An allen angegebenen Standorten liegen folgende Dokumente aus:
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die Strahlenschutzanweisung,
die Genehmigungsbescheide des GAA (Gewerbeaufsichtsamt),
der Hinweis für den elektron. Zugriff auf StrlSchG bzw. StrlSchV
Die beiden Texte (StrlSchG, StrlSchV) in Papierform befinden sich im Büro des SSB, R455
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Die in den R?umen des Instituts für Physik (Geb. R, Geb. S und Geb. T) vorhandenen R?ntgen- und St?rstrahler werden alle 5 Jahre durch einen beh?rdlich bestimmten Sachverst?ndigen
(aktuell:
Prüfstelle für Strahlenschutz München Dr. Goldstein) geprüft. (Wiederholungsprüfung nach
StrlSchV § 88 Nr. 4)