Zentrales Vergabeverfahren
Allgemeine Informationen
Da bundesweit die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber f¨¹r den Studiengang ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izin die Anzahl der zur Verf¨¹gung stehenden Studienpl?tze deutlich ¨¹bersteigt, werden die Studienpl?tze in einem zentralen Vergabeverfahren durch die?Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung?vergeben. Deutsche und Deutschen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich daher nicht an den Universit?ten, sondern bei der Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung um einen ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinstudienplatz. Falls Bewerberinnen und Bewerber aber keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, m¨¹ssen bis zur Einschreibung an der Universit?t Augsburg ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle f¨¹r Bayern?und ein anerkannter Deutschnachweis aus dem Niveau C1 vorgelegt werden.
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Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die ihre Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) im Jahr der Bewerbung erhalten, ist die Bewerbungsfrist am 15. Juli desselben Jahres.
F¨¹r sogenannte ?Alt-Abiturienten", die ihre HBZ vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben, endet die Bewerbungsfrist Ende Mai.
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F¨¹r die Bewerbung im zentralen Vergabeverfahren ist im ersten Schritt eine Registrierung im Online Bewerbungsportal der Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung durchzuf¨¹hren. Um bei der Vergabe der Studienpl?tze in Augsburg ber¨¹cksichtigt zu werden, muss im Onlne-Bewerbungsportal als Studienwunschort die Universit?t Augsburg ausgew?hlt werden. Eine Bewerbung direkt bei der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg ist nicht m?glich.
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Die Studienpl?tze werden in drei sogenannten zentralen Zulassungsquoten vergeben. Hierbei werden 30% der Pl?tze nach der Abiturbestenquote und 10% nach einer Eignungsquote vergeben. Die dann noch verbleibenden Studienpl?tze (60%) werden im sogenannten Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ebenfalls von der Stiftung nach Auswahlkriterien der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinischen Fakult?t vergeben.
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Hinweis: Personen mit beruflicher Qualifizierung ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung sowie Angeh?rige von Staaten au?erhalb der EU/ des EWR, bewerben sich nach unten beschriebenem Vorgehen bei der Universit?t Augsburg.
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Auswahlverfahren der Hochschule (ADH) an der Universit?t Augsburg
Die Studienpl?tze im hochschuleigenen Auswahlverfahren der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg werden nach folgenden Auswahlkriterien vergeben:
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- Zun?chst werden 15 Prozent?der Pl?tze im AdH allein nach dem Ergebnis des fachspezifischen Studieneignungstests ?Test f¨¹r medizinische Studieng?nge" (TMS)
- F¨¹r die verbleibenden 85 Prozent der Pl?tze im AdH werden nachfolgende Kriterien mit der genannten maximalen Punktzahl ber¨¹cksichtigt:
- 25 Punkte nach der Punktzahl f¨¹r das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung
- 70 Punkte f¨¹r den fachspezifischen Studieneignungstest TMS
- 3 Punkte f¨¹r abgeschlossene medizinnahe Berufsausbildungen?
- 2 Punkte f¨¹r anerkannte praktische T?tigkeiten
Die Gesamtpunktzahl einer Bewerberin oder eines Bewerbers wird aus der Summe der Punktzahlen f¨¹r jedes Kriterium errechnet (s. Auswahlsatzung ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izin, ¡ì3). Um die vorhandenen Studienpl?tze zu vergeben, wird basierend auf der berechneten Gesamtpunktzahl eine Rangliste gebildet. Die vorhandenen Studienpl?tze gehen an die Bewerberinnen und Bewerber mit den h?chsten Punktzahlen.
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Die Auswahlsatzung ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izin finden Sie in der?Rechtssammlung?der Universit?t.
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Die Auswahlkriterien im ?berblick
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- Durchschnittsnote der Hochschulzulassungsberechtigung (HZB-Durchschnittsnote)
Als HZB-Durchschnittsnote wird die auf dem Zeugnis aufgef¨¹hrte Durchschnittsnote verwendet. Die Auswahl von Grund- und Leistungskursen spielt hingegen keine Rolle. Im Auswahlverfahren der Universit?t Augsburg k?nnen maximal 25 Punkte ¨¹ber die Abiturnote erzielt werden. Die Punktzahl f¨¹r das Ergebnis der HzB wird gem?? Anlage 1 Auswahlsatzung ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izin berechnet. - Standartwert des Tests f¨¹r ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Studieng?nge (TMS-Standartwert)
Der Test f¨¹r ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Studieng?nge (TMS) wurde speziell daf¨¹r entwickelt, die Studieneignung von angehenden ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinstudierenden vorherzusagen. An der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinischen Fakult?t der Universit?t Augsburg wird zur Bildung der Rangliste der TMS-Standardwert verwendet. Der TMS findet einerseits in der Binnenquote volle Ber¨¹cksichtigung, andererseits k?nnen in der ¨¹brigen Quote des AdH maximal 70 Punkte f¨¹r das Ergebnis des TMS erreicht werden. Wird bei der Bewerbung kein TMS-Ergebnis vorgelegt oder ist das TMS-Ergebnis unter dem Durchschnitt (TMS-Standardwert unter 100 Punkte), werden hierf¨¹r keine Punkte vergeben. Die Berechnung der Punktzahl f¨¹r den TMS erfolgt gem?? Anlage 4 Abs. 2 BayHZV (nach einer sog. z-Transformation f¨¹r Normalverteilungen). Die Testtermine und Anmeldungsfristen finden Sie auf der?TMS Webseite. - Berufsausbildungen und -T?tigkeiten
Berufsausbildungen in der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izin nach Anlage 6 BayHZV werden mit drei Punkten ber¨¹cksichtigt. - Anerkannte Praktische T?tigkeiten
Nach Anlage 3 Auswahlsatzung ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Fakult?t anerkannte praktische T?tigkeiten werden mit zwei Punkten ber¨¹cksichtigt.
