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Lehramt Grundschule: Basisqualifikation Musik

Africa Studio – stock.adobe.com

Sie studieren Lehramt Grundschule und haben Sie Musik nicht als Unterrichtsfach oder als Didaktikfach?belegt? Um zur Ersten Staatsprüfung zugelassen zu werden, ben?tigen Sie?den Nachweis der??Basisqualifikation?Musik“?(siehe?§ 36 Abs. 1 Ziff. 3 LPO I).

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Im Zentrum der Basisqualifikationen Musik steht die Vermittlung musikdidaktischer und musikpraktischer Grundkompetenzen, wie sie zum Unterrichten von Musik in allen geforderten Bereichen des Lehrplans notwendig sind (Singen und Stimmbildung, Elementares Instrumentalspiel, Musikh?ren, Bewegung, Tanz und Szenisches Spiel). Unser Lehrangebot zielt darauf, Ihnen dafür notwendige Kompetenzen zu vermitteln.??


Qualifikationsziele:?

  • Sie k?nnen fünf Lieder singen, die sich für den Singunterricht in der Grundschule eignen.
  • Sie kennen Methoden der Liederarbeitung und -gestaltung.
  • Sie k?nnen kind- und sachgerechten Sing- und Musikunterricht in der Grundschule planen.?

Wie komme ich an den Nachweis dieser Qualifikationen?

Je nach?Vorkenntnissen und Interessen stehen Ihnen verschiedene M?glichkeiten?offen.?

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Basisqualifikation 1: Grundlagen (3 ECTS)

Sie besuchen zwei Veranstaltungen (Modul MUP-9017 bzw. MUP-9217), n?mlich:

a) den w?chentlichen Kurs Musik Basisqualifikation 1: Singen und Vokaldidaktik. In jedem Semester werden mehrere Veranstaltungen angeboten (2 SWS).

b) den Blockkurs Musik Basisqualifikation 1: Sich bewegen und Musizieren. In jedem Semester werden mehrere Veranstaltungen angeboten, die jeweils an einem Wochenende stattfinden (entspricht je 1 SWS).

Für die Teilnahme an diesen beiden Kursen bekommen Sie insgesamt 3 ECTS-Punkte angerechnet.?

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Basisqualifikation 2: Erweiterung (5 ECTS)?

Dieses Programm ist auf Studierende zugeschnitten, die zus?tzliche Qualifikationen in Musik erwerben wollen?(Modul MUP-9018 bzw. MUP-9218). Sie nehmen am Programm Basisqualifikation 1 teil und haben, entsprechende Fertigkeiten vorausgesetzt, die M?glichkeit, in den Musikensembles des Collegium Musicum mitzuwirken: Universit?tschor und Kammerchor, Uni Big Band und Uni-Orchester. N?here Informationen finden Sie auf der .?

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Anerkennung vorhandener Qualifikationen (3 ECTS)

Sie k?nnen gut singen, kennen etliche Grundschullieder und beherrschen vokaldidaktische Grundlagen? Zeigen Sie Ihr K?nnen in einer praktischen Prüfung (Dauer:?5-10 Minuten)!?

Auf diesem Weg erhalten Sie die Bescheinigung, dass Sie die Basisqualifikation Musik erfolgreich absolviert haben.??

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Probleme beim Singen?

Ohne Basisfertigkeiten im Singen geht es nicht, diese sind jedoch gut erlernbar.?Falls Sie dabei Unterstützung brauchen, besuchen Sie vorab den Kurs ?Schulpraktisches Singen“, der?in jedem Semester angeboten wird. Sie k?nnen sich dazu über anmelden. Nach Abschluss dieses Kurses absolvieren Sie dann die Basisqualifikation 1 oder 2.?

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Verbuchung in STUDIS

Wenn Sie die notwendigen Kurse oder die praktische Prüfung erfolgreich absolviert haben, bescheinigen wir Ihnen das auf einem (Download siehe unten). Sie melden sich im jeweiligen Anmeldezeitraum in STUDIS an und reichen Ihre vollst?ndig ausgefüllte und unterschriebene bei Frau Alvarez Campoy (Sekretariat) ein. Sie übernimmt die Verbuchung in STUDIS.?

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Bitte melden Sie sich für die Basisqualifikation Musik in STUDIS erst in dem Semester an, in dem Sie die letzte der erforderlichen Veranstaltungen besuchen! Andernfalls k?nnen systembedingte Probleme entstehen.?

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Kontakt

Professor (in Vertretung)
Musikp?dagogik (Lehramt)

Startseite:

E-Mail:

Verwaltungsangestellte
Musikp?dagogik (Lehramt)

Startseite:

E-Mail:

Dr. Andreas Becker ist für die inhaltliche Beratung zum Lehramtsstudium Musik an Grundschulen zust?ndig, Beate Alvarez Campoy für die Verbuchung Ihrer Leistungen in STUDIS.

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