Hinweisgeberschutz
?
Das Hinweisgeberschutzgesetz bezweckt den Schutz von natu?rlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen T?tigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen T?tigkeit Informationen u?ber Verst??e erlangt haben und diese an eine interne oder externe Meldestelle melden oder offenlegen. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber werden nach dem Gesetz vor Repressalien geschu?tzt.
Ein wesentlicher Baustein des Gesetzes ist hierbei die vertrauliche Behandlung der Identit?ten.
?
Die Universit?t begru??t das Aufdecken von Missst?nden und hat nach diesem Gesetz eine interne Meldestelle mit folgenden Meldewegen eingerichtet:
?
Hinweise geben
Eine telefonische Meldung richten Sie an folgende Telefonnummer:
0821 598 – 65956
Eine Meldung per E-Mail richten Sie an folgende E-Mail-Adresse:
hinweisgeber@uni-augsburg.de
Briefpost richten Sie – ausschlie?lich - an folgende Postadresse:
Universit?t Augsburg
Interne Meldestelle fu?r Hinweisgeber
86135 Augsburg
Die Einhaltung des Vertraulichkeitsgebotes kann nur mit dem Zusatz ?Interne Meldestelle fu?r Hinweisgeber“ auf dem Briefumschlag gew?hrleistet werden.
Hintergründe
?
-
pdf
Datenverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Meldestelle der Universit?t Augsburg erfolgt unter Beachtung der geltenden Vorschriften. Ma?geblich sind insofern vor allem die DSGVO und das BayDSG. Ihre Angaben werden in unser Verwaltungssystem fu?r Hinweisgeber zur weiteren Bearbeitung des Hinweises aufgenommen.
?
Informationen u?ber unsere Datenverarbeitung und Ihre Rechte