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Forschung an Schulen

Für Promovierende und Habilitierende, die Forschung an Schulen in Bayern planen, ist es essentiell, sich über die geltenden Vorgaben des Bayerischen Kultusministeriums zu informieren. Forschungsprojekte ben?tigen eine Genehmigung der Schulaufsichtsbeh?rde, um den Schutz von Schüler*innen sowie Lehrkr?ften zu gew?hrleisten. Zudem werden die Projekte darauf geprüft, ob sie einen signifikanten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bieten und sich für den schulischen Kontext eignen.

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Antr?ge sollten frühzeitig,?mindestens drei Monate vor Beginn, eingereicht werden und hohe wissenschaftliche Relevanz sowie zumutbare Belastung nachweisen. Der Datenschutz muss streng eingehalten werden, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Eine gründliche Vorbereitung garantiert rechtskonformes Handeln und schützt vor Verz?gerungen oder Ablehnungen des Projekts.

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Zust?ndigkeiten nach Schularten

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  • Grund- und Mittelschulen: Genehmigungen erteilen das jeweilige? Staatliche Schulamt?oder, bei mehreren Schulamtsbezirken, die Regierung des entsprechenden Regierungsbezirks.
  • Realschulen, Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen: Die Genehmigung erfolgt ausschlie?lich durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Auf folgender Seite finden Sie die wichtigsten Informationen, die für die Genehmigung Ihrer Durchführung an??ffentlichen Schulen in Bayern wesentlich sind:? Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus - Forschung an?Schulen.

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