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Vergabekriterien zur Nachwuchsforschungsf?rderung der GGS

Gef?rdert werden:

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1. Forschungsprojekte auf eigene Initiative:

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  • Organisation von Konferenzen, Kolloquien, Symposien, Sommerschulen (Reise- und Aufenthaltskosten externer Gastwissenschaftler, Hilfskr?fte, Werbe- und Sachmittel, Honorare
  • Einladung von Gastwissenschaftlern oder Experten
  • ?ffentlichkeitswirksame Forschungskommunikationsprojekte (Ausstellungskonzept, Podcasts...)
  • kurzfristige Forschungsprojekte im Zusammenhang mit der Qualifizierungsarbeit, deren Ergebnisse der ?ffentlichkeit pr?sentiert werden (Ausstellung, Online-Inhalte (Online-Seminar o.?.), Konferenz...)

2. Vernetzungs- und Beratungsreisen:

  • Reisen zu Beratungsgespr?chen (mit potentiellen Mentoren, ausgewiesenen Experten in Ihrem Forschungsgebiet) und
  • Reisen, die der Vernetzung junger Forscher dienen
  • Forschungsaufenthalte bei anerkannten Experten auf dem Gebiet
  • Teilnahme an Konferenzen mit der M?glichkeit zur Beratung im Forschungsbereich

Reise-, ?bernachtungs- und Tagegelder k?nnen nach den Richtlinien des BayRKG beantragt werden

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4. Softwarelizenzen, die Sie f¨¹r Ihr Forschungsvorhaben ben?tigen


5. Druckkosten:

  • f¨¹r Publikationen, die im Rahmen der GGS-Mitgliedschaft entstehen (bevorzugt werden Herausgeberschaften und Monographien im Rahmen von Eigeninitiativprojekten (S?ule 5) oder Forschungspr?sentationen (S?ule 4) gef?rdert)
  • Dissertationen oder Habilitation, auch Open-Access-Artikel, die im Rahmen von kumulativen Arbeiten entstehen, k?nnen nicht gef?rdert werden.

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H?he der F?rderung


Die H?he der F?rderung h?ngt von Format und Umfang des beantragten Projekts ab und ist variabel. Sprechen Sie uns bei Fragen und auch bei F?rderw¨¹nschen, die hier nicht aufgef¨¹hrt sind, gerne an.


Orientierungsraster: Wissenstransferprojekte in Eigenregie: bis zu 2000 € f¨¹r kleinere nationale Konferenzen; bis zu ca. 5000 € f¨¹r internationale Konferenzen.
Bei gr??eren Projekten wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung an die GGS-Koordinationsstelle.
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Fristen f¨¹r die Antragstellung:

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  • Antr?ge mit einem Betrag bis 500 €: laufende Entscheidung, keine Fristen zu beachten
  • Antr?ge ¨¹ber 500 €: viertelj?hrliche Entscheidungen; Fristen f¨¹r die Antragstellung im WiSe 24/25
    • ??????????????? 21.10.2024
    • ??????????????? 13.1.2025
    • ??????????????? 28.4.2025

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Antr?ge, die nach Abschluss des Projekts eingereicht werden, k?nnen nicht ber¨¹cksichtigt werden. Bitte reichen Sie Ihre Antr?ge rechtzeitig und unter Einhaltung der Fristen ein.

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Bewertung


Nach erfolgreicher Durchf¨¹hrung Ihrer Projekte und Reisen bzw. nach Inanspruchnahme der Sachleistungen reichen Sie bitte eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des gef?rderten Projektes mit einer Kostenaufstellung bei der GGS-Koordinierungsstelle ein.

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Voraussetzungen f¨¹r die F?rderf?higkeit

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Allgemein:

  • ?Antragsberechtigt sind Mitglieder der GGS (Doktoranden) und Postdocs der an der GGS beteiligten Fakult?ten
  • ?Das geplante Format muss von dem betreuenden Professor der Universit?t Augsburg genehmigt werden
  • ?Einreichung eines formell korrekten Antragsformulars mit allen erforderlichen Unterlagen (Stellungnahme, Kostenkalkulation)
  • ?Sowohl aus dem Antragstext als auch aus allen Projektank¨¹ndigungen (Drucksachen) muss deutlich werden, dass das Projekt prim?r von den antragstellenden Nachwuchswissenschaftlern durchgef¨¹hrt und organisiert wird und der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung dient
  • Bevorzugt werden Verbundprojekte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern gef?rdert (gemeinsame Antr?ge von Doktorandinnen und Doktoranden und/oder Postdocs, transdisziplin?re/interdisziplin?re Projekte sind ebenfalls m?glich). Die maximale F?rdersumme wird pro Antragsteller verdoppelt

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??? Voraussetzungen f¨¹r die F?rderung von selbst initiierten Projekten:

