Finanzielle Unterstützung von Seminaren in den H?usern der Kurt-B?sch-Stiftung Sion / Wallis
Die Stiftung f?rdert aus ihren Mitteln die Durchführung wissenschaftlicher und künstlerischer Veranstaltungen in den H?usern der Kurt-B?sch-Stiftung Sion / Wallis. Die H?user sind am Südhang des Rh?ne-Tals bei Sion gelegen. Das Haus ?Maison Blanche“ bietet zehn Personen ?bernachtungs-, Aufenthalts- und Seminarr?ume, das Haus ?Le Coq“ bietet zus?tzlich zehn Betten. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Künstlerinnen und Künstler der Universit?t Augsburg. Pro Antrag ist eine F?rderung von bis zu max. 1.500 Euro m?glich.
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Stipendien
Die Stiftung tr?gt aus ihren Mitteln zur F?rderung von Stipendiatinnen und Stipendiaten im Rahmen des Deutschlandstipendiums bei. Für Studierende ist es nicht m?glich, sich direkt bei der Kurt-B?sch-Stiftung um ein Stipendium zu bewerben. Informationen zum Deutschlandstipendium finden Studierende wie potenzielle F?rderer unter folgendem Link:
/de/foerderer/deutschlandstipendium/
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Darüber hinaus dotiert die Stiftung auf Antrag Stipendien sowohl für Studierende, die im Kanton Wallis beheimatet sind, dort ihren Wohnsitz haben und an der Universit?t Augsburg studieren, als auch für Studierende der Universit?t Augsburg, die im Wallis studieren. Die F?rderung betr?gt max. 300 Euro pro Monat und wird in der Regel für den Zeitraum von 2 Semestern bzw. 12 Monaten gew?hrt.
Wissenschaftliche Kongresse, Tagungen, Workshops, Vortragsveranstaltungen
F?rderf?hig sind auf grunds?tzlich wissenschaftliche Kongresse, Tagungen, Workshops und Vortragveranstaltungen. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t Augsburg sowie Studierende der Universit?t Augsburg, sofern die positive Stellungnahme einer Professorin / eines Professors der Universit?t Augsburg vorliegt. Pro Antrag ist in der Regel eine F?rderung von bis 1.500 Euro m?glich. N?here Auskünfte zur Antragsstellung erteilt die Stiftungsverwaltung.
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Akademische Projekte und Initiativen von Dozentinnen und Dozenten der Universit?t Augs-burg
F?rderf?hig sind akademische Projekte und Initiativen von Dozentinnen und Dozenten der Universit?t Augsburg. Antragsberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t Augsburg sowie Studierende der Universit?t Augsburg, sofern die positive Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors der Universit?t Augsburg vorliegt. Pro Antrag ist in der Regel eine F?rderung von bis 1.500 Euro m?glich. N?here Auskünfte zur Antragsstellung erteilt die Stiftungsverwaltung.