Zulassungsarbeiten
Die/Der Studierende erstellt die Zulassungsarbeit unter Betreuung einer/eines Dozierenden. Eine offizielle Anmeldung des Bearbeitungsbeginns ist nicht n?tig.
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Abgabetermin (dieser bezieht sich nur darauf, wenn?im nachfolgenden Semester Staatsexamen geschrieben werden soll):
- Zulassungsarbeiten im?Wintersemester: regul?r:?bis?01.Februar; mit Verl?ngerung: bis 01.April
- Zulassungsarbeiten im?Sommersemester: regul?r:?bis?01.August; mit Verl?ngerung: bis 01.Oktober
Bitte geben Sie Ihre Arbeit zweifach (eine gebundene Ausgabe und eine Ausgabe auf digitalem Datentr?ger z.B. CD)?fristgerecht bei der/dem zust?ndigen Dozierenden?ab und bringen Sie alle n?tigen Formulare dazu mit. Die Formulare erhalten Sie auf der Seite des? Prüfungsamtes.
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Eine Verl?ngerung kann nach Absprache bei den jeweiligen Dozierenden beantragt werden und muss mit dem Formular ?Zustimmung zur Gew?hrung eines Nachtermins“ rechtzeitig beim Prüfungsamt gemeldet werden.
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Bachelor- und Masterarbeiten
Die/Der Studierende vereinbart mit der/dem Erstprüfer/in das Thema und bringt dazu das zugeh?rige Formular ?Protokoll über die Themenausgabe der Bachelorarbeit“ mit. Nach Rücksprache mit dem Erstbetreuer wird ein Zweitprüfer festgelegt. Der Erstprüfer leitet das Formular dann umgehend an das Prüfungsamt weiter.
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Abgabetermine:
- Bachelorarbeit: 6 Monate nach der Themenvergabe
- Masterarbeit: 12 Monate nach der Themenvergabe
Bitte geben Sie Ihre Arbeit dreifach (zwei gebundene Ausgaben und eine Ausgabe auf digitalem Datentr?ger z.B. CD)?fristgerecht bei den zust?ndigen Dozierenden?ab und bringen alle n?tigen Formulare dazu mit. Die Formulare erhalten Sie auf der Seite des? Prüfungsamtes.
Prüfungsberechtigte Dozierende am Lehrstuhl
- Telefon: +49821-598-5566