Zweitstudienbewerberinnen und -Bewerber
Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen haben, m¨¹ssen sich als Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber um einen Studienplatz in der ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izin bewerben. Die Bewerbung ist an die?Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung?zu richten. Weiterf¨¹hrende Informationen zum Bewerbungsablauf und den Auswahlkriterien werden auf der Webseite der Stiftung und in einem Merkblatt ¨¹ber die Zulassung zum Zweitstudium bereitgestellt.
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Liegen wissenschaftliche Gr¨¹nde f¨¹r ein Zweitstudium vor, kann ein wissenschaftliches Gutachten bei der Universit?t Augsburg beantragt werden. Schicken Sie dazu das entsprechende Formblatt der Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung?(Downloadbereich der Stiftung f¨¹r Hochschulzulassung) ausgef¨¹llt, zusammen mit folgenden Unterlagen
- beglaubigte Kopie des Zeugnisses ¨¹ber ein abgeschlossenes Erststudium
- Motivationsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- Publikationsverzeichnis
- ggf. Auszeichnungen, Preise, Forschungsprojekte mit Drittmittelf?rderung
per Post an:
ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinische Fakult?t
Department of ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ical Education
Studienmanagement
Universit?tsstra?e 2
86159 Augsburg
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Die Frist zur Beantragung eines wissenschaftlichen Gutachtens der Universit?t Augsburg endet am 31. Mai.
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Bewerberinnen und Bewerber mit beruflicher Qualifikation
Beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung haben ebenfalls die M?glichkeit, sich f¨¹r ein ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinstudium zu bewerben. Hierbei ist zwischen zwei Gruppen zu unterscheiden:
- Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit einem Meisterabschluss (Meisterbrief) oder einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung
- Personen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung mit einer Berufsausbildung und anschlie??ender beruflicher T?tigkeit in ihrem Ausbildungsberuf
Bewerbungen f¨¹r ein Beratungsgespr?ch und ggf. die Teilnahme an einer Hochschulzugangspr¨¹fung (nur beruflich-Qualifizierte ohne Meisterfortbildung) sind bis zum 15. April an die Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg zu richten. Bewerberinnen und Bewerber beider Gruppen werden in einem Beratungsgespr?ch ¨¹ber Inhalte, Aufbau und Anforderungen des ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinstudiums sowie ¨¹ber M?glichkeiten zur Vorbereitung auf das Studium informiert. Studieninteressierte mit Meisterabschluss oder gleichwertiger Fortbildung erhalten nach Abschluss des Beratungsgespr?chs basierend auf ihrer Abschlussnote der beruflichen Fortbildung ein Noten?quivalent f¨¹r die allgemeine Hochschulreife.
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Die Gruppe der beruflich Qualifizierten mit mindestens dreij?hriger Berufserfahrung absolviert zus?tzlich zum Beratungsgespr?ch eine Hochschulzulassungspr¨¹fung an der Universit?t Augsburg. Basierend auf dem Abschneiden bei der Hochschulzugangspr¨¹fung wird die fachgebundene Hochschulreife erteilt. Aufgrund der Fachbindung ist die fachliche N?he von Berufsausbildung und beruflicher T?tigkeit zum ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinstudium nachzuweisen, um f¨¹r die Pr¨¹fung zugelassen zu werden. Anerkannt werden die in Anlage 5 BayHZV aufgef¨¹hrten Berufe. Die bei der Hochschulzugangspr¨¹fung erzielte Note dient als Noten?quivalent f¨¹r die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung. Im Anschluss bewerben sich beide oben genannten Gruppen mit ihren Noten?quivalenten regul?r ¨¹ber das zentrale Vergabeverfahren (siehe oben) um einen ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿izinstudienplatz.
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Detaillierte Informationen zum Bewerbungsverlauf und -fristen und den einzureichenden Unterlagen f¨¹r Beratungsgespr?ch und Hochschulzugangspr¨¹fung sind auf der Webseite der?Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg.
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Download Flyer Hochschulzugang f¨¹r beruflich qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber