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Lehramt Mittelschule: Musik als Unterrichtsfach

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Sie haben bereits etliche Jahre Erfahrung an Ihrem Instrument sowie beim Musizieren in Ensembles?und verfügen über grundlegende F?higkeiten im Singen? - Das Studium von Musik als Unterrichtsfach vermittelt Ihnen umfassende professionelle Kompetenzen zur zielgruppen- und sachgerechten Gestaltung von Musikunterricht in der Mittelschule.?

Voraussetzung für die Aufnahme dieses Studiums ist das Bestehen einer

Aufbau des Studiums

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Ihr Fachstudium Musik gliedert sich in drei gro?e Bereiche: Fachpraxis (Module MUP-2000 und 2003), Fachwissenschaft (Module MUP-2011, 2012 und 2013) und Fachdidaktik (Module MUP-2021, 2022 und 2023). Die hier gezeigte??bersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, es handelt sich nicht um einen verbindlichen Studienplan. Die meisten Lehrveranstaltungen in Musik k?nnen Sie zeitlich variabel belegen.?

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Die Studienleistungen, die Sie erbringen, werden Ihnen zun?chst auf einem von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozenten schriftlich bescheinigt. Wenn Sie ein Modul abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben, k?nnen die Leistungen des Moduls in STUDIS eingetragen werden.?

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Die Anmeldung zu Vorlesungen, Seminaren und ?bungen erfolgt über (nicht STUDIS).

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Ihr Fachstudium Musik gliedert sich in drei gro?e Bereiche: Fachpraxis (Module MUP-6001 und 3402), Fachwissenschaft (Module MUP-6003, 3404?und 3405) und Fachdidaktik (Modul MUP-6006). Die hier gezeigte??bersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, es handelt sich nicht um einen verbindlichen Studienplan. Die meisten Lehrveranstaltungen in Musik k?nnen Sie zeitlich variabel belegen.?

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Die Studienleistungen, die Sie erbringen, werden Ihnen zun?chst auf einem von der jeweiligen Dozentin bzw. vom jeweiligen Dozenten schriftlich bescheinigt. Wenn Sie ein Modul abgeschlossen und die Modulprüfung bestanden haben, k?nnen die Leistungen des Moduls in STUDIS eingetragen werden.?

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Die Anmeldung zu Vorlesungen, Seminaren und ?bungen erfolgt über (nicht STUDIS).

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Instrumental- und Vokalausbildung

Musikpraktisch-künstlerischer Einzelunterricht: In den F?chern Gesang/Sprechen, Instrument und Schulpraktisches Klavierspiel wird w?hrend der Vorlesungszeit Einzelunterricht zu je 45 Minuten pro Woche angeboten. Als Studierende*r des Unterrichtsfachs Musik (Lehramt GS, MS oder RS) haben Sie die M?glichkeit, im Rahmen der gesamten Studiendauer ein Kontingent von maximal 14 solcher Unterrichtseinheiten zu belegen und je nach Ihrem individuellen Bedarf auf die drei genannten F?cher zu verteilen.

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Die Anmeldung zum Einzelunterricht? erfolgt über ?jeweils im Januar für das folgende Sommersemester und im Juni/ Juli für das folgende Wintersemester.?N?here Informationen finden Sie jeweils unter .

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Studienbegleitendes Praktikum

Die Anmeldung für das Studienbegleitende Praktikum Musik erfolgt ebenfalls über ?Bitte planen Sie Ihre Praktika frühzeitig, die Zahl der verfügbaren Pl?tze ist begrenzt und nicht kurzfristig erweiterbar! Der organisatorische Vorlauf betr?gt in der Regel 6 Monate.?


Informationen zur Anmeldung und Anmeldefristen finden Sie unter .

