Ein p?pstliches Briefformular
Beschreibung
In mehreren kirchenrechtlichen Sammlungen der Sp?tantike und des frühen Mittelalters (Collectio Italica [Sanblasiana], Collectio Diessensis, Collectio Colbertina, Collectio Vaticana in Vat. lat. 1342, Collectio Dionysiana adaucta) ist ein p?pstliches Briefformular ("Probabilibus desideriis nihil") überliefert, das Vorschriften für einen neugeweihten Bischof enth?lt. Es wird in den Handschriften jeweils Gelasius (492-496) zugeschrieben. Geregelt werden unter anderem der Zugang zum Klerus, die Verteilung der kirchlichen Einnahmen und Weihe- und Tauftermine. Das Formular ist in der Folge mehrfach verwendet worden - insbesondere von Gregor dem Gro?en und Gregor II. - und schlie?lich in den Liber diurnus eingegangen.
Die Entstehung des Formulars ist mangels einer kritischen Edition des Gesamttextes bisher noch ungekl?rt. Inhaltlich, aber nicht in den Formulierungen weist der Text etliche Bezüge zum "Generale decretum" des Gelasius auf. Vergleichbares gilt für zwei im Wortlaut nahezu identische Gelasiusbriefe, die hochmittelalterliche Kirchenrechtssammlungen (Collectio Britannica, Anselm von Lucca) überliefern.
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Ziel des am Lehrstuhl für Kirchengeschichte von Dr. Johannes Isépy durchgeführten Forschungsprojekts ist eine historisch-kritische Edition des Textes in Verbindung mit einer digitalen Modellierung der ?berlieferungsbezüge. Dazu kooperieren wir für die hochmittelalterlichen Sammlungen sowie die HTR-Erschlie?ung der projektrelevanten Handschriften mit Christof Rolker (Bamberg), für die Modellierung der ?berlieferung im Graph mit Andreas Kuczera (Gie?en).
Bisherige Ergebnisse des Vorhabens sind insbesondere: Die beiden hochmittelalterlichen Gelasiusbriefe setzen (gegen die bisherige Forschung) nicht das Formular "Probabilibus desideriis nihil", sondern ein davon verschiedenes weiteres Formular ("Concesso vobis antistite") voraus. Anders als "Probabilibus desideriis nihil" ist dieses Formular nicht als solches überliefert, konnte aber von uns rekonstruiert werden. Etliche Indizien (einschlie?lich cursus) sprechen dafür, dass die beiden Formulare "Probabilibus desideriis nihil" und "Concesso vobis antistite" von unterschiedlichen Autoren stammen. M?glicherweise ist das erstgenannte Formular aus dem anderen erarbeitet worden. Dabei ist noch zu diskutieren, ob diese Redaktion in den Gelasiuspontifikat zu setzen ist oder sich mit der Erarbeitung der Collectio Italica unter Hormisda (514-523) verbindet. Unter Gregor dem Gro?en dürften beide Formulare gewirkt haben, bevor sich das Formular "Probabilibus desideriis nihil", soweit sich das aus der ?berlieferung ersehen l?sst, durchsetzt. Dies hat Folgen: Die nur in "Probabilibus desideriis nihil" enthaltene anachronistische Warnung vor nordafrikanischen Manich?ern, die den Eintritt in den Klerus erstreben, wird noch von Gregor II. gegenüber dem Germanenmissionar Bonifatius vorgetragen.
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