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Ende der Antragsfrist für Beruflich Qualifizierte auf 15.04. vorverlegt

Mit der neuen Hochschulzugangssatzung für beruflich Qualifizierte wurde das Ende der Antragsfrist für das Wintersemester vom 15.05. auf den 15.04. vorverlegt. So k?nnen die Termine für beruflich Qualifizierte noch besser koordiniert werden, um eine rechtzeitige Ausstellung der Studienberechtigung für die Bewerbung zum Wintersemester sicherzustellen.

Informationen zur Beantragung der Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte finden Sie hier: /de/studium/bewerbung/voraussetzungen/bewerbung-ohne-abitur-und-mit-beruflicher-qualifikation/

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