Online-Bibliothek: ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienethik - Horrorfilme: Katastrophendiskurs oder Katastrophe?
Thomas Hausmanninger
Ein Pl?doyer gegen herk?mmliche Ansichten zum Umgang mit einem umstrittenen Genre.
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Nicht nur der "Katastrophenfilm", auch der Horrorfilm widmet sich Katastrophen. Sie sind genau besehen geradezu sein Thema: Allen voran und in vielf?ltigster symbolischer Aufbereitung steht die existentielle Katastrophe des Todes in seinem Fokus. Oft ist sie Folge der Katastrophe von Schuldverstrickungen oder unaufgearbeiteter Schuld - so in Carpenters "The Fog". Katastrophale Triebschicksale zeichnet der Vampirfilm nach; bei Cronenberg verbindet sich dies mit einer Reflexion katastrophaler technisch-wissenschaftlicher Entwicklungen. Und meist ist der Katastrophendiskurs des Horrorfilms ethisch grundiert - er bezieht Stellung zu den aufgenommenen Themen. Beinahe also bietet er so etwas wie eine narrative Katastrophenethik.
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Im Gegenzug dazu jedoch betrachten ihn verschiedene organisierte Kreise der ?ffentlichkeit keineswegs als Diskursort oder gar als Chance, sondern vielmehr selbst als Katastrophe. Mit einigen kontextlosen Verweisen auf "rasselnde Kettens?gen", "zerst¨¹ckelte K?rper" und "halbverweste Leichen" wird die Existenz des Horrorfilms zum Skandal erkl?rt. Das daneben gestellte Bild des schaudernden Kindes oder einer pathologischen Tat eines Jugendlichen, der, aus welchen Motiven auch immer, unter anderem Horrorfilme konsumiert, reicht dann hin, um daraus seinerseits ein filmreifes Katastrophenszenario entstehen zu lassen. Die L?sung f¨¹r die Katastrophe ist nicht minder rasch gefunden - vor allem in Deutschland sieht man sie sogleich in staatlichem Handeln, in einer St?rkung der Institutionen, Zentralisierung und massiven Beschr?nkungen der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien- und Kommunikationsfreiheit.
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Meines Erachtens beschw?rt diese L?sung der vermuteten Katastrophe jedoch erst eine wirkliche herauf - n?mlich f¨¹r die Freiheit der Kommunikation, derer die moderne Demokratie unbedingt bedarf. Ich will daher nachfolgend dem genannten Katastrophenszenario entgegentreten und f¨¹r den Katastrophendiskurs des Horrorfilms eine Lanze brechen.
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Von Comics und Selbstkontrollg?ngen
Unter demokratischen Verh?ltnissen bringen popul?re Forderungen der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienkontrolle normalerweise keine Reichsfilmintendantur (mehr) hervor. Statt dessen entstehen meist Selbstkontrollinstanzen als Reaktion aufgeschreckter ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienproduzenten, um externen Kontrollen vorzubeugen. Das Hays-Office im Hollywood der 30/40er Jahre, der amerikanische Comics-Code von 1954 und j¨¹ngst die bundesdeutsche Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) sind Beispiele f¨¹r diesen Mechanismus. Sie sind gleichzeitig aber auch Beispiele f¨¹r die damit verbundenen Probleme: Die "Schere im Kopf" der Produzenten und Distributeure von ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien kann m?chtig sein und den gesellschaftlichen Diskurs nachhaltig behindern, ja ¨¹ber Jahrzehnte hinweg bremsen und verschleppen. Als Beispiel sei nur auf die kritikhemmende Wirkung des Comics-Code verwiesen: Wo "Regierung, Polizei und respektierte Institutionen" nicht angegriffen werden durften (Comics-Code A 3), schied auch jede Besch?ftigung mit Korruption, Imperialismus und struktureller Diskriminierung aus. Die Comic-Kritik der 70er Jahre hat dies zu Recht kritisch vermerkt, (ohne allerdings zu ber¨¹cksichtigen, da? es Folge der Zensurkampagne eines Teils der ?ffentlichkeit, nicht aber einer Verschw?rung der Herrschenden war). Auch damals war zudem der Horror - n?mlich in den EC-Comics - ein Ausl?ser, und ein zentrales Argument, da? es sich dabei ja um minderwertige Literatur handle, deren Begrenzung oder Beseitigung keinen kulturellen Schaden anrichten k?nne.
