillip Hellwege, Prof. Dr. Arnd Koch, Prof. Dr. Daniel Wolff) danken den Zuh?rerinnen und Zuh?rern für ihre Teilnahme sowie für die wertvollen Diskussionsbeitr?ge.

? Universit?t Augsburg

Neuerscheinung: Meisterkurse in der Rechtswissenschaft

27.5.2024

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Das in Deutschland neu- und einzigartige Lehrformat der Legal Masterclass hat Herr Wolff gemeinsam mit Michael Kubiciel im vergangenen Jahr mit einem Meisterkurs mit Dieter Grimm an der Universit?t Augsburg etabliert. Anhand dieses Anwendungsbeispiels stellt er Struktur, didaktische Konzeption und praktische Umsetzung juristischer Meisterkurse als wissenschaftlich-reflexives Lehr- und Lernformat gemeinsam mit Clara Folger, studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur und Teilnehmerin der besagten Masterclass, in der Zeitschrift Rechtswissenschaft vor (2023, S. 527-535).

Nomos Verlag

Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung

15.5.2024

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Am 15. Mai 2024 hielt Prof. Dr. Hannes Ludyga von der Universit?t des Saarlandes unter dem Titel ?Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung“ den zweiten Vortrag im Rahmen der intradisziplin?ren Vortragsreihe ?Antisemitismus und Recht“.

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Einleitend ging Prof. Dr. Ludyga auf die verschiedenen Definitionen des Antisemitismus ein, um sodann die tats?chliche Zunahme von Antisemitismus in unserer Gesellschaft eindrücklich zu skizzieren. Vor diesem Hintergrund beleuchtete der Referent verschiedene M?glichkeiten, wie im bürgerlichen Recht auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus reagiert werden kann. Schlie?lich er?rterte der Referent noch tats?chliche Probleme der Ziviljustiz beim Umgang mit Antisemitismus, um schlie?lich ein Pl?doyer für eine feste Verankerung des rechtlichen Umgangs mit Antisemitismus in den dogmatischen F?chern des juristischen Studiums zu halten.

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? Universit?t Augsburg

Zukunft und Zukunftsf?higkeit der Bayerischen Justiz

14.5.2024

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Am 14. Mai 2024 war Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Alumnus der Juristischen Fakult?t Augsburg Prof. Dr. Frank Arloth Gast der Augsburger Rechtsgespr?che, um sich mit den zahlreich erschienen Zuh?rerinnen und Zuh?rern aus Fakult?t und Juristischer Gesellschaft über ?Zukunft und Zukunftsf?higkeit der Bayerischen Justiz“ auszutauschen.

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Einen ersten Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Zukunftsf?higkeit und Attraktivit?t des Jurastudiums, insbesondere der Wunsch vieler juristischer Fakult?ten, die w?hrend des Studiums erbrachten Leistungen der Jurastudierenden schon vor dem ersten Staatsexamen mit einem sog. integrierten Bachelor zu honorieren. Einigkeit bestand zwischen Publikum und Referent insoweit darüber, dass ein solcher Abschluss nichts am Staatsexamen als Eingangsprüfung zu Richteramt und Anwaltsberuf ?ndern dürfe. Anschlie?end kam die schwindende Rolle der Justiz im internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zur Sprache. In diesem Kontext wurden auch die sog. Münchener Thesen zur Zukunft des Zivilprozesses sowie die Einrichtung von Commercial Courts thematisiert, die einem m?glichen Bedeutungsverlust der Justiz in gro?en Handelsstreitigkeiten durch spezialisierte Richterinnen und Richter und englischsprachige Verfahren entgegenwirken sollen. Professor Arloth sah die Zukunft der (bayerischen) Justiz vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht keineswegs als bedroht an, konzedierte aber das Spannungsverh?ltnis zwischen Spezialisierung der Richterschaft einerseits und dem Erhalt der F?higkeit andererseits, sich auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Schlie?lich wurden der effektive Zugang zum Recht und das Potential von Legal-Tech-L?sungen gerade für kleinere Verfahren Gegenstand der insgesamt ?u?erst abwechslungs- und facettenreichen Diskussion mit Herrn Professor Arloth.

? Universit?t Augsburg

Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat

8.5.2024

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Zum Auftakt der Vortragsreihe ?Antisemitismus und Recht“ referierte Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universit?t Bielefeld zum Thema ?Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat“. Gusy skizzierte zun?chst die Entwicklung von oppositionellem Antisemitismus gegen das Recht der Weimarer Republik hin zu einer Verrechtlichung des Antisemitismus und schlie?lich zu einer Entrechtung der Juden im NS-Staat.

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Der Referent gliederte die Phasen des antisemitischen Rechtsdenkens im NS-Staat unter Bezugnahme auf Raul Hilberg in vier, sich teilweise überlappende Phasen: erstens die Definition dessen, wer Jude sei, zweitens die Diskriminierung durch rechtliche Ungleichbehandlung, drittens die Isolierung durch die Verdr?ngung der Juden aus der ?ffentlichkeit und schlie?lich viertens ihre Vernichtung im Holocaust. Die letzte Phase zeichne sich durch eine vollst?ndige Negation der Rechtsf?higkeit von Juden aus.

? Universit?t Augsburg

Augsburger Rechtsgespr?che: Auftaktveranstaltung mit Klaus Holetschek

29.4.2024

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Die Augsburger Rechtsgespr?che setzen die Tradition der ?Werkstattgespr?che“ fort und widmen sich in diesem Semester dem Generalthema ?Rechtspolitik und Rechtsetzung“.

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Für die Auftaktveranstaltung am 29. April 2024 war der Alumnus der Juristischen Fakult?t Augsburg und Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek zu Gast, der seine Perspektiven auf die gro?en verfassungs- und rechtspolitischen Herausforderungen der Gegenwart skizzierte.

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Um den Zusammenhalt in einer zunehmend pluralistischen und zudem polarisierten Gesellschaft zu bewahren, pl?dierte Holetschek für ein st?rkeres Bewusstsein für die zentralen Werte des Grundgesetzes, namentlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte seien aktuell unter anderem von rechtspopulistischen Parteien bedroht. Ein Verbot dieser Parteien sei allerdings nicht der richtige Weg. Vielmehr sei es Aufgabe der demokratischen Parteien, wieder st?rker die echten Probleme der Bev?lkerung effektiv zu l?sen und Handlungsf?higkeit unter Beweis zu stellen. Gegenw?rtig sei diese Handlungsf?higkeit vielfach durch überbordende bürokratische Lasten und Haftungsrisiken eingeschr?nkt. Hier gelte es anzusetzen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Europawahl unterstrich Holetschek schlie?lich die gro?e Bedeutung der Europ?ischen Union als Garantin von Sicherheit und Frieden in einer zunehmend unsicheren Welt. Anschlie?end entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über aktuelle rechtspolitische Themen mit den zahlreich erschienenen Zuh?rerinnen und Zuh?rern.

? Universit?t Augsburg

Legal Masterclass 2024

15.3.2024

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Vom 13.3. bis 15.3.2024 diskutierten 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende mit Prof. Dr. Thomas Weigend (K?ln) über Grundlagenfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts. Grundlage der von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) geleiteten Diskussionen zu den einzelnen Sessions bildeten rund 50 ausgew?hlte Texte des Meisters und anderer Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler.

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Die thematischen Gegenst?nde der Sitzungen reichten von der Strafe und ihren Zwecken über Kriminalisierungstheorien und kriminalpolitische Grenzfragen bis hin zum Wahrheitsanspruch des Strafverfahrens und die Rolle des Opfers im Prozess.? Erg?nzt wurde die Meisterklasse durch einen ?ffentlichen Abendvortrag von Herrn Prof. Dr. Weigend zum Thema ?Wohin entwickelt sich das Strafrecht?“.

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Die deutschlandweit einmalige Legal Masterclass soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders interessierte Studierende unserer Fakult?t mit einer herausragenden Vertreterin oder einem herausragenden Vertreter der Rechtswissenschaft in ein intensives fachliches Gespr?ch bringen. Sie fand erstmalig 2023 zu Fragen der Verfassungstheorie statt (Meister: BVR a.D. Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)) und wird 2025 mit einem zivilrechtstheoretischen Schwerpunkt fortgesetzt werden. N?heres wird in der zweiten Jahresh?lfte bekanntgeben.?

? Universit?t Augsburg

Neuerscheinung: Die deutsche Unrechtsvergangenheit in der Lehre des Rechts – Stand und Optionen der Umsetzung von § 5a Abs. 2 S. 3 Hs. 2 DRiG

14.3.2024

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Die Integration der Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur in die juristische Ausbildung ist seit der Novellierung von § 5a DRiG verpflichtend. Jedoch ist zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Gesetzes?nderung weiterhin unklar, wie die Implementierung der neuen Rechtslage konkret aussehen kann und soll. Ein von Herrn Wolff und Arvid Kerschnitzki (studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur) im Journal der Juristischen Zeitgeschichte (JoJZG) erschienener Beitrag analysiert die bisherige Umsetzungspraxis und wirbt für ein an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg bereits erprobtes Kombinationsmodell bestehend aus Vortragsreihe und damit verknüpftem Seminar.

Verlag de Gruyter

Vortrag: Die Energiewende als kontroverse Richtungsentscheidung

4.3.2024

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Auf der interdisziplin?ren Tagung ?Kontroverse Richtungsentscheidung“, die von der Bayerischen Akademie der Wissenschaft veranstaltet und von Prof. Dr. Christian Walter und Prof. Dr. Andreas Wirsching organisiert wurde, hielt Herr Wolff am 1. M?rz 2024 in München einen Vortrag mit dem Titel ?Die Energiewende als kontroverse Richtungsentscheidung – Die zentrale Rolle des Rechts“. Eine ausführliche Schriftfassung des Vortrags wird in einen bei Mohr Siebeck erscheinenden Tagungsband eingehen.

BadW

Deutsch-Japanisches Symposium

24.2.2024


Am 23. und 24. Februar 2024 veranstaltete die Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg ein deutsch-japanisches Symposium zum Thema ?Individualit?t und Kollektivit?t in Recht, Kultur und Rechtskultur“. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Johannes Kaspar und Prof. Dr. Daniel Wolff gemeinsam mit Prof. Tomoaki Kurishima, seinerseits Professor von der Saitama Universit?t sowie gegenw?rtig Gastprofessor an der Universit?t Augsburg.

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Die zehn Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Japan und der Schweiz diskutierten gemeinsam mit den Organisatoren sowie mit knapp 40 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Konzeptualisierung der Verh?ltnisse Individualismus und Kollektivismus bzw. Individuen und Kollektiven im deutschen und japanischen Recht. Dabei kamen neben rechtlichen Aspekten auch soziologische, historische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Sprache.


Die Schriftfassungen der Manuskripte werden in absehbarer Zeit in einem Sammelband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.


Kooperationspartner der Veranstaltung waren die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung sowie die Gesellschaft der Freunde der Universit?t Augsburg, ohne deren Unterstützung das Symposium nicht h?tte stattfinden k?nnen

? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kurishima

7.2.2024

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Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universit?t Saitama zum Thema ?Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zun?chst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas sp?ter geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild.

