Erasmus+: Praktika / praktische Forschungsaufenthalte f¨¹r Promovierende
M?glichkeiten f¨¹r Promotionsstudierende
Unter dem Bildungsprogramm Erasmus+ haben Promotionsstudierende der Universit?t Augsburg die M?glichkeit, f¨¹r einen praktischen Forschungsaufenthalt im Ausland einen Zuschuss zu beantragen.
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Es stehen zwei F?rderm?glichkeiten zur Verf¨¹gung:
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- regul?re Langzeit-Forschungspraktika im Ausland (2 bis 12 Monate)
- Kurzzeitaufenthalte im Ausland (5 bis 30 Tage) (= short term)
F?rders?tze "short term"
Projekt 2025:
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(Forschungs-)Praktika, die am bzw. ab dem 01.10.25 beginnen, werden aus dem Projekt 2025 gef?rdert. Ab ca. Mitte August 2025 wird die Antragstellung hierf¨¹r m?glich sein. Die F?rderung ¨¹ber Erasmus+ f¨¹r Auslandspraktika setzt sich aus drei S?ulen zusammen:
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1. Basisf?rderung, l?nderspezifisch
2. evtl. social top up (= Zuschlag f¨¹r soziale Teilhabe)
3. Reisekosten
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1. Basisf?rderung
Seit dem Projekt 2021 k?nnen ¨¹ber Erasmus+ Praktika weltweit gef?rdert werden. Hierbei wird unterschieden zwischen sog. ?Programml?ndern¡° (klassische Erasmus+-Teilnahmel?nder) und ?Partnerl?ndern¡° (Internationale Dimension). Es gelten folgende F?rders?tze, in denen der Top Up (Zuschlag) f¨¹r Praktika bereits enthalten ist, sofern zutreffend:
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Mobilit?tsdauer | Mobilit?tszuschuss |
M?gliche zus?tzliche Zusch¨¹sse |
Tag 5-14 der physischen Mobilit?t | 79 Euro pro Tag | ggf. zus?tzlich einmalig 100 Euro |
Tag 15-30 der physischen Mobilit?t | 56 Euro pro Tag | ggf. zus?tzlich einmalig 150 Euro |
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Von der F?rderung ausgeschlossene L?nder:
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- Die EU hat die L?nder Belarus und Russland ab dem call 2025 von der Erasmus-F?rderung ausgeschlossen.
- Der DAAD schlie?t L?nder von F?derprogrammen aus, f¨¹r die das Ausw?rtige Amt eine Reisewarnung?ausspricht. Die Universit?t Augsburg schlie?t sich diesem Vorgehen an.
- Der DAAD schlie?t Regionen von F?rderprogrammen aus, f¨¹r die das Ausw?rtige Amt eine partielle Reisewarnung?ausspricht. Die Universit?t Augsburg schlie?t sich diesem Vorgehen an.
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2. Social Top Up ("Soziale Teilhabe")
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Ein Social TopUp ( "Soziale Teilhabe")?aus der folgenden Liste mit einem Zuschlag i.H.v. 100,-- € monatlich:
- f¨¹r Studierende mit einem GdB ab 20 bzw. chronischer Krankheit?oder Realkostenerstattung?ab einem GdB ab 20; bitte nehmen Sie f¨¹r eine evtl. Realkostenantrag?Kontakt mit dem AAA auf!
- f¨¹r Studierende mit Kind(ern)
- f¨¹r erwerbst?tige Studierende
- f¨¹r Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus
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3. Reisekosten (Reisetage und Fahrtkostenpauschale)
- Alle Antragstellenden k?nnen f¨¹r Praktika im Ausland bezuschusste Reisetage beantragen. Die Reisetage werden zus?tzlich zu den Praktikumstagen bewilligt zum jeweiligen Tagessatz.
- F¨¹r nicht-gr¨¹nes Reisen k?nnen 0 bis 2? Reisteage beantragt werden.
- F¨¹r gr¨¹nes Reisen k?nnen 0 bis 6 Reisetage beantragt werden.?Unter gr¨¹nen?Reisen bzw. emissionsarmen?Reisen sind Reisen zu verstehen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel f¨¹r den gr??ten Teil der Reise genutzt werden, z.B.?Bus, Zug, Fahrrad und Fahrgemeinschaft.
- Alle Antragstellenden erhalten?zus?tzlich zu den Reisetagen eine Fahrtkostenpauschale nach folgender Tabelle:
Distanz | Standardreise | ?Green Travel |
10 und 99 km | ?28 EUR | ?56 EUR |
100 und 499 km | ?211 EUR | ?285 EUR |
500 und 1999 km | ?309 EUR | ?417 EUR |
2000 und 2999 km | ?395 EUR | ?535 EUR |
3000 und 3999 km | ?580 EUR | ?785 EUR |
4000 und 7999 km | 1188 EUR | 1188 EUR |
8000 km oder mehr | 1735 EUR | 1735 EUR |
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Voraussetzungen f¨¹r eine F?rderung
- Das (Forschungs-)Praktikum der Kategorie "short term" muss eine Dauer zwischen 5 und 30 Tagen haben. Praktische Aufenthalte mit einer Dauer zwischen zwei und 12 Monaten k?nnen als Langzeitmobilit?t gef?rdert werden. Aufenthalte mit einer Dauer zwischen einem und zwei Monaten k?nnen nicht ¨¹ber Erasmus+ gef?rdert werden.
- Antragstellende, die bereits ¨¹ber Erasmus+ gef?rdert wurden, m¨¹ssen noch einen Restf?rderanspruch von mind. 5 Erasmus+-Tagen ¨¹brig haben.
- Es muss sich um eine Vollzeitma?nahme handeln.
- Die tats?chliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Best?tigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
- Gef?rdert werden k?nnen Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika.
- Auch Graduierte, Absolventen*innen oder Post-Docs k?nnen nach Ihrem Studienabschluss eine F?rderung ¨¹ber Erasmus+ erhalten. Voraussetzung hierf¨¹r ist, dass das F?rderkontingent aus dem vorangegangenen Studienzyklus noch nicht vollst?ndig aufgebraucht ist und dass das Auslandspraktikum innerhalb eines Jahres nach Exmatrikulation durchgef¨¹hrt und abgeschlossen wird. Bitte melden Sie sich noch w?hrend Ihres Studiums im AAA, wenn Sie an der F?rderung eines Absolventenpraktikums Interesse haben.
- Die Universit?t Augsburg vergibt die Stipendien nach dem Windhundverfahren ("first come first serve"). Es handelt sich also um ein laufendes Vergabeverfahren ohne Frist, wobei das Stipendium vor Praktikumsbeginn zu beantragen ist. Der Antrag kann allerdings erst gestellt werden, wenn eine Platzzusage vorliegt.
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Ein bereits absolviertes Praktikum kann r¨¹ckwirkend nicht gef?rdert werden. Ein bereits laufendes Praktikum kann nur f¨¹r die noch nicht absolvierten Zeitr?ume gef?rdert werden, sofern diese den Anforderungen an die Mindestlaufzeit entsprechen.
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Antragsunterlagen
Die Beantragung des Erasmus+-Praktikumsstipendiums erfolgt ¨¹ber Mobility Online (MoBi). Die Verwendung dieses Systems entspricht den horizontalen Werten?("digitaler Wandel")?des Erasmus-Programms.
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Kalkulieren Sie f¨¹r die Antragstellung einen Vorlauf von mindestens zwei Wochen ein. K¨¹rzere Verfahren sind m?glich, wobei die Dauer stark vom Mitwirken der Antragstellenden und der Zuarbeit der Praktikumsstelle abh?ngt.
Die Universit?t Augsburg r?umt den Antragstellenden sechs Wochen Zeit f¨¹r die Antragstellung ein. Antr?ge, die l?nger als insgesamt sechs Wochen im Antragsportal MoBi sind bzw. Antr?ge, bei denen die Antragstellenden auf Nachfragen seitens des AAAs nicht reagieren, k?nnen durch die Universit?t Augsburg gel?scht werden.
Planen Sie bzgl. Ihres individuellen Vorlaufs und der einzuholenden Unterschriften Abwesenheiten zu den klassischen Urlaubszeiten ein.
Es kommt allen Seiten entgegen, wenn der Antrag so fr¨¹h wie m?glich gestellt wird.
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Voraussetzungen f¨¹r die Beantra?gung sind:
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- eine Praktikumsplatzzusage bzw. ein Vertrag; Bei Praxisphasen an Universit?ten oder Schulen wird h?ufig als Ersatz ein Einladungsschreiben ausgestellt. Aus der Zusage muss hervorgehen, dass der Einsatz in Vollzeit durchgef¨¹hrt wird. Um das Stipendium taggenau berechnen zu k?nnen, sind Anfang und Ende exakt zu benennen (tt/mm/jjjj - tt/mm/jjjj). Bitte beachten Sie: Eine E-Mail mit Pl?nen bzw. Absichtserkl?rungen ersetzt keinen Vertrag! Die Zusage enth?lt zudem mindestens einen Briefkopf der Einrichtung, an dem das Praktikum bzw. die Praxisphase stattfindet, und mindestens eine rechtsverbindliche Unterschrift.
- eine Immatrikulation (Studierende) f¨¹r das Semester, in dem das Praktikum beginnt bzw. eine Exmatrikulation (Graduierte)
- ein g¨¹ltiger Ausweis
- falls zutreffend: Beleg ¨¹ber bereits absolvierte Erasmus-Zeiten im selben Studienabschnitt
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Diese Unterlagen werden zur Vorpr¨¹fung an?Frau Alt-Rudin?geschickt. Von ihr erhalten Sie den Zugangslink zu MoBi.
