Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d), Zentrale Universit?tsverwaltung
Die 1970 gegründete Universit?t Augsburg ist eine innovative und interdisziplin?r ausgerichtete Campus-Universit?t mit vielseitigen Forschungsaktivit?ten. Ihren 20.000 Studierenden bietet sie auf ihrem attraktiven Campus ein breites F?cherspektrum an. Die Zentrale Universit?tsverwaltung betreut die Bereiche Studien-, Gremien- und Rechtsangelegenheiten, Personal, Haushalt und Finanzen sowie technische Infrastruktur. In der Abteilung Akademische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten der Zentralen Universit?tsverwaltung der Universit?t Augsburg ist für den Bereich der Studierendenkanzlei (Ref. I/3) zum 1. August 2025 eine Stelle für eine/einen Mitarbeiterin / Mitarbeiter (m/w/d) im Umfang von 26 Wochenstunden in einem unbefristeten Besch?ftigungsverh?ltnis zu besetzen. Ihr Anforderungsprofil: Die erforderliche Qualifikation ist bereits in den Bewerbungsunterlagen durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen. Die Vergütung erfolgt bei Vorliegen der pers?nlichen und tariflichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 6 TV-L. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Bef?higung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Urkunden, u. a.) senden Sie bitte bis sp?testens 30. April 2025 an Universit?t Augsburg, Abteilung Akademische Angelegenheiten, Rechtsangelegenheiten, z. Hd. Frau Grob, Universit?tsstra?e 2, 86159 Augsburg, Tel.: (0821) 598 - 3791 oder per Mail an
silke.grob@zv.uni-augsburg.de. Informationen zur Universit?t Augsburg finden Sie unter
www.uni-augsburg.de.
Es erwartet Sie eine vielseitige und abwechslungsreiche T?tigkeit in der Studierendenkanzlei.
Zum Aufgabengebiet geh?rt u. a.:
Die Universit?t Augsburg f?rdert die berufliche Gleichstellung von Frauen. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Die Universit?t Augsburg setzt sich besonders für die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben ein.