Diplomierung
Antrag auf Diplomierung
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- Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die ab dem Prüfungstermin 1990/II am Prüfungsort Augsburg die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich abgelegt haben sowie Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs "Rechtswissenschaft", die gem?? der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen? (JAPO) vom 13. Oktober 2003 die Erste Juristische Prüfung am Prüfungsort Augsburg bestanden haben.
- der Antrag muss schriftlich erfolgen, gerichtet an den Dekan der Juristischen Fakult?t, Universit?tsstra?e 24, 86159 Augsburg;
- dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses beigelegt werden;
- dem Antrag ist eine eidesstattliche Erkl?rung darüber beizufügen, dass ein derartiger Antrag noch bei keiner anderen Fakult?t gestellt wurde;
- für die Ausstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 30 € erhoben. Diese ist vor der Antragstellung auf das unten genannte Konto der Staatsoberkasse Bayern, Buchungsstelle Augsburg bei der Bayerischen Landesbank zu überweisen. Verrechnungsschecks werden nicht angenommen.
Kontoinhaber: Staatsoberkasse Bayern, 84028 Landshut
Kreditinstitut: Bayerische Landesbank, Brienner Str. 18, D-80333 München
Kontonummer: 127 92 82
Bankleitzahl: 700 500 00
IBAN: DE 7470 0500 0000 0127 9282
BIC: BYLADEMMXXX
Verwendungszweck: UNI_AUG, 0007.0144.7530 Dipl.-Jurist + Name des Antragstellers
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Ohne Angabe dieser Daten kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
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Für eventuell auftretende Rückfragen vermerken Sie bitte Ihre Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse auf dem Antrag.
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Bitte legen Sie dem Antrag einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN A 4/C 4) bei.
Hinweis: Verwenden Sie bitte keine mobile Briefmarke (#PORTO code), da der Porto-Code nur 14 Tage gültig ist.
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Nach Feststellung des Geldeingangs bzw. bei Vorliegen aller Antragsvoraussetzungen wird Ihnen die Diplomurkunde per Post zugestellt.
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Die Bearbeitungszeit für die Erstellung der Diplomurkunde betr?gt ca. 4 Wochen.