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Dreh- und Fotogenehmigung

Foto- und Videoaufnahmen auf dem Gel?nde der Universit?t Augsburg ben?tigen eine Genehmigung durch die Stabsstelle Kommunikation & Marketing, die Sie für redaktionelle Berichterstattung mit folgendem Formular beantragen k?nnen. Falls Sie Aufnahmen für werbliche Zwecke ben?tigen, kontaktieren Sie bitte direkt die Stabsstelle Kommunikation & Marketing.

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Anfrage für Dreh- und Fotogenehmigung bei der Universit?t Augsburg

Hiermit bitten wir um eine Dreh- bzw. Fotogenehmigung für Aufnahmen an der Universit?t Augsburg zum Zweck der aktuellen 威尼斯赌博游戏_威尼斯赌博app-【官网】ienberichterstattung oder für universit?re Zwecke (bitte Ort ankreuzen):

Wo m?chten Sie Foto- bzw. Filmaufnahmen machen?
Bitte geben Sie konkret Freifl?chen, Verkehrsfl?chen in Geb?uden und R?ume (Lehrstuhl, Büros, Labor, H?rsaal) an.
Mit welchem Lehrstuhl bzw. welcher Einrichtung an der Universit?t arbeiten Sie zusammen? Wer ist hier Ihre Ansprechperson?
Ich bin mit der Verarbeitung meiner oben angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden und habe die Datenschutzhinweise gelesen.. Die Datenschutzhinweise finden Sie unten auf der Seite.
Bitte diese Auswahlbox NICHT anhaken, falls Sie ein Mensch sind.

Bedingungen

  • Aufnahmetermine in Laboren, Seminarr?umen, H?rs?len müssen vorher mit den jeweils verantwortlichen Lehrstuhlinhaberinnen und -inhabern abgestimmt werden. Die Dreh- und Fotogenehmigung gilt ausdrücklich nur für die Aufnahme von Besch?ftigten und Studierenden, deren schriftliche Zustimmung dem verantwortlichen Redakteur*in vorliegt.
  • Grunds?tzlich darf durch die Foto- bzw. Dreharbeiten der laufende (Lehr)betrieb nicht gest?rt und Dritte dürfen keinen Gefahren ausgesetzt werden.
  • Der/Die Antragsteller/in garantiert, dass in den Geb?uden und auf dem Gel?nde der Universit?t Augsburg bzw. bei der Aufnahme einzelner R?umlichkeiten oder Gegenst?nde mit der n?tigen Vorsicht gearbeitet und generelles Rauchverbot eingehalten wird. Er/Sie kommt für alle eventuellen Sch?den auf, die durch die Aufnahmearbeiten entstehen.
  • Bei Zuwiderhandlung gegen die aufgelisteten Bedingungen kann die Genehmigung jederzeit widerrufen werden.
  • Diese Genehmigung ist bei den Aufnahmen mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Pers?nlichkeitsrechte

  • Bei den Aufnahmen ist darauf zu achten, dass keine anderen Menschen ohne deren Zustimmung abgebildet werden. Dies gilt ausdrücklich auch für Personengruppen.
  • Sofern bei Abbildungen die Rechte an diesen nicht bei der Universit?t Augsburg liegen, sind diese vor einer Ver?ffentlichung zu erwerben. Entsprechendes gilt für das Recht am eigenen Bild von Lehrenden, Studierenden und Besuchenden der Universit?t Augsburg. Bei den Aufnahmen ist die Hausordnung einzuhalten und sind St?rungen zu vermeiden.

Verwendungszweck

  • Die Herstellung fotografischer, grafischer oder sonstiger Abbildungen ist nur zu Zwecken der aktuellen Berichterstattung oder universit?tsinternen Anliegen gestattet.
  • Die Verwendung für alle weiteren Zwecke bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung. Jede andere Form der Nutzung und Verwertung, insbesondere jede kommerzielle Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte sind ausdrücklich untersagt.
  • Der Universit?t Augsburg ist auf Anforderung eine Kopie der Sendung bzw. mindestens ein Belegexemplar jeder Ver?ffentlichung zu übersenden.

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Datenschutz

Informationen gem?? Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Wir informieren Sie nachstehend gem?? Art. 13 und 14 DS-GVO über die Verarbeitung Ihrer Daten.

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Datenverarbeitung durch:

Universit?t Augsburg, Stabsstelle Kommunikation & Marketing, Universit?tsstra?e 2, 86159 Augsburg

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Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Prof. Dr. Ulrich M. Gassner, Universit?t Augsburg, Universit?tsstra?e 24, 86159 Augsburg, E-Mail: datenschutzbeauftragter@uni-augsburg.de, Tel. 0821 598-4600

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Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Beantragung einer Drehgenehmigung. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Erteilung der Drehgenehmigung erforderlich (Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO).

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Dauer der Speicherung:

Die Dauer der Speicherung Ihrer Daten betr?gt 10 Jahre.

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Rechte der betroffenen Person:

Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis 22 DS-GVO zu:

  • das Recht auf Auskunft über Ihre Daten,
  • die Berichtigung der Daten unter der Voraussetzung, dass gemachte ?nderungen nachvollziehbar bleiben,
  • der L?schung von Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen,
  • das Recht auf Einschr?nkung der Verarbeitung unter Beachtung bestehender Dokumentationspflichten,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit in Bezug auf die Daten, die Sie dem Klinikum bereitgestellt haben.
  • Bei Datenverarbeitungen, die auf einer Einwilligung beruhen haben Sie das Recht der Verarbeitung zu widersprechen.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbeh?rde

Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbeh?rde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtm??ig erfolgt.

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Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist im Rahmen der Erteilung einer Drehgenehmigung erforderlich.

Ansprechpersonen

Dr. Manuela Rutsatz
Pressesprecherin, Leitung
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

E-Mail:

Michael Hallermayer
Stellvertretender Pressesprecher, Stellv. Leitung
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

E-Mail:

Corina H?rning
Stellvertretende Pressesprecherin
Stabsstelle Kommunikation & Marketing

E-Mail:

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