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Termine Erste Staatsprüfung Frühjahr 2025

Bitte senden Sie Ihre Anmeldungen zum Staatsexamen für Frühjahr 2025 per Einschreiben an folgende Adresse:

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Universit?t Augsburg

Prüfungsamt 1/4

Lehramt - Staatsexamen

Universit?tsstra?e 2

86159 Augsburg

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Sie erhalten?per E-Mail eine Best?tigung über den Eingang Ihrer Anmeldung. Bitte haben Sie jedoch Verst?ndnis dafür, dass dies auf Grund der Vielzahl der eingehenden Anmeldungen etwas dauern kann und sehen zun?chst von telefonischen Rückfragen ab.

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Bitte informieren Sie sich regelm??ig auf unserer Homepage.

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  • Anmeldung:
    25. Mai? bis 25. Juli 2024 (Bitte beachten: Der Anmeldezeitraum hat sich ge?ndert!)
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  • Abgabe der schriftlichen Hausarbeit:
    25. Juli 2024
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  • mit Verl?ngerung:
    1. Oktober 2024
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  • ?nderungen zur Prüfungsablegung?(z.B. Teilgebiets?nderung usw.):
    25. November 2024
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  • Rücktritt:
    sp?testens bis 19. Januar 2025
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  • Nachreichen von Studien- und Prüfungsnachweisen:
    Die Studien- und Prüfungsnachweise, die erst nach Meldeschluss erworben werden, sind sofort nach Erhalt, sp?testens jedoch zwei Arbeitstage vor dem Termin der ersten Einzelprüfung unter Vorlage des Schreiben über die bedingte Zulassung bei der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts nachzureichen. Als ?Arbeitstage" gelten die Arbeitstage an der zust?ndigen Au?enstelle des Prüfungsamts.
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  • Schriftlicher Prüfungszeitraum:
    10. Februar bis 17. April 2025
    Vorl?ufiger Terminplan für den schriftlichen Teil der Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2025
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  • Praktischer Prüfungszeitraum:
    10. Februar bis 4. Juli 2025
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  • Mündlicher Prüfungszeitraum:
    22. April bis 4. Juli 2025
    Die verbindlichen mündlichen Prüfungstermine werden rechtzeitig vor dem Prüfungsamt (Raum 2096, Pr?sidiumsgeb?ude) ausgeh?ngt.
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  • Einsichtnahme in die Prüfungsarbeiten:

    wir zu gegebener Zeit bekanntgegeben

    - Eine Anmeldung zur Einsichtnahme ist nicht notwendig.
    - Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich.
    - Das Zulassungsschreiben ist mitzubringen.
    - Termine zur Einsichtnahme k?nnen nur pers?nlich wahrgenommen werden; Vollmachtserteilungen sind nicht m?glich.


Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Handys oder ?hnliche Aufnahmeger?te mit in den H?rsaal genommen werden dürfen. Das Fotografieren der Prüfungsarbeiten und Niederschriften ist nicht erlaubt. Gleiches gilt für die Anfertigung von Fotokopien und die Aufzeichnungen mit Videoger?ten.

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Merkblatt zum Zulassungsantrag

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 2. April 2024


Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus: Anmeldetermine und Prüfungstermine zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an ?ffentlichen Schulen

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