Erweiterung, Erweiterungsfach
Das Lehramtsstudium kann – muss aber nicht – durch ein Erweiterungsfach oder mehrere Erweiterungsf?cher erg?nzt werden. D.h.: Erweiterungsf?cher sind optional. Bei der Wahl der Erweiterungsf?cher gilt, dass diese nicht bereits in der gew?hlten F?cherverbindung vorkommen dürfen.
Ein Erweiterungsfach kann bereits w?hrend des Lehramtsstudiums hinzugenommen werden. Empfehlenswert ist die Hinzunahme frühestens ab dem dritten Fachsemester. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie an der Universit?t bereits orientiert und k?nnen den erforderlichen Aufwand und Ihre Kapazit?ten besser absch?tzen.
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Erg?nzt werden kann das Lehramtstudium auch durch universit?re Zertifikate oder durch das Studium eines weiteren Studiengangs (Doppelstudium).
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Grundst?ndige und nachtr?gliche Erweiterung, Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei Einstellung in den Staatsdienst
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) unterscheidet zwischen grundst?ndiger und nachtr?glicher Erweiterung.
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- Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl die Erste Staatsprüfung als auch die Zweite Staatsprüfung abgelegt und bestanden werden, wird als grundst?ndige Erweiterung bezeichnet.
- Wird eine? Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der F?cherverbindung abgelegt, kann in diesem Fach an der Zweiten Staatsprüfung nicht teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachtr?gliche Erweiterung vor. Als ?nachtr?glich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.
In einigen F?chern werden Boni zur Berücksichtigung der Erweiterungsprüfung bei Einstellung in den Staatsdienst gegeben. Aktuelle Informationen zur Erweiterung finden Sie auf den Webseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
Erweiterungsm?glichkeiten an der Universit?t Augsburg
Das Studium Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen sowie Lehramt an Gymnasien kann erweitert werden mit:
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- einem weiteren Unterrichtsfach (Gs/Ms/Rs) bzw. vertieften Fach (Gy)
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sowie mit den p?dagogischen Qualifikationen
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- Beratungslehrkraft (nur grundst?ndig), beachten Sie bitte auch die Hinweise der Schulp?dagogik ??
- Didaktik des Deutschen als Zweitsprache (grundst?ndig Gs/Ms; nachtr?glich Gs/Ms/Rs/Gy)
- Fremdsprachliche Qualifikation Englisch, Franz?sisch, Italienisch, Spanisch (nur nachtr?glich), für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung des jeweiligen Fachs
- F?rderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem F?rderbedarf (nur nachtr?glich)
- 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ienp?dagogik (nur nachtr?glich)
- Darstellendes Spiel (nur nachtr?glich)
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Das Studium Lehramt an Grundschulen und Mittelschulen kann darüber hinaus erweitert werden mit:
- zus?tzliches (4.) Didaktikfach Evangelische Religionslehre, für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Evangelischen Religionslehre
- zus?tzliches (4.) Didaktikfach Katholische Religionslehre, für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Katholischen Religionslehre
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Das Studium Lehramt an Grundschulen kann darüber hinaus erweitert werden mit:
- Studium einer F?chergruppe der Mittelschule (Hinweis: Das Erweiterungsstudium ersetzt nicht das Studium des Lehramts an Mittelschulen)
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Das Studium Lehramt an Mittelschulen kann darüber hinaus erweitert werden mit:
- Studium der Didaktik der Grundschule (Hinweis: Das Erweiterungsstudium ersetzt nicht das Studium des Lehramts an Grundschulen), für Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung der Grundschulp?dagogik und -didaktik
Informationen über das jeweilige Erweiterungsfach erhalten Sie direkt bei den Fachstudienberatungen der jeweiligen F?cher, Didaktiken und den für das jeweilige Erweiterungsfach zust?ndigen Einrichtungen bzw. auf deren Webseiten.
Aufwand für das Studium eines Erweiterungsfaches und die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach
Es ist zwischen Erweiterungsf?chern zu unterscheiden, die
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- gem?? LPO I den Nachweis universit?rer Leistungen (in Form von Modulen oder in anderen Formen) in einem bestimmten Umfang (Leistungspunkte, Anzahl von Nachweisen) vorsehen; der Nachweis dieser universit?ren Leistungen z?hlt zu den Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach.
- gem?? LPO I den Nachweis universit?rer Leistungen nicht vorsehen; für diese Erweiterungsf?cher?ist eine Immatrikulation vor der Anmeldung und Zulassung?zur Ersten Staatsprüfung nicht zwangsweise erforderlich, aber empfohlen.