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Nachhaltigen Einfluss hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. St?rkeren praktischen Einfluss erlangte sp?ter – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsf?higkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schr?nkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zw?lf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen gro?en dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

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? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit BVR Prof. Dr. Radtke

29.1.2024

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Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. M?rz 2021, legte dessen Dogmatik dar und erl?uterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

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Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die ?natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen erm?glichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderw?rmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich au?erhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erw?gungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

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Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung erm?glichten es bereits heute vorhersagen zu k?nnen, dass zu gro?zügige Emissionen in der Gegenwart zwangsl?ufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

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? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kaspar

17.1.2024

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Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Volles Verst?ndnis oder volle H?rte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden besch?ftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter h?chstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

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Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverst?ndlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege n?mlich keinem physischen Zwang im Sinne eines ?unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der ?k?rperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachten. Dass die ?zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeintr?chtigung der Willenentschlie?ungsfreiheit – das sei aber der N?tigungserfolg, der nach den Grunds?tzen des ?Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden k?nne.

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Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafsch?rfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.

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Zwar seien Spielr?ume für Gerichte unverzichtbar. Doch er?ffneten diese ein Einfallstor für pers?nliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die ?Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB m?glichst verzichten. Geboten sei au?erdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

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? Universit?t Augsburg

Neuerscheinung: Lernen im Jurastudium

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4.12.2023

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Studierende der Rechtswissenschaft verbringen sehr viel Zeit mit dem Selbststudium. In der universit?ren Ausbildung werden die für erfolgreiches selbstreguliertes Lernen notwendigen Informationen und Kompetenzen allerdings kaum je thematisiert. Der von Herrn Wolff jüngst in der Juristischen Schulung (2023, S. 1089-1098) ver?ffentlichte Beitrag soll diese Lücke schlie?en und Studierenden ab dem ersten Semester bis hin zur Examensvorbereitung dabei helfen, reflektierter, effizienter und effektiver zu lernen.

Verlag C.H.Beck

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kasiske

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29.11.2023

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Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erl?uterte, dass der vom Gesetzgeber gew?hlte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimasch?digende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivit?ten stattdessen nachhaltig gestalten.

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In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekund?rrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbest?nde aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbest?nde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

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Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, k?nne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unsch?rfer und flexibler zu formulieren, solange h?herrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

? Universit?t Augsburg

Podiumsdiskussion "Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme"

8.11.2023

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An der Juristischen Fakult?t fand vor gro?em Publikum – rund 350 Personen im H?rsaal und im Zoom-Raum – ein moderierter Gespr?chsabend zum Grundsatzurteil des BVerfG zu Art. 103 Abs.? GG bzw. die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 362 Nr. 5 StPO statt.

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Mit Herrn Prof. Dr. Kaspar (Sachverst?ndiger) und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel (Prozessvertreter einer Bundestagsfraktion) waren gleich zwei Augsburger Strafrechtswissenschaftler an dem Verfahren beteiligt, die in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Auffassung vertreten haben.

In dem von Prof. Daniel Wolff moderierten Gespr?ch stellten sie ihre jeweilige Sicht auf die Mehrheitsentscheidung des Senats und das Minderheitenvotum vor und teilten ihren pers?nlichen Eindruck von der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einig war sich beide Diskutanten über die wichtige Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Konkretisierung der offenen Verfassung. Die Diskussion schloss mit sowohl interessanten als auch kritischen Fragen aus der Zuh?rerschaft.

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? Universit?t Augsburg

Zwei Tagungsberichte zu Symposium ?Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“ erschienen

15.9.2023

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Zu dem von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposium ?Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“ sind zwei Tagungsberichte in der JuS und JZ erschienen, die von Arvid Kerschnitzki sowie von Julia Wiederrich und Philipp Wehrmann (studentische Hilfskr?fte an der Juniorprofessur Wolff) verfasst wurden. Das Symposium, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg stattfand, verfolgte das Anliegen, das prospektive Verfassungsrecht dogmatisch zu vermessen und zu konturieren und wom?glich im grundgesetzlich vorgegebenen Rahmen fortzuentwickeln.

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Kerschnitzki berichtet über das aus fünf Panels mit insgesamt acht Vortr?gen und fünf Diskussionsrunden bestehende Symposium in der Juristischen Schulung (JuS-Aktuell 9/2023, S. 29–31). Wiederrichs und Wehrmanns Tagungsbericht erschien in der JuristenZeitung (JZ 2023, S. 818–819). In detaillierter Form werden die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen zudem zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen.

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Verlag C.H. Beck, Mohr Siebeck

Neuerscheinung: Beitrag im neuen Handbuch ?ffentliches Recht des Unternehmens

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7.8.2023

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Zum soeben bei C.H. Beck erschienenen und von Martin Burgi und Mathis Habersack herausgegebenen Handbuch "?ffentliches Recht des Unternehmens" hat Herr Wolff die unionsrechtlichen Schutzgew?hrleistungen zugunsten privatwirtschaftlicher Unternehmen beleuchtet, die diese gerade gegenüber verwaltungsrechtlichen Vorgaben in Stellung bringen k?nnen, die nicht die wirtschaftliche T?tigkeit des Unternehmens betreffen, sondern das Unternehmen selbst (§ 6, S. 103–128).

Verlag C.H. Beck

Neuerscheinungen: ?Gesundheitsschutz durch Separierung“ sowie ?Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“

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3.8.2023

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Ein Beitrag über das infektionsschutzrechtliche Absonderungsrecht von Herrn Wolff und Clara Folger (studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur), der sich § 30 IfSG aus verwaltungsrechtlicher, verfassungsrechtlicher sowie rechtspolitischer Perspektive n?hert, ist soeben in zwei verschiedenen Versionen erschienen. Der Aufsatz ?Gesundheitsschutz durch Separierung“, der § 30 IfSG im Schwerpunkt einer verfassungsrechtlichen Analyse unterzieht, ist nun in der Zeitschrift Verwaltungsarchiv (VerwArch 114 (2023), S. 297–335) ver?ffentlicht.

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Eine modifizierte Fassung dieses Aufsatzes findet sich au?erdem in dem Beitrag ?Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“ von Herrn Wolff und Clara Folger in dem von Frau Professorin Andrea Kie?ling herausgegebenen und nun im Campus Verlag erschienenen Sammelband ?Quarant?ne, Isolation, Abschottung – Interdisziplin?re Perspektiven auf das Infektionsschutzrecht“ (S. 37–78), der sich aus verschiedenen disziplin?ren Blickwinkeln mit der Geschichte der Quarant?ne sowie mit Fragen ihrer Rechtm??igkeit befasst.

Campus Verlag und Carl Heymanns Verlag

Neuerscheinung: Klausurtaktik und -technik

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25.7.2023

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Klausurspezifische Taktik und Technik sind neben juristischer Sach- und Methodenkompetenz wesentliche Faktoren für den Klausurerfolg. Damit das hiermit angesprochene planm??ige Vorgehen in Klausursituationen gelingt, skizziert ein von Julia Wiederrich und Daniel Wolff verfasster Beitrag in der Juristische Schulung (2023, S. 711 - 715) zehn Hinweise für Studierende in den Anfangssemestern.

Verlag C.H.Beck

Neuerscheinung: Tagungsbericht ?Quarant?ne“

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8.5.2023

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Absonderungsma?nahmen bildeten w?hrend der COVID-19-Pandemie einen festen Bestandteil der infektionsschutzrechtlichen Schutzpraxis. Die Tagung ?Quarant?ne“ im November 2022 an der Goethe-Universit?t Frankfurt am Main, in deren Rahmen Herr Wolff einen Vortrag über die ?Absonderlichkeiten infektionsschutzrechtlicher Absonderungen“ hielt, widmete sich diesem Forschungsgegenstand aus interdisziplin?rer Perspektive. Ein in der JZ erschienener Bericht über die Veranstaltung von Clara Folger, studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur für ?ffentliches Recht, stellt nun die zentralen Erkenntnisse der Tagung vor (JZ 2023, S. 405–407).

