Bitte beachten Sie, dass in allen Klausuren der Professur Rathgeber ausschlie?lich diese Taschenrechner zugelassen sind, welche den offiziellen Vorschriften des Institutes für Schulqualit?t und Bildungsforschung München entsprechen.
wissenschaftlicher Taschenrechner, dessen Funktionalit?t den Regelungen des KMS Nr. VI.7–5 S 5500–6b.80372 vom 11.11.2011 entspricht
wissenschaftlicher Taschenrechner, der das IQB-Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen hat
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Nicht zugelassen im Sinne von Nr. 1.1 sind graphikf?hige Taschenrechner (GTR), Taschenrechner mit typischen Funktionen eines Computeralgebrasystems (CAS), Taschenrechnermit der F?higkeit zur Datenübertragung sowie programmierbare Taschenrechner (ein Taschenrechner gilt als programmierbar, wenn zus?tzliche, zum ursprünglichen Funktionsumfang nicht geh?rige Routinen gespeichert werden k?nnen).
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Beispiele für Funktionen aufgelistet, die der Zulassung eines Taschenrechners im Sinne von Nr. 1.1 entgegenstehen.
Darstellen von Graphen,
Umformen von Termen mit Variablen,
Differenzieren oder Integrieren,
L?sen von Gleichungen oder Gleichungssystemen, ? n?herungsweisen Berechnen der Nullstellen einer Funktion
usw.
Sofern ein davon abweichender Taschenrechner in der Klausur verwendet wird, kann diese mit ?nicht bestanden (5,0)“ bewertet werden.