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Im Jakob-Fugger-Zentrum gibt es ordentliche und au?erordentliche Mitglieder.

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Ein Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum ist stets mit dem Antrag auf Einrichtung eines Forschungsprojekts am Zentrum gekoppelt und kann von jedem/jeder zu selbst?ndiger Forschung bef?higten Wissenschaftler/in, der oder die Mitglied der Universit?t Augsburg nach Art. 17 Abs. 1 BayHSchG ist, beantragt werden.

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Die Projekte k?nnen sowohl disziplin?r als auch interdisziplin?r angelegt sein. Sie kooperieren mit nationalen und internationalen Partnern und verfolgen Fragestellungen in transnationaler Perspektive.

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Promovierte Wissenschaftler/innen der Universit?t Augsburg, die sich in ihrer Forschung mit den entsprechenden Fragestellungen besch?ftigen, k?nnen einen Antrag auf au?erordentliche Mitgliedschaft stellen. Eine au?erordentliche Mitgliedschaft kann auch von ausw?rtigen Kooperationspartner/innen der Mitglieder, von Gastwissenschaftler/innen, wenn sich diese mit den genannten Fragen befassen, sowie vormaligen Mitgliedern des Jakob-Fugger-Zentrums gestellt werden.

Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft

Antr?ge auf ordentliche Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum sollten Folgendes enthalten:

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  • Lebenslauf und Publikationsliste des Antragstellers
  • Skizze des Forschungsprojektes, das am Jakob-Fugger-Zentrum durchgeführt werden soll (max. 5 Seiten)
  • ggf. Angaben zu nationalen und internationalen Projektpartnern sowie deren konkreter Einbindung in das Forschungsvorhaben
  • Angaben zu einschl?gigen Vorarbeiten des Antragstellers sowie der weiteren Projektbeteiligten
  • ggf. Angaben über die geplante und/oder bereits erfolgte Einwerbung von Drittmitteln für das Forschungsprojekt (Institution und Antragsvolumen bzw. F?rderprogramm)
  • Angaben zum vorgesehenen wissenschaftlichen Output
  • Angaben zur geplanten Laufzeit des Projektes

Antr?ge auf Mitgliedschaft sind an den Vorstand des Jakob-Fugger-Zentrums zu richten. Sie k?nnen jederzeit per E-Mail eingereicht werden.?Der Vorstand prüft und bewertet die Antr?ge auf Mitgliedschaft, erstellt eine Vorschlagsliste und bringt diese mit seiner Stellungnahme in die Mitgliederversammlung ein. ?ber die Annahme der Antr?ge entscheidet die Mitgliederversammlung des Jakob-Fugger-Zentrums.

Wissenschaftliche Gesch?ftsführung
Jakob-Fugger-Zentrum

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Antrag auf au?erordentliche Mitgliedschaft

Antr?ge auf au?erordentliche Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum sollten Folgendes enthalten:

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  • Lebenslauf und Publikationsliste des Antragstellers
  • Skizze des Forschungsinteresses, aufgrund dessen eine Mitgliedschaft im Jakob-Fugger-Zentrum beantragt wird (max. 5 Seiten)
  • ggf. Angaben zu nationalen und internationalen Projektpartnern sowie deren konkreter Einbindung in das Forschungsvorhaben
  • Angaben zu einschl?gigen Vorarbeiten des Antragstellers

Antr?ge auf Mitgliedschaft sind an den Vorstand des Jakob-Fugger-Zentrums zu richten. Sie k?nnen jederzeit per E-Mail eingereicht werden.?Der Vorstand prüft und bewertet die Antr?ge auf Mitgliedschaft, erstellt eine Vorschlagsliste und bringt diese mit seiner Stellungnahme in die Mitgliederversammlung ein. ?ber die Annahme der Antr?ge entscheidet die Mitgliederversammlung des Jakob-Fugger-Zentrums.

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