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Verlag Mohr Siebeck

Neuerscheinung: Rechtswissenschaftliche Forschung lehren

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27.4.2023

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In einem soeben in der Zeitschrift für Rechtsdidaktik erschienenen Beitrag (ZDRW 2022, S. 316–328) setzt sich Herr Wolff gemeinsam mit Patrick Zimmermann mit der Frage auseinander, wie im Zusammenhang einer universit?ren Lehrveranstaltung Theorie und Praxis rechtswissenschaftlicher Forschung n?hergebracht werden k?nnen und stellt als Antwort das Konzept des ?Tutorial Legal Scholarship“ vor.

Nomos Verlag

Werkstattgespr?ch: Digitalisierung und Recht – Alles neu oder nur alter Wein in neuen Schl?uchen?

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1.2.2023


Im dritten und letzten Werkstattgespr?ch in der Reihe ?Digitalisierung von Recht und Rechtswissenschaft“ skizzierte Prof. Dr. Benedikt Buchner vor über 30 Teilnehmer:innen im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom die Herausforderungen für das Datenschutzrecht, welche sich im Umgang mit gro?en Digitalkonzernen stellen. Buchner argumentierte, dass die zentralen Problemlagen weniger auf Ebene des materiellen Rechts als auf derjenigen der Durchsetzung des Datenschutzrechts l?gen. Vor diesem Hintergrund sei die faktisch bedeutsamste Reform des Datenschutzrechts durch die Datenschutz-Grundverordnung weniger in den durch sie bewirkten letztlich eher überschaubaren materiell-rechtlichen Modifikationen zu finden als in den neuen Sanktionsmechanismen, zu denen gerade auch empfindliche Geldbu?en geh?ren. Angelehnt an Rudolf von Jhering diagnostizierte er zusammenfassend einen bevorstehenden und bisweilen bereits stattfindenden ?Kampf um das (Datenschutz-)Recht“.

Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch: Klimaprotest und Strafrecht

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25.1.2023


Im ersten Werkstattgespr?ch in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ setzte sich Prof. Dr. Dr. h.?c. Michael Kubiciel mit der strafrechtlichen Dimension der aktuellen Klimaproteste und im Besonderen mit der dogmatischen Konstruktion des ?Klimanotstands“ durch das Amtsgericht Flensburg in dessen Urteil vom 7. November 2022 auseinander.

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Nachdem zun?chst die besondere Beziehung zwischen zivilem Ungehorsam und strafrechtlicher Sanktionierung dargestellt wurde, ging Kubiciel auf das Urteil des Amtsgerichts Flensburg ein, in dem mithilfe der dogmatischen Konstruktion eines ?Klimanotstands“ ein tatbestandlicher Hausfriedensbruch gerechtfertigt worden war. Der Referent betonte, dass die Argumentation des Gerichts ein schwerwiegendes Problem nach sich ziehe. Denn wenn ein überindividuelles Rechtsgut wie das vom Amtsgericht Flensburg bemühte ?humane Klima“ grunds?tzlich als notstandsf?hig angesehen werde, setzte sich dieses gegenüber konkurrierenden Rechtsgütern auf der Ebene der Interessenabw?gung nahezu ausnahmslos durch. Ein gewichtigeres Rechtsgut als die Existenzbedingung zukünftiger Generationen sei n?mlich kaum vorstellbar. Der damit drohenden Ausuferung des Notstandsrechts habe das Amtsgericht auch bei der Prüfung der weiteren Voraussetzungen des § 34 StGB nicht konsequent entgegengewirkt. Im Gegenteil. So hielt es das Amtsgericht Flensburg für die Erforderlichkeit der Notstandshandlung für ausreichend, wenn die Tathandlung nur in Kumulation mit tats?chlich oder potenziellen Verhaltensweise Dritter einen erforderlichen Beitrag leisten kann. Dies führe – so Kubiciel – die Erforderlichkeitsprüfung ad absurdum.

