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Verl?ngerung Promotionsstudium

Die Promotionsstudierenden haben die M?glichkeit, mit Ablauf des 6. Semesters einen Antrag auf Verl?ngerung der Immatrikulation zu stellen. Diese M?glichkeit bestand bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie. Bislang konnte dem Antrag jedoch nur stattgegeben werden, wenn Gründe dargelegt wurden, die eine Immatrikulation zwingend erforderlich machen, um die Promotion erfolgreich abschlie?en zu k?nnen. Nun kann auf Antrag ebenfalls eine erstmalige Verl?ngerung um ein Semester ausgesprochen werden, wenn pandemiebedingte Einschr?nkungen geltend gemacht werden.

Die Promotionsstudierenden richten dafür bitte einen formlosen, unterschriebenen Antrag an die Studentenkanzlei (gerne direkt an Frau Silke Helbig, Ref. I/3) und legen eine Befürwortung Ihres Doktorvaters/Ihrer Doktormutter bei.

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