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Freilich - Selbstkontrolle ist staatlicher Kontrolle vorzuziehen, und Selbstbindung (unterhalb einer grunds?tzlichen rechtlichen Rahmenordnung) ist besser als allzu detaillierte gesetzliche Kasuistik. Auch wird sich aus Gr¨¹nden des Jugendschutzes wie des Selbstschutzes der demokratischen Gesellschaft auf eine institutionalisierte gesellschaftliche Kommunikationskontrolle kaum verzichten lassen. F¨¹r den Filmbereich ist dabei in der Bundesrepublik unterhalb bestimmter notwendiger rechtlicher Grenzziehungen mit der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), der Bundespr¨¹fstelle f¨¹r jugendgef?hrdende Schriften (BPjS) und der FSF bereits umfangreich f¨¹r die Institutionalisierung dieser Kontrolle gesorgt; der Selbstkontrollstatus bei FSK und FSF, das Antragssystem bei der BPjS und die Arbeit in pluralen, gesellschaftlich repr?sentativen Gremien bei allen dreien sorgt daf¨¹r, da? die Kontrollarbeit im Prinzip eine gesellschaftliche (bzw. gesellschaftlich r¨¹ckgebundene) bleibt. Da die Vorlage eines Films bei der FSK nicht unausweichliche Pflicht ist bzw. sich auf Pr¨¹fung der "strafrechtlichen Relevanz" (also der Frage, ob ein Film gegen bestehende Gesetze verst??t, indem er z.B. zu Terror und Umsturz aufruft) beschr?nken kann, sowie (bislang) auch die Vorlage bei der FSF freiwillig ist, ist die Macht dieser Institutionen hinreichend zur¨¹ckgenommen. Dar¨¹ber hinaus enthalten die Pr¨¹fkriterien dieser Institutionen (noch?) nicht jene detaillierten inhaltsethischen Verpflichtungen zur Harmlosigkeit wie seinerzeit der Comics-Code. Es w?re daher unsinnig, die Zensurdebatte, wie sie Hanne Noltenius 1958 entfacht hat, zum gegenw?rtigen Zeitpunkt in irgendeiner Form zu wiederholen.
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Die Spirale der Institutionen
Dennoch ist es keineswegs so, als ob die bestehende institutionelle Kommunikationskontrolle nicht auch ihre Probleme h?tte. Kontrollinstanzen - auch der Selbstkontrolle - beschr?nken, das ist nun einmal ihr Wesen. Wo die Nichtkennzeichnung eines Films zur Folge hat, da? er nur Erwachsenen vorgef¨¹hrt werden darf bzw. eventuell zus?tzlich rasch das Auge des Staatsanwalts auf sich zieht, oder die Nichtvorlage bei der FSF, da? ein Sender unter Umst?nden in der ?ffentlichkeit das Image bekommt, nicht "familienfreundlich" zu sein, steigt zusammen mit der Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit diesen Institutionen auch deren Beschr?nkungsmacht. Nur einige wenige Hinweise dazu, weshalb dies - bei aller Notwendigkeit dieser Institutionen - nicht v?llig unproblematisch ist. So kann es in diesem Zusammenhang eine institutionell verursachte "Pr¨¹fspirale" geben: Das Pr¨¹fgutachten der FSK n?mlich fixiert neben der Alterseinstufung auch die erste Interpretation eines Films, noch bevor jedes Feuilleton und die Zuschauer sich ein Urteil bilden - geschweige denn ihre Urteile miteinander vergleichen und eventuell korrigieren - k?nnen. Das ist besonders prek?r bei innovativen, avantgardistischen Filmen, deren spezifischer Wert sich oft erst nach l?ngerer Zeit entdeckt. Verst?rt dieser Film die FSK, so droht unter Umst?nden sogar seine Einziehung. "Robocop" von Paul Verhoeven ist ein Beispiel f¨¹r diese Problematik. Die FSK sah im Jugendausschu? einen "Ausfall jeder Wertbez¨¹ge" und eine "ideologische Botschaft", die "mit unserem Rechtsverst?ndnis nicht in Einklang zu bringen ist" (zit. nach BPS-Gutachten in BPS-Report 2/1990, 39). Die ausgesprochen harsche und differenzierte Kritik Verhoevens an einer v?llig von der Profitwirtschaft beherrschten Gesellschaft und seine Skandalisierung von Gewalt wurde offenbar trotz pluraler und kompetenter Zusammensetzung der Kommission ebensowenig wahrgenommen wie die sensible Humanit?t der Hauptfigur. Inzwischen gilt der Film als Klassiker.
