H?ufige Fragen zum Studiengang Humanmedizin
Der Studienstart der ersten Studierendenkohorte ist zum WS 2019/2020 erfolgt. Einschreibungen sind jeweils zum Wintersemester m?glich.
Die Studienpl?tze werden zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Auch die Bewerbung für einen Studienplatz in Augsburg erfolgt über die Stiftung für Hochschulzulassung.
Die Universit?t Augsburg berücksichtig in ihrem Auswahlverfahren neben der Abiturnote weitere Kriterien, die eine umfassende Einsch?tzung der Eignung für das 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinstudium erm?glichen. Dies sind zum einen der Test für 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinische Studieng?nge (TMS), zum anderen eine abgeschlossene medizinnahe Berufsausbildung sowie die Ableistung von Freiwilligendiensten (z.B. FSJ), die ein besonderes Engagement der Studierenden erkennen l?sst. Die Auswahl dieser Kriterien erfolgte auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen und soll sicherstellen, dass an der 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg die geeignetsten Kandidatinnen und Kandidaten einen Studienplatz erhalten.
Informationen zu den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für ein 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinstudium finden Sie auf der Seite der Stiftung Hochschulstart.
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Bewerberinnen und Bewerber mit einem vorhandenen Studienabschluss k?nnen sich auf der Seite der Stiftung Hochschulstart?über die Zulassung zu einem 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izinstudium informieren.
Zun?chst ist ein Einstieg in h?here Semester nicht m?glich, da das Studienangebot in Augsburg schrittweise aufgebaut wird, beginnend mit den Lehrveranstaltungen des ersten Semesters. Die Zulassung zu einem h?heren Fachsemester kann erst erfolgen, soweit ein Studienangebot für das betreffende Fachsemester vorhanden ist, die für die Einstufung in das Fachsemester erforderlichen Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden k?nnen und Studienpl?tze zur Verfügung stehen.
Eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen regelt die Prüfungsordnung des Studiengangs. Allgemeine Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen trifft die ?rztliche Approbationsordnung in §12.
Eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen regelt die Prüfungsordnung des Studiengangs. Allgemeine Regelungen zur Anerkennung von Studienleistungen trifft die ?rztliche Approbationsordnung in §12.
Grunds?tzlich bestehen Wechselm?glichkeiten zwischen Fakult?ten nur, wenn es freie Studienpl?tze gibt bzw. ein Tauschpartner vorhanden ist. Bei einem Wechsel ist au?erdem der stufenweise Aufbau des Studiengangs in Augsburg ab WS 2019/2020 zu berücksichtigen. Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass entsprechend der Vorgaben der Prüfungsordnung die für eine Einstufung in ein h?heres Semester erforderlichen Studienleistungen erfüllt sind.?
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Die Kriterien zur Ableistung Krankenpflegedienstes (Pflegepraktikum) sind in der ?rztlichen Approbationsordnung unter §6 geregelt.
Ansprechpartner
- Telefon: +49 821 598-1111