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Allgemein

Eine Einführungsveranstaltung aus den angebotenen Rechtssystemen des anglo-amerikanischen Rechts, des franz?sischen Rechts oder des türkischen Rechts ist zu besuchen und erfolgreich abzuschlie?en.

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Jeder Studierende muss an einer Einführungs-Veranstaltung aus den angebotenen Rechtssystemen (anglo-amerikanisches Recht, franz?sisches Recht oder türkisches Recht) im Laufe des juristischen Studiums teilnehmen und die die Prüfung bestehen. Das ist eine Voraussetzung um den JAPO-Schein ?(Zulassungsvoraussetzung für die Erste Juristische Staatsprüfung) zu bekommen.

Folgende Einstufungstests sind für die Teilnahme an den Veranstaltungen in Modul I erforderlich.

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Anglo-Amerikanisches Recht

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Modul I

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Für die Teilnahme an der Veranstaltung ?Introduction to Anglo-American Legal Systems“ wird das Bestehen des Oxford Online Placement Tests mit ?C1 Niveau“ vorausgesetzt.

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Sowohl zu Beginn des Sommersemesters, als auch zu Beginn des Wintersemesters kann der Test absolviert werden.
In der Regel findet der OOPT in der ersten Vorlesungswoche statt und wird digital von zu Hause aus abgelegt. Die genauen Zeiten werden auf der homepage der FRA zeitnah ver?ffentlicht.

Zudem finden Sie die Termine des OOPT bei Digicamus unter?Einstufungstest für Introduction to Anglo-American Legal Systems.

Ihre Anmeldung zum OOPT t?tigen Sie bitte über Digicampus.

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Modul II

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Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des anglo-amerikanischen Rechts in Modul II ist ein weiterer Einstufungstest, der Upper-Level-Placement-Test, zu absolvieren.

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Zum Test zugelassen sind die erfolgreichen Absolventen des Kurses Introduction to Anglo-American-Legal Systems und Absolventen des Kurses Common Law, die ein Prüfungsergebnis von 1,0 oder 1,3 erreicht haben.

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Der Upper-Level-Placement-Test findet nur zu Beginn des Wintersemesters statt.

Den Termin des ULPT finden Sie bei Digicamus unter?Upper-Level-Placement-Test für Studierende des 3. Semesters

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Ihre Anmeldung zum ULPT t?tigen Sie bitte über Digicampus.

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Franz?sisches Recht

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Für die Teilnahme an der Veranstaltung "Introduction au droit fran?ais" ist ein Einstufungstest Voraussetzung. Der Einstufungstest wird zu Beginn jedes Semesters angeboten.

Zur Teilnahme am Test melden Sie sich bei Digicampus in der Veranstaltung "Einstufungstest für Introduction au droit fran?ais" an.

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Türkisches Recht

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Der Termin des Einstufungstests zu ?Einführung ins türkische Recht und in die türkische Rechtsterminologie“ ist im Stundenplan der Studierenden des ersten Semesters angegeben.

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Nein!?

Es wird empfohlen, im 3. Semester mit Modul II und im 5. Semester mit Modul III zu beginnen. Beide Module sind freiwillig und k?nnen auch sp?ter begonnen werden.

Anglo-Amerikanischen Recht:

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Das Bestehen der Veranstaltung ?Introduction to Anglo-American Legal Systems” oder das Bestehen der Veranstaltung ?Introduction to Common Law“ mit der Endnote 1,0 oder 1,3.

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Zus?tzlich Teilnahme und Bestehen des Upper-Level-Placement-Tests zu Beginn des Wintersemesters.

Beim franz?sischen Recht:

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Franz?sisches Recht:

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Das Bestehen der Veranstaltung ?Introduction au droit fran?ais"

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Türkisches Recht:

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Das Bestehen der Veranstaltung ?Einführung in das türkische Recht und die türkische Rechtsterminologie“

Die Teilnahme an den Veranstaltungen im Modul II und Modul III der FRA ist freiwillig. Um das Jura-Studium zu absolvieren ist das FRA-Zertifakt nicht erforderlich. Das FRA-Zertifikat bescheinigt Ihnen eine zus?tzliche Qualifikation, die z.B. bei der Vergabe von Auslandsstudienpl?tzen oder einer sp?teren Bewerbung um eine juristische Anstellung einen deutlichen Vorteil bieten kann, zus?tzlich f?rdert die Ausbildung in der FRA Ihre analytischen F?higkeiten.

Grunds?tzlich ja.?

Es sollte aber bedacht werden, dass die Modul I - Kurse auf den Stundenplan des 1. und 2. ausgerichtet sind.

Die Modul II - Kurse orientieren sich am Stundenplan des 3. und 4. Fachsemesters und die Modul III - Kurse am Stundenplan für das 5. und 6. Fachsemester.

Daher w?re es m?glich, dass es zu ?berschneidungen mit Pflichtveranstaltungen kommen kann, wenn Sie sp?ter mit den FRA-Kursen starten.

Grunds?tzlich ja.

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Die Wiederholungsprüfung für die Veranstaltungen aus Modul I ist jedes Semester m?glich.

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Eine Wiederholung von Prüfungen der Modul II und Modul III Veranstaltungen ist ausschlie?lich im folgenden Jahr m?glich.

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Die Prüfungswiederholung (im Folgejahr) ist m?glich, wenn der regul?re Termin nicht wahrgenommen wurde oder die Prüfung im regul?ren Termin nicht bestanden wurde.

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Eine Prüfugnswiederholung zur Notenverbesserung ist nicht m?glich.

Nach der Korrektur Ihrer Arbeiten, werden die Teilnahmebescheinigungen, die Ihr Notenergebnis des jeweiligen Kurses ausweisen, erstellt.

Sie werden per E-Mail, an Ihre studentische E-Mail-Adresse, über die Abholzeiten der Teilnahmebescheinigungen informiert.

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Abholung in Raum 1018 bei Frau Brüggemann.