Visum, Sperrkonto und Krankenversicherung
Nach der Zulassung und der Wohnheimsuche?geht es an die Reiseplanung! Nun m¨¹ssen Sie sich um Ihr?Visum k¨¹mmern und sich ¨¹ber?Krankenversicherungen informieren.
Visum
Abh?ngig von Ihrer Staatsangeh?rigkeit ben?tigen Sie f¨¹r Ihren Austauschaufenthalt in Deutschland ein Visum und/oder eine Aufenthaltsgenehmigung. Sie sollten sich um Ihr Visum k¨¹mmern, sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben.
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Ob Sie als Austauschstudent*in in Deutschland ein Visum ben?tigen, h?ngt von Ihrer Staatsangeh?rigkeit ab. Eine der folgenden Bedingungen trifft auf Sie zu:
1. Sie brauchen kein Visum, weder f¨¹r die Einreise nach Deutschland noch f¨¹r Ihren gesamten Aufenthalt.
Das ist der Fall wenn Sie die deutsche Staatsb¨¹rgerschaft oder die Staatsb¨¹rgerschaft eines Landes der der Europ?ischen Union haben.
2. Sie brauchen kein Visum f¨¹r die Einreise nach Deutschland.
In diesem Fall k?nnen Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen, m¨¹ssen aber innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung in Augsburg beantragen.
3. Sie ben?tigen ein Visum f¨¹r die Einreise nach Deutschland.
In diesem Fall haben Sie zwei M?glichkeiten:
o Sie beantragen ein Visum f¨¹r Ihren gesamten Aufenthalt.
o Sie reisen mit einem Visum f¨¹r 3 Monate / einen Teil Ihres Aufenthalts nach Deutschland ein und m¨¹ssen vor Ablauf Ihres Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ob Sie ein Visum ben?tigen und wie Sie es beantragen k?nnen, erfahren Sie auf der
Website des Ausw?rtigen Amts und bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land.
Bevor Sie sich an die deutsche Botschaft wenden, sollten Sie sich mit Ihrer/m Koordinator*in im International Office Ihrer Heimatuniversit?t in Verbindung setzen, die/der h?chstwahrscheinlich Erfahrung mit Visumsangelegenheiten hat und Ihnen vielleicht einige hilfreiche Tipps geben kann.
Wenn Sie einen Ansprechpartner an der Universit?t Augsburg f¨¹r Fragen zu Ihrem Visum suchen, wenden Sie sich bitte an die Hochschulbetreuungsstelle
( /de/portal/internationals/hochschulbetreuungsstelle/).
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Bitte beachten Sie: Das WeltWeit-Team kann Ihnen keine rechtsverbindlichen Ausk¨¹nfte zu Visabestimmungen geben. Sie m¨¹ssen sich selbst um die Visumformalit?ten k¨¹mmern. Ihr Ansprechpartner ist die deutsche Botschaft in dem Land, in dem Sie leben.
Wenn Sie ein Visum ben?tigen, sollten Sie es sofort beantragen, nachdem Sie den Zulassungsbescheid per E-Mail erhalten haben. Je nach Land, in dem Sie leben, m¨¹ssen Sie mit langen Wartezeiten rechnen. Wenn Sie Ihr Visum zu sp?t erhalten, kann es sein, dass Sie nicht mehr am Austauschprogramm teilnehmen k?nnen.
Sperrkonto
Alle Austauschstudierenden mit Nicht-EU-Staatsangeh?rigkeit, die nach Augsburg kommen, m¨¹ssen nachweisen, dass sie ¨¹ber die finanziellen Mittel verf¨¹gen, um in Deutschland zu studieren und zu leben, indem sie ein so genanntes Sperrkonto haben.
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Das Sperrkonto ist ein spezielles Bankkonto, das f¨¹r den Kontoinhaber nicht frei zug?nglich ist. Studierende m¨¹ssen einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag auf das Sperrkonto einzahlen: Derzeit muss f¨¹r jeden Monat des geplanten Aufenthalts in Deutschland ein Mindestbetrag von 992 € auf das Konto eingezahlt werden. Dieser Betrag wird so lange blockiert, bis der Kontoinhaber in Deutschland eintrifft.
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Eine weitere Besonderheit von Sperrkonten ist die Begrenzung der Betr?ge, die von den Kontoinhabern innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgehoben (Barabhebungen) oder ¨¹berwiesen werden k?nnen. Derzeit k?nnen Kontoinhaber maximal 992 € pro Monat von ihrem Konto abheben, es sei denn, sie haben mehr als den vorgeschriebenen Mindestbetrag eingezahlt.
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Nicht jede Bank bietet die M?glichkeit an, ein Sperrkonto zu er?ffnen. Bitte fragen Sie das International Office unter weltweit.incoming@aaa.uni-augsburg.de nach Empehlungen.
Krankenversicherung
Austauschstudierende m¨¹ssen krankenversichert sein!
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Als Austauschstudierende sind Sie verpflichtet, eine Krankenversicherung mit g¨¹ltigem Versicherungsschutz f¨¹r Ihren gesamten Aufenthalt abzuschlie?en. Ohne eine g¨¹ltige Krankenversicherung k?nnen Sie sich nicht an der Universit?t einschreiben. Dar¨¹ber hinaus m¨¹ssen Sie ggf. eine separate Versicherung f¨¹r Ihre Reise nach Deutschland abschlie?en.
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Um sich an der Universit?t Augsburg zu immatrikulieren und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen, m¨¹ssen Sie eine Krankenversicherung abschlie?en, die die folgenden Anforderungen erf¨¹llt:
1) Ihre Versicherung ist f¨¹r die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts g¨¹ltig.
2) Ihr Versicherungsschutz hat keine finanzielle Begrenzung.
3) Folgende medizinische Leistungen sind eingeschlossen:
- ambulante Behandlung (= in einer Arztpraxis)
- station?re Behandlung (= in einem Krankenhaus, ¨¹ber Nacht)
- Behandlung in einer Zahnarztpraxis
- ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ikamente
In Deutschland gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. Als Student*in sind Sie verpflichtet, in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert zu sein. Nur in Ausnahmef?llen k?nnen Sie sich privat versichern lassen.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Versicherung ist der Standard. In ihr sind auch die meisten regul?ren Studierenden an der Universit?t versichert. Sie ist zwar teurer als manche private Versicherungen (etwa 125 € pro Monat), aber sie ist die sichere und einfache Variante. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, m¨¹ssen Sie f¨¹r Vorsorgeuntersuchungen beim Arzt oder Behandlungen in einem Krankenhaus nicht bezahlen. Diese Versicherung deckt auch die Kosten f¨¹r viele ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ikamente ab. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie zudem in ganz Europa und in den Schengen-L?ndern versichert.
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Private Krankenversicherung
F¨¹r ausl?ndische Studierende scheint die private Krankenversicherung zun?chst die beste Option zu sein, da sie deutlich g¨¹nstiger ist als die gesetzlichen Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen basieren jedoch auf dem Prinzip der Kostenerstattung. Das bedeutet, dass Sie bereit sein m¨¹ssen, alle Kosten f¨¹r medizinische Behandlungen und ÍþÄá˹¶Ä²©ÓÎÏ·_ÍþÄá˹¶Ä²©app-¡¾¹ÙÍø¡¿ikamente selbst zu tragen. Ein Teil dieser Kosten kann im Nachhinein von der Versicherungsagentur erstattet werden, aber die Erstattung kann bis zu einem Jahr dauern. Private Versicherungen k?nnen nur dann f¨¹r die Einschreibung an der Universit?t akzeptiert werden, wenn Sie eine Befreiung von einer der gro?en gesetzlichen Krankenkassen (z.B. BARMER, AOK, TK...) erhalten. Das bedeutet, dass Sie Ihren privaten Versicherungstarif an eine dieser Kassen schicken m¨¹ssen, die den von Ihnen gew?hlten Tarif pr¨¹ft und feststellt, ob er mit der gesetzlichen Krankenversicherung gleichwertig ist. Wenn ja, erhalten Sie ein Schreiben, das besagt, dass Sie von der gesetzlichen Versicherung befreit sind, und das Sie f¨¹r die Einschreibung einreichen k?nnen. Wenn sie entscheiden, dass Ihr Tariif nicht ausreicht, m¨¹ssen Sie einen andere Versicherung abschlie?en.
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Wir empfehlen Ihnen dringend, eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung abzuschlie?en! Sie ist zwar teurer als manche private Versicherung, aber die einfachere, sicherere und bequemere Variante.
Wenn Sie ein Visum ben?tigen, beachten Sie bitte: Um ein Visum zu beantragen, m¨¹ssen Sie eine g¨¹ltige Krankenversicherung nachweisen. Wenn Sie kein Visum ben?tigen, haben Sie mehr Zeit, aber Sie ben?tigen einen Nachweis ¨¹ber eine g¨¹ltige Krankenversicherung f¨¹r die Immatrikulation. Die notwendigen Informationen zur Immatrikulation erhalten Sie rechtzeitig vom Akademischen Auslandsamt.
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Sie k?nnen sich vor Ihrer Reise nach Deutschland bei einer der gro?en Krankenkassen (BARMER, TK, AOK etc.) versichern. Am einfachsten ist es, die Krankenversicherung online abzuschlie?en. Bitte fragen Sie das International Office unter weltweit.incoming@aaa.uni-augsburg.de nach Empfehlungen.
Die deutsche Botschaft wird Ihnen Informationen zur Krankenversicherung entsprechend den Anforderungen f¨¹r die Erteilung eines Visums geben. Beachten Sie, dass dies nicht bedeutet, dass diese Art von Versicherung f¨¹r Ihre Immatrikulation oder eine Aufenthaltserlaubnis akzeptiert wird!
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Die Anforderungen an die Krankenversicherung f¨¹r die Erteilung eines Visums sind in der Regel geringer als die f¨¹r die Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland oder f¨¹r die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
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Schlie?en Sie, wenn m?glich, direkt eine Krankenversicherung ab, die alle Anforderungen erf¨¹llt. Die gesetzliche Krankenversicherung ist hier die beste Wahl, um die erforderlichen Anforderungen zu erf¨¹llen (f¨¹r das Visum, die Immatrikulation und die Aufenthaltserlaubnis).