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Alle weiteren Unterlagen werden ¨¹ber das System Mobility Online generiert. Das System f¨¹hrt durch die einzelnen Schritte der Antragstellung. Die Hinweise und Erkl?rungen durch MoBi sind von den Antragstellenden zu beachten!
- Das ¨¹ber Mobility Online generierte Learning Agreement muss sowohl von den Antragstellenden als auch der Praktikumseinrichtung nass unterschrieben werden. Vorab eingescannte oder elektronische Unterschriften k?nnen nicht akzeptiert werden. Nach dem Setzen der Unterschrift kann diese eingescannt werden.
- Das ¨¹ber Mobility Online generierte Grant Agreement muss ausgedruckt, von den Antragstellenden nass unterschrieben und ausnahmslos auf Papier im AAA eingereicht werden (entweder durch Einwurf in einen unserer Briefk?sten oder durch Schicken per Post).
Sobald alle Unterlagen im AAA vorliegen, kann der Antrag bearbeitet werden. Zu verwenden sind ausschlie?lich die Unterlagen, die ¨¹ber MoBi generiert werden.
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Die tats?chliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch eine Best?tigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen. Das AAA stellt hierf¨¹r ein Formular ¨¹ber MoBi zur Verf¨¹gung. Versp?tete Anreisen oder verfr¨¹hte R¨¹ckreisen werden hier ber¨¹cksichtigt, ebenso alle anderen Abweichungen der im Grant Agreement vereinbarten physischen Aufenthaltsl?nge. Die Gef?rderten erstellen diese Bescheinigung gemeinsam mit der Praktikumsstelle und reichen sie zur Pr¨¹fung im AAA ein. Evtl. Unstimmigkeiten zwischen a) den Gef?rderten und b) ihrer Praktikumsstelle bzgl. der Aufenthaltsl?nge m¨¹ssen zwischen a) und b) vor dem Einreichen der Best?tigung gekl?rt werden.
Die Bescheinigung hat Kontrollcharakter.?Weichen die Daten in dieser Bescheinigung von den beantragten Daten ab, wird die Stipendienh?he angeglichen i.S. einer F?rderminderung; Teilr¨¹ckforderungen k?nnen vorkommen. F?llt die best?tigte Dauer unter die Mindestaufenthaltsdauer, wird das Stipendium aberkannt und r¨¹ckgefordert.
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Die Erasmus+-Grundsatzdokumente finden Sie hier.
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Wichtig
- Die Praktikumssuche erfolgt durch die Studierenden selbstst?ndig! Bei Erasmus+ handelt es sich nicht um eine Vermittlungsorganisation f¨¹r Praktika, sondern das Programm bietet die M?glichkeit einer finanziellen und ideellen Unterst¨¹tzung.
- Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsplatz finden Sie auf den Plattformen.
- Eine F?rderung k?nnen Sie f¨¹r Praktika in Unternehmen und Einrichtungen, die im ?ffentlichen und privaten Bereich t?tig sind, erhalten. Dazu z?hlen beispielsweise auch Hochschulen oder Schulen. Forschungspraktika sind ebenfalls f?rderf?hig.
- Ein evtl. Entgelt wird nicht auf das Stipendium angerechnet.
- Praktika bei Organisationen und Einrichtungen der Europ?ischen Union sowie Einrichtungen, die EU-Programme betreuen, k?nnen im Rahmen von Erasmus+ nicht gef?rdert werden. Eine entsprechende Liste finden Sie hier. M?gliche andere Unterst¨¹tzungsm?glichkeiten finden Sie unter ?Finanzierung¡°.
- Praktika in bestimmten L?ndern bzw. Regionen sind von der F?rderung ausgeschlossen, siehen oben.
- Praktika an Einrichtungen, die die Antragsunterlagen nicht ausf¨¹llen und/oder unterschreiben, sind nicht f?rderf?hig.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann vor oder im Anschluss an ein Auslandsstudium stattfinden. Die zur Verf¨¹gung stehenden Erasmus+-F?rdermonate k?nnen zwischen Eramus+-Studium und Erasmus+-Praktikum aufgeteilt werden.
- Ein Erasmus+-Praktikum kann online vor- und/oder nachbereitet werden. F?rderf?hig sind allerdings ausschlie?lich physische Aufenthalte im Ausland. Online-Phasen, die im Inland stattfinden, sind nicht f?rderf?hig.
- Ein absolviertes Praktikum unter Erasmus+ kann im Diploma Supplement aufgef¨¹hrt werden. Wenn Sie im Rahmen einer Erasmus+Mobilit?t ein Praktikum abgeleistet haben, welches nicht Teil des Studienprogrammes war, wird auf Antrag die Eintragung des Praktikums im Diploma Supplement oder einem vergleichbaren Dokument beim jeweiligen zust?ndigen Pr¨¹fungsamt durch das AAA veranlasst.
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