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Sollten Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden, bitte eine E-Mail, mit Namen und Matrikelnr.an:

pruefungsamt-fai(at)zv.uni-augsburg.de

Telefonisch sind wir über die Telefonnr. 598 - 1111 w?hrend den Sprechzeiten erreichbar.

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Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr.

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Wichtiger Hinweis:

Alle Antr?ge sind direkt im Prüfungsamt einzureichen!

Prüfungsordnungen

Die Prüfungsordnung / Fachprüfungsordnung finden Sie hier

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Die Bereichsprüfungsordnung für die Informatik-Studieng?nge finden Sie hier

Das Modulhandbuch finden Sie hier

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APrüfO)?finden Sie hier

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Bachelor Informatik
gem?? §8 Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 bereits für Studierende, die den Bachelorstudiengang Informatik nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Informatik der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg vom 18. Februar 2013, die zuletzt durch Satzung vom 19. Februar 2014 ge?ndert worden ist.
Bachelor Ingenieurinformatik
gem?? §8 Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 bereits für Studierende, die den Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik nach der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Ingenieurinformatik der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg vom 20. November 2013 studieren.
Bachelor Informatik und Multimedia gem?? §8? Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/17.
Master Informatik gem?? §7? Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2017 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2017.
Master Informatik und Multimedia gem?? §7 Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2017 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2017.
Master Ingenieurinformatik gem?? §7? Inkrafttreten, ?bergangsbestimmungen gilt die FPO 2016 für Studierende mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2016/17.
Mit Studienbeginn ab WiSe 18/19 gilt die ?nderungssatzung der Bereichsprüfungsordnung vom 29.10.2018
Studierende, die ihr Studium bis zum Inkrafttreten der ?nderungssatzung der Bereichsprüfungsordnung an der Universit?t Augsburg in einem der Bachelor- bzw. Masterstudieng?nge der Informatik vor dem Wintersemester 2018/2019 begonnen haben, führen ihr Studium gem?? den Bestimmungen der Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t vom 06.07.2016 zu Ende.

Die Fachprüfungsordnung für den jeweiligen Bachelor- bzw .Masterstudiengang erg?nzt die Bereichsprüfungsordnung für die modularisierten Informatik-Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg

Hier sind u.a. die Gliederung der erforderlichen Leistungspunkte, ggf. Grundlagen- und Orientierungsprüfung, Wiederholung von Prüfungen, Abschluss etc.?zu finden.

Die Bereichsprüfungsordnung der Universit?t Augsburg für die modularisierten Informatik- Studieng?nge der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg regelt in Verbindung mit der jeweiligen Fachprüfungsordnung die Studiengangskonzeption, die fachbezogenen Prüfungen sowie die Prüfungsanforderungen in den?dort genannten?modularisierten Studieng?ngen der Fakult?t für Angewandte Informatik der Universit?t Augsburg

Hier?sind u.a. die Zulassungsvoraussetzungen, Zeitraum der Prüfungen und Fristenregelung etc.?zu finden.

Grundlagen- und Orientierungsprüfung, die erforderlichen Leistungen stehen in der FPO unter §5, die maximale Studienzeit zum Erbringen der für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erforderlichen Leistungen steht in der BPO unter § 14 Abs. 2.

Daher sind die Fachprüfungsordnung und die Bereichsprüfungsordnung gemeinsam zu berücksichtigen, da die Fachprüfungsordnung die Bereichsprüfungsordnung erg?nzt