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Das FSK-Gutachten nun wird bei einer eventuellen Pr¨¹fung durch die BPjS herangezogen. Betrachtet schon die FSK einen Film als problematisch, wird diese zweite Instanz kaum abweichend urteilen. Auch hier ist die "Robocop"-Entscheidung ein Paradebeispiel. Obwohl durch mittlerweile ver?ffentliche Filmkritiken und den Anwalt der Verleihfirma ¨¹ber eine entsprechend andere Deutung des Films informiert, die dessen moralischen und ?sthetischen Wert differenziert verdeutlicht, schlie?t sich die BPjS bruchlos dem FSK-Jugendausschu? an und ben¨¹tzt ausschlie?lich dessen Vorgabe als Begr¨¹ndung der Indizierung (BPS-Entscheidung Nr. 3967 vom 11. Mai 1989, in BPS-Report 2/1990, 40). Beide Gutachten wiederum rezipiert auch die FSF, wenn der Film im Fernsehen ausgestrahlt werden soll und zur Begutachtung vorgelegt wird. ?ber darin enthaltene Verdikte kann sie v.a. bei indizierten Filmen schon aus rechtlichen Gr¨¹nden kaum hinweggehen - jugendgef?hrdende Filme d¨¹rfen Kindern und Jugendlichen bei Strafe nicht zug?nglich gemacht und auch nach 23:00 Uhr nur ausgestrahlt werden, wenn der jugendgef?hrdende Charakter nicht mehr (oder zumindest nicht mehr im selben Ma?e) besteht. Zumindest bei indizierten Filmen mu? die FSF daher letztlich fordern, da? der Film in einer Weise ver?ndert wird, die die Vorw¨¹rfe der BPjS "gegenstandslos" macht. Keine leichte Aufgabe, falls die Vorw¨¹rfe selbst bereits gegenstandslos waren, weil sie den Film fehlinterpretiert haben. F¨¹r "Robocop" jedenfalls bedeuten die institutionellen Einsch?tzungen bis heute, da? er als tendenziell gewaltverherrlichend stigmatisiert ist - ein Tatbestand, der den Film bei genauem Zusehen kaum ¨¹berzeugend trifft, aber seine Gestalt und Verbreitungschancen nachdr¨¹cklich bestimmt. - Wo ist nun bei all dem das Problem? Eine zumindest bestreitbare institutionelle Filminterpretation begrenzt die Freiheit ?sthetischer Kommunikation (es gibt z.B. keine vollst?ndige deutsche Fassung von "Robocop" im Kino, auf Video und im Fernsehen), und dies eventuell nur, weil ein Gremium von einem avantgardistischen Produkt ¨¹berfordert war.
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Jugendschutz, "Erwachsenenschutz" und veraltete Kriterien
Vor allem im Bereich des Fernsehens bringt die institutionelle Filmbeurteilung au?erdem weiter mit sich, da? die berechtigten Anliegen des Jugendschutzes in einen "Erwachsenenschutz" ¨¹berzukippen drohen. Unter dem gegenw?rtig bis zum ?berdru? wiederholten Argument, da? auch nach 23:00 Uhr noch vereinzelt Jugendliche vor dem Fernseher s??en, scheinen "Entsch?rfungsma?nahmen" in Form von Schnitten auch f¨¹r diesen (im Grunde f¨¹r Erwachsene reservierten) Sendezeitraum unumg?nglich. Die genannte Gewaltdebatte sorgt zusammen mit organisierten Aktionen des Boykotts von Produkten, die im Umfeld mi?liebiger Filme beworben werden, auch unabh?ngig von FSF-Empfehlungen f¨¹r vorauseilenden Gehorsam bei den Sendern selbst, der sich neben schlichten Sendeverzichten vor allem in eigenm?chtigen Schnitten vollzieht. Dabei kommen "Fernsehfassungen" zustande, die oft bis zur Unverst?ndlichkeit des Handlungsgangs, jedenfalls aber h?ufig mit dem Effekt eines holperigen, durch Spr¨¹nge besch?digten Erz?hlflusses und ?sthetischen Rhythmus? verst¨¹mmelt worden sind. Die 16er-Fassung von "The Terminator" ist - freilich schon im Video-Bereich "vorwegverursacht" - ein krasses Beispiel hierf¨¹r; die Schnitte in der Erstausstrahlung von "Total Recall" haben es sogar zustandegebracht, aus der zwiesp?ltigen Hauptfigur einen positiven Helden zu machen (und damit seine Gewaltt?tigkeit gegen die verfolgte Intention positiv zu werten). Bei aller Zustimmung zur Wichtigkeit des Jugendschutzes ist doch die Frage, ob die Kollision zwischen diesem Gut und dem der Freiheit ?sthetischer Kommunikation f¨¹r einen ganzen ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienbereich, wie das Fernsehen, so einfach zu Lasten des zweiten Gutes aufgel?st werden darf. Im Sendezeitraum nach 23:00 Uhr ist das schon deshalb wenig plausibel, weil damit elterliche Erziehungsverantwortung durch institutionelle Pr?vention zu ersetzen gesucht wird, ein Vorgehen, das dem Subsidiarit?tsprinzip widerspricht. Vor allem aber widerspricht der hierbei im R¨¹cken mitbewerkstelligte "Erwachsenenschutz" massiv allen demokratischen Vorstellungen von Kommunikationsfreiheit.
