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Antragsfrist für Anrechnung von Sprachkenntnissen

Anrechnungsantr?ge für bereits vorhandene Sprachkenntnisse (Sprachpraxismodule) im Pflichtbereich k?nnen im Zeitraum?16. - 30. November 2020 eingereicht werden. Anschlie?end?erfolgt?die?Prüfung?Ihres?Antrags.

Die zu verwendenden Antragsformulare finden Sie im Servicebereich unter Links & Downloads.

Bitte?beachten?Sie:?Die?Antragstellung?erfolgt?digital.?Ihr?Antrag kann?nur?berücksichtigt?werden,?wenn?die?erforderlichen?Unterlagen?als
Mailanhang?(ausgefülltes?und?unterschriebenes?Anrechnungsformular
sowie?Sprachnachweis,?aus?dem?die?anzurechnende?Leistung?hervorgeht)
vollst?ndig?und?fristgerecht?bei Frau Dr. Ana da Silva eingereicht?werden.

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