Inhaltsverzeichnis

  • Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, Anerkennung, etc.?
    • Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden?? ?
      • WiWi Seminare
      • Praktikum / Forschungsmodul / Praxismodul der Informatik
      • Betriebspraktikum der Geographie?
    • Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung w?hrend der Anmeldezeit verpasst habe?
    • Abmeldung von einer Prüfung / Versuchsz?hlung
    • Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung
    • Beurlaubung und Prüfungen
    • Wiederholung von Prüfungen
    • Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder ?hnlichem
    • SMH o. SMP / AM1 PG o. AM1 HG / AM2 PG o. AM2 HG - SMH
    • Modulgruppe Mathematischen Grundlagen
    • Diskrete Strukturen und Logik
    • Nachteilsausgleich / Schreibzeitverl?ngerung
  • Anerkennung von Studienleistungen
    • Anerkennung einer Studienleistung
    • Werkstudentent?tigkeit als Betriebspraktikum
  • Noten
    • Tag der letzten Noteneintragung
    • Notenfreigabe
    • Noteneintragung der Abschlussarbeit
    • Die eingetragene Note ist nicht richtig
    • Ich bin mit der Note nicht einverstanden
    • Vorzeitige Notenfreigabe
    • Umbuchungen
  • WiWi-Prüfungen
    • Prüfungen der WiWi-Fakult?t
    • Ein Prüfungstermin 2 oder mehr Prüfungen
  • Praktikum
    • Praktika, Praxismodule usw. in der Informatik
    • Praktika in der Geographie
    • Auslandspraktikum - Notenbescheinigung auf Englisch
    • Beurlaubung wegen Praktikum
    • Bescheinigung zum Pflichtpraktikum
  • Fristverl?ngerung, Orientierungsprüfung, max. Gesamtstudienzeit?
    • Grundlagen- und Orientierungsprüfung
    • Max. Studienzeit erreicht, aber noch nicht alle Prüfungsleistungen bestanden
    • Studiengang nicht bestanden, welche M?glichkeiten habe ich?
  • Notendurchschnitt - Nachweise?
    • Notendurchschnittsbest?tigung für die Bewerbung in einem Masterstudiengang
    • Notenbescheinigung - Leistungsnachweis
    • Notendurchschnitt unter "Zeugnisse"
  • Bachelor-, Masterarbeit
    • Wie melde ich die Bachelor- / Masterarbeit an und wie geht es weiter?
    • Verl?ngerung der Bearbeitungszeit für die Bachelor-, Masterarbeit
    • Abgabe der Bachelor- bzw. Masterarbeit und wie geht es weiter?
  • Zeugnis
    • Das Zeugnis
    • Zeugnisdatum bzw. Semesterangaben
    • Zeugnisinhalt / Note
    • Akademischer Grad
    • Wie k?nnen Sie Ihr Zeugnis erhalten
    • Beglaubigungen
  • Allgemeines
    • Auskünfte per E-Mail oder Telefon
    • Abschluss: Kein Abschluss erworben
    • Rückmeldung
    • Exmatrikulation
    • Einschreibungen, Umschreibungen, Exmatrikulationen, Beurlaubung usw.
  • Nebenf?cher
    • Nebenfachwechsel im Bachelor Informatik
    • Nebenfachwechsel im Bachelor Geographie
  • Master Bewerbung, Zulassung und Einschreibung
    • Bachelor / Master Doppelstudium
    • Master Bewerbung und Einschreibung
    • Zulassung zum Master
    • Master Nachweis – Bachelorzeugnis

Prüfungen - Anmeldung, Abmeldung, etc.

Ich kann mich nicht zu einer Prüfung anmelden

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In der Regel sollten Sie im Modulhandbuch zuerst nachschauen, ob die gewünschte Prüfung unter der Signatur (Modul) aufgeführt ist in dem Sie diese einbringen m?chten. Wenn diese nicht da steht, ist auch keine Einbringung und Anmeldung m?glich.

Wenn die gewünschte Prüfung dort aufgeführt ist, schicken Sie?uns bitte eine E-Mail, mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnr., Modulgruppe, das Modul?und den Fehler bzw. der Fehlermeldung?die angezeigt wurde.

Sobald?wir das Problem/den Fehler behoben habe, bekommen Sie eine E-Mailantwort von uns. Sollte dies erst nach der Anmeldezeit m?glich sein, nehmen?wir die Anmeldung für Sie vor. Wichtig ist, dass Ihre E-Mail innerhalb der Anmeldezeit bei uns?eingeht.

Zu folgenden Prüfungen erfolgt in der Regel die Anmeldung über den jeweiligen Lehrstuhl:

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Seminare der WiWi-Fakult?t k?nnen nur im Studis-System angemeldet werden, wenn der Lehrstuhl diese zur Anmeldung freigegeben hat. Ob dies der Fall ist, kann Ihnen nur der jeweilige Lehrstuhl mitteilen.

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Informatik Studieng?nge:

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Betriebspraktika, Praxismodul, Forschungsmodul und Projektmodul werden durch den betreuenden Lehrstuhl angemeldet.

Schlüsselqualifikationen / Softskillkurse des Career Service, werden in der Regel durch Frau Lange-Hetman angemeldet

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Geographie Studieng?nge:

Das Betriebspraktikum wird nach Abgabe des Praktikumsberichts bei Herrn PD Hilpert bzw. bei Herrn Prof. Wetzel durch diese im Studis-System angemeldet.

Sollte ein Praktikum ein Teil eines Modules (Modulgesamtprüfung) sein, muss eine Anmeldung durch Sie im Studis w?hrend des Anmeldezeitraums erfolgen.

z.B. Master Geoinformatik - Modul GEO-6149 Anwendungen der Geoinformatik

Denn ohne eine Anmeldung kann keine Eintragung des Portfolioscheines durch das Sekretariat erfolgen.

