Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt angesichts seiner Befugnisse eine der
bedeutsamsten Einrichtungen im deutschen Gesundheitswesen dar. So legt er etwa den
Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung für mehr als 70 Millionen Versicherte
mit Wirkung auch für die Leistungserbringer fest. Indes steht seine demokratische Legitimation
nicht erst seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 2015 infrage.
Vor diesem Hintergrund ist Dr. Dominik Roters, Justiziar und stv. Gesch?ftsführer des
Gemeinsamen Bundesausschusses, in seinem Gastvortrag am Mittwoch, den 27. Januar 2016,
zum Thema: "Der G-BA – ein verfassungswidriger Fremdk?rper im Staatsorganisationsrecht?"
den Zweifeln an der Verfassungskonformit?t des G-BA entgegentreten.
Einführung durch.