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Deshalb sind auch die organisierten Boykottaktionen mehr als ?rgerlich: Widerstand aller Art sollte es in einer demokratischen Gesellschaft nur bei Bedrohung ihrer grunds?tzlichen Wertentscheidungen geben, nicht aber zum Zweck der Begrenzung ihrer Verwirklichung. Doppelt ?rgerlich zudem, weil die Aktion von oben kommt und kein Komplement besitzt. Die ber¨¹hmte "Rote Karte" f¨¹r das Fernsehen, deren Nutzung ¨¹brigens wenig ?berlegung voraussetzt, weil die Gr¨¹nde f¨¹r die Beschwerde (Gewalt und/oder Sex) schon zum Ankreuzen vorgedruckt sind, wird von einer Ministerin bereitgestellt; vorgedruckte Boykottbriefe sind bei diversen Vereinigungen erh?ltlich. Keineswegs hingegen wird irgendwo die "Gelbe Karte" f¨¹r Schnitte und Verst¨¹mmelungen angeboten; derartige Beschwerden erhalten keine ?u?ere Motivation und Unterst¨¹tzung. Da die einen aber aufgerufen werden, sich im Kontext einer "Bewegung" vorgedruckt zu ?u?ern, die anderen hingegen auf die blo?e Kraft ihres Unmuts angewiesen bleiben, ergeben die Einsendungen noch nicht einmal ein halbwegs repr?sentatives Bild dessen, was "die ?ffentlichkeit" denn nun eigentlich wirklich denkt.
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Ein weiteres Problem sei zumindest noch erw?hnt: Die Pr¨¹fkriterien der genannten Institutionen (wie ¨¹brigens auch die des GjS) verdanken sich weitgehend dem Reichslichtspielgesetz von 1920, das sie wiederum aus dem W¨¹rttembergischen Lichtspielgesetz von 1914 bezieht und - wie dieses - unter Einflu? der wilhelminisch-nationalkonservativen Kinoreformbewegung entstanden ist. Wie sich etwa am Kriterium der "Verrohung" oder der "Gef?hrdung der Sittlichkeit" (¡ì 1.1 GjS; zugleich BPjS-Kriterium und ¡ì 2 FSK-Grunds?tze, bei letzterer "entsittlichend") zeigen lie?e, beruhen diese Kriterien auf l?ngst ¨¹berholten Wirkungsannahmen (Verrohung) und Gesellschaftsbegriffen (Rolle der Sittlichkeit; vgl. dazu: Th. Hausmanninger: Kritik der medienethischen Vernunft, M¨¹nchen 1993). Sie an gegenw?rtige Standards anzupassen aber ist schwierig, wie allein daraus hervorgeht, da? immer dann, wenn das Verrohungskriterium angewendet werden soll, unterschwellig auf ein negatives Menschenbild und ein Reiz-Reaktions-Schema (mitunter lerntheoretisch verkleidet) zur¨¹ckgegriffen wird (dazu ebd. 387-396, 613-615): Der Mensch gilt in den theoretischen Vorgaben als "urzeitlicher Schl?chter", m¨¹hsam durch die Zivilisation domestiziert, und scheint sich bei Rezeption gewalthaltiger Filme allzu bereitwillig an sein "eigentliches" Wesen zu erinnern. Auf diesem Hintergrund ist es freilich schl¨¹ssig, wenn solchen Filmen dann unterstellt wird, sie leiteten dazu an, die "zivilisatorische T¨¹nche" abzustreifen und lustvoll auf den Stand eines Primaten zur¨¹ckzukehren. Die Erkenntnisse moderner Anthropologie - der Mensch als reflexives, stellungnehmendes Wesen, das neben der intraspezifischen Aggression auch solidarische und f¨¹rsorgende Antriebe besitzt - bleiben dabei au?en vor. Hier bringt auch eine Lerntheorie keinen Fortschritt, die unterstellt, da? durch Darstellung auch nur ansatzweise erfolgreicher Aggressionen Gewaltt?ter und Sadisten im gro?en Stil systematisch erzeugt werden k?nnten. Der Primat tritt hier in Gestalt eines zur Reflexion und Stellungnahme anscheinend v?llig unf?higen Wesens wieder auf, dessen Bewu?tsein das blo?e Produkt medialer Darstellungen des Seins ist (dazu ebd. 387-396). Gerade diese Variante der Lerntheorie aber legt z.B. die BPjS explizit ihren Filmpr¨¹fungen zugrunde (siehe zum Beleg etwa Entscheidung Nr. 2814 in BPS-Report 3/1987, 15; Nr. 3968 in BPS-Report 5/1989, 42).
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?berpr¨¹fung der Pr¨¹fungen statt neuer Kommunikationsbegrenzungen
Betrachtet man diese Probleme, so m¨¹?te es eigentlich darum gehen, das Funktionieren der genannten Institutionen unter Ma?gabe einer freiheitlichen ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienkultur und bei F?rderung autonomer Rezeptionskompetenzen des Publikums zu verbessern. Angesichts der angedeuteten Unzeitgem??heit (und wissenschaftlichen ?berholtheit) mancher Pr¨¹fkriterien w?re hierzu eine Revision derselben in der einen und anderen Hinsicht angezeigt. Au?erdem sollte dazu ermutigt werden, in der Institutionenabfolge vorangegangene Interpretationsentscheidungen auch einmal in Frage zu stellen, ja ¨¹berhaupt Interpretationsleistungen diskursiver und beweglicher zu machen. Dar¨¹ber hinaus m¨¹?te die M?glichkeit geschaffen werden, Entscheidungen nach einiger Zeit auch innerinstitutionell durch ein neues Gremium nochmals zu ¨¹berpr¨¹fen. Dies gilt besonders f¨¹r die BPjS: Jugendgef?hrung ist ein dynamischer, "geschichtlicher" Begriff, wie schon der Blick auf die in den 50er Jahren diesbez¨¹glich eingestuften Western und der Vergleich mit der heutigen Einsch?tzung ihrer Jugendeignung deutlich machen d¨¹rfte. Auch bei vielen Filmen der 70er Jahre - wie z.B. bei John Carpenters "Assault on Precinct 13" - erscheint die Aufrechterhaltung ihrer Indizierung zwanzig Jahre sp?ter und angesichts des gegenw?rtigen Kinoprogramms kaum noch nachvollziehbar. Eine periodische ?berpr¨¹fung der indizierten Filme in Abst?nden von beispielsweise f¨¹nf Jahren auf ihre noch bestehende oder inzwischen ¨¹berholte Gef?hrdungseignung w?re daher ?u?erst w¨¹nschenswert.
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Keineswegs w¨¹nschenswert hingegen sind die gegenw?rtigen Bestrebungen diverser Vereinigungen - wie etwa der "Verbrauchervereinigung ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien" -, die institutionalisierte Kommunikationskontrolle in der Bundesrepublik nochmals zu versch?rfen. Das vorhandene Instrumentarium ist mehr als ausreichend. Jede Zunahme an institutioneller Macht, jede Zentralisierung und jede ¨¹ber das Bestehende hinausgehende Detaillierung kasuistischer Vorschriften hingegen w¨¹rde bedeuten, da? die ohnehin schwierige und kunstreiche Gratwanderung zwischen notwendiger Kontrolle und gebotener ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienfreiheit mehr und mehr in Gefahr ger?t, doch in eine un- oder antidemokratische Herrschaft ¨¹ber den gesellschaftlichen Diskurs - der auch vermittelt durch die sogenannten Unterhaltungsprodukte gef¨¹hrt wird - zu kippen. Um so wichtiger scheint es daher, dem gegenw?rtigen Klima einer gro?en Bereitschaft zur weiteren Beschr?nkung medialer Kommunikation etwas entgegenzusetzen. Wer wirklich sachhaltig ¨¹ber Film, Video, Fernsehen und insbesondere seine Kontrolle diskutieren will, ben?tigt Information ¨¹ber die sozialethische und politische Begr¨¹ndung des Werts der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienfreiheit, ¨¹ber die Komplexit?t der Wirkungen von ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿iengehalten, ¨¹ber den Film selbst schlie?lich, seine ?sthetische Dimension wie seine Inhalte, und ¨¹ber die m?glichen Gr¨¹nde, warum bestimmte Filmformen das Interesse von Menschen finden. Sachhaltige Information wie Informiertheit jedoch scheint mir im genannten Klima eher selten zu sein. So d¨¹rfte beispielsweise der deutsche Chansonnier, der sich in der genannten Vereinigung engagiert, kaum ein filmphilologisch gebildeter Spezialist f¨¹r Horror sein - wie ¨¹berhaupt viele Engagierte oft nicht gerade zu den Kennern der Genres zu geh?ren scheinen, die sie gerne verboten sehen wollen. Gef?hrlich aber ist es, wenn ein diffuses Phantombild strukturelle Forderungen motiviert. Das gilt ebenso f¨¹r die seit hundert Jahren unver?ndert kolportieren, popul?ren Vorstellungen ¨¹ber ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienwirkungen - gemessen an der kommunikationstheoretischen Fachliteratur haben viele Zeitungsartikel und Talkshows zum Thema "ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿iengewalt" den Charakter eines Mythos.