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Kubiciel argumentierte auf, dass das vom Amtsgericht Flensburg postulierte Notstandsverst?ndnis missbrauchsanf?llig sei, k?nne es doch durch weniger legitime politische Bewegungen, als es die Klimabewegung sei, übernommen und für ihre jeweiligen politischen Zwecke genutzt werden. Er warnte vor einer Erosion der (Straf-)Rechtspflege für den Fall, dass sich ihre Vertreter:innen dezidiert politischen Programmatiken verschreiben, seien diese auch noch so ehrenwert.

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In der anschlie?enden lebhaften Diskussion mit den über 80 Teilnehmer:innen im H?rsaal und zugeschaltet via Zoom bestehend aus Lehrenden, Studierenden und Mitgliedern der Juristischen Gesellschaft wurde dem Referenten überwiegend dahingehend beigepflichtet, dass die pers?nliche Einstellung oder Sympathie zu den Protesten der Klimaaktivist:innen keinen Einfluss auf die rechtliche Bewertung nehmen dürfe. Auf die Nachfrage, ob unsere Regierungsform überhaupt den Anforderungen der Klimakrise gewachsen sei, schloss Kubiciel mit dezidiert optimistischen Ausführungen: Die Geschichte zeige, dass die Demokratie deutlicher resilienter sei als bisweilen angenommen. Und auch wenn Entscheidungen bisweilen Zeit br?uchten, so würden sie – einmal getroffen – deutlich nachhaltig ausfallen und von der Gesellschaft besser akzeptiert werden, als dies etwa in autorit?ren oder totalit?ren Regimen der Fall sei.

Universit?t Augsburg

Neuerscheinung: ?Klimakleber“ als Nachweis der Verfassungswidrigkeit des § 240 StGB

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9.1.2023


Arvid Kerschnitzki, studentische Hilfskraft an der Juniorprofessur für ?ffentliches Recht, legt in einem Beitrag auf dem JuWiss-Blog dar, wie die Diskussion um die ?Letzte Generation“ einmal mehr zeigt, dass das Merkmal der ?Verwerflichkeit“ in § 240 StGB dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG nicht genügt. Es wird aufgezeigt, dass die Rechtsprechung es nicht geschafft hat, die Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2 StGB hinreichend zu konkretisieren. Hieraus erw?chst durch die M?glichkeit richterlicher Einflussnahme eine konkrete Gefahr für den demokratischen Prozess, weshalb der Gesetzgeber zum Handeln aufgerufen ist.

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Junge Wissenschaft im ?ffentlichen Recht

Neuerscheinung: KI-Biases im Gesundheitswesen (Teil 2)

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2.1.2023


Der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen soll dort zu mehr Gleichheit führen, bewirkt bisweilen aber genau das Gegenteil. In einem in der Zeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD) ver?ffentlichten Aufsatz behandelt Herr Wolff das damit angesprochene Problem von KI-Biases. W?hrend der bereits ver?ffentlichte erste Teil eine Bias-Typologie herausarbeitet (DuD 2022,? S. 733–738), widmet sich der soeben erschienene zweite Teil der unionsrechtlichen Adressierung der Bias-Problematik (DuD 2023, S. 37–41).

Springer

Neuerscheinung: (Post-)Pandemische Rechtswissenschaft

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23.12.22


Wie hat sich die Rechtswissenschaft in der COVID-19-Pandemie geschlagen? Welche St?rken und Schw?chen rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre haben sich gezeigt? Und welche Zukunftsperspektiven und Reformvorschl?ge lassen sich daraus ableiten? In einem soeben in der Zeitschrift "Rechtswissenschaft" ver?ffentlichten Beitrag (2022, S. 319–353) versucht sich Herr Wolff daran, auf diese Fragen erste tentative Antworten in Form von zehn Thesen zu geben.