Bachelor- und Masterarbeiten werden unabh?ngig vom Anmeldezeitraum über das Anmeldeformular am Lehrstuhl angemeldet, d.h. hier kann keine Anmeldung im Studis-System durch Sie vorgenommen werden.

Was tue ich wenn ich die Anmeldung einer Prüfung w?hrend der Anmeldezeit verpasst habe?

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Eine nachtr?gliche Anmeldung ist mit einem m?glich, jedoch nur, wenn ein H?rtefall vorliegt und nachgewiesen?werden kann,?dass?Sie unverschuldet nicht in der Lage waren, sich?w?hrend des?Anmeldezeitraums zu den Prüfungen im Studis-System anzumelden.?

Dieser Antrag sollte mit den Nachweisen, sp?testens?14 Tage nach Ende des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt?vorliegen. Sollte?eine in dem Antrag genannte Prüfung bereits in diesem Zeitraum stattfinden, ist der Antrag entsprechend früher im Prüfungsamt einzureichen.?

In dem Antrag, sollte Ihr Namen, Anschrift, Matrikelnr. Titel der Veranstaltung mit den LP und die Modulgruppe stehen, auch eine?Begründung, warum Sie sich nicht angemeldet haben und ggf. Nachweise z.B. in Form eines ?rztl. Attests oder eines Ausdrucks des Verhinderungsgrundes.

Den Antrag, entweder bei?uns abgeben, per Post oder per E-Mail schicken. BITTE vergessen Sie aber Ihre Unterschrift nicht!

Der Prüfungsausschuss entscheidet,?ob Ihnen eine nachtr?gliche Anmeldung genehmigt wird oder nicht.

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Allerdings gilt folgendes zu beachten:

Der Beschluss des Prüfungsausschusses für die Studieng?nge der Informatik finden Sie hier
Den Beschluss des Prüfungsaussschusses für Wirtschaftsinformatik finden Sie hier

Abmeldung von einer Prüfung / Versuchsz?hlung

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Eine Abmeldung von einer Prüfung ist nur w?hrend der Anmeldezeit m?glich, danach erfolgt keine manuelle Abmeldung durch das Prüfungsamt.

Wenn Sie z.B. aus Krankheitsgründen nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen, tr?gt der Lehrstuhl "nicht teilgenommen" ein. Da es keine Versuchsz?hlung für nicht bestandene / nicht teilgenommene Module gibt, hat dies keine Konsequenzen. Jede Prüfung kann so oft abgelegt werden, bis diese entweder bestanden ist oder durch eine Frist (Orientierungsprüfung bzw. max. Studienzeit) keine Ablegung mehr m?glich ist.

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Ausgenommen hiervon sind Prüfungen nach der jeweiligen Fachprüfungsordnung eine einmalige Wiederholung von bestimmten bereits bestandenen Modulen zul?sst.

Wie z.B. in der Fachprüfungsordnung des Bachelorstudiengang Informatik 2018.

§ 6 Wiederholung von Prüfungen

Eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen ist nur in den Pflichtmodulen Informatik 1,
Informatik 2, Diskrete Strukturen und Logik, Einführung in die Theoretische Informatik, Mathematik
für Informatiker I (oder Lineare Algebra I) und Mathematik für Informatiker II (oder Analysis I) m?glich

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Wie anhand der Beschreibung "einmalige" Wiederholung zu entnehmen ist, liegt hier eine Versuchsz?hlung vor.

Bei Versuchsgebundenen Prüfungen ist ein Prüfungsrücktritt wegen Prüfungsunf?higkeit unverzüglich schriftlich mit einem unterschriebenen Antrag beim Prüfungsamt einzureichen und mit entsprechenden Nachweisen glaubhaft zu machen.

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Das hei?t:
Mit dem Versuch bei dem eine ausreichende Note (nicht schlechter als 4,0) erzielt wurde, gilt dieses Modul als bestanden.
Dann ist eine einmalige Notenverbesserung m?glich. (Verbesserung einer bestandenen Leistung einmal erlaubt)
Wird jedoch im darauffolgenden Versuch eine nicht ausreichende Note (schlechter als 4,0) erzielt oder wenn man am darauffolgenden Versuch ?nicht teilgenommen“ hat, ist kein zus?tzlicher Versuch zur Notenverbesserung mehr m?glich.