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  • ?Bei allen Projektf?rderungen muss die GGS als F?rderinstitution genannt werden und deutlich erkennbar sein. (Bei Veranstaltungen muss das Key Visual der GGS auf allen Ank¨¹ndigungen erscheinen und die GGS muss auch in Einladungsschreiben, bei der Moderation von Panels etc. als F?rderinstitution genannt werden).
  • Aus abrechnungstechnischen Gr¨¹nden tritt die GGS als Veranstalter auf, wenn der Antragsteller an der Universit?t Augsburg besch?ftigt ist, und die Kosten werden ¨¹ber die GGS abgerechnet. Die komplette Organisation (Einladung, Kommunikation, Anmeldung, Durchf¨¹hrung und Erstellung der Abrechnungsformulare) liegt in der Verantwortung des Antragstellers. Nichtbesch?ftigte (?externe Promovierende¡°) erhalten nach Bewilligung und Durchf¨¹hrung der F?rderung eines selbst initiierten Projekts durch die GGS eine pauschale Aufwandsentsch?digung (Kostenerstattung)
  • ?Alle Spesenbelege m¨¹ssen nachtr?glich bei der GGS-Koordinationsstelle eingereicht werden

Voraussetzungen f¨¹r die F?rderung von Vernetzungs- und Beratungsreisen:

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  • ? Die Reise muss Ihrem Forschungsprojekt dienen und mit diesem in Zusammenhang stehen
  • ? Die Reise zu (renommierten) Wissenschaftlern oder Konferenzen muss der wissenschaftlichen Vernetzung dienen und einen Mehrwert f¨¹r Ihre wissenschaftliche Karriere und Ihre Forschung haben
  • ? Mitarbeiter m¨¹ssen nach Genehmigung und vor Antritt der Reise einen Dienstreiseantrag einreichen
  • ? Alle Spesenbelege m¨¹ssen nachtr?glich bei der GGS-Koordinationsstelle eingereicht werden. Die Kosten werden nach Einreichung erstattet

?Voraussetzungen f¨¹r die Finanzierung von Sachkosten (Softwarelizenzen)

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  • ??? Die GGS kann auf Antrag die Kosten f¨¹r Software ¨¹bernehmen, die von Mitgliedern der GGS und Postdocs der beteiligten Fakult?ten im Rahmen ihrer Qualifikationsarbeiten und/oder Eigeninitiativen ben?tigt wird. Zus?tzlich zu den oben genannten allgemeinen Voraussetzungen muss die GGS auch die Kosten f¨¹r Lizenzen ¨¹bernehmen:
    • ??????????? Relevanz f¨¹r das Forschungsprojekt
    • ??????????? Software ist nicht ¨¹ber die Angliederung an die Universit?t Augsburg verf¨¹gbar
    • ??????????? Software kann nicht ¨¹ber den Lehrstuhl/die Professur/die Anstellung bezogen werden
  • ?Voraussetzungen f¨¹r die Finanzierung von Druckkosten:
    • ??????? die Publikation wird im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem von Ihnen durchgef¨¹hrten Wissenstransferprojekt erstellt (S?ule 5)
    • ??????? die Publikation dient der Darstellung Ihrer Forschung im Rahmen des GGS-Strukturmodells (S?ule 4)
    • ??????? Herausgeber k?nnen nur Forscher in fr¨¹hen Karrierephasen sein (Pre-, Postdoc & W1-Professuren)

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Auswahl- und Bewertungskriterien:??? ?

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  • ??????? Auf der Grundlage der Stellungnahme der Betreuerin/des Betreuers
    • ??????????????? hohe Qualit?t des zu f?rdernden Projekts
    • ??????????????? Mehrwert f¨¹r die eigene (akademische) Karriere (z.B. Netzwerkausbau)
    • ??????????????? (fachliche) Relevanz des Vorhabens (f¨¹r das eigene Forschungsprojekt des Antragstellers)
  • ??????? Basierend auf der formalen Bewertung im Hinblick auf die GGS-F?rderrichtlinien:
    • ??????????????? Grad der Eigeninitiative in Bezug auf die Projektorganisation (Eigenverantwortung und Durchf¨¹hrbarkeit, Ausarbeitung des Vorhabens in Bezug auf die Beteiligung des Antragstellers)
    • ??????????????? idealerweise: kooperatives (f?cher¨¹bergreifendes und transdisziplin?res) Projekt
    • ??????????????? idealerweise: Einordnung des Projekts in das Gesamtprogramm der GGS (thematische Ausrichtung, Format, Offenheit und Nutzen f¨¹r andere Mitglieder der GGS)

Auswahlkomitee:

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  • ??????? Leitungsgremium der GGS
  • ??????? Dekane der beteiligten Fakult?ten (Phil.-Hist., Phil.-Soz., KThF)
  • ??????? Beratung: bei Projekten von Doktoranden gew?hlte Vertreter der Doktoranden, bei Projekten von Postdocs ein gew?hlter Vertreter der Postdocs


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