?Termine Erste Staatsprüfung Herbst 2024
?ffnungszeiten
Das Prüfungsamt Lehramt Staatsexamen bietet folgende Zeiten für den Pr?senz-Parteiverkehr an:
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Vom 01.12.2023 bis 25.01.2024: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr.
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Vom 29.01.2024 bis 01.02.2024: t?glich von 8:30 - 12:00 Uhr.
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Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr über die Studierendenhotline (0821) 598 - 1111.
Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Herbst 2024 per Einschreiben an folgende Adresse:
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Universit?t Augsburg
Prüfungsamt 1/4
Lehramt - Staatsexamen
Universit?tsstra?e 2
86159 Augsburg
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Bitte informieren Sie sich regelm??ig auf unserer Homepage.
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- Anmeldung:
1. Dezember 2023 bis 1. Februar 2024
? - Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
1. Februar 2024
mit Verl?ngerung:
1. April 2024
? - ?nderungen zur Prüfungsablegung (z.B. Teilgebiets?nderung usw.):
15. Mai 2024
? - Rücktritt:
sp?testens bis 9. Juli 2024
? - Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, sp?testens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreibens über die bedingte Zulassung bei der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als ?Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts.
? - Schriftlicher Prüfungszeitraum:
05.08.2024 bis 04.10.2024
Endgültiger Terminplan für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung im Herbst 2024
? - Praktischer Prüfungszeitraum:
05.08.2024 bis 06.12.2024
? - Mündlicher Prüfungszeitraum:
07.10.2024 bis 06.12.2024
Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Pr?sidiumsgeb?ude) ausgeh?ngt.
?- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
Die Einsichtnahme in die abgelegten Prüfungen des ersten Staatsexaemens vom Herbsttermin 2024 findet statt am Mittwoch, 29.01.2025 von 16:00 - 18:30 Uhr.
- Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
- Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
- Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
- Termine zur Einsichtnahme k?nnen nur pers?nlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht m?glich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ?hnliche Aufnahmeger?te mit in den H?rsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videoger?ten.
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- Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:
Merkblatt zum Zulassungsantrag
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Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 04.10.2023
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