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Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Meldebeh?rde pers?nlich anzumelden, wenn Sie eine neue Wohnung in Augsburg beziehen.

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Achtung!?Aufgrund der aktuellen Lage ist die Ummeldung nur noch per Mail m?glich.

Schicken Sie die folgenden Unterlagen?per E-Mail?vollst?ndig ausgefüllt und unterschrieben

an die?Ausl?nderbeh?rde der Stadt Augsburg, aufenthalt.uni@augsburg.de:

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Bei der Neuanmeldung und jedem Wohnungswechsel muss eine Wohnungsgeberbest?tigung nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz vorgelegt werden. Wohnungsgeber kann der Vermieter, eine vom Vermieter beauftragte Person oder der Hauptmieter der Wohnung sein, wenn Sie zur Untermiete wohnen.

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Ziehen Sie in eine andere deutsche Stadt, dann melden Sie sich dort innerhalb von 14 Tagen an. Eine Abmeldung muss in diesem Fall in Augsburg nicht erfolgen, das geht automatisch.

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