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Anhand der mit dem Antrag auf Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung eingereichten Unterlagen werden zun?chst die formalen Voraussetzungen sowie die fachliche Verwandtschaft Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis zum gewünschten Studiengang überprüft.

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Ein fachlich verwandter Bereich ist gegeben, wenn die Berufsausbildung und die Berufspraxis jeweils hinreichende inhaltliche Zusammenh?nge mit dem angestrebten Studiengang aufweisen, insbesondere Kenntnisse und F?higkeiten vermitteln, die für dieses Studium f?rderlich sind. Die Feststellung der fachlichen Verwandtschaft obliegt der Universit?t Augsburg. Die von einer bayerischen Hochschule getroffene Feststellung der fachlichen Verwandtschaft wird von einer anderen bayerischen Hochschule anerkannt, soweit es sich um denselben oder einen eng verwandten Studiengang handelt.?Ein Probestudium an der Universit?t Augsburg ist nicht m?glich. Die Einzelheiten der Hochschulzugangsprüfung regelt die Universit?t in der Hochschulzugangssatzung.

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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von der?Studierendenkanzlei eine Einladung zum Beratungsgespr?ch und zur Hochschulzugangsprüfung (HZP).

Hinweis für Humanmedizin: Inhaltlich liegt der Fokus der Hochschulzugangsprüfung auf der ?berprüfung naturwissenschaftlicher Kenntnisse. Grundlage der Prüfung ist der sogenannte HAM-Nat, ein Auswahlverfahren für medizinische Studieng?nge. Zur Vorbereitung empfiehlt die Fakult?t die kostenfreie Lernplattform viaMINT.

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Wenn Sie die Hochschulzugangsprüfung erfolgreich bestanden haben, erhalten Sie von der Studierendenkanzlei der Universit?t Augsburg eine Bescheinigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, in der auch die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsprüfung (gewichtete Note aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung) und das Datum des Erwerbs der Studienberechtigung (Datum des Bestehens der Hochschulzugangsprüfung) ausgewiesen wird. Die Durchschnittsnote entspricht der Note der Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie sich für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge bewerben k?nnen.?Die?Bescheinigung dient Ihnen?als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung?im Zulassungs- und Immatrikulationsverfahren und muss bei zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen Ihren Bewerbungsunterlagen bzw. bei zulassungsfreien Studieng?ngen Ihren Immatrikulationsunterlagen beigefügt werden.

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