Visum und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen
Ihre Nationalit?t entscheidet darüber, ob Sie als Austauschstudent in Deutschland ein Visum ben?tigen. Wie Sie Ihr Visum beantragen und wie viel Zeit Sie dafür einplanen müssen, h?ngt von dem Land ab, in dem Sie leben.
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Abh?ngig von Ihrer Nationalit?t gilt für Sie eine der folgenden Bedingungen:
- Sie brauchen kein Visum, weder für die Einreise nach Deutschland noch für Ihren gesamten Aufenthalt, wenn Sie EU-Bürger sind.
- Sie brauchen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrer Ankunft müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Sie brauchen ein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie haben zwei M?glichkeiten:
- Sie beantragen ein Visum für Ihren gesamten Aufenthalt.
- Sie kommen mit einem Visum für 3 Monate / einen Teil Ihres Aufenthalts nach Deutschland und müssen vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei Visumspflicht selbst um die Visumsformalit?ten kümmern müssen und das Erasmus Student Mobility Team Ihnen keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu den Visumsbestimmungen geben kann. Ihr Ansprechpartner ist die deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
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Erste Informationen zum Thema Visum erhalten Sie auch beim
Ausw?rtigen Amt und dem
DAAD.
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Wenn Sie einen Ansprechpartner an der Universit?t Augsburg für Fragen zu Ihrem Visum suchen, wenden Sie sich bitte an unsere Kollegin Margot Schenker-Binder bei der Hochschulbetreuungsstelle.
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