Ob das von Ihnen gewünschte Erweiterungsfach bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung den Erwerb von universit?ren Leistungen vorsieht oder nicht, finden Sie in dem für Ihre Schulart gültigen Abschnitt in der
Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I), d. h. dem Abschnitt zum Unterrichtsfach bei Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen und dem Abschnitt zum vertieft studierten Fach bei Lehramt für Gymnasien. In der LPO I finden sich am Ende eines Fachabschnitts – sofern für das jeweilige Fach vorgesehen – ?Besondere Bestimmungen für die Erweiterung“. Falls ein solcher Absatz im entsprechenden Fachabschnitt fehlt, ist im jeweiligen Erweiterungsfach kein Erwerb universit?rer Leistungen vorgesehen.
In Abschnitt X finden Sie die Vorgaben für die Erweiterung mit einer p?dagogischen Qualifikation.
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Auch wenn keine universit?ren Leistungen im Erweiterungsfach nachzuweisen sind, empfiehlt es sich dennoch, mit der betreffenden Fachstudienberatung Rücksprache zu halten und eine Immatrikulation in das Erweiterungsfach vorzunehmen, um sich z. B. Wissen im Rahmen von universit?ren Lehrveranstaltungen und in Vorbereitungskursen für die Erste Staatsprüfung anzueignen. Universit?re Vorbereitungskurse k?nnen Sie nur besuchen, wenn Sie immatrikuliert sind.
Eine ?bersicht über die Fachstudienberatungen der einzelnen Lehramtsstudienf?cher finden Sie unter der
zentralen Webseite der Fachstudienberatungen, dort alphabetisch unter ?Lehramtsstudieng?nge“.?
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Wenn Sie mit einem Unterrichtsfach/vertieft studierten Fach erweitern, muss die Erste Staatsprüfung wie für das entsprechende Unterrichtsfach bzw. vertieft studierte Fach abgelegt werden. Sie unterscheidet sich nicht von derjenigen des Fachgebiets, Unterrichtsfachs oder vertieft studierten Fachs.
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Studium eines Erweiterungsfaches durch Augsburger Lehramtsstudierende: Hinzunahme eines Erweiterungsfaches
Nehmen Sie w?hrend Ihres Lehramtsstudiums ein Erweiterungsfach hinzu, erh?ht sich die Regelstudienzeit um zwei Semester. Die H?chststudiendauer wird durch Hinzunahme eines Erweiterungsfachs nicht beeinflusst. Das Erweiterungsfach selbst unterliegt keiner H?chststudiendauer. Die erste Staatsprüfung im Erweiterungsfach kann zeitlich unabh?ngig von der ersten Staatsprüfung in der F?cherverbindung absolviert werden.
Um w?hrend Ihres Lehramtsstudiums ein Erweiterungsfach hinzuzunehmen, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung in die neue F?cherkombination – bestehend aus Ihrer studierten F?cherverbindung und dem gewünschten Erweiterungsfach –? stellen. Die Antragsstellung erfolgt analog zum Vorgehen bei Studiengang- oder Studienfachwechsel. Bitte folgen Sie daher für die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs den Informationen und Hinweisen auf der
zentralen Webseite Studiengang- oder Studienfachwechsel.
Studium eines Erweiterungsfaches durch Lehramtsstudierende einer anderen Universit?t: Doppelimmatrikulation
Eine Doppelimmatrikulation (zeitgleiche Immatrikulation an zwei Universit?ten) ist dann m?glich, wenn
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- das gewünschte Erweiterungsfach an der Universit?t Augsburg, nicht aber an Ihrer jetzigen bayerischen Universit?t angeboten wird.
- Sie weiterhin an einer anderen bayerischen Universit?t in einem Lehramtsstudiengang immatrikuliert sind oder das Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung vorweisen k?nnen.
- Die Studierendenkanzlei Ihrer jetzigen bayerischen Universit?t die Doppelimmatrikulation an der Universit?t Augsburg genehmigt.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden
zentralen Webseiten zum Doppelstudium und dem Studienangebot
Nachtr?gliches Erweiterungsstudium Lehramt.
Studium eines Erweiterungsfaches durch andere nicht an der Universit?t Augsburg immatrikulierte Personen
Geh?ren Sie zu einer der folgenden Personengruppen, müssen Sie sich zur Aufnahme des Studiums eines Erweiterungsfaches an der Universit?t Augsburg bewerben und immatrikulieren:
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- Absolvent*innen der Ersten Staatsprüfung, exmatrikuliert nach erfolgreichem Studienabschluss
- Lehramtsanw?rter*innen im Vorbereitungsdienst (Referendariat), exmatrikuliert nach erfolgreichem Studienabschluss
- Erfolgreiche Absolvent*innen der Zweiten Staatsprüfung
- Lehrkr?fte w?hrend des Berufslebens
Bitte folgen Sie für die Aufnahme des Erweiterungsstudiums an der Universit?t Augsburg den Informationen und Hinweisen unter
?Nachtr?gliches Erweiterungsstudium Lehramt“. Ansprechpartner*innen für weitere Fragen zur Bewerbung für und Immatrikulation in ein Erweiterungsfach ist die
Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg.