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Versicherungen

Hier finden Sie Informationen zu den wichtigsten Versicherungen f¨¹r Ihren Aufenthalt in Deutschland. Insbesondere werden

  • die Krankenversicherung,
  • die Rentenversicherung sowie
  • die Haftpflichtversicherung

n?her erkl?rt.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland Pflicht.

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Nicht nur Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland, sondern auch begleitende Familienmitglieder m¨¹ssen deshalb einen ausreichenden Versicherungsschutz vorweisen k?nnen. Die Krankenversicherung muss die medizinische Behandlung sowohl bei akuten Krankheitsf?llen als auch bei Unf?llen abdecken, jedoch nicht die Behandlung von Vorerkrankungen. Bei Vorerkrankungen muss der Patient die Kosten i.d.R. selbst tragen. Daher sollten beispielsweise ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ikamente zur Behandlung von Vorerkrankungen bereits im Heimatland gekauft werden.?

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Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Ausl?nderbeh?rde einen Nachweis ¨¹ber eine Krankenversicherung vorlegen m¨¹ssen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. ?

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  • Deckt meine bisherige Versicherung die Arzt- und Krankenhauskosten in Deutschland ab?

    Kontaktieren Sie die Versicherung in Ihrem Heimatland, um zu kl?ren, ob diese auch anfallende Arzt- und Krankenhauskosten w?hrend Ihres Auslandsaufenthaltes in Deutschland abdeckt. Dies ist h?ufig bei k¨¹rzeren Aufenthalten von unter drei Monaten der Fall. Die Versicherungsgesellschaft muss Ihnen dann schriftlich best?tigen, dass sie den Versicherungsschutz in Deutschland f¨¹r Sie ¨¹bernimmt. Falls der Versicherungsschutz jedoch Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht abdeckt, m¨¹ssen Sie eine zus?tzliche Versicherung abschlie?en.

    Bei l?ngeren Aufenthalten, bei denen Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz anmelden, gilt folgendes:
    Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet, eine Krankenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschlie?en, soweit sie nicht gesetzlich krankenversichert oder nach Beamtenrecht beihilfeberechtigt ist.
    In diesem Fall, sollten Sie in Deutschland eine Krankenversicherung abschlie?en.

    Es wird empfohlen, sich schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland mit einer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
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  • Wie finde ich die richtige Krankenversicherung?

    Gesetzliche und private Krankenversicherungen

    Es gibt in Deutschland zwei Arten von Versicherungen: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Die Auswahl an Versicherungsgesellschaften ist dabei sehr gro?. F¨¹r Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze Pflicht. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt derzeit bei 66.600 EUR Brutto ( Stand ab 2023).
    Liegt Ihr Einkommen ¨¹ber dieser Grenze, so k?nnen Sie, sofern die anderen Voraussetzungen erf¨¹llt sind, zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung w?hlen.
    Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen gilt seit dem 01.01.2019?der Beitragssatz von 14,6%.?Unter Umst?nden d¨¹rfen Krankenkassen Zusatzbeitr?ge erheben. Die Krankenversicherungsbeitr?ge (inklusive m?glicher Zusatzbeitr?ge) werden?je zur H?lfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen (Stand Januar 2022).
    Im Gegensatz dazu unterscheiden sich die privaten Krankenversicherungen oft sowohl in Bezug auf die Beitr?ge als auch auf die Leistungen erheblich voneinander. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich im Vorfeld genau zu informieren und mehrere Angebote miteinander zu vergleichen.
  • Aufenthalt mit Arbeitsvertrag

    Wenn Sie im Rahmen eines Arbeitsvertrages angestellt sind, unterliegen Sie grunds?tzlich der deutschen Krankenversicherungspflicht.
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  • Aufenthalt mit Stipendium

    Bei einem Stipendium k?nnen Sie sich nur privat versichern. Sie sollten Ihren jeweiligen Stipendiengeber nach Empfehlungen fragen.
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  • Regelung f¨¹r EU-B¨¹rger*innen

    F¨¹r l?ngerfristige Auslandsaufenthalte (beispielsweise ein Forschungsaufenthalt f¨¹r die Dauer eines Semesters oder Jahres) innerhalb der Europ?ischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt statt der Europ?ischen Krankenversicherungskarte folgendes:

    Ist man im Heimatland gesetzlich krankenversichert, so stellt die heimische Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 (fr¨¹her: E 106) aus. Mit diesem Vordruck kann man sich und seine Familienangeh?rigen bei einer deutschen Krankenkasse anmelden. ?ber die deutsche Krankenkasse erh?lt man dann alle Leistungen, wie sie einem deutschen Krankenkassenmitglied zustehen. Die deutsche Krankenkasse stellt ihre Kosten anschlie?end der heimischen Krankenkasse in Rechnung.

    In Deutschland gesetzlich Krankenversicherten mit Familienangeh?rigen im Herkunftsland stellt die deutsche Krankenkasse auf Antrag den Vordruck S1 (fr¨¹her: E 106) aus. Mithilfe diesen Vordrucks k?nnen die im Herkunftsland gebliebenen Familienangeh?rigen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei in Anspruch nehmen. Die heimische Krankenkasse stellt ihre Kosten anschlie?end der deutschen Krankenkasse in Rechnung.

    Der Welcome Service des Akademischen Auslandsamtes darf aus Wettbewerbsgr¨¹nden keine Empfehlung f¨¹r bestimmte Krankenkassen bzw. Versicherungsgesellschaften geben.

    Wir haben f¨¹r Sie jedoch einige hilfreiche Links zusammengestellt:
    Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.?
    Eine Liste aller privaten Krankenkassen in Deutschland finden Sie hier.

(Quelle: Euraxess Deutschland)

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland.

Falls Sie an der Universit?t Augsburg oder bei einem anderen Arbeitgeber in Deutschland als Arbeitnehmer angestellt sind und eine Voll- oder Teilzeitstelle haben, f¨¹hrt Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttogehalt automatisch Rentenversicherungsbeitr?ge ab.
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Anrechnung von Rentenzeiten


EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen), die Schweiz und Abkommenspartner m¨¹ssen bei der Pr¨¹fung ihrer Anspruchsvoraussetzungen Rentenzeiten, die in Deutschland geleistet wurden, ber¨¹cksichtigen.

Versicherungszeiten aus einem Staat, mit dem die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, k?nnen nicht mit deutschen Versicherungszeiten zur Erf¨¹llung der Anspruchsvoraussetzungen zusammengerechnet werden.

Wenn Sie im Laufe Ihres Berufslebens in verschiedenen Staaten gearbeitet und Beitr?ge in die jeweilige Sozialversicherung geleistet haben, sollten Sie sich rechtzeitig bei den Versicherungstr?gern der einzelnen Staaten nach Ihren Anspr¨¹chen erkundigen. Beachten Sie, dass die Mindestzeiten (d.h. die Anzahl der Beitragsjahre) f¨¹r einen Rentenanspruch von Land zu Land variieren k?nnen.
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Grunds?tzlich gilt, dass die Zahlung einer Gesamtrente durch einen Staat unter Ber¨¹cksichtigung der Versicherungszeiten in den anderen Staaten nicht vorgesehen ist. Ausnahmen bestehen nur zur Vermeidung von Kleinstrenten. In jedem Land, in dem Sie versichert waren und Beitr?ge zur Rentenversicherung entrichtet haben, bleiben die Rentenversicherungsbeitr?ge daher solange bestehen, bis das nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates vorgesehene Rentenalter erreicht ist. Der Versicherungstr?ger jedes Staates gew?hrt Renten nach seinen nationalen Vorschriften. Das bedeutet, dass Sie?gegebenenfalls verschiedene Renten beziehen werden.

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Erstattung von Rentenbeitr?gen


Wenn Sie in ein Land zur¨¹ckkehren, mit dem es kein Sozialversicherungsabkommen gibt, k?nnen Sie sich Ihre in Deutschland gezahlten Rentenbeitr?ge zur¨¹ckerstatten lassen.
Nach einer Wartefrist von 2 Jahren k?nnen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf R¨¹ckerstattung der Beitr?ge stellen.

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Private Haftpflichtversicherung

Der Welcome Service empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, auch wenn sie vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist.

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Obwohl eine Haftpflichtversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, entscheiden sich die meisten hier lebenden Menschen f¨¹r den Abschluss einer solchen Versicherung, da nach deutschem Recht jeder f¨¹r Sch?den haftet, die er absichtlich oder unabsichtlich verursacht.? Wir empfehlen dringend den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, da ein Schaden jederzeit eintreten kann und daher eine private Haftpflichtversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen sch¨¹tzt, sehr wichtig ist. Einige Wohnungsanbieter verlangen den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ohnehin.

Informationen zu verschiedenen Versicherungsarten, darunter auch Haftpflichtversicherungen, finden Sie in dieser Brosch¨¹re (Haftpflichtversicherung Seite 11 bis 13).

Diese Versicherung deckt Kosten, die durch Personensch?den, Sachsch?den und Verm?genssch?den entstehen.

Obwohl das deutsche Recht keine Obergrenze f¨¹r die Deckung von Sch?den an der anderen Person, der Sie versehentlich einen Schaden zugef¨¹gt haben, vorschreibt, ist es keine gute Idee, sich f¨¹r ein billiges Versicherungspaket zu entscheiden. Wir empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung zu w?hlen, die Sch?den bis zu einer m?glichst hohen Summe abdeckt, mindestens 10 Millionen Euro (laut Check24-Ratgeber).

Die private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel:

  • die Kosten f¨¹r die Wiederherstellung oder den Ersatz der besch?digten Gegenst?nde
  • die Kosten f¨¹r Folgesch?den wie z.B. Nutzungsausfall
  • (im Falle von verletzten Personen)
    • Bergungskosten
    • Behandlungskosten
    • Verdienstausfall
    • Umbaukosten von Wohnung oder Haus
    • oft auch Schmerzensgeld oder eine lebenslange Rente
  • wehrt unbegr¨¹ndete Schadenersatzanspr¨¹che ab


Beispiele daf¨¹r, was die private Haftpflichtversicherung abdeckt:

  • Sie lassen versehentlich das Handy Ihres Freundes fallen und m¨¹ssen es ersetzen (Sachschaden)
  • Sie ¨¹berfahren mit Ihrem Fahrrad einen Fu?g?nger (Sachschaden, Personenschaden)
  • Sie besch?digen den Holzboden Ihrer Wohnung beim Einzug (Sachschaden)

Der Deckungsumfang einer privaten Haftpflichtversicherung ist unterschiedlich und kann im Versicherungsvertrag nachgelesen werden, daher sollten Sie diesen vor der Unterzeichnung ¨¹berpr¨¹fen.

Im Allgemeinen deckt die private Haftpflichtversicherung nicht ab:

  • vors?tzlich verursachte Sch?den
  • rein vertragliche Verpflichtungen, z.B. das Recht auf R¨¹ckzahlung eines Darlehens
  • Geldstrafen und Bu?gelder
  • Sch?den, die durch ein Kraftfahrzeug verursacht werden (daf¨¹r ist die Kfz-Haftpflicht zust?ndig)
  • Sch?den, die durch den Gebrauch eines Wasser- oder Luftfahrzeugs verursacht werden ??spezielle Haftpflichtversicherungen
  • Sch?den, die durch Hunde oder gro?e Tiere, wie z.B. Pferde, verursacht werden ? spezielle Haftpflichtversicherungen
  • Sch?den, die durch Extremsportarten/Gefahrensportarten verursacht werden ? spezielle Haftpflichtversicherungen

In einer privaten Haftpflichtversicherung sind in der Regel der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner sowie seine Kinder versichert. Kleine Haustiere wie Katzen oder V?gel sind ebenfalls mitversichert, Hunde und gr??ere Tiere wie Pferde m¨¹ssen jedoch gesondert versichert werden. Informieren Sie sich genau, wer und was versichert ist, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Die Kosten f¨¹r den Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Deutschland h?ngen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.:

  • der Art der Haftpflichtversicherung
  • dem Umfang der Deckung
  • dem Anbieter der Versicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist vergleichsweise g¨¹nstig, obwohl sie nach der Krankenversicherung die zweitwichtigste Versicherung in Deutschland ist. Insgesamt liegt der regelm??ige monatliche Preis f¨¹r diese Art von Versicherung im Durchschnitt zwischen 3 € und 6 €, also unter 100 € j?hrlich.

Leider nein. ?berlegen Sie sich vor Vertragsabschluss, wie lange Sie sich in Deutschland aufhalten wollen, denn ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag ist nur sehr schwer m?glich.

Aufgrund der sehr dynamischen Situation empfehlen wir nicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschlie?en, bevor Sie in Deutschland angekommen sind.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Empfehlungen f¨¹r irgendwelche Haftpflichtversicherungen geben k?nnen.

Check24 ist eine n¨¹tzliche Plattform zum Vergleich verschiedener Versicherungsanbieter.

Bitte beachten Sie ebenfalls, dass der Verweis auf Check24 keinen Anspruch auf Vollst?ndigkeit erhebt und der Welcome Service empfiehlt dringend, vor einer Entscheidung verschiedene Versicherungsanbieter sorgf?ltig zu vergleichen.

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