Modulgesamtprüfung / Portfolioprüfung

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Bei Studieng?ngen deren Module mit einer Modulgesamtprüfung abschliessen, bitte diese Prüfung erst anmelden, wenn im Modulablauf die Modulgesamtprüfung überhaupt bestanden werden kann.
Also bitte nicht anmelden, wenn? Lehrveranstaltungen eines Moduls noch nicht durchlaufen sind.
Weitere Informationen des Institutes für Geographie finden Sie hier.

Beurlaubung und Prüfungen

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Prüfungsleistungen dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters nicht erbracht werden. Das hei?t, Sie k?nnen im Studis-System auch keine Anmeldungen zu den Prüfungen vornehmen.

(Ausnahmen: Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Pflege und bei Wiederholungsprüfungen).


Gesetzesgrundlage: Art. 48 Abs. 2-4 Bayerisches Hochschulgesetz

Hierzu finden Sie den Hinweis auf dem Bescheid über die Beurlaubung der Studentenkanzlei.
?Prüfungsleistungen und Studienleistungen dürfen w?hrend eines Urlaubssemesters an der Universit?t Augsburg nicht erbracht werden oder erbracht worden sein, ausgenommen es handelt sich um eine Wiederholungsprüfung mit Zustimmung des Zentralen Prüfungsamtes.“

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Als Wiederholungsprüfung einer nicht bestandenen Prüfung gilt:

Wenn die unmittelbar auf eine nicht bestandene Prüfung folgende M?glichkeit der Absolvierung dieser Prüfung wahrgenommen wird, so gilt diese Prüfung als Wiederholungsprüfung. Unmittelbar hei?t, es ist die n?chste Prüfungsm?glichkeit, seit dem ?Nichtbestehen“

Der Unterschied bzw. Bedeutung von ?Nicht teilgenommen“ und ?Nicht bestanden“:
Nicht teilgenommen = zu dieser Prüfung sind Sie nicht erschienen, Sie waren somit nicht anwesend

Nicht bestanden = hier waren Sie anwesend, es liegt der Versuch des Bestehens vor, haben es aber leider nicht geschafft.

Wenn es dazwischen bereits eine Prüfungsm?glichkeit gab, diese aber nicht wahrgenommen wurde, ist keine Teilnahme m?glich.

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Eine Anmeldung zu den Prüfungen in einem Urlaubssemester ist nur durch das Prüfungsamt per E-Mail innerhalb des Anmeldezeitraums m?glich. Dazu teilen Sie uns Ihre Matrikelnummer mit, sowie die Modulgruppe und die genaue Bezeichnung des anzumeldenden Moduls.

Nach ?berprüfung erhalten Sie von uns per E-Mail eine Antwort, ob die Anmeldung erfolgen konnte oder nicht.

Wiederholung von Prüfungen

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Gem?? der (Bereichs-) Prüfungsordnung sind nicht bestandene Prüfungen?in der Regel innerhalb von sechs Monaten, sp?testens am n?chstm?glichen Prüfungstermin, zu wiederholen.
Die freiwillige Wiederholung eines bestandenen Prüfungsfaches (Modul) zur Notenverbesserung ist gem?? §18 Abs 2 APrüfO nicht gestattet.
Au?er die Prüfungsordnung bzw. Fachprüfungsordnung enth?lt eine Sonderregelung in dem Paragraph (§) ?Wiederholung von Prüfungen“. Eine einmalige Wiederholung bestandener Prüfungen ist nur m?glich, wenn diese unter dem § explizit aufgeführt sind.

Beachten Sie hierzu die Information zur Wiederholung einer bestandenen Prüfung.

Nicht-Teilnahme an einer Prüfung wegen Erkrankung oder ?hnlichem

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Sollten Sie aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung) nicht an einer angemeldeten Prüfung teilnehmen k?nnen, dann besorgen Sie sich bitte unverzüglich eine ?rztliche Best?tigung/Attest in dem der Krankheitszeitraum festgestellt wurde. Wichtig auf dem Attest sollte der Stempel des Arztes/der Arztpraxis vorhanden sein.

Bewahren Sie den Nachweis gut auf. Falls Sie am Ende einer Frist (Grundlagen- und Orientierungsprüfung oder Gesamtstudienzeit) noch nicht alle erforderlichen Prüfungen bestanden haben, k?nnen Sie?unter Vorlage der Nachweise eine beantragen (Antrag und Attest gemeinsam abgeben).

Siehe auch Punkt Orientierungsprüfung bzw. Maximale Studienzeit erreicht, aber nicht alle Leistungen erbracht.