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Sonderma?nahme (Zweitqualifizierung, Quereinstieg)

Falls in einer F?cherkombination einer Schulart absehbar über einen l?ngeren Zeitraum zu wenige Bewerber*innen zur Verfügung stehen, kann vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) eine Sonderma?nahme (Quereinstieg, Zweitqualifizierung) eingerichtet werden.

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Bewerbung und Zulassung zu Quereinstieg und Sonderma?nahmen erfolgen immer über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK).

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Es gibt zwei unterschiedliche Formen von Sonderma?nahmen, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten:

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  • Zweitqualifizierung
  • Quereinstieg.
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Wenn Sie Fragen zu Sonderma?nahmen, Quereinstieg oder Zweitqualifizierung haben, k?nnen Sie sich direkt an das Beratungsnetzwerk Lehrerberuf in Bayern wenden, das vom bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ins Leben gerufen wurde.

Zweitqualifizierung

Bewerber*innen, die eine Lehramtsbef?higung für eine andere Schulart vorweisen k?nnen (Absolvent*innen anderer Lehr?mter), wird im Rahmen der vom Ministerium genau definierten Voraussetzungen eine Zweitqualifizierung für eine Schulart erm?glicht, für die sie bisher keine Lehramtsbef?higung hatten.

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Wurden Kandidat*innen vom Ministerium zu einer Sonderma?nahme zugelassen, gilt:

?ber die Anrechnungen vorhandener Staatsprüfungen entscheidet das Ministerium, über die Anerkennung früherer Studienleistungen (Module, Schriftliche Hausarbeit) entscheiden Fachvertretungen an der Universit?t Augsburg und über die Anerkennung von Praktika entscheiden die entsprechenden Praktikums?mter.?

Quereinstieg

Bewerber*innen, die keine Erste Staatsprüfung, jedoch einen einschl?gigen anderen Universit?tsabschluss vorweisen k?nnen, kann vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) unter gewissen Voraussetzungen der Eintritt in das Referendariat und damit das Ablegen der Zweiten Staatsprüfung erm?glicht werden.

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Wurden Kandidat*innen vom Ministerium zum Quereinstieg zugelassen, entscheiden Fachvertretungen an der Universit?t Augsburg über Anerkennung früherer Studienleistungen (Module, Schriftliche Hausarbeit). ?ber die Anerkennung von Praktika entscheiden die entsprechenden Praktikums?mter.?

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