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Eine Lanze f¨¹r den Horror
Das Phantombild von den "rasselnden Kettens?gen" hat gleichwohl schon seine Wirkung getan. Betrachtet man die Verleihpolitik der letzten Jahre, so dr?ngt sich der Eindruck auf, da? unter dem Druck der Gewaltdebatte Horrorfilme in Deutschland (bis vor kurzem?) kaum noch ihren Weg ins Kino gefunden, sondern allenfalls Videopremieren erlebt haben. Eben dies, die Verlagerung des Genres in den Videobereich, aber stellt(e) eine sehr beredte Verdr?ngung dar: Video ist hierzulande noch l?ngst kein renommiertes ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ium, sondern nach wie vor mit dem Geruch der Schmuddelecke oder jedenfalls mit dem Stempel, eher ein Problem, als eine kulturelle M?glichkeit zu sein, versehen. Auf diesem Hintergrund verwundert es nicht, da? junge deutsche Regisseure, die an dem Genre Gefallen finden, ins Ausland ausweichen oder ihre Geschichten unter dem Signum anderer Genres erz?hlen m¨¹ssen. Dies ist etwas eigenartig in einem Land, das mit der Erfindung des Schauerromans und gro?en Regisseuren wie F. Murnau erheblichen Anteil an der Begr¨¹ndung des Horrors gehabt hat. Gerade in Deutschland sollte es gar nicht erst des Verweises auf F. Coppolas "Dracula" bed¨¹rfen, um den kulturellen Wert des Horrorfilms vor Augen zu f¨¹hren. Freilich - unter Umst?nden erleben wir hier gegenw?rtig auch eine neuerliche Wende: Die ber¨¹hmten "X-Files" haben im Fernsehbereich ein neues Publikum f¨¹r "Mystery" gewonnen, das letztlich ein Publikum f¨¹r das Genre des Schauerlichen ist. Im Kino boomte wider alles Erwarten "Scream" von Wes Craven. Damit fand ausgerechnet eine der diskriminiertesten Subgenres im Horrorbereich, n?mlich das Slasher-Movie, breiten Zuspruch. Unter Umst?nden erzwingt dieses neue Publikum so gegen die Gewaltdebatte und ihre strukturellen Forderungen, da? der Horrorfilm im Kino eine Renaissance erlebt. Trotzdem d¨¹rften auch zum gegenw?rtigen Zeitpunkt einige Hinweise zum kulturellen Wert des Horrorfilms nicht verfehlt sein.
Wenigstens drei Aspekte: Der Horrorfilm betreibt existentiale Hermeneutik und darin einen konstruktiven Katastrophendiskurs. Er st??t in die Bereiche jenseits des Alltagsbewu?tseins vor und macht zusammen mit Grundfragen des Menschseins ebenso katastrophische Ur?ngste wie eschatologisch-utopische und metaphysische Hoffnungen zu seinem Gegenstand. Darin ist er beinahe so etwas wie ein Platzhalter existentieller Themen in einer Zeit ihrer oftmaligen Verdr?ngung, die sich auch in dieser Hinsicht als "nachmetaphysisch" zu verstehen scheint. Daneben widmet sich der Horrorfilm - mitunter in Travestie, oft aber auch unverbl¨¹mt - der Zeitdiagnostik und der Gesellschaftsanalyse. Dabei kann er geradezu tagesaktuell werden und gesellschaftliche wie politische Themen aufgreifen. F¨¹r alle drei Aspekte h?lt der Horrorfilm zudem qua Genre eine Bandbreite an symbolischen Darstellungsm?glichkeiten bereit, die weit ¨¹ber die anderer Genres - insbesondere des realistischen Problemfilms - hinausgehen. In vielen F?llen unterst¨¹tzt das eine vertiefte und differenzierte Behandlung entsprechender Themen eher, als da? es sie hindern w¨¹rde.
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Beispiele daf¨¹r: Katastrophendiskurs, Zeitdiagnostik und existentiale Hermeneutik ¨¹berschneiden sich etwa in den Filmen von D. Cronenberg. Dessen gro?es Thema: das Schicksal des K?rpers und die modernen Hoffnungen auf technisch-medizinische Verbesserung des Menschen als Ersatz f¨¹r eine verlorengegangene metaphysisch-religi?se Ausrichtung auf ein besseres Leben im Jenseits steht in der Durchf¨¹hrung ganz in der N?he gegenw?rtiger philosophischer Zeitdiagnostik. Das "Schweigen des K?rpers" (G. Ceronetti) und das "Schwinden der Sinne" (D. Kamper) unter dem bis in die Zellstruktur und Genetik vordringenden Zugriff r?cht sich in seinen Filmen jeweils katastrophisch: Wo der Bezug zu Leibhaftigkeit und Sinnlichkeit geschwunden ist, fehlen auch die dringend n?tigen Informationen ¨¹ber den richtigen Umgang des Menschen mit sich. Daher f¨¹hrt der Versuch der Hauptfigur in "Die Fliege", die eigene K?rperlichkeit zu steigern, in die Irre und bleibt am Ende nach der buchst?blichen Fusion des K?rpers mit einer Maschine (welch ein Bild f¨¹r den Zustand der Leiblichkeit unter den Bedingungen einer losgelassenen instrumentellen Vernunft!) nur noch der Tod, der hier jedoch keine Erl?sung mehr, sondern lediglich ein Ausl?schen von Leid ist. In "Rabid" bedingt die Erfindung k¨¹nstlicher K?rperelemente bei der damit versehenen Hauptfigur vampiristischen Blutdurst, der zudem epidemisch ist; in "Shivers" m¨¹ndet der Versuch, den Menschen mittels eines eingepflanzten k¨¹nstlichen Parasiten wieder an seine Triebe anzuschlie?en in ein epidemisches running wild der Sinnlichkeit, das die Zivilisation ausl?schen wird. Wo die K?rper instrumentell zugerichtet werden und der Kampf gegen Krankheit, Alter und Tod die metaphysische Dimension ersetzen soll, wird der Durst nach Leben vernichtend und l?uft die Lust katastrophal aus dem Ruder.
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Eigentlich unn?tig, zu sagen, da? all diese Filme damit auch eine politische Dimension haben. Explizit gibt es diese etwa in Cronenbergs "Videodrome" - einem Kommentar gleichzeitig zur Gewaltdebatte: Rechtskonservative Kreise versuchen hier, durch Kodierung gewalt- und sexhaltiger Fernsehprogramme mit subliminals, welche Wahnvorstellungen erzeugen, das linke, libertinistische Publikum langfristig auszumerzen. Dabei ist Cronenberg nicht undifferenziert - auch die Verstrickung in Perversion und Affektsucht sowie die kommerzielle Ausbeutung affektiver Anreize in dem ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien wird anhand der Hauptfigur vorgef¨¹hrt. Ausbeutung ist unter anderem das Thema von J. Carpenters "They Live". Aliens aus Andromeda paktieren hier mit den M?chtigen der Erde und gehen mit unserem Planeten so um, wie auf diesem die sogenannte Erste mit der Dritten Welt. Die als Konsequenz drohende Katastrophe gleicht daher ebenfalls der Realit?t: Vernichtung der ?kologischen Balance steht als Preis f¨¹r die Kooperation mit den fremden Ausbeutern zu erwarten. Beinahe parodistisch inszeniert Carpenter dabei mediale Manipulation - ausgerechnet eine schwarze Brille verhilft hier zum aufdeckenden Durchblick.
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Aber nicht nur Kritik und Katastrophenstimmung beherrschen den Horrorfilm. Sei je ist die Erl?sung durch die Liebe ein Zentralthema des Vampirfilms gewesen. In A. Cummings "Nosferatu in Venedig" darf das untote Triebwesen daher auch die erl?sende Liebe der Frau finden und am Ende einen Tod sterben, der nicht mehr nur die Existenz l?scht. Und in K. Bigelows "Near Dark" werden am Ende sogar die Generationen vers?hnt: Durch eine Transfusion seines eigenen Blutes holt der Vater den Sohn aus den F?ngen des Vampirismus zur¨¹ck; die Liebe des Sohnes rettet dann die vampiristische Freundin und am Ende findet sogar das alte Vampirpaar im glei?enden Sonnenlicht seine Erl?sung. Die Transfusion ist ein starkes Bild f¨¹r die heilsame Kraft der vom Vater verk?rperten Tradition, ohne da? Bigelow ein einsinnig konservatives Statement abg?be - das junge Paar steht schlu?endlich durchaus eigenst?ndig da und selbst den alten Vampiren wird Sympathie zuteil. Im Subtext bricht Bigelow zudem - Feministin, die sie ist - die Rollenklischees von Mann und Frau auf. Hier werden die Wege aus den drohenden Katastrophen aufgeschl¨¹sselt.
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Die Beispiele sind bewu?t gew?hlt. Fast alle Filme sind umstritten, einige indiziert. Die meisten enthalten Splatterelemente. Und dennoch ist keiner von ihnen vordergr¨¹ndig, billig, effekthascherisch oder spekulativ auf "niedere Instinkte" gerichtet. Schwerlich lassen sich mit ihnen die gegenw?rtig vorgebrachten zus?tzlichen Beschr?nkungsforderungen st¨¹tzen.
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Wirkungen? Keine Angst vor dem Publikum!
Aber wie steht es mit den bef¨¹rchteten katastrophalen Wirkungen? Wer im breiten Publikum liest schon philosophische Zeitdiagnostik, bevor er zum Horrorfilm greift? Zugegebenerma?en kaum jemand. Die oben erhobene Forderung, autonome Rezeptionskompetenzen zu f?rdern, schlie?t deshalb die Forderung nach ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ienp?dagogik ein. Diese h?tte in der Schule zu beginnen - nicht nur die Geschichte der Literatur und bildenden Kunst, sondern auch des Films m¨¹?te Gegenstand des Unterrichts sein; wie Tafelbild und Performance im Kunstunterricht erschlossen werden, sollten dies auch Montage und Bild-Ton-Interaktion beim Film. Au?erdem k?nnte und sollte es Aufgabe der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien selbst sein, Rezeptionshilfen anzubieten. Einige Programmzeitschriften bem¨¹hen sich bereits darum; das Kunstst¨¹cke-Team im ?sterreichischen Fernsehen hat zudem bewiesen, da? allgemeinverst?ndliche Filmeinf¨¹hrungen keineswegs undankbar beim Publikum aufgenommen werden. Im ¨¹brigen gibt es das Feuilleton und seine Filmkritiken, so da? kein Film intellektuell unbegleitet auf die ?ffentlichkeit "losgelassen" werden mu?.
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Abgesehen davon ist ¨¹bergro?e Angst vor dem Publikum unter den Bedingungen der existenten gesellschaftlichen Kommunikationskontrolle jedoch ohnehin nicht angebracht. Verabschiedet man sich einmal von dem unsachgem??en, katastrophischen Bild des urzeitlichen Schl?chters und blank au?engeleiteten Ensemble medialer Verh?ltnisse, so l??t sich durchaus in Blick bringen, da? Menschen zumindest auch souver?n, selbstbestimmt und kompetent mit ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ien umzugehen wissen. Eine im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellte empirische Studie hat dies sogar im Bereich jugendlicher Horrorfilm-Fans nachgewiesen: Ihr zufolge gibt es eine Nutzungsleiter, die vom "Fremden", der zuf?llig dem Horror begegnet und sich meist schaudernd wieder abwendet, ¨¹ber den "Touristen", der dennoch Interesse gefunden hat und insbesondere emotionales Erleben sucht, ¨¹ber den "Buff", der bereits genrespezifisches Wissen besitzt, sich in Gruppen austauscht und an der kognitiven Dimension wie intertextuellen Verweiszusammenh?ngen von Horrorfilmen interessiert ist, bis zum "Freak" reicht, der selbst aktiv wird, an Fanzines mitarbeitet oder eigene Filmversuche unternimmt (R. Eckert (Hg.): Grauen und Lust. Die Inszenierung der Affekte: Studie zum abweichenden Videokonsum, Pfaffenweiler 1990). Entscheidend ist dabei, da? diese Nutzungsleiter gerade nicht die allzu plausibel erscheinende Wirkungsvermutung einer zunehmenden Abstumpfung der Rezipienten - mit zunehmender "Sucht nach Reizsteigerung" - und bewu?tloser emotionaler Hingabe an den Film belegt, sondern vielmehr die Tatsache einer zunehmend kognitiven, reflexen und bewu?ten Verarbeitung desselben. Als ob Menschen bereits auf der Ebene der sogenannten Unterhaltung einen inneren Antrieb zu fortschreitender Ausweitung ihrer Kompetenzen und immer komplexerer Gegenstandsbew?ltigung h?tten. Verwundern mu? dies freilich nur auf der Basis der oben genannten ¨¹berholten Anthropologie; einer zeitgem??eren haben inzwischen l?ngst A. Gehlen und J. Piaget vermittelt, da? diese Ausweitung in der Tat ein Grundantrieb des Menschen ist. Mehr sehen, mehr wahrnehmen und mehr wissen n?mlich ist lustbesetzt - warum sollte das Streben danach ausgerechnet bei der Filmrezeption aussetzen? Weniger Angst also vor der Selbstbestimmung des Publikums scheint angebracht. Hier drohen weniger Katastrophen, als gemeinhin angenommen.
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Damit sei noch eine Bemerkung zum Abschlu? erlaubt. Vordringlicher Tummelplatz des Horrorfilms sind die Gel?nde des Unliebsamen und Verdr?ngten - individuell wie gesellschaftlich. Die Beispiele d¨¹rften dies deutlich gemacht haben. In einer Gesellschaft, die Alte, Kranke und Behinderte auslagert, Sterblichkeit, Leid und Endlichkeit wegschiebt und gleichzeitig alle Transzendenz in die Welt, in Leistungs- und Erlebnissteigerung hineinzusaugen sucht, kann die Verdr?ngung des Horrorfilms auch als Symptom ihrer eigenen Verdr?ngung gelesen werden. Die Katastrophe liegt vielleicht st?rker in diesen allt?glichen Verdr?ngungsleistungen als im Horrorfilm, der sie kritisch thematisiert. Gerade den kulturkritischen unter seinen Ver?chtern st¨¹nde deshalb unter Umst?nden eher eine Besch?ftigung mit diesem Genre und ein Protest gegen seine Verketzerung gut zu Gesicht.
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(c) 2000 Thomas Hausmanninger und medien praktisch
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