Seminar zum Gemeinsamen Bundesausschuss (WS 2015/2016)
Seminar zum Gemeinsamen Bundesausschuss (WS 2015/2016)
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Im Wintersemester 2015/2016 hat Prof. Dr. Ferdinand Wollenschl?ger ein
Schwerpunktseminar zum Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veranstaltet. Dieses hat den
Teilnehmerinnen und Teilnehmern spannende Einblicke in die Arbeit des G-BA aus
wissenschaftlicher und praktischer Sicht geboten. Angesichts seiner Befugnisse gilt der G-BA
als eine der bedeutsamsten Einrichtungen im deutschen Gesundheitswesen. Dies kommt
namentlich in seiner Aufgabe zum Ausdruck, den Leistungsumfang der gesetzlichen
Krankenversicherung für mehr als 70 Millionen Versicherte mit Wirkung auch für die
Leistungserbringer festzulegen. So kann der G-BA ?die Erbringung und Verordnung von
Leistungen oder Ma?nahmen einschr?nken oder ausschlie?en, wenn nach allgemein
anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse der diagnostische oder therapeutische
Nutzen, die medizinische Notwendigkeit oder die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen sind;
er kann die Verordnung von Arzneimitteln einschr?nken oder ausschlie?en, wenn die
Unzweckm??igkeit erwiesen oder eine andere, wirtschaftlichere Behandlungsm?glichkeit mit
vergleichbarem diagnostischen oder therapeutischen Nutzen verfügbar ist“ (§ 92 I 1 HS 3 und
4 SGB V). Eine weitere bedeutsame Aufgaben besteht in der Sicherung der Qualit?t
medizinscher Leistungen.
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Die T?tigkeit des G-BA wirft vielf?ltige und spannende Rechtsfragen mit Blick etwa auf die
Grundrechte der Leistungserbringer und Patienten, die demokratische Legitimation seiner
Rechtsetzungsbefugnis oder den Rechtsschutz auf, die Gegenstand des Seminars waren. Ein
wesentliches Anliegen des Seminars bestand darin, zum Austausch zwischen Wissenschaft und
Praxis anzuregen. Daher fand es zusammen mit Herrn Dr. Dominik Roters, stv. Gesch?ftsführer
und Leiter der Rechtsabteilung des G-BA, statt, der den G-BA als Institution vorstellte und die
Seminararbeiten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Sicht des G-BA kommentierte.
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