?rtliches Vergabeverfahren
Ausl?ndische Studienbewerberinnen und -bewerber
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Ausl?ndische Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Deutschen gleichgestellt sind und auch keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, also nicht Bildungsinl?nder sind, bewerben sich?online im Portal der Universit?t Augsburg. Dort kann anschlie?end der "Antrag auf Zulassung" ausgedruckt werden:
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Bitte beachten Sie, dass das Studium ausschlie?lich in deutscher Sprache absolviert werden muss und weder Lehrveranstaltungen noch Prüfungen in anderen Sprachen verfügbar sind.?
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Zun?chst müssen die Vorbildungsnachweise geprüft werden. Dies erfolgt über die Zeugnisanerkennungsstelle (ZASt) für Bayern.
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Die Zeugnisanerkennungsstelle prüft den Antrag nur, wenn Sie eine Kopie vom Antrag auf Zulassung der Universit?t Augsburg beilegen, mit dem Sie nachweisen, dass Sie einen Antrag auf Zulassung für 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】izin gestellt haben!
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Der Antrag auf Zulassung muss zusammen mit amtlich beglaubigten Kopien des Anerkennungsbescheids, der dort genannten Zeugnissen und eines Deutschnachweises auf der Stufe DSH-2 bis
15. Juli
postalisch bei der Universit?t Augsburg eingegangen sein (Ausschlussfrist!).
Die Vergabe der Pl?tze, die für diese Bewerbergruppe reserviert sind, erfolgt ausschlie?lich nach Durchschnittsnote. Es sind Bestnoten erforderlich.
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Wichtig! Enth?lt der Anerkennungsbescheid der ZASt keine Durchschnittsnote, ist zus?tzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist beizulegen!