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Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebeh?rde pers?nlich anzumelden, wenn Sie eine neue Wohnung in Augsburg beziehen.

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Achtung! Aufgrund der aktuellen Lage ist die Anmeldung nur noch per E-Mail m?glich. Dazu schicken Sie die folgenden Unterlagen?per E-Mail?vollst?ndig ausgefüllt und unterschrieben an die Hochschulbetreuungsstelle, welche Ihre Unterlagen, nach erfolgter Prüfung, an die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Augsburg weiterleitet: service@aaa.uni-augsburg.de

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  • Reisepass (inklusive Visum, falls zutreffend)
  • Wenn Sie ohne Visum eingereist sind, fügen Sie bitte einen Nachweis über den Grund Ihres Aufenthalts bei (z.B. Zulassung zum Studium oder Sprachkurs, Praktikumsvertrag, etc.)
  • Falls vorhanden: Aufenthaltstitel (inklusive dem grünen Zusatzblatt)
  • Anmeldeformular
  • Wohnungsgeberbest?tigung?(diese wird vom Vermieter ausgefüllt und unterschrieben)

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Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbest?tigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.

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