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Der Beruf der Hebamme z?hlt zu den ?ltesten Frauenberufen. Heutzutage ist es aber auch für M?nner m?glich, diesen Beruf auszuüben. Zu dem vielseitigen und abwechslungsreichen Berufsfeld der Hebamme geh?ren unter anderem die selbst?ndige und umfassende Beratung, Betreuung und Begleitung von Frauen und ihren Familien w?hrend der Schwangerschaft, bei der Geburt, w?hrend des Wochenbetts und der Stillzeit. Zudem leiten Hebammen eigenverantwortlich und selbst?ndig physiologische Geburten sowie die Untersuchung, Pflege und ?berwachung von Neugeborenen und S?uglingen, und leisten so einen unverzichtbaren Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu k?nnen, ben?tigen Hebammen ein hohes Ma? an Empathie, Verantwortungsbewusstsein, 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinisches Verst?ndnis, Kommunikationsf?higkeit und Stressresilienz.


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Prim?rqualifizierender dualer Studiengang

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Die Universit?t Augsburg bietet an der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinischen Fakult?t seit dem Wintersemester 2023/24 den prim?rqualifizierenden Bachelor-Studiengang Hebammenwissenschaft an. Dieser Studiengang verbindet die Tradition mit der Wissenschaft und ist dual ausgerichtet. Er besteht aus einem hochschulischen Studienteil, der an der Universit?t Augsburg gelehrt wird, und einem berufspraktischen Studienteil, der bei klinischen und au?erklinischen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern erfolgt.
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Die enge Kooperation mit dem Universit?tsklinikum Augsburg und seiner Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe erm?glicht einen wissenschaftlich fundierten Transfer von der Theorie in die Praxis. Dabei steht auch besonders die interprofessionelle Lehre im Fokus, bei der zukünftige Studierende der Hebammenwissenschaft mit Studierenden der Humanmedizin und/oder Auszubildenden anderer Gesundheitsberufe in theoretischen Modulen und gemeinsamen Fertigkeitstrainingseinheiten miteinander lernen, um so ein gegenseitiges berufliches Verst?ndnis zu entwickeln.

Die medizinische Fakult?t der Universit?t Augsburg m?chte so zukünftig ihren Beitrag leisten, die noch junge Wissenschaftsdisziplin Hebammenwissenschaft in Forschung, Lehre und Praxis voranzubringen.

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Annette Kluge-Bischoff MPH
Studiengangsleitung,? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ?? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? ? Koordination Hebammenstudiengang
威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinische Fakult?t

E-Mail:

Am Puls - Hebammenwissenschaft

https://www.augsburg.tv/mediathek/video/am-puls-hebammen/

Fakten zum Studiengang
Name: Hebammenwissenschaft
Studienabschluss: Bachelor of Science inklusiv staatlich anerkannter Berufszulassung (B. Sc.)
Studienform: dual (Vollzeit)
Unterrichtssprache: Deutsch
Studienbeginn: Wintersemester
Regelstudienzeit: 7 Semester
Zulassungsmodus: Zulassungsfrei (mit Auswahlverfahren)
Deutschkenntnisse (Mindestanforderungen): C 1

Bewerbungszeitraum

19.02.2024 - 24.03.2024

Zur Online-Bewerbung

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Zugangsvoraussetzungen

  1. Ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag mit dem Universit?tsklinikum Augsburg.

    Für den Abschluss dieses Vertrages muss die gesundheitliche Eignung durch den Betriebsarzt sowie ein polizeiliches Führungszeugnis der Belegart 0 nachgewiesen werden.
  2. Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gem?? §10 HebG und QualV.?

    Ausführliche Informationen zur HZB sind unter ?Hochschulzugangsberechtigung“ zu finden.
  3. Wurde die HZB an einer nicht deutschsprachigen Bildungseinrichtung erworben, so sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 zu belegen.

Hochschulzugangsberechtigung

Im § 10 des Hebammengesetz (HebG) werden die grundlegenden Zugangsvoraussetzungen zum Hebammenstudium geregelt.

In Verbindung mit den Zugangsregelungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) und der Qualifikationsverordnung (QualV) muss für den Studiengang Hebammenwissenschaft einer der folgenden Nachweise der HZB vorgelegt werden:

  • Abiturzeugnis (allgemeine Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
  • FOS-13/BOS-13 Abschlusszeugnis mit dem Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (allgemeine Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis vorzulegen.
  • FOS-13/BOS-13 Abschlusszeugnis ohne Nachweis der notwendigen Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache mit Ausbildungsrichtung Sozialwesen oder Gesundheit (fachgebundene Hochschulreife) - Liegt ein entsprechendes Abschlusszeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so ist das Halbjahreszeugnis?vorzulegen.
  • Zeugnis über ein erfolgreich abgeschlossenes grundst?ndiges Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mind. sechs Fachsemestern (allgemeine Hochschulreife) - Hier gilt als Nachweis der HZB die Bescheinigung der Studentenkanzlei.
  • Hochschulzugang aufgrund beruflicher Qualifikation gem?? § 10 Absatz 1 Nr.1 HebG in Verbindung mit §§ 29, 30 QualV mit dem Nachweis von einer hauptberuflichen Berufspraxis von in der Regel drei Jahren - Hier gilt als Nachweis der HZB die Bescheinigung der Studentenkanzlei.?Hinweis: die Bewerbungsfrist endet zum 15.12. des Vorjahres.

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Ein fehlendes Abschlusszeugnis muss bis zum 31.07.2024 nachgereicht werden.

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Weitere Informationen zur Studentenkanzlei (z.B. für Bewerber mit ausl?ndischen Zeugnissen oder beruflich Qualifizierte) finden Sie unter:

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/de/organisation/einrichtungen/studentenkanzlei/

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