Prüfungen

Modulprüfungen

W?hrend des Studiums absolvieren Sie sechs Modulprüfungen (vgl. § 36 LPO-UA 2012 bzw. §37 LPO-UA 2023):

  • je eine Klausur?in den F?chern Tonsatz (Dauer: 90 Minuten), Musikgeschichte (60 Minuten) und Stimmpyhsiologie (45 Minuten);?
  • eine mündliche Prüfung im Fach ?Grundfragen der Musikp?dagogik und -didaktik“ (15 Minuten);
  • je eine künstlerisch-praktische Prüfung im Fach ?Kreatives Gestalten“ (10 Minuten) und in Gesang -?Sprechen oder?Instrumentalspiel (20 Minuten).?Das nicht für die Modulprüfung gew?hlte Fach absolvieren Sie am Ende Ihres Studiums im Rahmen der Ersten Staatsprüfung. Die Prüfungen für Gesang -?Sprechen und Instrument sind in Ihrer Fachnote Musik gleich gewichtet, eine Schwerpunktbildung ist nicht vorgesehen.

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Bitte melden Sie sich fristgerecht in? zu den Modulprüfungen an (jeweils bis zum 1. Dezember eines Jahres?(Prüfung am Ende des Wintersemesters) bzw.?bis zum 1. Juni (Prüfung am Ende des Sommersemesters)!

Zu denselben Terminen melden Sie uns bitte Ihre Prüfungsstücke für die Modulprüfung ?Gesang -?Sprechen“ oder ?Instrumentalspiel! Verwenden Sie dazu das vorgesehene? das Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben.?

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Staatsexamen

Im Rahmen der Ersten Staatsprüfung absolvieren Sie fünf?Prüfungen (vgl. § 52 Abs. 3?LPO I und zugeh?riges Kerncurriculum):?

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  • je eine Klausur in den F?chern ?Analyse“ und ?Musikp?dagogik/ Fachdidaktik“ (Dauer jeweils 4 Stunden),
  • je eine mündlich-praktische Prüfung in den F?chern
    • Gesang -?Sprechen oder?Instrumentalspiel (Dauer: 20 Minuten; geprüft werden Sie in dem Fach, das Sie nicht bereits im Rahmen der Modulprüfung absolviert haben);
    • Ensembleleitung (20 Minuten);?
    • Schulpraktisches Instrumentalspiel (15 Minuten)

Bitte melden Sie Ihre Prüfungsstücke für die F?cher Gesang - Sprechen bzw. Instrumentalspiel und Schulpraktisches Instrumentalspiel bis zum 15. Januar eines Jahres (Prüfung im Frühjahr) bzw. bis zum 15. Juni (Prüfung im Herbst)!

  • Verwenden Sie dazu die?vorgesehenen , die Sie ausgefüllt im Lehrstuhlbüro abgeben.?
  • Ihr Prüfungsstück für das Fach Ensembleleitung w?hlen Sie bitte in Absprache mit dem Dozenten bzw. der Dozentin Ihres letzten Ensembleleitungskurses aus.

Schriftliche Hausarbeit ("Zulassungsarbeit")

Falls Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit (?Zulassungsarbeit“) im Fach Musik anfertigen wollen, melden Sie sich bitte rechtzeitig (= mindestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen) bei einem Mitglied unseres Betreuer*innenteams!

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Geeignete Ansprechtpartner*innen sowie weitere Informationen zur Schriftlichen Hausarbeit in Musik finden Sie?in unserer?

Ansprechpartner

OStR, Abgeordnete Lehrkraft
Musikp?dagogik (Lehramt)

Startseite:

E-Mail:

Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Musikp?dagogik (Lehramt)

Startseite:

E-Mail:

Lehrkraft für besondere Aufgaben
Musikp?dagogik (Lehramt)

Startseite:

E-Mail:

Markus Bartholomé und Johannes Meyer sind für die inhaltliche Beratung zum Lehramt Musik an Mittelschulen?zust?ndig, Dr. Christoph Teichner für die Verbuchung Ihrer Studienleistungen in STUDIS.

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