Wichtige weiterf¨¹hrende Links
Der Ablauf von Pr¨¹fungen, von der (pers?nlichen) Planung ¨¹ber Anmeldung und Durchf¨¹hrung, ist an verschiedenen Stellen geregelt. Im Folgenden soll ein ?berblick gegeben werden, welche Punkte zu beachten sind und wie bei (m?glichen) Problemen vorgegangen werden kann.
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Wichtige Informationen sind vor allem auf folgenden Seiten zu finden:
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Wichtige Fristen
Anmelden von Pr¨¹fungen im laufenden Semester
Allgemeine Fristen mit Pr¨¹fungsbezug beinhalten die Zeitr?ume f¨¹r die Pr¨¹fungsanmeldephase ¨¹ber das STUDIS-System. Die Fristen werden f¨¹r jedes Semester rechtzeitig festgelegt und sind beim Pr¨¹fungsamt zu finden. Melden Sie sich unbedingt innerhalb der angegebenen Frist zu Ihren jeweiligen Pr¨¹fungen an. Ausnahmen beinhalten Abschlussarbeiten, Forschungs- und Projektmodule und Betriebsparktikum bzw. Praxismodul. Fragen Sie im Zweifelsfall den/die Dozent*in Ihrer Veranstaltung.
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Hier gilt: eine Nachmeldung ist schwierig und muss beim Pr¨¹fungsamt beantragt werden. Eine Genehmigung durch den Pr¨¹fungsausschuss kann nur erfolgen, wenn nachweislich triftige Gr¨¹nde vorliegen.
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Orientierungspr¨¹fung
Die Orientierungspr¨¹fung regelt, welche Pr¨¹fungsleistungen von Ihnen in den ersten Semestern (in der Regel in den ersten drei Semestern) unbedingt erbracht werden m¨¹ssen. Welche Leistungen dies im Einzelnen sind und wie die genauen Fristen festgelegt wurden regelt die Pr¨¹fungsordnung.
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Hier gilt: wenn nicht alle f¨¹r die Orientierungspr¨¹fung festgeschreibenen Leistungen fristgerecht bestanden wurden, ist der Studiengang entg¨¹ltig nicht bestanden. H?rtefallantr?ge k?nnen beim Pr¨¹fungsamt beantragt werden. Hierf¨¹r m¨¹ssen belegbare triftige Gr¨¹nde vorliegen!
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Maximale Studiendauer
F¨¹r jeden Studiengang, sowohl die Bachelor- als auch die Masterstudieng?nge, gibt es eine maximale Studiendauer, die nicht ¨¹berschritten werden darf. Die jeweils g¨¹ltige Semesterh?chstgrenze regelt die Pr¨¹fungsordnung.
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Hier gilt: das ?berschreiten der maximalen Studiendauer f¨¹hrt dazu, dass der Studiengang entg¨¹ltig nicht bestanden ist.?H?rtefallantr?ge k?nnen beim Pr¨¹fungsamt beantragt werden. Hierf¨¹r m¨¹ssen belegbare triftige Gr¨¹nde vorliegen!
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Abschlussarbeiten
Die Frist f¨¹r die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor-/Masterarbeit) teilt Ihnen das Pr¨¹fungsamt nach der Anmeldung schriftlich mit.
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Beachten Sie: Liegt die angegebene Frist nach dem Ende Ihrer maximalen Studiendauer, so gilt der letzte Tag Ihres H?chstsemesters als sp?teste Abgabefrist! Ist im Rahmen ihrer maximalen Studiendauer beispielsweise das laufende Sommersemester ihr letztm?gliches Semester und sie haben Ihre Masterarbeit zum 15. Mai angemeldet, steht im Bescheid ¨¹ber die Anmeldung als Abgabefrist der 14. November (sechs Monate). Da dieser Termin jedoch nach dem Ende der maximalen Studiendauer liegt, gilt hier der 30.09. als sp?tester Abgabetermin. Entsprechendes gilt auch f¨¹r das Wintersemester und nat¨¹rlich auch f¨¹r Bachelorarbeiten.
Nachteilsausgleich
Die Pr¨¹fungsordnungen legen dazu folgendes fest:
"Zur Wahrung ihrer Chancengleichheit ist auf die besondere Lage behinderter Pr¨¹fungskandidaten/Pr¨¹fungskandidatinnen in angemessener Weise R¨¹cksicht zu nehmen. Der Pr¨¹fungsausschuss soll auf schriftlichen Antrag des Pr¨¹fungskandidaten/der Pr¨¹fungskandidatin nach der Schwere der nachgewiesenen Pr¨¹fungsbehinderung festsetzen, in welcher Form ein behinderter Pr¨¹fungskandidat/eine behinderte Pr¨¹fungskandidatin seine/ihre Pr¨¹fungsleistung erbringt bzw. eine Arbeitszeitverl?ngerung bis zur H?lfte der normalen Arbeitszeit gew?hren. Der Nachweis der Pr¨¹fungsbehinderung ist vom Kandidaten/von der Kandidatin durch ein ?rztliches Zeugnis zu f¨¹hren, aus dem hervorgeht, dass er/sie wegen einer l?nger andauernden oder st?ndigen Behinderung nicht in der Lage ist, die Pr¨¹fung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen. Der Antrag ist der Meldung zur Pr¨¹fung beizuf¨¹gen. Wird der Antrag sp?ter eingereicht, gilt er nur f¨¹r zuk¨¹nftige Pr¨¹fungen."
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Zu beachten bei Antr?gen auf Nachteilsausgleich
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- Fr¨¹hzeitige schriftliche Antragstellung
- Nachweis einer dauerhaften Behinderung oder chronischen Erkrankung durch ein ?rztliches Attest (oder ggf. einen Schwerbehindertenausweis)
- Die Vorlage einer Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung wird nicht anerkannt.
- Bei Einzelereignissen (z.B. Todesfall, Flugasche) kann nur in begr¨¹ndeten Ausnahmef?llen ein Nachteilsausgleich gew?hrt werden.