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Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz von natu?rlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen T?tigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen T?tigkeit Informationen u?ber Verst??e erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle melden oder offenlegen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen nach dem Gesetz vor Repressalien geschu?tzt. Ein wesentlicher Baustein des Gesetzes ist hierbei die vertrauliche Behandlung der Identit?ten.

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Die Universit?t begru??t das Aufdecken von Missst?nden und hat nach diesem Gesetz eine interne Meldestelle mit folgenden Meldewegen eingerichtet:

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? Colourbox.de, Vasilius

Hinweise geben

Eine telefonische Meldung richten Sie an folgende Telefonnummer:
0821 598 – 65956

Eine Meldung per E-Mail richten Sie an folgende E-Mail-Adresse:
hinweisgeber@uni-augsburg.de

Briefpost richten Sie – ausschlie?lich - an folgende Postadresse:
Universit?t Augsburg
Interne Meldestelle fu?r Hinweisgeber
86135 Augsburg


Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes kann nur mit dem Zusatz ?Interne Meldestelle fu?r Hinweisgeber“ auf dem Briefumschlag gew?hrleistet werden.

Hintergründe

Die Universit?t Augsburg setzt das am 02. Juli 2023 in Kraft getretene Gesetz fu?r einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) vom 31. Mai 2023 um.
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Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Meldestelle der Universit?t Augsburg erfolgt unter Beachtung der geltenden Vorschriften. Ma?geblich sind insofern vor allem die DSGVO und das BayDSG. Ihre Angaben werden in unser Verwaltungssystem fu?r Hinweisgeber zur weiteren Bearbeitung des Hinweises aufgenommen.
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Informationen u?ber unsere Datenverarbeitung und Ihre Rechte

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